Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 13. und 14. Mai 2020

08.05.2020

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratisstzungen vom 13. und 14. Mai 2020 Stellung. 

Traktandum 4: Ratschlag betreffend dringlicher Grossratsbeschluss zur Ausrichtung von Beiträgen an Vermieterinnen und Vermieter von Geschäftsräumlichkeiten zur Unterstützung für baselstädtische Unternehmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) und Motion Beat Leuthardt und Andreas Zappalà betreffend Mietzins-Hilfen für Basler Kleingeschäfte ("Dreidrittel-Rettungspaket")

Der Grosse Rat hat an seiner Sitzung vom 22. April 2020 mit klarer Mehrheit entschieden, die Motion von Beat Leuthardt und Andreas Zappalà zu überweisen. Der ausformulierte Ratschlag liegt zum Zeitpunkt des Versands dieses Factsheets noch nicht vor, da der Regierungsrat diesen erst am Freitagabend in einer ausserordentlichen Sitzung verabschieden wird. Die Handelskammer kann sich daher nur grundsätzlich dazu äussern.

Es ist sehr erfreulich, dass Mieter- und Vermietervertreter eine einvernehmliche Lösung gefunden haben, um die Mietzinsbelastung für von den Corona-Massnahmen betroffenen Betrieben zu reduzieren. Für die Handelskammer ist die Bedingung, dass Vermieter einer Reduktion zustimmen müssen, elementarer Bestandteil dieser Vereinbarung.

Wir bitten Sie, das «Dreidrittel-Rettungspaket» in der Fassung der Motion Leuthardt/Zappalà zu unterstützen.

Traktandum 7: Bericht der Wirtschafts- und Abgabekommission zum Ratschlag betreffend Revision der planungsbedingten Mehrwertabgabe (§ 120ff. BPG) und Bericht zu zwei Anzügen und einer Motion sowie Mitbericht der Bau- und Raumplanungskommission

Die Revision der Mehrwertabgabe geht im Kern aus unserer Sicht in die richtige Richtung. Gleichwohl kommen wichtige Anreize und Reformen zur Förderung einer zielgerichteten Innenverdichtung bislang zu kurz. Da diese Revision von grosser Bedeutung ist, bitten wir Sie zusammen mit dem Gewerbeverband Basel-Stadt entsprechende Änderungsanträge einzureichen.

Mit der geplanten Revision soll der bisher im Kanton Basel-Stadt gewährte Mehrwertabzug für die Abbruch- und Altlastenkosten aufgehoben und die Mehrwertabgabe im Gegenzug von 50 Prozent auf neue 40 Prozent gesenkt werden. Hinzu kommt ein neuer Sockelfreibetrag von 10'000 Franken (Ratschlag) oder 20'000 Franken (Antrag Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK)). Die effektive Höhe der Mehrwertabgabe bleibt damit nahezu unverändert. Somit weist der Kanton Basel-Stadt im nationalen Vergleich weiterhin deutlich zu hohe Abgabensätze aus. Um eine zielgerichtete Verdichtung zu ermöglichen und die Standortattraktivität hochzuhalten, bitten wir Sie, folgende Punkte in die Revision aufzunehmen:

  • Die Wirtschaftsverbände fordern, dass der Mehrwertabgabesatz von heute 50 auf 30 Prozent gesenkt wird.
  • Der Abzug der Abbruch- und Altlastenkosten soll weiterhin gewährt werden. Sollte der Mehrwertabgabesatz auf 30 Prozent gesenkt werden, können die Wirtschaftsverbände jedoch der Abschaffung des Abzugs zustimmen.
  • Um die Verdichtung in der Industriezone zu fördern, muss die neu festgehaltene Ausnützungsziffer für Zone 7 von 3.0 auf 4.0 erhöht werden.
  • Da der Natur- und Umweltschutz, insbesondere die Biodiversitätsförderung, keine raumplanerische Aufgabe ist, darf dem Änderungsantrag der WAK betreffend §120 Abs. 2 des Bau- und Planungsgesetzes nicht zugestimmt werden.

Wir bitten Sie, die erwähnten Änderungen vorzunehmen.

