Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 9. und 16. September

07.09.2020

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen vom 9. und 16. September 2020 Stellung.

Traktandum 10: Ausgabenbericht betreffend Erhöhung Ausgabenbewilligung und Nachtragskredit für einen ausserordentlichen Betriebsbeitrag an Basel Tourismus aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

Der Regierungsrat möchte in den Jahren 2020 und 2021 den Staatsbeitrag für den Verein Basel Tourismus um je 700'000 Franken erhöhen. Vorliegend wird ein Nachtragskredit von 700'000 Franken für das Jahr 2020 beantragt.

Das Anliegen des Regierungsrates ist nachvollziehbar. Der Tourismus ist zu Beginn der Corona-Pandemie praktisch vollständig zum Erliegen gekommen und erholt sich nur sehr langsam. Selbst die diversifizierte Aufstellung der Tourismusbranche in Basel (mit den drei Standbeinen Geschäftsreisen, Kongressen und Events sowie Freizeittourismus) konnte dem nichts entgegensetzen. Basel befindet sich nun einerseits im Wettbewerb mit anderen Städten und Regionen um den inländischen Tourismus. Andererseits ist damit zu rechnen, dass die Tourismusbewegungen langsam wieder zunehmen werden. Um diesen Aufschwung zu unterstützen, ist die Tätigkeit von Basel Tourismus weiterhin erforderlich. Bei einem Stellenabbau, der sich ohne ausserordentlichen Betriebsbeitrag kaum vermeiden liesse, würden gerade in diesem wichtigen Moment Ressourcen fehlen, die der ganzen Region zugutekommen.

Wir bitten Sie, dem Ausgabenbericht zuzustimmen.

Traktandum 12: Ratschlag betreffend Finanzierung der weiteren Arbeit im Zusammenhang mit dem Herzstück und dem Bahnknoten von Basel sowie Bericht zu einer Motion und einem Anzug

Die Handelskammer setzt sich für eine optimale Erreichbarkeit der Region Basel auf allen Verkehrsträgern ein. Mit der Durchmesserlinie Herzstück als zentrales Element der trinationalen S-Bahn, soll das Dreiland ein leistungsfähiges ÖV-System erhalten. Damit dieses seine volle Wirkung entfalten kann, sind weitere Anpassungen der Infrastrukturen im Stadtraum und den Haltestellen notwendig. Die Handelskammer empfiehlt daher dem Grossen Rat den drei Begehren des regierungsrätlichen Ratschlags betreffend (1) Finanzierung der weiteren Arbeit im Zusammenhang mit dem Herzstück und dem Bahnknoten von Basel sowie (2) Bericht zu einer Motion und (3) einem Anzug Folge zu leisten.

Die drei Begehren des Regierungsrats im Überblick:

1. Ratschlag betreffend Finanzierung der weiteren Arbeit im Zusammenhang mit dem Herzstück und dem Bahnkoten von Basel

Um das Projekt Herzstück weiter voranzutreiben, haben sowohl der Grosse Rat, als auch der Landrat einen Verpflichtungskredit im Umfang von total 29,3 Millionen Franken gesprochen. Das Geld sollte für die Ausarbeitung eines Vorprojekts verwendet werden. Mit dem rechtskräftigen Parlamentsbeschluss zum STEP AS 2035 wurde das Projekt Herzstück per 1. Januar 2020 an den Bund übertragen. Somit verfällt der Anspruch auf die nicht verwendeten Mittel aus dem Verpflichtungskredit der Kantone. Für den Kanton Basel-Stadt bedeutet dies Minderausgaben von 14,7 Millionen Franken. Weil eine optimale Anbindung der städtischen Infrastrukturen an die neu geplanten Bahninfrastrukturen sowie die Koordination zwischen Bund und Kantonen zentral für eine optimale Funktionalität ist, beantragt der Regierungsrat für die Aufgaben mit kantonaler Verantwortung neue Mittel im Umfang von 14,4 Millionen Franken. Dieser Betrag entspricht somit ziemlich genau den gesprochenen aber nicht benötigten Restmittel aus dem Verpflichtungskredit. Zur zeitnahen Realisierung des Herzstücks ist dieser Schritt von grosser Bedeutung.

