Kantonaler Richtplan Basel-Landschaft; Anpassung 2016

03.06.2016

Die Handelskammer beider Basel anerkennt die Bestrebungen des Kantons eine auch für die Wirtschaft förderliche Entwicklung zu ermöglichen. Die gewählten Ansätze werden daher seitens der Handelskammer grundsätzlich begrüsst. In der konkreten Ausformulierung des Richtplans auf Ebene der Objektblätter sieht die Handelskammer mehrfach Präzisierungsbedarf und die Notwendigkeit, die Komplexität zu Gunsten einer dynamischen Entwicklung zu reduzieren.

Die Revision des Raumplanungsgesetzes auf Stufe Bund stellt die Kantone bei der Richtplanung vor anspruchsvolle Aufgaben. Der kantonale Richtplan ist das wichtigste Planungsinstrument für den Kanton und nötig, um die Bundesvorschriften auf kantonaler Ebene umzusetzen. Er legt die räumliche Entwicklung für die nächsten 10 bis 15 Jahre fest und koordiniert die verschiedenen Aufgaben im Raum. Zusammen mit dem Richtplan Basel-Stadt und dem Agglomerationsprogramm Basel legt er den Grundstein für die räumliche Entwicklung der ganzen Region.

 

Im Folgenden nehmen wir Stellung zu den einzelnen Objektblättern, in welchen wir Präzisierungsbedarf sehen und schlagen Lösungswege vor.

 
Grundlagenbericht zum Raumkonzept

Zum Grundlagenbericht nimmt die Handelskammer beider Basel nicht im Detail Stellung. Er bietet eine umfassende Darstellung bestehender Grundlagen. Hingegen erachtet die Handelskammer die daraus resultierenden „Herausforderungen“, „Leitsätze“, „Raumtypen“ und „Planungsgrundsätze und -anweisungen“ als relevant und konzentriert sich in der Folge darauf.

 

Kantonaler Richtplan Basel-Landschaft
 
E - Einleitung

Keine Bemerkungen.

 
RK – Raumkonzept
Funktionale Handlungsräume sinnvoll, Aufwand für Reporting begrenzen

Die Zusammenarbeit in funktionalen „Handlungsräumen“ wird als sinnvoll erachtet. Sofern die Gemeinden zu einer effektiven Zusammenarbeit finden, lässt sich die räumliche Entwicklung dadurch besser abstimmen. Für die Gemeinden in den Handlungsräumen muss sich der Aufwand aber in Grenzen halten. Das Reporting (Planungsbericht, Überbauungsstand) darf nicht im Mittelpunkt stehen, sondern die räumliche Entwicklung.

Der Kanton soll die Gemeinden unterstützen und die einzelnen „Handlungsräume“ untereinander koordinieren.

 

Entwicklung in den inneren Korridoren und Subzentren richtig, dennoch Neueinzonungen einfach ermöglichen

Die Konzentration der Entwicklung in den inneren Korridoren ist aus Sicht der Raum- und Verkehrsplanung richtig. Aus Sicht der Ökonomie muss man sich bewusst sein, dass Verdichten ebenfalls einen Preis hat (Qualität, Geschwindigkeit, Investitionen, Konflikte etc.). Die Herausforderung der Regierung und der Politik besteht darin, die Balance zwischen zwingender Konzentration und möglicher Entfaltung zu halten. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die Prognosen von einem Wachstum von Bevölkerung und Arbeitsplätzen ausgehen, für welche die dazu nötigen Verdichtungskapazitäten offenbar nicht ausreichen.

In der Folge sind ausreichend Neueinzonungen zu ermöglichen, um eine Entwicklung nicht abzuwürgen.

