Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 11. Juni

05.06.2020

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 11. Juni 2020 Stellung.

Traktandum 3: Beiträge an Dritte zur Erfüllung des Bildungsauftrags; Änderung des Bildungsgesetzes (zweite Lesung); 2020/123

Die Handelskammer beider Basel stimmt der Änderung des Bildungsgesetzes (SGS 640) zu. Durch das neue Wirtschaftsfördergesetz macht es Sinn, dass die bis anhin durch den Wirtschaftsförderfonds finanzierten, regelmässig wiederkehrenden Bildungsprojekte neu in das ordentliche Budget der BKSD wechseln. Wie bereits in ihrer Stellungnahme erwähnt, möchte die Handelskammer aber wiederholt darauf hinweisen, dass die Projektauflistung in der Landratsvorlage als aktueller Stand der Projekte verstanden werden muss, die jederzeit bedarfsgerecht angepasst werden kann.

Wichtig ist zudem, dass mit den Anbietern von Bildungsprojekten mehrjährige Vereinbarungen geschlossen werden, damit die Planungssicherheit gewährleistet ist. Das ist für die Schulen genauso wichtig wie für die Anbieter: nur so können Themen langfristig bewirtschaftet und damit nachhaltige Wirkung bei den Schülerinnen und Schülern erzielt werden.

Wir bitten Sie, der Gesetzesänderung zuzustimmen.

Traktandum 4: «Bildungsqualität in der Volksschule stärken – Angebote der Speziellen Förderung und der Sonderschulung» – Änderung Bildungsgesetz (zweite Lesung); 2019/139

Die Handelskammer beider Basel begrüsst die nützliche Koexistenz von Privatschulen und öffentlichem Bildungswesen. Dank spezieller Ausrichtung oder spezieller Modelle können Privatschulen individuellere schulische Laufbahnen anbieten als öffentliche Schulen. Damit verleihen sie dem öffentlichen Bildungswesen zusätzliche Impulse und sorgen für Wettbewerb und Angebotsvielfalt. Aus diesem Grund setzt sich die Handelskammer beider Basel auch für die aktive Förderung von Privatschulen ein.

Mit der angepassten Landratsvorlage wurde nun die Ungleichbehandlung von Schülerinnen und Schülern aus dem Baselbiet, die eine Privatschule besuchen, aufgehoben: wie im Kanton Basel-Stadt, werden die therapeutischen Massnahmen Logopädie und Psychomotorik jetzt finanziell unterstützt.
Damit wurde die Forderung der Handelskammer beider Basel erfüllt, eine in beiden Basel harmonisierte Finanzierung der oben erwähnten therapeutischen Massnahmen für Schülerinnen und Schüler von Privatschulen auszugestalten. Desweiteren verweisen wir an dieser Stelle auch an die Stellungnahme der Privatschulen beider Basel.

Wir bitten Sie, dem Bericht der Bildungs-, Kultur-, und Sportkommission zu folgen und der abgeänderten Landratsvorlage zuzustimmen.

Traktandum 9: Änderung des Notariatsgesetzes betreffend die elektronische Beurkundung und elektronische Beglaubigung (zweite Lesung); 2019/796

Die Handelskammer beider Basel befürwortet das Ermöglichen von digitalen Geschäften und Geschäftsabläufen. Sie unterstützt deshalb die Änderung des Notariatsgesetzes, welche die rechtliche Grundlage schafft, dass Notarinnen und Notare Beglaubigungen und Beurkundungen in elektronischer Form erstellen können.

Die Handelskammer beider Basel erachtet es jedoch als wichtig, dass die Notarinnen und Notare jeweils selbst entscheiden können, ob sie elektronische Beurkundungen und Beglaubigungen anbieten oder nicht.

Wir bitten Sie, dem Regierungsrat zu folgen und den Änderungen des Notariatsgesetzes zuzustimmen.

Traktandum 10: Standesinitiative «Kerosin-Steuer auf Flugtickets»; Florence Brenzikofer; 2019/187