Wir bitten Sie, die Gesamtausgaben in der Höhe von 14'416'000 Franken zu bewilligen.

2. Bericht zur Motion der RegioKo und der UVEK betreffend Ratschlag für eine Vorfinanzierung der Investitionen in die Durchmesserlinien des trinationalen Bahnnetzes Basel (Herzstück)

Die aus dem Jahr 2017 stammende Motion der RegioKo und der UVEK fordert den Regierungsrat zu Verhandlungen mit dem Bund über die Vorfinanzierung von Investitionskosten zum Herzstück auf. Mit dem rechtskräftigen Parlamentsbeschluss zum STEP AS 2035 hat sich der Bund zur Projektierung des Herzstücks verpflichtet. Eine Vorfinanzierung durch die Kantone entfällt damit. Somit werden auch die Forderungen der Motion hinfällig.

Wir bitten Sie, die Motion als erfüllt abzuschreiben.

3. Bericht zum Anzug Jörg Vitelli und Konsorten betreffend Margarethenplatz

Der Anzug fordert den Regierungsrat auf, bei der Erneuerung der Margarethenbrücke die Realisierung des Margarethenplatzes zu prüfen und den Grossen Rat über die gewonnenen Erkenntnisse zu informieren. Der Regierungsrat unterstützt dieses Anliegen und hat bereits erste Schritte zur Realisierung des Margarethenplatzes unternommen. So ist der neue Margarethenplatz bereits Teil des in Vernehmlassung stehenden «Entwicklungskonzepts Stadtraum Bahnhof SBB». Die Neugestaltung der Margarethenbrücke ist abhängig von zahlreichen Teilprojekten im Rahmen des Herzstücks. Ausgehend von diesen komplexen Abhängigkeiten beantragt der Regierungsrat, den Anzug stehenzulassen.

Wir bitten Sie, den Anzug stehenzulassen.

Mit dem Herzstück Basel wird die verkehrliche Erschliessung der Region Basel und insbesondere die Leistungsfähigkeit des Schienenverkehrs einen Quantensprung erfahren. Dank dem grossem Engagement und einem starken regionalen Konsens wurde die Bedeutung dieses Infrastrukturprojekts auch national wahrgenommen. Um das Jahrhundertprojekt zügig weiter voranzutreiben, ist ein entschlossenes und breit abgestütztes Vorgehen wichtig.

Wir bitten Sie, die Ausgaben von 14'416'000 Franken zu bewilligen.
Wir bitten Sie, die Motion 16.5553 als erfüllt abzuschreiben.
Wir bitten Sie, den Anzug 17.5445 stehenzulassen.

Traktandum 24: Schreiben des Regierungsrates zum Anzug Beat K. Schaller und Konsorten betreffend MINT-Fächer ganzheitlich fördern

Der Bericht des Regierungsrates zeigt auf, dass in den vergangenen Jahren sehr viel im Bereich MINT-Förderung getan wurde. Dass die Wirtschaft der Schule immer einen oder sogar zwei Schritte voraus ist, kann jedoch nicht von der Hand gewiesen werden. So sind für die Handelskammer beider Basel zwei Punkte wichtig, die aus Sicht der Wirtschaft noch zu wenig berücksichtigt werden:

  • Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft muss noch stärker gefördert werden. Ausserschulische Projekte und Initiativen wie z.B. die tunBasel sollten vermehrt von den Schulen aber auch von der Pädagogischen Hochschule genutzt und gefördert werden. So kann gewährleistet werden, dass den Schülerinnen und Schüler aktuelle Kompetenzen vermittelt werden und nicht reines Schulwissen, das später im Berufsleben nicht mehr relevant ist.
  • Ein besonderes Augenmerk muss auf die Nachhaltigkeit gelegt werden. Die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen ist daher enorm wichtig. So gilt Mathematik als Grundstein für alle Naturwissenschaftlichen Fächer und wie die aktuelle Lage klar aufzeigt, ist aufgrund der Digitalisierung ein spezieller Fokus auf die Informatik zu legen. Seitens Wirtschaft ist die Tatsache, dass das Ausmass an Weiterbildungen z.B. in der Informatik noch immer den Schulleitungen, resp. sogar den Lehrpersonen überlassen wird, ein Unding. Es braucht hier eine gewisse Verbindlichkeit über alle Schulen hinweg, damit alle Schülerinnen und Schüler dieselben Chancen erhalten.


Die aktuelle Situation mit den Schulschliessungen zeigt klar auf, dass die Digitalisierung nicht in allen Schulen und schon gar nicht in allen Klassen gleich weit umgesetzt ist. Wie aus den Medien zu erfahren war, reichte die Bandbreite von digital abgehaltenen Schulstunden bis zum persönlichen Posteinwurf von Aufgabenblättern durch die Lehrpersonen. Das ist aus Sicht der Wirtschaft nicht mehr der heutigen Zeit entsprechend und schon gar nicht mit den technischen Möglichkeiten zu erklären. Hier benötigt es noch dringend Handlungsbedarf.

Wir empfehlen daher, den Anzug stehenzulassen.

Traktandum 26: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion Sibylle Benz und Konsorten betreffend Durchlässigkeit der Ausbildungswege

Die Handelskammer beider Basel weist in ihrem Grundsatzpapier darauf hin, dass die Brückenangebote nur dann sinnvoll sind, wenn sie nachqualifizierende Inhalte vermitteln und in der Berufswahl unterstützend sind. Mit der Neuausrichtung des Zentrums für Brückenangebote ist nun genau dies auch realisiert worden. Das heisst, die Jugendlichen werden in den Angeboten individuell unterstützt und auf die Berufsbildung vorbereitet. Ganz wichtig: Sie werden inhaltlich nicht auf weiterführende Schulen vorbereitet. Mit der Einführung von Prüfungen für die Mittelschule am Ende des Brückenangebotes könnten die Jugendlichen fälschlicherweise annehmen, in diesem Jahr werden sie fit für die Aufnahme in eine weiterführende Schule gemacht. Die Motionäre begründen ihr Anliegen u.a. auch mit dem System im Landkanton, welcher ebenfalls durch politischen Druck eine Aufnahmeprüfung am Ende des Brückenangebotes vorsieht. Im Gegensatz zum Kanton Basel-Landschaft besteht in Basel-Stadt jedoch die Möglichkeit, nach der obligatorischen Schulzeit eine Prüfung zu erwirken, sollten die Noten nicht für eine weiterführende Schule ausreichend sein.

Sollten sich Jugendliche tatsächlich im nachobligatorischen Jahr derart entwickeln, dass eine weiterführende Schule sinnvoll ist, besteht bereits jetzt und ohne Prüfung die Möglichkeit «sur Dossier» zu entscheiden. Damit ist auch die Durchlässigkeit gewährleistet.

