Klimastrategie Kanton Basel-Landschaft

31.03.2023

Die Handelskammer beider Basel befürwortet grundsätzlich die Erstellung einer Klimastrategie und begrüsst insbesondere, dass mit Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050 ein ambitioniertes, aber realistisches Ziel angestrebt wird. Auch die Schaffung guter Rahmenbedingungen für Power-to-X-Technologien, grünen Wasserstoff, Geothermie und Energiespeicher unterstützen wir dezidiert. Wir kritisieren jedoch, dass die geplanten Massnahmen zu wenig ausführlich dargelegt werden. Wir fordern deshalb, unter anderem, dass die Massnahmen unter Einbezug der Wirtschaft konkretisiert und schliesslich vor der Umsetzung dem Landrat vorgelegt werden. Grundsätzlich sind dabei intelligente Anreizsysteme dem Erlassen von strikten Vorschriften vorzuziehen.

Zusammenfassung der Hauptforderungen

Die Handelskammer beider Basel stellt folgende Forderungen an den Regierungsrat:

  • Wir begrüssen, dass sich der Regierungsrat am Ziel von Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050 orientiert. Allfälligem Druck, den Termin vorzuziehen, ist nicht stattzugeben.
  • Wir fordern, dass die Massnahmen in der Klimastrategie konkretisiert und vor ihrer Implementierung dem Landrat zum Beschluss vorgelegt werden. Um sicherzustellen, dass die konkrete Ausgestaltung der Massnahmen effektiv und wirtschaftsverträglich ausfällt, verlangen wir zudem die Durchführung eines runden Tisches unter Einbezug von Fachleuten aus Wirtschaft und Forschung.
  • Die Handelskammer beider Basel erarbeitet zurzeit einen Katalog wirtschaftsfreundlicher Nachhaltigkeitsmassnahmen. Wir bitten den Regierungsrat, unsere Vorschläge bei der konkreten Konzeption der Massnahmen zu berücksichtigen.
  • Generell sollen sich die Massnahmen an der Schaffung von optimalen Rahmenbedingungen und intelligenten Anreizsystemen orientieren. Zusätzliche bürokratische Hürden für Unternehmen, strikte Vorschriften und Verbote sind hingegen abzulehnen.
  • Die Umsetzung der Klimastrategie darf nicht zu einer übermässigen Vergrösserung des Staatsapparats führen. Einzelne zusätzlich benötigte Stellen sind transparent auszuweisen und dem Landrat vorzulegen.
  • Wir lehnen die in der Klimastrategie vorgenommene Definition von starren Absenkpfaden ab, da diese der Dynamik von Technologiesprüngen keine Rechnung trägt.
  • Wir fordern, dass die Technologieoffenheit explizit in den Leitsätzen der Strategie erwähnt wird.
  • Es ist uns ein Anliegen, dass bei der Umsetzung der Massnahmen eine sinnvolle Interessenabwägung gewahrt bleibt. Berechtigte Interessen wie etwa eine gute Erreichbarkeit, die Verfügbarkeit von Wirtschaftsflächen und weitere zum Erhalt der Standortvorteile zentrale Elemente dürfen nicht leichtfertig dem Klimaschutz geopfert werden.
  • Wir fordern den Regierungsrat auf, die vermutete Zusatzbelastung für die Unternehmen ähnlich einer Regulierungsfolgeabschätzung transparent auszuweisen.
  • Wir bitten den Regierungsrat, die geplanten verkehrspolitischen Massnahmen im Rahmen der Mobilitätsstrategie detailliert darzulegen.
  • Statt einer detaillierten Regulierung im Energiebereich ist die Formulierung von Zielvorgaben, welche die Industrie auf dem von ihrem gewählten Weg effizient erreichen kann, vorzuziehen.
  • Wir bitten den Regierungsrat, Abklärungen bezüglich einer möglichen Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt zur Nutzung von Synergiepotenzialen im Bereich der Förderung von Carbon Capture Utilisation and Storage (CCUS)-Technologie zu treffen.
  • Die erwähnte «Strategie zur Nutzung von erneuerbaren synthetischen Energieträgern und zum Ausbau von Power-to-X Technologien» muss gemäss der Motion 2023/66 «Die Region Basel fit für Wasserstoff machen» ausgestaltet und in Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt, dem Bund und weiteren Partnern im Dreiland entwickelt werden und auch die Ausweisung von möglichen Wasserstoffproduktionsgebieten im kantonalen Richtplan beinhalten. Vertreter der Wirtschaft und der Verbände müssen dabei zwingend in den Prozess miteinbezogen werden.
Ausgangslage