 

Herausforderungen für die Wirtschaft vertieft implementieren

Was der Handelskammer im Raumkonzept zu kurz kommt, sind die Herausforderungen der Raumentwicklung im Zusammenhang mit der Wirtschaft. Der Strukturwandel schreitet weiter voran und es stellt sich die Frage, welchen Beitrag die Raumplanung bzw. die Richtplanung leisten kann, um Wirtschaftsflächen fit für die Wirtschaft zu machen. Als Lösung jeweils schnell zur Hand ist die Umnutzung zum Wohngebiet oder die Verlegenheitslösung Mischgebiet. Dies reicht der Handelskammer beider Basel nicht.

Nebst der Sicherung der Wirtschaftsflächen, sind diese optimal zu erschliessen und strukturell so bereitzustellen, dass Entwicklungschancen rasch und flexibel ergriffen werden können.
Konfliktträchtige Mischgebiete lehnen wir weitgehend ab.
Eine vertiefte Analyse der Bedürfnisse der Wirtschaft aufbauend auf den vorhandenen Informationen aus der Arealentwicklungsstrategie ist angezeigt.

 

Komplexität in den inneren Korridoren reduzieren: Weniger Auflagen und Differenzierung

Die Aufteilung der Raumtypen (Verdichtungsräume der inneren Korridore, Haupt- und Regionalzentren, ländliche Entwicklungsachsen, ländlicher Siedlungsraum) erscheint plausibel. Entscheidender als die Aufteilung aber sind die Parameter, die man diesen Räumen zuordnet. Dort wird die grösste Herausforderung die Verdichtung der inneren Korridore darstellen. Die Handelskammer ist der Auffassung, dass die Erwartungen und Anforderungen an diese Räume zu hoch gesteckt werden. Es besteht die Gefahr, dass zu viele Auflagen generiert werden und sich schlussendlich die gewünschte Dynamik in der Siedlungsentwicklung nicht einstellt. Gleiches gilt für die strategischen Arbeitszonen. Werden die Auflagen zu hoch gesetzt, werden sich keine Investoren finden und die Arbeitsplatzgebiete werden verdrängt. Will man diese Korridore über die Verdichtung urbaner ausgestalten, verlieren sie automatisch an Freiraumqualitäten. Man muss ich auch in der Raumplanung entscheiden was man will.

Die Handelskammer beider Basel plädiert dafür, auch in den inneren Korridoren eine Differenzierung der Nutzung herbeizuführen, um die Komplexität zu brechen und Planungssicherheit zu schaffen.

 

öV und MIV mit der Entwicklung koordinieren

Zu den Planungsgrundsätzen: Die im Leitsatz 3 definierte Abstimmung der Verkehrsplanung auf die Siedlungsentwicklung ist sicherlich richtig. Allerdings spielt dabei heute und auch morgen nicht nur der öffentliche Verkehr eine wesentliche Rolle sondern ebenso der motorisierte Individualverkehr. Durch die Veränderung der Motorisierung und des Mobilitätsverhaltens wird sich in naher Zukunft auch das Umweltargument relativieren.

Verkehrsplanung und Siedlungsentwicklung sind insbesondere auch mit dem Hochleistungsstrassennetz abzustimmen.

 

Praktikabilität von konkreten Entwicklungs- und Dichtezielen für Bevölkerung und Arbeitsplätze fraglich

Die angestrebten Wachstumszahlen für die Bevölkerung und die Beschäftigten in der Tabelle auf Seite 16 erachtet die Handelskammer als problematisch. Einerseits stellt sich die Frage, welche Bedeutung diese Werte effektiv haben und wie konsequent diese umgesetzt werden können. Andererseits sind sie nicht immer ganz nachvollziehbar. So erachten wir die Entwicklungspotenziale der Haupt- und Subzentren für Wohnen real als grösser und entlang der ländlichen Entwicklungsachsen wird der Druck für Arbeitsnutzungen allenfalls zunehmen, wenn sie aus den inneren Korridoren aufgrund von Nutzungskonflikten verdrängt werden.