Traktandum 8: Bericht der Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission zum Ratschlag betreffend Ausgabenbewilligung für übergesetzliche Lärmschutzmassnahmen Osttangente sowie zur Motion Dominique König-Lüdin und Konsorten betreffend griffiger Lärmschutz entlang der Osttangente

Die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK) fordert in ihrem Bericht zum Ratschlag zur «Ausgabenbewilligung für übergesetzliche Lärmschutzmassnahmen Osttangente» eine Temporeduktion für Lastwagen von heute 80 km/h auf zukünftig 60 km/h. Wie die Kommission in ihrem Bericht festhält, liegt die Reduktion des Lärms an der Quelle nicht im Einflussbereich des Kantons. Daher soll sich der Regierungsrat für die Forderung der Kommission auf Bundesebene stark machen. Die Handelskammer spricht sich dezidiert gegen eine Temporeduktion auf Nationalstrassen aus. Das ASTRA hat bereits mehrfach explizit darauf hingewiesen, dass eine Temporeduktion auf 60 km/h auf Nationalstrassen zur Lärmbekämpfung weder praktikabel noch zielführend ist. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass diese Massnahme niemals umgesetzt werden wird. Im Sinne eines umsetzbaren, übergesetzlichen Lärmschutzes, müssen daher Massnahmen ins Auge gefasst werden, die in der alleinigen Verantwortung des Kantons liegen.

Wir bitten Sie, den Beschlussentwurf der UVEK abzulehnen.

Traktandum 11: Bericht der Petitionskommission zur Petition P391 «Kein Parkhaus unter dem Tschudi-Park»

Es ist naheliegend, dass ein Kinderspital von überregionaler Bedeutung wie das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) über genügend und entsprechend eingerichtete Parkplätze verfügen muss. Die unbefriedigende Parkplatzsituation am UKBB ist unbestritten. Im Rahmen der Petition «Kein Parkhaus unter dem Tschudi-Park» wurde die Unabdingbarkeit eines neuen Parkhauses und die verschiedenen Optionen mit deren Vor- und Nachteilen ausführlich erläutert. Sowohl der Regierungsrat, die Verwaltung, als auch die Spitalleitung haben hierfür umfangreiche Informationen zur Verfügung gestellt. Es konnte der Patenschaft aufgezeigt werden, dass angemessene Lärmschutzmassnahmen und der Ersatz des Quartiertreffpunkts Tschudi-Park geplant sind. Es ist offensichtlich, dass eine weitere Bearbeitung der Petition durch den Regierungsrat keinen Mehrwert schafft. Wir geben überdies zu bedenken, dass es für politische Anliegen, sofern diese verbindlich durch den Regierungsrat behandelt werden sollen, ausreichend parlamentarische Instrumente gibt. Eine Petition erfüllt nicht die gleichen hohen Anforderungen wie diese und kann bzw. sollte daher nicht analog eingesetzt werden.

Wir bitten Sie, die Petition nicht dem Regierungsrat zu überweisen.

Traktandum 20: Barbara Wegmann und Konsorten betreffend Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Wir verweisen an dieser Stelle auf die Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Basel.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 21: Nicole Amacher und Konsorten betreffend Lohngleichheit: Lohngleichheitsanalysen für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden

Wir verweisen an dieser Stelle auf die Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Basel.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 32: Motion von Kaspar Sutter betreffend Ausbau Elsässerbahn nur mit Überdeckung und S-Bahn-Station Morgartenring

Mit der Motion 19.5368 rückt ein altbekanntes Anliegen in den Fokus. Der Kanton Basel-Stadt soll seine Zustimmung für den strategisch wichtigen Ausbau der Elsässerbahn an Bedingungen knüpfen. Diese sind die Erstellung der S-Bahn-Haltestelle Morgartenring und die Überdeckung der Bahnstrecke vom Zolli (Brücke Oberwilerstrasse) bis zum Kannenfeldplatz. Damit soll neben einem effizienten Lärm- und Bevölkerungsschutz auch ein bedeutender Flächengewinn erzielt werden. Aufgrund möglicher Synergien mit dem Ausbau der Elsässerbahn ist eine Prüfung der Option «Überdeckung» sinnvoll. Bei der Umsetzung des Anliegens müssen die Projektmehrkosten jedoch in einem angemessenen Verhältnis zum Projektmehrwert stehen. Dies gilt es weiter zu prüfen. Da die Böschungen entlang der Elsässerbahn Teil des Bundesinventars der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung sind, ist auch die rechtliche Umsetzbarkeit des Anliegens fraglich. Diese Tatsache wirft wiederholt die Frage auf, inwiefern Nutzungseinschränkungen verursacht durch einen rigiden Natur- und Umweltschutz im stark urbanen Raum zielführend sind. Insbesondere im Vergleich mit anderen Schweizer Städten ist die Inventardichte in Basel besonders hoch. Diese schränkt die Wettbewerbsfähigkeit und den Handlungsspielraum der Stadt langfristig ein und führt zu einer verstärkten Zersiedelung.