Das Netto-Null-Ziel des Bundes sieht in Konformität mit den internationalen Klimazielen vor, bis im Jahr 2050 Netto-Null Treibhausgase zu emittieren. Dazu hat sich auch der Kanton Basel-Landschaft im Jahr 2021 gemeinsam mit den weiteren Nordwestschweizer Kantonen im Rahmen der Klima-Charta der Nordwestschweizer Regierungskonferenz bekannt. Dies bedeutet, dass nur noch so viele Treibhausgase emittiert werden dürfen, wie durch technische oder biologische Massnahmen wieder aus der Atmosphäre entfernt werden können. Da im Kanton Basel-Landschaft das Potenzial für Negativemissionen gering ist, müssen umfangreiche Massnahmen zur Verminderung der Treibhausgasemissionen ergriffen werden.

Konzeption

Die vorliegende Klimastrategie bündelt die klimarelevanten Aktivitäten der kantonalen Teilstrategien der verschiedenen Sektoren und legt klimapolitische Leitsätze fest. Die Strategie verfolgt das Ziel von Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050. Dazu werden Zielpfade definiert.
Über Stossrichtungen und Schlüsselmassnahmen wird aufgezeigt, wie der Kanton in den betroffenen Handlungsfeldern vorgehen möchte. Die im Dokument skizzierten Massnahmen stammen teils aus bereits bestehenden Strategien und wurden teils eigens für die Klimastrategie erarbeitet. Die Klimastrategie dient in einem nächsten Schritt als Grundlage, um konkrete, ausformulierte Massnahmen zu beschliessen und umzusetzen.

Namentlich werden in der Vorlage die folgenden Leitsätze definiert:

Der Kanton nutzt seine Stärken und leistet seinen Beitrag, um das Netto-Null-Ziel bis spätestens 2050 zu erreichen.

  • Der Kanton nutzt die Chancen einer treibhausgasarmen Industrie, Wirtschaft und Gesellschaft und fördert innovative und nachhaltige Lösungen.
  • Die kantonale Verwaltung nutzt ihren Handlungsspielraum und nimmt eine Vorbildfunktion im Bereich Klima ein und motiviert Gemeinden und Private, dasselbe zu tun.
  • Der Kanton fokussiert auf wirkungsvolle und effiziente Massnahmen in seinem Handlungsbereich.
  • Der Kanton arbeitet mit betroffenen Branchen und Gemeinden zusammen.
  • Der Kanton nutzt zum Ausgleich von unvermeidbaren Treibhausgasemissionen primär die Möglichkeiten für Negativemissionstechnologien im Kantonsgebiet.
  • Der Kanton setzt aktiv Massnahmen zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels um.

Konkret sieht die Vorlage vor, die direkten Emissionen im Vergleich zum Jahr 2020 bis 2030 um 40 Prozent, bis 2040 um 70 Prozent und bis 2050 um 90 Prozent zu senken. Die restlichen Emissionen sollen durch Negativemissionen ausgeglichen und im Bedarfsfall über Emissionszertifikate kompensiert werden. Die grössten Einsparungen an Treibhausgasemissionen sind im Verkehr- und vor allem im Gebäudesektor, wo der Kanton den grössten Handlungsspielraum aufweist, vorgesehen. Im Gebäudesektor soll das Netto-Null-Ziel denn auch bereits bis 2045 erreicht werden. Die Massnahmen im Verkehrsbereich werden in der kantonalen Mobilitätsstrategie konkretisiert, welche bis 2023 vorliegen soll. Im Industriebereich sollen die Emissionen bis 2050 um 70 Prozent gesenkt werden. Die vollständige Vermeidung wird unter anderem aufgrund der Industrieabfälle nicht möglich sein.