Die Wachstumszahlen sind nochmals zu überprüfen und optimaler Weise differenzierter in den einzelnen Räumen zu definieren.

 

S Siedlung
S 1.1 Siedlungsgebiet
Flexibilität beim Siedlungsgebiet aufrechterhalten und Möglichkeit des Abtausches vereinfachen

Der Handelskammer beider Basel ist bewusst, dass der Kanton aufgrund der Vorgaben aus der Bundesgesetzgebung betreffend der Definition des Siedlungsgebietes vor einer schwierigen Aufgabe steht. Die Möglichkeit von Abtausch von Zonen erscheint uns sehr anspruchsvoll und wenn es funktionieren soll, dann nur wenn die Anforderungen für einen Abtausch nicht zu hoch gesteckt werden.

Die Auflistung der Anforderungen unter Ziffer c) erscheint uns zu lang und ist zu reduzieren.

 

S1.2 Bauzonen
Möglichkeit zur Neueinzonung richtig und wichtig, aber zu knapp ausgeschieden

Auch hier sieht die Handelskammer beider Basel die Bestrebungen des Kantons, eine gewisse Flexibilität in das System einzubauen. Die Möglichkeit, dass sowohl für Wohnzonen und Arbeitszonen weiterhin Neueinzonungen möglich bleiben, erachten wir als sinnvoll und zwingend notwendig.

Die Handelskammer beurteilt die ausgeschiedenen Gebiete in den inneren Korridoren als zu knapp. Diese müssten erweitert werden.

 

Kriterien zur Neueinzonung für Arbeitsnutzung offener definieren

Das Verfahren zur Neueinzonung von Arbeitszonen ist für uns noch nicht klar. Insbesondere stellt sich die Frage, wie der Grenzwert von 75 Beschäftigten gewählt wurde und weshalb das Kriterium für eine „überdurchschnittliche Wertschöpfung“, wie diese dann auch immer gemessen wird, eingeführt wurde. Mit diesem Kriterium werden gewerbliche und logistische Nutzungen im Vornherein ausgeschlossen. Dies erachten wir als problematisch, weil Flexibilität verloren geht.

Die Handelskammer empfiehlt, die Kriterien für Neueinzonungen zu überarbeiten und die scharfen Abgrenzungen offener zu formulieren.

 

S 2.2 Entwicklungsgebiete
Definition von Verdichtungsgebieten mutig, aber unterstützenswert

Die Definition von Entwicklungsgebieten im Kantonalen Richtplan hört sich grundsätzlich sehr gut an. Ein Blick auf die Karte macht aber deutlich, dass es sich dabei mehrheitlich um bebautes Gebiet handelt und die Dynamik sich erfahrungsgemäss in Grenzen halten wird. Die Handelskammer begrüsst aber ausdrücklich, die Ausscheidung von „Verdichtungsgebieten“ – wäre vermutlich der treffendere Begriff, statt „Entwicklungsgebiete“. Dies schafft eventuell auch einen Anreiz, wenn parallel dazu die Auflagen nicht übermässig zunehmen.

Es ist darauf zu achten, dass keine Nutzungskonflikte mit den Arbeitsplatzgebieten entstehen und die Gemeindeautonomie gewahrt bleibt.

 

S 2.4 Standorte für Hochhäuser
Ausscheidungen für Hochhausgebiete vornehmen
Die Handelskammer empfiehlt, dass der Kantonale Richtplan Aussagen über die konkreten Standorte macht.

 

S 4.1 Arbeitsgebiet von kantonaler Bedeutung
Arbeitsplatzgebiete bestätigen

Diese Gebiete bilden das Rückgrat für die wirtschaftliche Entwicklung und werden seitens der Handelskammer beider Basel voll unterstützt.

In der inneren Entwicklung der Areale verweisen wir auf die Positionen in unserem Themendossier zu den „Wirtschaftsflächen“.

 

Stellungsnahme Kantonaler Richtplan BL

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