Gesetz über den Horizon-Fonds

16.02.2023

Die Handelskammer beider Basel unterstützt mit Vorbehalt die Schaffung eines Fonds zur Finanzierung der internationalen Zusammenarbeit und der Exzellenz der Schweizer Forschung. Die Vollassoziierung am EU-Forschungsprogramm muss Priorität bleiben.

Ausgangslage

Die Schweiz gilt derzeit bei Horizon-Europe und den damit verbundenen Programmen und Initiativen als Drittstaat. Für die Schweiz und insbesondere den Innovationsstandort Basel bringt diese Situation erhebliche Nachteile mit sich. Den Unternehmen und der Forschung fehlt der Zugang zu Projekten, dem Netzwerk und der Finanzierung in der EU. Inzwischen hat der Bund verschiedene finanzielle Übergangsmassnahmen getroffen, um den Attraktivitätsverlust des Schweizer Forschungsplatzes abzufedern, auch wenn diese den Schaden einer fehlenden Assoziierung nur ungenügend kompensieren können. Um die gesprochenen Mittel zugunsten der Schweizer Forschung besser abzusichern, hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) vorgeschlagen, einen speziellen Fonds zu schaffen. Der Fonds soll befristet sein und bestehen, solange sich die Schweiz nicht am gesamten EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation beteiligen kann. Auslöser des Vorschlags waren zwei gleich lautende Standesinitiativen aus den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft («Massnahmen für eine Vollassoziierung der Schweiz am Forschungsprogramm Horizon Europe»).

Fonds-Lösung: Ja, aber

Die Handelskammer beider Basel ist äusserst besorgt über die anhaltende Nicht-Assoziierung der Schweiz bei Horizon Europe. Für den Erfolg des Wirtschafts- und Innovationsstandorts Region Basel ist eine Anbindung an die europäischen Forschungsprogramme unerlässlich. Solange diese Anbindung nicht möglich ist, muss der Bund die Übergangsmassnahmen zugunsten des Schweizer Forschungsstandorts unter allen Umständen beibehalten. Die Handelskammer beider Basel begrüsst es, dass die zuständige Kommission des Ständerats die finanziellen Mittel für die Forschung besser absichern möchte. Wir unterstützen deshalb die vorgeschlagene Fonds-Lösung in ihren Grundzügen. Ein Fonds kann helfen, die Planungssicherheit für die Forschung zu erhöhen und eine bessere Übersicht über die verwendeten Mittel herzustellen. Aus ordnungspolitischer Sicht haben wir jedoch auch Vorbehalte. Insbesondere bringt ein Fonds einen grösseren Verwaltungsaufwand mit sich. Die Vernehmlassungsvorlage sieht vor, dass neu das SBFI unter Einbezug von Expertinnen und Experten über die Mittelvergabe entscheidet. Diese Neuerung halten wir für unnötig. Wir fordern, dass der Bund an den bestehenden Strukturen (SNF und Innosuisse) festhält und keine neuen Gremien schafft.

Assoziierung bei Horizon Europe muss Priorität bleiben

So willkommen die finanziellen Übergangsmassnahmen der Schweiz sind, sie stellen bei weitem keinen Ersatz für eine Voll-Assoziierung an Horizon Europe dar. Der Verlust im Bereich des Netzwerks, der Projekte und des Prestiges lassen sich nicht mit finanziellen Mitteln kompensieren. Der Bundesrat muss deshalb unvermindert am Ziel einer vollen Teilnahme der Schweiz an Horizon Europe und den damit verbundenen Programmen festhalten.

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