Die Notwendigkeit einer sicheren und wirtschaftlichen Energieversorgung wurde erkannt. Deshalb soll das Potenzial lokaler erneuerbarer Energiequellen konsequent genutzt werden. Zudem bekennt sich die Vorlage zur gezielten Unterstützung von erneuerbaren synthetischen Energieträgern, womit die Sektorkopplung erleichtert werden soll. Gerne nehmen wir im Folgenden zur Vorlage Stellung.

Forderungen

Die Handelskammer beider Basel befürwortet grundsätzlich die Erstellung einer Klimastrategie, da die Existenz eines solchen Dokuments ein koordiniertes Vorgehen bei der Konzeption und Umsetzung von Massnahmen für den Klimaschutz und die Klimaanpassung ermöglicht. Zudem kann damit potenziell die Transparenz der vorgesehenen Aktivitäten im Klimabereich und damit die Planbarkeit und Rechtssicherheit für die Unternehmen erhöht werden. Wir begrüssen es auch, dass sich der Regierungsrat dabei am Ziel von Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050 orientiert. Es handelt sich dabei um eine ambitionierte, aber realistische Zielsetzung, welche in der Bevölkerung auf Akzeptanz stösst, und abgestimmt ist mit den internationalen und nationalen Vorgaben. Sie entspricht zudem dem Inhalt der Klimacharta der Nordwestschweizer Regierungskonferenz.

Wir kritisieren jedoch die Art und Weise, wie die Schlüsselmassnahmen im vorliegenden Dokument präsentiert werden. Diese werden nur schematisch umrissen, sodass deren Auswirkungen auf die Wirtschaft und Gesellschaft schwer abschätzbar bleiben. Des Weiteren stammt ein Grossteil der Massnahmen im Verkehrsbereich aus der noch nicht veröffentlichten Mobilitätsstrategie. Die Sinnhaftigkeit dieser Massnahmen kann also noch weniger beurteilt werden, als dies bei anderen Bereichen der Fall ist. Es ist folglich nicht statthaft, wenn die Verabschiedung der Klimastrategie zur Legitimation von weitgehenden Massnahmen verwendet wird, die im Vorfeld nicht transparent erläutert werden. Die Handelskammer beider Basel fordert deshalb, dass die Massnahmen in der Strategie konkretisiert und vor ihrer Implementierung dem Landrat zum Beschluss vorgelegt werden. Um sicherzustellen, dass die konkrete Ausgestaltung der Massnahmen effektiv und wirtschaftsverträglich ausfällt, verlangen wir zudem die Durchführung eines runden Tisches unter Einbezug von Fachleuten aus Wirtschaft und Forschung. So können die Massnahmen breit abgestützt werden. Die Handelskammer beider Basel erarbeitet zudem zurzeit einen Katalog wirtschaftsfreundlicher Nachhaltigkeitsmassnahmen, den wir der Regierung nach dessen Fertigstellung zusenden werden. Wir bitten den Regierungsrat, unsere Vorschläge bei der Konzeption der Massnahmen zu berücksichtigen.