Wir bitten Sie, dem Antrag der Regierung zu folgen und die Motion als Anzug zu überweisen.

Traktandum 33: Motion von Thomas Grossenbacher und Konsorten betreffend Untertunnelung und Finanzierung der gesamten Osttangente durch das Stadtgebiet – A2 Unterground – the way to the future

Mit einer komplett unterirdischen Streckenführung der Osttangente stellt die Motion eine naheliegende und aus raumplanerischer Sicht grundsätzlich sympathische Forderung auf. Wie das ASTRA jedoch erläutert, ist der Rheintunnel kein geeigneter Ersatz für die Osttangente, da er keine Stadtanbindungen anbietet. Aufgrund der engen Platzverhältnisse ist eine Untertunnelung der Stadtanschlüsse sehr anspruchsvoll und nur partiell möglich. Die äusserst kostenintensiven baulichen Begleitmassnahmen weisen somit nicht nur ein deutlich schlechteres Kosten-Nutzen-Verhältnis gegenüber dem derzeitigen Rheintunnel-Projekt auf, sondern würden auch das städtische Strassennetz einer erheblichen Mehrbelastung aussetzen. Der Regierungsrat stellt in seinem Bericht einen partiellen Rückbau der Osttangente und eine Reduktion der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 80 auf 60 km/h in Aussicht. Er macht jedoch klar, dass dies erst nach Inbetriebnahme des Rheintunnels und nur mit Zustimmung des Bundes möglich wäre. Dass der Bund diesem Ansinnen zustimmt, ist nach heutigem Kenntnisstand unrealistisch.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 36: Motion von Jürg Vitelli betreffend kein Zubringer Allschwil ohne Bachgrabentram

Die Handelskammer ist der Ansicht, dass die Erschliessung des Bachgrabenareals für alle Verkehrsträger so rasch als möglich zu erfolgen hat. Die Verschleppung der Erschliessung aufgrund von Verzögerungen bei der Planung einzelner Anbindungen ist kontraproduktiv und daher inakzeptabel. Wie der Regierungsrat in seiner Stellungnahme schreibt, ist eine zeitgleiche Realisierung und Inbetriebnahme der Anbindungen des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs mit dem ZUBA nur teilweise möglich. Da die Planungen der verschiedenen Anbindungsprojekte einer Gesamtverkehrsbetrachtung unterzogen werden, ist die Nutzung möglicher Synergien bereits ausreichend sichergestellt.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

Wir bitten Sie, auch die Motion 19.5447 (Motion betreffend flankierende Massnahmen Autozubringer Allschwil ZUBA) nicht zu überweisen.

Traktandum 45: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion Luca Urgese und Konsorten betreffend Digital statt Papier - Baugesuche elektronisch einreichen

Die Handelskammer beider Basel befürwortet - wie im Factsheet zur Grossratssitzung vom 13. November 2019 festgehalten - die Digitalisierung von Behördengeschäften, sofern sich dadurch der administrative Aufwand und die Kosten auf Seite Unternehmen, Bevölkerung und Verwaltung reduziert.

Wir bitten Sie, die Motion als Motion zu überweisen.

Traktandum 51: Edibe Gölgeli und Sarah Wyss betreffend Einführung Elternzeit im Kanton Basel-Stadt

Wir verweisen an dieser Stelle auf die Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Basel.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 60: Mark Eichner und Konsorten betreffend bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine wichtige Rahmenbedingung für eine hohe Partizipation der Bevölkerung am Arbeitsmarkt. Diese wiederum trägt zu einer starken Wirtschaft und zum allgemeinem Wohlstand bei. Ein höherer Steuerabzug für Drittbetreuung sorgt dafür, dass finanzielle Fehlanreize bei Eltern, die beide berufstätig sein wollen, reduziert werden und es sich eher lohnt, erwerbstätig zu werden. Weiter führt eine höhere Erwerbsquote auch zu höheren Steuereinnahmen, die zumindest teilweise die Ausfälle des höheren Steuerabzuges kompensieren.

Der Regierungsrat beantragt, den Abzug nur auf 15'000 statt auf 25'000 Franken zu erhöhen. Auch wenn dies ein Schritt in die richtige Richtung wäre, so würde damit das angestrebte Ziel nicht ausreichend erfüllt. Der Regierungsrat behauptet, eine Erhöhung auf 15'000 Franken würde in den meisten Fällen ausreichen. Er führt anschliessend jedoch aus, dass sein Vorschlag bis zu 1,5 Mio. Franken kosten würde, eine Erhöhung auf 25'000 Franken hingegen bis zu 4,5 Mio. Franken. Die Differenz von 3 Mio. Franken belegt, dass es bei Annahme des regierungsrätlichen Vorschlages immer noch viele Eltern gäbe, die hohe Betreuungskosten selber stemmen müssten. Damit würde der finanzielle Fehlanreiz nur geringfügig reduziert.