Wir bitten Sie, dem Bericht der Regierung zu folgen und die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 52.3: Motion David Wüest-Rudin und Konsorten betreffend Umwandlung der Basler Kantonalbank in eine Aktiengesellschaft

Die Frage nach der Rechtsform der Basler Kantonalbank und dem Umgang mit der Staatsgarantie stellt sich aufgrund der Grösse des Instituts zunehmend. Die Motion fordert als Lösung eine sofortige Umwandlung in eine Aktiengesellschaft, ohne dass alle möglichen Rechtsformen auf dem Tisch liegen und die jeweiligen Vor- und Nachteile evaluiert wurden. Die Handelskammer beider Basel wünscht sich zu diesem Thema eine breitere Diskussion, so wie dies in anderen Kantonen (zum Beispiel Basel-Landschaft und Aargau) aktuell geschieht. Dies würde dem Regierungsrat erlauben, verschiedene Varianten zu evaluieren und die Folgen abzuschätzen. Die Handelskammer empfiehlt daher, die Motion erstmalig zu überweisen, um anschliessend den Vorstoss in einen Anzug umzuwandeln und dann an die Regierung zu überweisen.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 52.4: Motion Jürg Stöcklin und Konsorten betreffend Anpassung von § 7 Energiegesetz

Mit der vorliegenden Motion sollen die hohen Anforderungen bezüglich CO2-Neutralität an das Fernwärmenetz der IWB nun auch für kleinere Wärmeverbünde gelten. Als Wärmeverbund gilt eine zentrale Wärmeerzeugungsanlage, die für mehrere Liegenschaften in Betrieb ist. So zum Beispiel auf grösseren Industrieanlagen oder zur gleichzeitigenNutzung für mehrere Wohnliegenschaften. Insbesondere bei Wärmeverbünden mit grossen Nachfragespitzen können diese Anforderungen an die CO2-Neutralität nicht so einfach erreicht werden. Häufig genutzte CO2-neutrale Wärmequellen kleinerer Wärmeverbünde, wie beispielsweise Abwärme, liefern konstante Wärme und eignen sich daher nur bedingt zur Deckung von Nachfragespitzen. Daher werden diese Spitzen in der Regel durch flexibel einsetzbare Gasheizsysteme gedeckt. Die starren Forderungen dieser Motion eignen sich somit nicht für alle Wärmeverbünde gleichermassen. Es ist zu befürchten, dass bei einer Umsetzung dieser Motion viele der bestehenden Wärmeverbünde zurückgebaut und durch individuelle Wärmesysteme ersetzt werden.

Wir bitten Sie, die Motion abzulehnen.

Traktandum 52.10: Beatrice Messerli und Konsorten betreffend mehr gemeinnützige Wohnungen dank Basler Richtplan,
Traktandum 52.11: Tonja Zürcher und Konsorten betreffend mehr gemeinnütziger Wohnraum dank angemessener Bodenwerte im Wohnbauprogramm 1000+ und
Traktandum 52.12: Beat Leuthardt und Konsorten betreffend faire energetische Sanierungen ohne Verlust von bezahlbaren Mieten (grien saniere statt digg profitiere)

Mit den drei Motionen «Mehr gemeinnützige Wohnungen dank Basler Richtplan», «Mehr gemeinnützige Wohnungen dank angemessener Bodenwerte im Wohnbauprogramm 1000+» und «Faire energetische Sanierungen ohne Verlust von bezahlbaren Mieten» soll günstiger Wohnraum gefördert werden. Die Motionäre täuschen sich jedoch in der Annahme, dass ...

1. ... gemeinnützige Wohnungen per se billiger sind als Wohnungen von Investoren. (Motion 20.5067)
2. ... indirekte Subventionen einzelner Marktteilnehmer zu günstigerem Wohnraum führen. (Motion 20.5068)
3. ... unflexible Sanierungsvorschriften zur Bereitstellung von kostengünstigem und energetisch saniertem Wohnraum führen. (Motion 20.5069)

Nachdem die Anpassung des Wohnraumfördergesetzes an der Grossratssitzung vom 22. und 23. April bereits ausführlich besprochen wurde, erachten wir die erneute Diskussion dieser Fragen als nicht zielführend.

Wir bitten Sie, diese drei Motionen nicht zu überweisen.