Generell müssen die Massnahmen nicht nur ökologisch, sondern auch sozial und ökonomisch nachhaltig bzw. verträglich ausgestaltet werden. Nur so stossen diese in der Bevölkerung und Wirtschaft auf grosse Akzeptanz und können dementsprechend rasch und effizient umgesetzt werden. Insbesondere sollen sich die Massnahmen an der Schaffung von optimalen Rahmenbedingungen und intelligenten Anreizsystemen sowie der Ermöglichung von Effizienzsteigerungen und Innovation orientieren. Zusätzliche bürokratische Hürden für Unternehmen, strikte Vorschriften und Verbote sind hingegen abzulehnen. Im Verkehrsbereich ist zur Erreichung der Dekarbonisierung auf Pull- statt auf Push-Massnahmen zu setzen. Die Konzeption und Koordination der Massnahmen hat unter Berücksichtigung des aktuell herrschenden Fachkräftemangels und der Lieferkettenschwierigkeiten zu erfolgen. Allenfalls ist eine geeignete Staffelung der Massnahmen vorzusehen. Zudem darf die Umsetzung der Klimastrategie nicht zu einer übermässigen Ausdehnung des Staatsapparats führen. Einzelne zusätzlich benötigte Stellen sind transparent auszuweisen und dem Landrat vorzulegen.

Weiter ist es uns ein Anliegen, dass bei der Umsetzung der Massnahmen eine sinnvolle Interessenabwägung gewahrt bleibt, auch wenn die Klimathematik zurzeit viel Aufmerksamkeit geniesst. Berechtigte Interessen wie etwa eine gute Erreichbarkeit, die Verfügbarkeit von Wirtschaftsflächen, die Versorgungssicherheit und weitere für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes zentrale Elemente dürfen nicht leichtfertig dem Klimaschutz geopfert werden. Es sollen also nicht einzig die sozialen (Kapitel 5.3), sondern auch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Massnahmen, bzw. deren Folgen für Unternehmen bei der Konzeption und Umsetzung berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang möchten wir zudem unsere Skepsis gegenüber der einseitigen Darstellung der Klimastrategie äussern, welche argumentiert, dass die Massnahmen zum Klimaschutz zuallererst Chancen für die lokale Wirtschaft bedeuten (Kapitel 1.8). Selbstverständlich ergeben sich durch die künftigen Investitionen in neue Technologien Opportunitäten für ansässige Betriebe bestimmter Branchen. Zusätzliche Vorschriften, weiterer Bürokratieaufwand sowie hohe notwendige Investitionen – etwa in Anlagen zur Verwendung von klimaneutraler Prozesswärme – ziehen jedoch erhebliche Kosten für die Unternehmen nach sich. Wir fordern deshalb den Regierungsrat auf, die vermutete Zusatzbelastung für die Unternehmen ähnlich einer Regulierungsfolgeabschätzung transparent auszuweisen.
Den vorgeschlagenen Absenkpfad (bis 2030 minus 40 Prozent, bis 2040 minus 70 Prozent und bis 2050 minus 90 Prozent) halten wir für äusserst ambitioniert und zeigen uns skeptisch, ob dieser realisierbar ist. Zum Vergleich wurden im Kanton Basel-Landschaft seit 1990 – also in einer 40-Jahr Periode – rund 16 Prozent Treibhausgasemissionen eingespart. Es ist deshalb mehr als fraglich, ob im Kanton bis 2030 gegenüber dem emissionsarmen Pandemiejahr 2020 40 Prozent Emissionen eingespart werden können. Dies auch, da der Fortschritt im Klimaschutz zu einem wesentlichen Teil technologiegetrieben ist. Mit einer unflexiblen Vorgabe von starren Teilzielen wird der Dynamik von Technologiesprüngen zu wenig Rechnung getragen. Wir lehnen deshalb die in der Klimastrategie vorgenommene Definition von starren Absenkpfaden ab. Die Handelskammer würde jedoch die Definition von «Wegmarken» akzeptieren, an welchen sich Bevölkerung und Unternehmen orientieren können. Diese «Wegmarken» müssen aber in Abhängigkeit der technologischen Entwicklung periodisch angepasst werden und ein allfälliges Nichterreichen darf nicht zu unverhältnismässigen Reaktionen führen.