Wir bitten Sie daher, die Motion als Motion zu überweisen.

Traktandum 61: Christophe Haller und Konsorten betreffend Anpassung des Gesetzes über die direkten Steuern (Steuergesetz) zur Dividendenbesteuerung

Mit der kantonalen Umsetzung der Steuervorlage 17 (SV17) wurde die Teilbesteuerung der Dividenden von 50 auf 80 Prozent erhöht. Damit weist Basel-Stadt den schweizweit höchsten Steuersatz auf. Die Wirtschaft hat diese Erhöhung akzeptiert und mitgetragen, weil sie Teil eines breit abgestützten Kompromisspaketes war, welches für alle ein Gewinn war. Durch die Annahme der Topverdienersteuerinitiative am 19. Mai 2019 hat sich die Ausgangslage entscheidend geändert. Wie der Regierungsrat festgehalten hat, betrifft diese Steuererhöhung weitestgehend denselben Personenkreis, der bereits von der höheren Dividendenbesteuerung betroffen ist. Damit fand innerhalb von drei Monaten eine doppelte Steuererhöhung statt. Die Handelskammer erachtet dies nicht für tragbar.

Darüber hinaus ist eine Senkung gerechtfertigt: Die Teilbesteuerung der Dividenden kommt nur dann zur Anwendung, wenn der oder die Betroffene mindestens 10 Prozent eines Unternehmens hält. Damit wird die Doppelbesteuerung reduziert, die entsteht, wenn die ausbezahlte Dividende, welche bereits als Gewinn versteuert wurde, auch als Einkommen versteuert werden muss.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Regierungsrat im damaligen Ratschlag zur SV17 noch festhielt, die Teilbesteuerung der Dividenden auf 80% zu erhöhen und gleichzeitig die „Topverdienersteuer" umzusetzen ginge zu weit und die Standortattraktivität würde dadurch abnehmen, sich nun in seiner Stellungnahme jedoch in Relativierungen flüchtet. Die von der Motion vorgeschlagene Massnahme ist richtig und wichtig als Signal an die gutverdienenden Steuerzahlenden des Kantons.

Wir bitten Sie, die Motion als Motion zu überweisen.

Traktandum 62: Christian Griss und Konsorten betreffend Anpassung der Besteuerung beim Bezug des Vorsorgekapitals aus der Säule 3a (Änderung Steuergesetz §39d Abs. 1)

Die 3. Säule ist ein wichtiger Teil unsdureres Altersvorsorge-Systems. Sie ermöglicht einer breiten Bevölkerungsschicht, für das Alter über die obligatorische Rentenersparnis hinaus vorzusorgen und sich damit einen höheren Lebensstandard im Alter anzusparen. Sie stärkt dadurch die Eigenverantwortung und entlastet die Sozialwerke.

In Basel-Stadt wird die private Vorsorge bisher nicht angemessen honoriert. Der Kanton ist bei der Besteuerung von Vorsorgekapital ein Hochsteuerkanton. Während bei Steuervergleichen oft Einkommenssteuersätze verglichen werden, ist für die Steuerzahlenden letztendlich die Gesamtsteuerlast entscheidend. Die Attraktivität eines Standorts bemisst sich somit nicht nur in der Höhe der Einkommenssteuersätze, sondern auch bei anderen Steuerformen. Die vorliegende Motion legt den Finger auf einen wunden Punkt: Bei der Besteuerung von Vorsorgekapital hat der Kanton Basel-Stadt dringenden Nachholbedarf.

Im Sinne der Stellungnahme des Regierungsrates kann darauf hingewiesen werden, dass die zu hohe Besteuerung des Vorsorgekapitals nicht nur die 3. sondern auch die 2. Säule betrifft. Es spricht daher nichts dagegen, dass mit der vorgeschlagenen Änderung von § 39 Abs. 1 StG die Besteuerung sämtlicher Kapitalleistungen aus Vorsorge angepasst werden.

Wir bitten Sie, die Motion als Motion zu überweisen.