Traktandum 52.15: Balz Herter und Konsorten betreffend steuerlicher Abzug der im Kanton günstigsten Grundversicherungsprämie

Die Motion nimmt ein bekanntes und bereits mehrfach diskutiertes Anliegen auf, um die mittelständische Bevölkerung zu entlasten. Basel-Stadt könnte mit der Umsetzung der Motion seine Attraktivität als Wohnkanton für Steuerzahlende steigern.

Viele Gemeinden und Kantone sind im schweizweiten Vergleich steuerlich attraktiver als Basel. Dazu sind die Krankenkassenprämien in Basel-Stadt landesweit am höchsten. An beiden Punkten setzt die vorliegende Motion an und möchte für eine gewisse Entlastung sorgen. Mit der Begrenzung der Abzugsfähigkeit auf die günstigste Grundversicherungsprämie ist der Vorschlag zudem für die Kantonsfinanzen gut verkraftbar.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 52.18: Stephan Mumenthaler betreffend Verzicht auf Verzugszins auf Steuern während der Dauer der Corona-Krise

Das Finanzdepartement hat am 19. März 2020 kommuniziert, dass sich die Steuerverwaltung aufgrund der ausserordentlichen Lage kulant zeigt, indem die Steuererklärung zwei Monate später abgegeben werden kann und Stundungen kulant gewährt. Gleichzeitig wurde jedoch mitgeteilt, dass die Steuerverwaltung aus gesetzlichen Gründen auf die Erhebung von Verzugszinsen nicht verzichten kann. Diese Argumentation ist nicht nachvollziehbar. Einerseits haben sowohl der Bund als auch der Kanton Basel-Landschaft eine entsprechende Verzichtsregelung erlassen, obwohl auch sie eine entsprechende gesetzliche Grundlage haben. Andererseits ist es weder logisch noch nachvollziehbar, dass der Kanton zwar spätere Zahlungen erlaubt, diese aber gleichzeitig mit Verzugszinsen bestraft. Dies muss, wie von der Motion gefordert, korrigiert werden.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 52.24: Patricia von Falkenstein und Konsorten betreffend Erkenntnisse aus der Corona-Krise und ihrer Bewältigung

Die Motion fordert vom Regierungsrat einen Bericht über die Erkenntnisse aus der Corona-Krise und ihrer Bewältigung. Es ist richtig, nach Abschluss der Krise eine sorgfältige Analyse der Auswirkungen und Massnahmen vorzunehmen, um die richtigen Lehren für allfällige Krisen der Zukunft zu ziehen. Allerdings dauert die derzeitige Corona-Krise immer noch an. Noch immer sind einschränkende Massnahmen von Bund und Kantonen in Kraft, noch immer gelten erhöhte Hygiene- und Schutzmassnahmen, noch immer laufen verschiedene wirtschaftliche Unterstützungsmassnahmen von Bund und Kantonen. Für vertiefte Analysen ist es daher zu früh.

Die Handelskammer kann die Überweisung der Motion dennoch unterstützen, in der Annahme, dass der Regierungsrat dem Grossen Rat seinen Bericht erst nach Ende der Krise unterbreiten wird.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 52.31: Christian C. Moesch und Konsorten betreffend Aufhebung des steuerlichen Selbstbehalts bei der Geltendmachung von Abzügen für Krankheitskosten

Die Krankenkassenprämien sind in Basel-Stadt landesweit am höchsten. Sie drücken dementsprechend auf das Portemonnaie der Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons. Der Handlungsspielraum für den Kanton, um die Gesundheitskosten prämienwirksam zu senken, sind begrenzt, da im Gesundheitswesen Vieles auf Bundesebene geregelt ist. Mit der von der Motion vorgeschlagenen Aufhebung des steuerlichen Selbstbehaltes für Krankheitskosten kann ein Beitrag dazu geleistet werden, die Bevölkerung bei den Gesundheitskosten zu entlasten.