Es ist aus Effizienzgründen sehr zu begrüssen, dass die Klimastrategie eine technologieoffene Ausgestaltung der Massnahmen beabsichtigt (Kapitel 1.8). Der Regierungsrat muss sich in der Umsetzung an diesem Bekenntnis messen lassen. Damit diesem zentralen Element eine grössere Bedeutung zukommt, fordern wir, dass die Technologieoffenheit explizit in die Leitsätze der Strategie aufgenommen wird.

Zu Kapitel 3.3: Verkehr und Raum

Der Regierungsrat anerkennt in der Strategie, dass sich nicht alle Mobilitätsbedürfnisse auf den ÖV oder den Langsamverkehr verlagern lassen. Wir fordern, dass diese Erkenntnis prominent in die Erarbeitung der künftigen Mobilitätsstrategie einfliesst. Die Vermeidung bzw. Verlagerung des MIV-Aufkommens – insbesondere ungeachtet der Antriebsform – ist angesichts der zunehmenden Elektrifizierung der Fahrzeugflotte undifferenziert. Stattdessen sollte zur Förderung einer klimafreundlichen Mobilität unter anderem das Engagement für die trinationale S-Bahn inklusive Herzstück weitergeführt und intensiviert werden. Dank des Herzstücks werden laut Ecoplan pro Jahr 26'000 Tonnen CO2 weniger emittiert werden. Dies entspricht dem pro Kopf CO2-Ausstoss von über 123'800 Flugreisen von Basel nach Palma de Mallorca. Generell befürworten wir im Gegensatz zu Massnahmen zur Einschränkung des MIV sinnvolle und differenzierte Pull-Massnahmen zur Förderung der Attraktivität von klimafreundlichen Mobilitätsformen, wie sie im Vernehmlassungs-entwurf im Rahmen der Stossrichtung V2 Eingang gefunden haben.

Die Unterstützung der Betankungsinfrastruktur Wasserstoff sowie der Ausbau des Radroutennetzes begrüsst die Handelskammer. Bezüglich Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuer bitten wir Sie, unsere Stellungnahme anlässlich der Teilrevision des Motorfahrzeugsteuergesetzes zu berücksichtigen.

Zudem konstatieren wir, dass auch im Bereich Verkehr die Auswirkungen einer Vielzahl der Massnahmen – beispielsweise «Vorgaben zu Ladeinfrastrukturen bei Neubauten» (V1.1) oder «Förderung autofreies Wohnen und Arbeiten» (V4.3) unklar bleiben. Wir bitten den Regierungsrat deshalb, die geplanten verkehrspolitischen Massnahmen im Rahmen der Mobilitätsstrategie detailliert darzulegen und werden uns bei dieser Gelegenheit vertiefter zu diesem Themenfeld äussern.

Zu Kapitel 3.4: Industrie und Gewerbe

In der Klimastrategie wird anerkannt, dass eine vollständige Dekarbonisierung der Industrie bis 2050 unrealistisch ist – trotz bereits erfolgter Entkopplung des Wirtschaftswachstums vom Wachstum der Emissionen. Wir begrüssen dies ausdrücklich. Damit entsteht der Spielraum, um nachhaltige Lösungen zu finden.

Wir kritisieren jedoch, dass insbesondere im Bereich der Prozesswärme Pflichten und Vorschriften erlassen werden sollen. Je nach Umsetzung und Ausgestaltung der Massnahmen kann dies zu hohen Kosten für die Unternehmen führen. Eine zusätzliche Verschärfung des Grossverbrauchermodells lehnen wir daher vorerst ab. Zudem melden wir Bedenken bezüglich Massnahme I1.6 an, welche die Umlenkung von Biomasse in die Industrie verlangt. Die Industrie verfügt heute kaum mehr über freie Verbrennungskapazitäten für Biomasse. Die bestehenden Kapazitäten werden für Industrieabfälle benötigt. Neue Technologien zur Nutzung der Prozesswärme bedingen substanzielle Investitionen. Diese können sich unter gewissen Umständen langfristig für die Unternehmen rechnen. Es ist aber wichtig, dass den Unternehmen in der Umsetzung die grösstmögliche Gestaltungsfreiheit gelassen wird und ihre Investitions- und Abschreibungszyklen berücksichtigt werden. Eine detaillierte Regulierung ist nicht notwendig. Zielführender ist hingegen die Formulierung von Zielvorgaben, welche die Industrie auf dem von ihrem gewählten Weg effizient erreichen kann. Der Kanton kann zu einer raschen Umsetzung beitragen, indem er optimale Rahmenbedingungen zum Einsatz von Power-to-X-Technologien und von grünem Wasserstoff – unter anderem für Hochtemperatur-Anwendungen und zur stofflichen Verwendung in der Industrie und im Gewerbe – schafft.