Mit der Forderung zur Ausarbeitung einer Standesinitiative wollen die Motionäre erreichen, dass der Bund eine Kerosinsteuer auf Flugtickets einführt. Kerosin ist seit der Unterzeichnung des Chicagoer Abkommens von 1944 im internationalen Flugverkehr steuerbefreit. Daher kann der Bund eine Kerosinsteuer nur auf Inlandflüge erheben. Generell ist es aus standortpolitischer Sicht unangebracht die durch den Lockdown stark angeschlagene und vom Bund als systemrelevant eingeschätzte Luftfahrtbranche durch unkoordinierte Überregulierungen weiter zu verunsichern und zu schwächen. Flüge ab oder in die Schweiz sind inzwischen in den Emissionshandel einbezogen. Das bedeutet, dass allfällige Emissionen über dem Kontingent in Form von Zertifikaten kompensiert werden müssen. Sollten die Flüge nun zusätzlich durch Flugticketabgaben, wie sie das revidierte CO2-Gesetz vorsieht, auch noch mit Kerosinsteuern belastet werden, würden Passagiere auf nahegelegene Flughäfen im Ausland ausweichen. Im Falle des EuroAirports wäre dies gravierend. Als binationaler Flughafen könnten vermehrt Flüge über den französischen Sektor abgewickelt werden, um die Abgaben zu vermeiden, was den Schweizer Sektor und dessen Einfluss schwächen würde. Als weitere Konsequenz würden zahlreiche Arbeitsplätze an den Landesflughäfen gefährdet werden, die man im breiten politischen Konsens derzeit mit staatlicher Hilfe zu erhalten versucht.

Wir bitten Sie, die Standesinitiative nicht einzureichen.

Traktandum 15: Missachtung des Espoo-Abkommens: Neue Umweltverträglichkeits-prüfung für den EAP dringend nötig!; Rahel Bänziger Keel; 2018/727

Das Postulat fordert den Regierungsrat auf, gemeinsam mit der Regierung von Basel-Stadt über seine Mitglieder im EAP-Verwaltungsrat die Einhaltung des Espoo-Abkommens einzufordern. Ausserdem soll eine Umweltverträglichkeitsprüfung samt Risikoanalyse durchgeführt werden. Ferner sollen weitere Massnahmen im Zusammenhang mit Fluglärm geprüft werden.

Betreffend Fluglärm muss grundsätzlich festgehalten werden, dass sich die Anzahl Bewegungen seit 2000 bis Ende 2019 um 25 Prozent – bei einer gleichzeitigen Verdopplung der Passagierzahlen – verringert haben. Darüber hinaus wurden bereits umfassende Massnahmen seitens des EuroAirports eingeleitet, welche seinen Betrieb und Wirtschaftlichkeit auch negativ beeinflussen können. Die Ausarbeitung einer Risikoanalyse wurde in einem separaten Vorstoss (Postulat 2018/593) verlangt und, von der Handelskammer unterstützt, bereits initialisiert.

Generell erfüllen sowohl das An- und Abflugregime, als auch das geltende Pistennutzungskonzept am EuroAirport die Bestimmungen an die Flugsicherheit. Unter Wahrung dieser werden auch die Interessen der Flughafenanwohner berücksichtigt. Dies gilt für alle Anwohner im Dreiländereck. Die Espoo-Konvention ist im Falle des EuroAirports schon aus dem Grund nicht anwendbar, da kein in ihr geregeltes Vorhaben besteht. Dies wäre beispielsweise beim Bau eines Flughafens der Fall – bei der reinen Optimierung des Flugbetriebs wie im Falle des EuroAirports hingegen nicht. Der Flughafen und die französische Flugsicherungsbehörde (DSNA) haben das Problem beim neu eingeführten RNAV-Verfahren 2019 erkannt und optimieren das System entsprechend. Somit konnte der Anlass für dieses Postulat geklärt werden. Bedauerlicherweise wird der durch den Lockdown in Folge der Pandemie stark beeinträchtigte EuroAirport durch unkoordinierte politische Forderungen nach nationalen CO2- Flugticketabgaben, einer Kerosinsteuer, einer Verlängerung der Nachtruhe sowie einer Verschärfung des Lärmschutzes weiter verunsichert.

Wir bitten Sie, dem Bericht des Regierungsrates zu folgen und das Postulat abzuschreiben.

Traktandum 18: Standardisierte Leistungschecks aus finanziellen und pädagogischen Gründen reduzieren; Jürg Wiedemann; 2016/406

Die nationale Überprüfung der Grundkompetenzen hat es schonungslos aufgezeigt: Baselbieter Schülerinnen und Schüler stehen in der Schweiz fast an letzter Stelle. Das ist für Eltern, für Kinder und Jugendliche und schlussendlich auch für die Wirtschaft eine Tatsache, die nicht einfach akzeptiert werden darf. Vielmehr muss nun verlangt werden, dass nun Massnahmen ergriffen werden, um diese Umstände so rasch wie möglich zu ändern. Die Checks und die dazugehörenden Mind Steps sind eine dieser Massnahmen: es sind Mittel, um den objektiven Wissensstand zu eruieren. Damit können Lehrpersonen prüfen, wo ihre Klasse, ihre SchülerInnen stehen und entsprechende Förderungen lancieren. Der Check S2 ist zudem für die Ausbildungsbetriebe von grosser Bedeutung und könnte in Zukunft die Multichecks ablösen. Mit dem Check S3 kann die Entwicklung im letzten Schuljahr abgebildet werden und sollte, wenn möglich, den zukünftigen Lehrbetrieben ebenfalls zur Verfügung gestellt werden, zeigt er doch den aktuellen Lernstand des Lernenden zu Beginn seiner Berufsbildung.