Traktandum 65: Stellungnahme des Regierungsrates zum Antrag Christian von Wartburg und Konsorten auf Einreichung einer Standesinitiative Klimasteuer auf Finanztransaktionen

Die Standesinitiative fordert eine zweckgebundene Finanztransaktionssteuer von 0.1 Prozent auf börslichem und ausserbörslichem Handel von Aktien und Obligationen resp. 0.01 Prozent auf dem Handel von Derivaten und strukturierten Produkten. Die Idee einer Finanztransaktionssteuer ist weit verbreitet und wurde in verschiedenen Ländern bereits getestet. Aufgrund der Komplexität und hohen Summen haben beispielsweise die skandinavischen Länder schlechte Erfahrungen gemacht – in Schweden ist der Börsenhandel gar zeitweise zusammengebrochen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern besteht in der Schweiz bereits eine massvolle Variante der Finanztransaktionssteuer in Form der Umsatzsteuer. Radikalere Formen könnten zu unvorhersehbaren Schocks auf die Schweizer Börse und damit auf die gesamte Wirtschaft führen. Basel als schweizweit wichtiger Standort für die Finanzwirtschaft wäre von dem Standortnachteil der zusätzlichen Steuer besonders betroffen.

Wir bitten Sie, den Erläuterungen und dem Antrag der Regierung zu folgen und den Antrag auf Einreichung einer Standesinitiative abzulehnen.

Traktandum 68: Schreiben des Regierungsrates zum Anzug Beat K. Schaller und Konsorten betreffend MINT-Fächer ganzheitlich fördern

Der Bericht des Regierungsrates zeigt auf, dass in den vergangenen Jahren sehr viel im Bereich MINT-Förderung getan wurde. Dass die Wirtschaft der Schule immer einen oder sogar zwei Schritte voraus ist, kann jedoch nicht von der Hand gewiesen werden. So sind für die Handelskammer beider Basel zwei Punkte wichtig, die aus Sicht der Wirtschaft noch zu wenig berücksichtigt werden:

  • Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft muss noch stärker gefördert werden. Ausserschulische Projekte und Initiativen wie z.B. die tunBasel sollten vermehrt von den Schulen aber auch von der Pädagogischen Hochschule genutzt und gefördert werden. So kann gewährleistet werden, dass den Schülerinnen und Schüler aktuelle Kompetenzen vermittelt werden und nicht reines Schulwissen, das später im Berufsleben nicht mehr relevant ist.
  • Ein besonderes Augenmerk muss auf die Nachhaltigkeit gelegt werden. Die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen ist daher enorm wichtig. So gilt Mathematik als Grundstein für alle Naturwissenschaftlichen Fächer und wie die aktuelle Lage klar aufzeigt, ist aufgrund der Digitalisierung ein spezieller Fokus auf die Informatik zu legen. Seitens Wirtschaft ist die Tatsache, dass das Ausmass an Weiterbildungen z.B. in der Informatik noch immer den Schulleitungen, resp. sogar den Lehrpersonen überlassen wird, ein Unding. Es braucht hier eine gewisse Verbindlichkeit über alle Schulen hinweg, damit alle Schülerinnen und Schüler dieselben Chancen erhalten.
  • Die aktuelle Situation mit den Schulschliessungen zeigt klar auf, dass die Digitalisierung nicht in allen Schulen und schon gar nicht in allen Klassen gleich weit umgesetzt ist. Wie aus den Medien zu erfahren war, reicht die Bandbreite von digital abgehaltenen Schulstunden bis zum persönlichen Posteinwurf von Aufgabenblättern durch die Lehrpersonen. Das ist aus Sicht der Wirtschaft nicht mehr der heutigen Zeit entsprechend und schon gar nicht mit den technischen Möglichkeiten zu erklären. Hier benötigt es noch dringend Handlungsbedarf.

Wir empfehlen daher, den Anzug stehenzulassen.

Traktandum 70: Sibylle Benz und Konsorten betreffend Durchlässigkeit der Ausbildungswege

Die Handelskammer beider Basel weist in ihrem Grundsatzpapier darauf hin, dass die Brückenangebote nur dann sinnvoll sind, wenn sie nachqualifizierende Inhalte vermitteln und in der Berufswahl unterstützend sind. Mit der Neuausrichtung des Zentrums für Brückenangebote ist nun genau dies auch realisiert worden. Das heisst, die Jugendlichen werden in den Angeboten individuell unterstützt und auf die Berufsbildung vorbereitet. Ganz wichtig: sie werden inhaltlich nicht auf weiterführende Schulen vorbereitet. Mit der Einführung von Prüfungen für die Mittelschule am Ende des Brückenangebotes, könnten die Jugendlichen fälschlicherweise annehmen, in diesem Jahr werden sie fit für die Aufnahme in eine weiterführende Schule gemacht. Die Motionäre begründen ihr Anliegen u.a. auch mit dem System im Landkanton, welcher ebenfalls durch politischen Druck eine Aufnahmeprüfung am Ende des Brückenangebotes vorsieht. Im Gegensatz zum Kanton Basel-Landschaft besteht in Basel-Stadt jedoch die Möglichkeit, nach der obligatorischen Schulzeit eine Prüfung zu erwirken, sollten die Noten nicht für eine weiterführende Schule ausreichend sein.

