Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 22. Oktober

19.10.2020

Wir nehmen Stellung zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 22. Oktober 2020. 

Traktandum 12: Vorprojekt Herzstück Regio-S-Bahn Basel – Schlussabrechnung Verpflichtungskredit (neues Finanzrecht: Ausgabebewilligung) und Ausgabebewilligung Bahnknoten Basel / Herzstück; Planung und Projektierung; 2020/315

Um das Projekt Herzstück weiter voranzutreiben, haben sowohl der Landrat, als auch der Grosse Rat einen Verpflichtungskredit im Umfang von total 29,3 Millionen Franken gesprochen. Das Geld sollte für die Ausarbeitung eines Vorprojekts verwendet werden. Mit dem rechtskräftigen Parlamentsbeschluss zum STEP AS 2035 wurde das Projekt Herzstück per 1. Januar 2020 an den Bund übertragen. Somit verfällt der Anspruch auf die nicht verwendeten Mittel aus dem Verpflichtungskredit der Kantone. Für den Kanton Basel-Landschaft bedeutet dies Minderausgaben von 7,4 Millionen Franken. Weil eine optimale Anbindung der bestehenden Infrastrukturen an die neu geplanten Bahninfrastrukturen, sowie die Koordination zwischen Bund und Kantonen, zentral für eine optimale Funktionalität sind, beantragt der Regierungsrat für die Aufgaben mit kantonaler Verantwortung neue Mittel im Umfang von 2,8 Millionen Franken. Zur zeitnahen Realisierung des Herzstücks ist dieser Schritt von grosser Bedeutung. Die Handelskammer setzt sich für eine optimale Erreichbarkeit der Region Basel auf allen Verkehrsträgern ein. Mit dem Herzstück als zentrales Element der trinationalen S-Bahn Basel, soll das Dreiland ein leistungsfähiges ÖV-System erhalten.
Dank dem grossem Engagement und einem starken regionalen Konsens wurde die Bedeutung dieses Infrastrukturprojekts auch national wahrgenommen. Parallel dazu sollen die regionalen Infrastrukturen durch die Kantone weiterentwickelt werden.

Wir bitten Sie, die Anträge des Regierungsrats zu beschliessen.

Traktandum 13: Formulierte Gesetzesinitiative «Die gigantische und unerfüllbare Anzahl von 3'500 Kompetenzbeschreibungen in den Lehrplänen auf ein vernünftiges Mass reduzieren»; 2020/22

Die Stimmberechtigten in Baselland haben sich mit der Einführung des Lehrplans 21, respektive des Lehrplans Volksschule Basel-Landschaft für einen Lehrplan mit Kompetenzen ausgesprochen. Dabei ist neu, dass ein Lehrplan nicht vorschreibt, welche Themen gelehrt werden, sondern welche Fähigkeiten – eben Kompetenzen – Schülerinnen und Schüler am Ende einer bestimmten Schulstufe erwerben müssen. Diese sogenannte «Kompetenzorientierung» kennt die Berufsbildung schon lange und sie hat sich dort auch bewährt.

Mit der Gesetzesinitiative fordert die Starke Schule beider Basel eine Reduktion der Kompetenzen von 3'500 auf 1'000. Zudem sollen die Stoffinhalte und Themen in der Sekundarstufe I auf die Anforderungen der weiterführenden Schulen abgestimmt werden. Die Begrenzung auf 1'000 Kompetenzen scheint willkürlich und es ist nicht ersichtlich, ob diese Anzahl an Kompetenzen tatsächlich ausreichend ist. Entsprechend ist diese Forderung abzulehnen. Die zweite Forderung wird mit dem Gegenvorschlag zur Initiative «Ja zu Lehrplänen mit klar definierten Stoffinhalten und Themen», welcher in einer Volksabstimmung 2018 angenommen wurde, bereits erfüllt.

Der Lehrplan Volksschule Basel-Landschaft ist auf gutem Weg, sich im Schulbetrieb zu etablieren. Mit einem zweistufigen Rückmeldeprozess werden zudem regelmässige Feedbacks von Lehrpersonen eingeholt. Es ist nun wichtig, dass Ruhe und Sicherheit in die Schule kehrt. Die Annahme der Initiative würde mit einer erneuten Überarbeitung des Lehrplans diese Entwicklung unterbrechen oder gar zurückwerfen, indem zum Beispiel neue Lehrmittel nicht mehr eingesetzt werden könnten.

Die Handelskammer beider Basel unterstützt daher den Antrag des Regierungsrates und der BKSK auf Ablehnung der Initiative.

Wir bitten Sie daher, die Initiative abzulehnen und sie mit dem Antrag auf Ablehnung der Stimmbevölkerung vorzulegen.

Traktandum 63: Für einen «echten Nettolohn» auch in Baselland; Miriam Locher; 2019/821

Das Postulat möchte ein Lohnabzugsverfahren prüfen, so wie es in der Vergangenheit bereits in Basel-Stadt ausgearbeitet und letztlich abgelehnt wurde. Neu müssten die Arbeitgeber für ihre Mitarbeitenden den Lohnabzug vornehmen, womit Arbeit, Kosten und Haftungsrisiken auf die Wirtschaft übertragen würden. Es bliebe jedoch beispielsweise offen, wie mit der Steuerschuld zu verfahren wäre, wenn der Arbeitgeber die Lohnabzüge nicht ordnungsgemäss an den Staat überweist. Wegen einer genau definierten Personengruppe mit Steuerschulden, sollte nicht ein ganzes System geändert werden. Zumal diese Personengruppe schon heute ohne weiteres in Eigenverantwortung einen automatischen Dauerzahlungsauftrag einrichten könnte. Damit würden unnötige bürokratische Aufwände für die Unternehmen geschaffen. Und es wäre zu befürchten, dass genau die betroffene Personengruppe keinen Gebrauch vom freiwilligen Lohnabzug machen würde, weil sie das Geld anderweitig benötigt. Schliesslich ist nicht zu begründen, weshalb Steuerschulden gegenüber anderen Schulden privilegiert behandelt werden sollen. Der Regierungsrat bestätigt in seiner Stellungnahme diese Argumente und weist zudem darauf hin, dass Personen mit Steuerschulden kaum von einem freiwilligen Lohnabzug Gebrauch machen würden.

In Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberverband Basel bitten wir Sie deshalb, das Postulat nicht zu überweisen.

Traktandum 64: Bericht über finanzielle Risiken des Kantons Basel-Landschaft; 2020/330

Der Regierungsrat publiziert jedes Jahr einen Beteiligungsbericht. Darin werden sämtliche Beteiligungen des Kantons aufgeführt und die besonderen finanziellen und politischen Risiken identifiziert und bewertet. Die Motion fordert, zusätzlich bisher nicht aufgeführte finanzielle Risiken wie Einnahmeausfälle oder Zinserhöhungen aufzuführen, um eine umfassende Beurteilung vornehmen zu können.

Die Handelskammer begrüsst, dass der Regierungsrat bereit ist, seine Berichterstattung im Sinne der Motion zu ergänzen und künftig zusätzliche Informationen zu den finanziellen Risiken des Kantons zu publizieren. Damit erhält der Beteiligungsbericht des Kantons einen zusätzlichen Mehrwert, welcher es allen Entscheidungsträgern ermöglicht, in voller Kenntnis der möglichen Folgen entscheiden zu können.

Wir bitten Sie, die Motion als Postulat zu überweisen.

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