Die weiterführenden Schulen hingegen können mit diesen Resultaten Fördermassnahmen ergreifen und Einstufungen objektiv vornehmen. Die Checks bilden zusammen mit den Mind Steps ein wertvolles Qualitätsinstrument für die Schulen, was schlussendlich auch der Wirtschaft zu Gute kommt.

Wir bitten Sie, dem Bericht der Bildungs-, Kultur-, und Sportkommission zu folgen und das Postulat abzuschreiben.

Traktandum 23: Investitionsbudget ausschöpfen; Christine Frey; 2020/221
Traktandum 24: Sanierungen und Renovationen vorverlegen; Christine Frey; 2020/223

Die beiden Motionen fordern, dass der Kanton sein Investitionsbudget in diesem Jahr vollständig ausschöpft und Aufträge für Sanierungen und Renovationen, die er ohnehin vorgesehen hat, vorzieht. Die Coronakrise hat zu einem massiven Auftragseinbruch bei vielen Unternehmen geführt, den diese mit Kurzarbeit überbrücken mussten. Nun, da die Massnahmen schrittweise wieder gelockert werden, ist es wichtig, die Wirtschaft sobald wie möglich wieder in Schwung zu bringen. Der Kanton kann hier seinen Teil dazu beitragen, wenn er ohnehin geplante Investitionen und Aufträge vorzeitig auslöst. Damit hilft er den Unternehmen, Engpässe zu überbrücken und Arbeitsplätze zu erhalten.

Wir bitten Sie, die beiden Motionen dringlich zu überweisen.

Traktandum 25: Lehren aus der Covid-19-Pandemie; 2020/257

Die Motion fordert vom Regierungsrat Analysen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den zur Bekämpfung ebendieser ergriffenen Massnahmen. Es ist richtig, nach Abschluss der Krise eine sorgfältige Analyse der Auswirkungen und Massnahmen vorzunehmen, um die richtigen Lehren für allfällige Krisen der Zukunft zu ziehen. Allerdings dauert die derzeitige Corona-Krise immer noch an. Noch immer sind die Verordnungen des Bundesrates in Kraft, noch immer gelten erhöhte Hygiene- und Schutzmassnahmen, noch immer laufen die wirtschaftlichen Unterstützungsmassnahmen von Bund und Kantonen. Für vertiefte Analysen ist es daher zu früh.

Die Handelskammer kann die Überweisung der Motion dennoch unterstützen, in der Annahme, dass der Regierungsrat dem Landrat seinen Bericht erst nach Ende der Krise unterbreiten wird.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 66: Für einen «echten Nettolohn» auch in Baselland; Miriam Locher; 2019/821

Das Postulat möchte ein Lohnabzugsverfahren prüfen, so wie es in der Vergangenheit bereits in Basel-Stadt ausgearbeitet und letztlich abgelehnt wurde. Neu müssten die Arbeitgeber für ihre Mitarbeitenden den Lohnabzug vornehmen, womit Arbeit, Kosten und Haftungsrisiken auf die Wirtschaft übertragen würden. Es bliebe jedoch beispielsweise offen, wie mit der Steuerschuld zu verfahren wäre, wenn der Arbeitgeber die Lohnabzüge nicht ordnungsgemäss an den Staat überweist. Wegen einer genau definierten Personengruppe mit Steuerschulden, sollte nicht ein ganzes System geändert werden. Zumal diese Personengruppe schon heute ohne weiteres in Eigenverantwortung einen automatischen Dauerzahlungsauftrag einrichten könnte. Damit würden unnötige bürokratische Aufwände für die Unternehmen geschaffen. Und es wäre zu befürchten, dass genau die betroffene Personengruppe keinen Gebrauch vom freiwilligen Lohnabzug machen würde, weil sie das Geld anderweitig benötigt. Schliesslich ist nicht zu begründen, weshalb Steuerschulden gegenüber anderen Schulden privilegiert behandelt werden sollen. Der Regierungsrat bestätigt in seiner Stellungnahme diese Argumente und weist zudem darauf hin, dass Personen mit Steuerschulden kaum von einem freiwilligen Lohnabzug Gebrauch machen würden.

In Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberverband Basel bitten wir Sie deshalb, das Postulat nicht zu überweisen.

 

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