Bewirtschaftungsmassnahmen Strom

12.12.2022

Wir verzichten bei diesem Geschäft auf eine eigene ausführliche Stellungnahme. Stattdessen verweisen wir auf die Stellungnahme von economiesuisse, die wir vollumfänglich unterstützen.

Ausgangslage

Die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit im Bereich Energie hat für die Mitglieder der Handelskammer beider Basel hohe Priorität. Wir begrüssen daher die vom Bund, den Kantonen und den Energieversorgungsunternehmen getroffenen Massnahmen zur Vermeidung einer Energiemangellage.

Betreffend die Entwürfe für Verordnungen über die Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie, die Sofortkontingentierung elektrischer Energie, die Kontingentierung elektrischer Energie, die Abschaltung von Stromnetzen zur Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung, die Änderung einer Bestimmung des Landesversorgungsgesetzes sowie allfälligen Kommentaren schliessen wir uns der Stellungnahme von economiesuisse, die wir vollumfänglich unterstützen, an.

Zusammenfassung der Hauptforderungen
  • Schweizweite Kontingentierung (Art. 3 Abs. 2) ermöglichen
  • Referenzmenge basierend auf dem Mehrjahresdurchschnitt der drei höchsten Verbrauchsmonate der entsprechenden Kalendermonate der letzten fünf Jahre berechnen und Flexibilität stärken (Art. 4 Abs. 1 und 2)
  • Weitergabe von Kontingenten muss bis 2023/2024 zwingend möglich sein (Art. 8)
  • Ausnahmen bei einer Kontingentierung ermöglichen (insb. so lange die Punkte 1 bis 3 nicht gewährleistet sind)
  • Einsatz von Stromaggregaten ermöglichen
Bewirtschaftungsmassnahmen Strom

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