Sollten sich Jugendliche tatsächlich im nachobligatorischen Jahr derart entwickeln, dass eine weiterführende Schule sinnvoll ist, besteht bereits jetzt und ohne Prüfung die Möglichkeit «sur Dossier» zu entscheiden. Damit ist auch die Durchlässigkeit gewährleistet.

Wir bitten Sie, dem Bericht der Regierung zu folgen und die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 76.3: Motion David Wüest-Rudin und Konsorten betreffend Umwandlung der Basler Kantonalbank in eine Aktiengesellschaft

Die Frage nach der Rechtsform der Basler Kantonalbank und dem Umgang mit der Staatsgarantie stellt sich aufgrund der Grösse des Instituts zunehmend. Die Motion fordert als Lösung eine sofortige Umwandlung in eine Aktiengesellschaft, ohne dass alle möglichen Rechtsformen auf dem Tisch liegen und die jeweiligen Vor- und Nachteile evaluiert wurden. Die Handelskammer beider Basel wünscht sich zu diesem Thema eine breitere Diskussion, so wie dies in anderen Kantonen (zum Beispiel Basel-Landschaft und Aargau) aktuell geschieht. Dies würde dem Regierungsrat erlauben, verschiedene Varianten zu evaluieren und die Folgen abzuschätzen. Die Handelskammer empfiehlt daher, die Motion erstmalig zu überweisen, um anschliessend den Vorstoss in einen Anzug umzuwandeln und dann an die Regierung zu überweisen.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 76.4: Motion Jürg Stöcklin und Konsorten betreffend Anpassung von § 7 Energiegesetz

Mit der vorliegenden Motion sollen die hohen Anforderungen bezüglich CO2-Neutralität an das Fernwärmenetz der IWB nun auch für kleinere Wärmeverbünde gelten. Als Wärmeverbund gilt eine zentrale Wärmeerzeugungsanlage, die für mehrere Liegenschaften in Betrieb ist. So zum Beispiel auf grösseren Industrieanlagen oder zur gleichzeitigen Nutzung für mehrere Wohnliegenschaften. Insbesondere bei Wärmeverbünden mit grossen Nachfragespitzen können diese Anforderungen an die CO2-Neutralität nicht so einfach erreicht werden. Häufig genutzte CO2 neutrale Wärmequellen kleinerer Wärmeverbünde, wie beispielsweise Abwärme, liefern konstante Wärme und eignen sich nicht zur Deckung von Nachfragespitzen. Daher werden diese Spitzen in der Regel durch flexibel einsetzbare Gasheizsysteme gedeckt. Die starren Forderungen dieser Motion eignen sich somit nicht für alle Wärmeverbünde gleichermassen. Es ist zu befürchten, dass bei einer Umsetzung dieser Motion viele der bestehenden Wärmeverbünde zurückgebaut und durch individuelle Wärmesysteme ersetzt würden.

Wir bitten Sie, die Motion abzulehnen.

Traktandum 76.10: Beatrice Messerli und Konsorten betreffend mehr gemeinnützige Wohnungen dank Basler Richtplan

Traktandum 76.11: Tonja Zürcher und Konsorten betreffend mehr gemeinnütziger Wohnraum dank angemessener Bodenwerte im Wohnbauprogramm 1000+ und
Traktandum 76.12: Beat Leuthardt und Konsorten betreffend faire energetische Sanierungen ohne Verlust von bezahlbaren Mieten (grien saniere statt digg profitiere)

Mit den drei Motionen «Mehr gemeinnützige Wohnungen dank Basler Richtplan», «Mehr gemeinnützige Wohnungen dank angemessener Bodenwerte im Wohnbauprogramm 1000+» und «Faire energetische Sanierungen ohne Verlust von bezahlbaren Mieten» soll günstiger Wohnraum gefördert werden. Die Motionäre täuschen sich jedoch in der Annahme, dass ...