Die Handelskammer begrüsst, dass der Kanton Basel-Landschaft die Möglichkeiten der CCS-Technologie prüfen möchte und regt an, dass auch die «Carbon Utilisation» als Option miteinbezogen wird. Der Nachbarkanton Basel-Stadt muss in diesem Bereich rasch Fortschritte erzielen, will er das Ziel von Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2037 erreichen. Möglicherweise bestehen in der Zusammenarbeit zwischen den beiden Kantonen Synergie-potenziale, um die Region Basel zu einem führenden CCUS-Zentrum weiterzuentwickeln. Wir bitten den Regierungsrat, die entsprechenden Abklärungen zu treffen.

Zu Kapitel 3.6: Energieerzeugung und Energieversorgung

Wir begrüssen es explizit, dass der Kanton eine Geothermie-Strategie erarbeiten und die Förderung von Energiespeichern vorantreiben möchte. Letztere können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass die im Sommer überschüssig produzierte Energie in den Winter transferiert werden kann. Eine zentrale Rolle kann in dieser Hinsicht auch die Verwendung von grünem Wasserstoff und weiteren synthetischen Energieträgern spielen. Ein grosser Vorteil dieser grünen «Synfuels» ist, dass sie weitgehend mit der bereits vorhandenen Infrastruktur verwendet werden können. Wir unterstützen deshalb dezidiert die angedachte Massnahme zur Erarbeitung einer «Strategie zur Nutzung von erneuerbaren synthetischen Energieträgern und zum Ausbau von Power-to-X Technologien». Diese muss gemäss der Motion 2023/66 «Die Region Basel fit für Wasserstoff machen» ausgestaltet und in Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt, dem Bund sowie weiteren Partnern im Dreiland entwickelt werden und auch die Ausweisung von möglichen Wasserstoffproduktionsgebieten im kantonalen Richtplan beinhalten. Vertreter der Wirtschaft und der Verbände müssen dabei zwingend in den Prozess miteinbezogen werden. Um ein koordiniertes und mit Partnern im Dreiland abgestimmtes Vorgehen sicherzustellen, ist eine Kooperation mit der trinationalen 3H2-Initiative hilfreich. Die Initiative verfolgt das Ziel, die relevanten Akteure der drei Nachbarländer miteinander zu vernetzen, den grenzüberschreitenden Austausch zu fördern und die Energiezukunft am Oberrhein zu gestalten.

Der Regierungsrat möchte zusätzlich zur bereits im Energieplanungsbericht enthaltenen Massnahme zur PV-Vorgabe bei Neubauten auch die Handlungsoptionen bei Bestandsbauten abklären. Eine generelle PV-Pflicht auch bei Sanierungen lehnen wir dezidiert ab, da dies einen ungerechtfertigten Eingriff ins Eigentumsrecht darstellen würde. Gleichzeitig fordern wir den Regierungsrat auf, bei der Ausgestaltung der Massnahme 10 des Energieplanungsberichts 2022 eine möglichst liberale Umsetzung zu wählen. Die Pflicht soll nur für Dächer gelten, welche sich für die Installation einer PV-Anlage eignen und eine gewisse Minimalleistung erbringen können.

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