Die Aufhebung des Selbstbehaltes wirkt gezielt, da sie nur denjenigen zugutekommt, die effektiv Gesundheitskosten tragen mussten. Sie wirkt zudem bei den unteren und mittleren Einkommen überproportional. Schliesslich setzt sie einen Anreiz dafür, mit der Krankenkasse einen höheren Selbstbehalt zu vereinbaren, was wiederum die allgemein getragenen Gesundheitskosten entlastet.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 53.3: Anzug Jürg Stöcklin und Konsorten betreffend den weiteren Ausbau der CO2-neutralen Fernwärmeversorgung der IWB 

In diesem Jahr wird die IWB ihr Fernwärmenetz mittels 80 Prozent CO2-neutraler Quellen betreiben. Damit erreicht sie ein hochgestecktes Ziel. Heute bezieht die IWB die Energie für ihr Fernwärmenetz im Wesentlichen aus dem CO2-neutralen Betrieb von Holzkraftwerken und aus der Verwertung von Kehricht. Nach diesem Erfolg ist es verständlich, dass neue Ziele geprüft werden. In diesem Fall soll der Regierungsrat die Umsetzbarkeit einer zu 100 Prozent CO2-neutralen Fernwärmeversorgung bis ins Jahr 2050 prüfen. Dies wird insofern zur Herausforderung, als zur Deckung der Nachfragespitzen heute auf Erdgas zurückgegriffen werden muss. Aufgrund der Grösse des Fernwärmenetzes der IWB ist dieses neue Ziel äusserst ambitioniert und wird aller Voraussicht nach zu Mehrkosten führen. Dies spricht jedoch nicht gegen die Prüfung dieses Vorhabens. Die Leistungsfähigkeit des IWB-Fernwärmenetzes und die Versorgungssicherheit der Kunden darf mit dieser neuen Strategie jedoch zu keinem Zeitpunkt aufs Spiel gesetzt werden.

Wir bitten Sie, den Anzug an die Regierung zu überweisen.

Traktandum 53.5: Lisa Mathys und Konsorten betreffend zulässige Parkplatz-Anzahl auf Privatgrundstücken

Der öffentliche Raum in Basel ist bereits heute knapp und wird immer knapper. Auch in Zukunft wird die Einwohnerzahl voraussichtlich weiter zunehmen. Der öffentliche Raum wird vielseitig genutzt. Etwa für Freizeitzwecke, zum Beispiel in Form von Parks, oder auch für die Mobilität in Form von Strassen, Schienen und Parkplätzen. In den vergangenen Jahren wurden vor allem letztere stark reduziert und sollen politisch gewollt auch zukünftig weiter zurückgehen. Da die Nachfrage nach individuellem motorisierten Verkehr jedoch auch in Basel-Stadt nach wie vor vorhanden ist, müssen neue Parkräume entstehen. Hierbei auch auf den Privatgrund zu zielen ist nachvollziehbar. Damit Parkplätze dort in namhafter Grösse wirtschaftlich realisiert werden können, müssen vor allem grössere Projekte ins Auge gefasst werden. Solche werden jedoch durch die heutige Parkplatzverordnung (PPV) eingeschränkt, da diese grundsätzlich nur einen Parkplatz pro Wohnung vorsieht. Dies läuft auch dem Ansinnen des Kantons zum Bau privater Quartierparkings zuwider, die er mit Mitteln aus dem Pendlerfonds fördern möchte. Der vorliegende Anzug greift damit ein legitimes Anliegen auf. Er greift jedoch zu kurz, indem er die maximale Anzahl lediglich auf zwei Stellplätze pro Wohnung erhöhen möchte. Vielmehr sollte weder eine Minimalgrenze – wie sie etwa im Kanton Basel-Landschaft existiert – noch eine Maximalgrenze an realisierbaren Stellplätzen vorgegeben werden. Die Situation der Parkplatzverfügbarkeit und -not ist in den Quartieren des Stadtkantons äusserst heterogen. Wir beantragen daher eine Aufhebung der Maximalzahl an Parkplätzen pro Wohnung im Rahmen der PPV für Basel-Stadt zu prüfen.