1. ... gemeinnützige Wohnungen per se billiger sind als Wohnungen von Investoren. (Motion 20.5067)
2. ... indirekte Subventionen einzelner Marktteilnehmer zu günstigerem Wohnraum führen. (Motion 20.5068)
3. ... unflexible Sanierungsvorschriften zur Bereitstellung von kostengünstigem und energetisch saniertem Wohnraum führen. (Motion 20.5069)

Nachdem die Anpassung des Wohnraumfördergesetzes an der Grossratssitzung vom 22. und 23. April bereits ausführlich besprochen wurde, erachten wir die erneute Diskussion dieser Fragen als nicht zielführend. Wir bitten Sie, die drei genannten Motionen nicht zu überweisen.

Traktandum 76.15: Balz Herter und Konsorten betreffend steuerlicher Abzug der im Kanton günstigsten Grundversicherungsprämie

Die Motion nimmt ein bekanntes und bereits mehrfach diskutiertes Anliegen auf, um die mittelständische Bevölkerung zu entlasten. Basel-Stadt könnte mit der Umsetzung der Motion seine Attraktivität als Wohnkanton für Steuerzahlende steigern.
Viele Gemeinden und Kantone sind im schweizweiten Vergleich steuerlich attraktiver als Basel. Dazu sind die Krankenkassenprämien in Basel-Stadt landesweit am höchsten. An beiden Punkten setzt die vorliegende Motion an und möchte für eine gewisse Entlastung sorgen. Mit der Begrenzung der Abzugsfähigkeit auf die günstigste Grundversicherungsprämie ist der Vorschlag zudem für die Kantonsfinanzen gut verkraftbar.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 76.16: Erich Bucher betreffend Reduktion des Zahlungsziels auf 10 Tage
Traktandum 76.17: Luca Urgese betreffend Soforthilfe für baselstädtische Unternehmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise
Traktandum 76.18: Stephan Mumenthaler betreffend Verzicht auf Verzugszins auf Steuern während der Dauer der Corona-Krise

Der Grosse Rat hat es zum Bedauern der Handelskammer in der April-Sitzung abgelehnt, diese drei Motionen für dringlich zu erklären und sie sofort zu behandeln. Die darin aufgeführten Forderungen bleiben jedoch weiterhin sinnvoll und notwendig. Es ist wichtig, den volkswirtschaftlichen Schaden einzudämmen und damit verbunden eine langfristige Rezession zu verhindern. Die drei Motionen greifen drei Punkte auf, mit denen das bisherige Massnahmenpaket des Regierungsrates noch verbessert werden kann.

Wir bitten Sie, die drei Motionen zu überweisen.

Traktandum 77.3: Anzug Jürg Stöcklin und Konsorten betreffend den weiteren Ausbau der CO2-neutralen Fernwärmeversorgung der IWB

In diesem Jahr wird die IWB ihr Fernwärmenetz mittels 80 Prozent CO2-neutraler Quellen betreiben. Damit erreicht sie ein hochgestecktes Ziel. Heute bezieht die IWB die Energie für ihr Fernwärmenetz im Wesentlichen aus dem CO2-neutralen Betrieb von Holzkraftwerken und aus der Verwertung von Kehricht. Nach diesem Erfolg ist es verständlich, dass neue Ziele geprüft werden. In diesem Fall soll der Regierungsrat die Umsetzbarkeit einer zu 100 Prozent CO2-neutralen Fernwärmeversorgung bis ins Jahr 2050 prüfen. Dies wird insofern zur Herausforderung, als zur Deckung der Nachfragespitzen heute auf Erdgas zurückgegriffen werden muss. Aufgrund der Grösse des Fernwärmenetzes der IWB ist dieses neue Ziel äusserst ambitioniert und wird aller Voraussicht nach zu Mehrkosten führen. Dies spricht jedoch nicht gegen die Prüfung dieses Vorhabens. Die Leistungsfähigkeit des IWB Fernwärmenetzes und die Versorgungssicherheit der Kunden darf mit dieser neuen Strategie jedoch zu keinem Zeitpunkt aufs Spiel gesetzt werden.

Wir bitten Sie, den Anzug an die Regierung zu überweisen.

Traktandum 77.5: Lisa Mathys und Konsorten betreffend zulässige Parkplatz-Anzahl auf
Privatgrundstücken

Der öffentliche Raum im Basel ist bereits heute knapp und wird immer knapper. Auch in Zukunft wird die Einwohnerzahl voraussichtlich weiter zunehmen. Der öffentliche Raum wird vielseitig genutzt. Etwa für Freizeitzwecke zum Beispiel in Form von Parks oder auch für die Mobilität in Form von Strassen, Schienen und Parkplätzen. In den vergangenen Jahren wurden vor allem letztere stark reduziert und sollen politisch gewollt auch zukünftig weiter zurückgehen. Da die Nachfrage nach individuellem motorisierten Verkehr jedoch auch in Basel-Stadt nach wie vor vorhanden ist, müssen neue Parkräume entstehen. Hierbei auch auf den Privatgrund zu zielen ist nachvollziehbar. Damit Parkplätze dort in namhafter Grösse wirtschaftlich realisiert werden können, müssen vor allem grössere Projekte ins Auge gefasst werden. Solche werden jedoch durch die heutige Parkplatzverordnung (PPV) eingeschränkt, da diese grundsätzlich nur einen Parkplatz pro Wohnung vorsieht. Dies läuft auch dem Ansinnen des Kantons zum Bau privater Quartierparkings zuwider, die er mit Mitteln aus dem Pendlerfonds fördern möchte. Der vorliegende Anzug greift damit ein legitimes Anliegen auf. Er greift jedoch zu kurz, indem er die maximale Anzahl lediglich auf zwei Stellplätze pro Wohnung erhöhen möchte. Vielmehr sollte weder eine Minimalgrenze – wie sie etwa im Kanton Basel-Landschaft existiert – noch eine Maximalgrenze an realisierbaren Stellplätzen vorgegeben werden. Die Situation der Parkplatzverfügbarkeit und -not ist in den Quartieren des Stadtkantons äusserst heterogen. Wir beantragen daher eine Aufhebung der Maximalzahl an Parkplätzen pro Wohnung im Rahmen der PPV für Basel-Stadt zu prüfen.

Wir bitten Sie, den Anzug an die Regierung zu überweisen.

Traktandum 77.15: David Wüest-Rudin und Konsorten betreffend Pilotversuch mit Mobility Pricing in Basel-Stadt

Die heutigen Verkehrsinfrastrukturen der Region Basel kommen regelmässig an ihre Kapazitätsgrenzen oder überschreiten diese sogar. Wichtige Projekte zur Engpassbeseitigung sind zwar planerisch aufgegleist, jedoch zeitlich stark verzögert. Damit wir als Wirtschafts- und Lebensraum weiterhin gut zu erreichen sind, müssen daher neben den Aus- und Neubauten auch weitere Ansätze zur Kapazitätsoptimierung der Verkehrsinfrastrukturen verfolgt werden. Das federführende Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat in einer Simulationsstudie die Wirkung von Mobility Pricing auf das Brechen von Verkehrsspitzen am Beispiel der Region Zug analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl beim motorisierten Individualverkehr als auch beim öffentlichen Verkehr signifikante Reduktionen des Verkehrsaufkommens in den Spitzenzeiten morgens und abends theoretisch realisiert werden können. Das System soll in einem nächsten Schritt nun empirisch in Pilotregionen der Schweiz getestet werden. Zentral hierbei ist, dass durch distanz- und zeitabhängige Tarife des Mobility Pricings Treibstoffsteuern, die Nationalstrassenabgabe sowie die Automobilsteuer ersetzt und somit keine zusätzliche, sondern eine andere finanzielle Belastung des Reisenden an deren Stelle tritt. Für die Pilotversuche sehen wir es als zentral an, dass sämtliche Verkehrsträger, die schon in der Simulationsstudie berücksichtigt wurden, auch in die empirische Anwendung einbezogen werden. Konkret soll vor allem kein reines Road Pricing umgesetzt werden – auch nicht zu Testzwecken. Basel-Stadt als Stadtkanton im Dreiländereck mit vielen Berufspendlern aus der Agglomeration und steigendem Freizeitverkehr ist sicherlich eine anspruchsvolle Region, um Mobility Pricing im gegebenen Setting repräsentativ zu testen. Schliesslich würde es keinen Sinn machen, nur auf den Stadtkanton zu fokussieren. Vielmehr muss das Umland als funktionaler Raum, d.h. kantons- und länderübergreifend, in den Untersuchungsperimeter eingeschlossen werden. Nur dann könnte der Ansatz des Mobility Pricings in der Region unter realitätsnahen Bedingungen empirisch untersucht werden. Der Regierungsrat muss daher, wenn er Teil einer Pilotregion sein möchte, die regionale Zusammenarbeit mit den Nachbarkantoren sowie dem südbadischen Raum und dem Elsass, beispielsweise im Rahmen des Agglomerationsprogramms Basel, suchen.

Wir bitten Sie, den Anzug an die Regierung zu überweisen.

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