Wir bitten Sie, den Anzug an die Regierung zu überweisen.

Traktandum 53.15: David Wüest-Rudin und Konsorten betreffend Pilotversuch mit Mobility Pricing in Basel-Stadt

Die heutigen Verkehrsinfrastrukturen der Region Basel kommen regelmässig an ihre Kapazitätsgrenzen oder überschreiten diese sogar. Wichtige Projekte zur Engpassbeseitigung sind zwar planerisch aufgegleist, jedoch zeitlich stark verzögert. Damit wir als Wirtschafts- und Lebensraum weiterhin gut zu erreichen sind, müssen daher neben den Aus- und Neubauten auch weitere Ansätze zur Kapazitätsoptimierung der Verkehrsinfrastrukturen verfolgt werden. Das federführende Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat in einer Simulationsstudie die Wirkung von Mobility Pricing auf das Brechen von Verkehrsspitzen am Beispiel der Region Zug analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl beim motorisierten Individualverkehr als auch beim öffentlichen Verkehr signifikante Reduktionen des Verkehrsaufkommens in den Spitzenzeiten morgens und abends theoretisch realisiert werden können. Das System soll in einem nächsten Schritt nun empirisch in Pilotregionen der Schweiz getestet werden. Zentral hierbei ist, dass durch distanz- und zeitabhängige Tarife des Mobility Pricings Treibstoffsteuern, die Nationalstrassenabgabe sowie die Automobilsteuer ersetzt und somit keine zusätzliche, sondern eine andere finanzielle Belastung des Reisenden an deren Stelle tritt. Für die Pilotversuche sehen wir es als zentral an, dass sämtliche Verkehrsträger, die schon in der Simulationsstudie berücksichtigt wurden, auch in die empirische Anwendung einbezogen werden. Konkret soll vor allem kein reines Road Pricing umgesetzt werden – auch nicht zu Testzwecken. Basel-Stadt als Stadtkanton im Dreiländereck mit vielen Berufspendlern aus der Agglomeration und steigendem Freizeitverkehr ist sicherlich eine anspruchsvolle Region, um Mobility Pricing im gegebenen Setting repräsentativ zu testen. Schliesslich würde es keinen Sinn machen, nur auf den Stadtkanton zu fokussieren. Vielmehr muss das Umland als funktionaler Raum, d.h. kantons- und länderübergreifend, in den Untersuchungsperimeter eingeschlossen werden. Nur dann könnte der Ansatz des Mobility Pricings in der Region unter realitätsnahen Bedingungen empirisch untersucht werden. Der Regierungsrat muss daher, wenn er Teil einer Pilotregion sein möchte, die regionale Zusammenarbeit mit den Nachbarkantoren sowie dem südbadischen Raum und dem Elsass, beispielsweise im Rahmen des Agglomerationsprogramms Basel, suchen.

Wir bitten Sie, den Anzug an die Regierung zu überweisen.

Traktandum 53.21: Erich Bucher und Konsorten betreffend Förderung und Ansiedlung von Firmen im Finanzdienstleistungsbereich

Basel war lange Zeit der führende Finanzplatz der Schweiz. In den letzten Jahrzehnten fand allerdings ein stetiger Abbau an Mitarbeitenden in der Region statt, wobei eine Stagnierung in den letzten Jahren festzustellen ist. Mit dem Vorstoss soll geprüft werden, inwiefern Firmen aus dem Finanzdienstleistungsbereich in Basel gefördert und neu angesiedelt werden können. Eine breit diversifizierte Branchenstruktur mit einer grossen Finanzdienstleistungsindustrie würde den Wirtschaftsstandort Basel stärken.

Wir bitten, Sie den Anzug zu überweisen.

 

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