Stellungnahmen zur Grossratssitzung vom 20. März 2019

14.03.2019

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzung vom 20. März 2019 Stellung.

Traktandum 11: Bericht der Bildungs- und Kulturkommission zum Ratschlag betreffend den Ausbau der Informatikinfrastruktur an den vollschulischen Angeboten der Sekundarstufe II Basel-Stadt (Gymnasien, Fachmaturitätsschule, Wirtschaftsmittelschule

Die Handelskammer beider Basel begrüsst den Ausbau und die Investitionen in die Informatikstruktur der Sekundarstufe II. Für die Wirtschaft ist es wichtig, dass Schulabgänger, Berufs- und Fachmaturanden in diesem Bereich gut gerüstet in die Tertiärbildung oder in die Berufswelt wechseln können.

Neben den technischen Voraussetzungen darf aber die Aus – und Weiterbildung der Lehrpersonen nicht zu kurz kommen. Die Handelskammer teilt damit die Sorgen einiger Kommissionsmitglieder, dass nicht alle Lehrpersonen im gleichen Tempo mit der Digitalisierung Schritt halten können. Dennoch ist der Ausbau der Informatikstruktur ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Die Handelskammer empfiehlt daher, der Bildungs- und Kulturkommission zu folgen und den Grossratsbeschluss anzunehmen.

Traktandum 12: Bericht der Bildungs- und Kulturkommission zum Ratschlag betreffend Kantonale Volksinitiative (Gesetzesinitiative) «zur Stärkung der politischen Bildung (JA zu einem Fach Politik)»

Grundsätzlich befürwortet die Wirtschaft die Stärkung der politischen Bildung. Auf Sekundarstufe I bilden die Schweizer Demokratie, die Menschenrechte sowie die Stellung der Schweiz in Europa und der Welt die inhaltlichen Schwerpunkte. Die Handelskammer beider Basel unterstützt daher die Thematisierung der Auswirkung des politischen Handelns auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt auf dieser Schulstufe.

Aktuell weist in den deutsch-schweizer Kantonen lediglich der Kanton Aargau das Fach Politik als Einzelfach in der Stundentafel aus. Um keine falschen Anreize zu schaffen oder das Fach Politik auf Kosten anderer Inhalte zu manifestieren, lehnt die Handelskammer diese Forderung des Initiativkomitees ab. Dennoch muss davon ausgegangen werden, dass die Initiative bei einer Volksabstimmung gute Chancen hat, angenommen zu werden. Ziel müsste entsprechend sein, das Komitee zum Rückzug ihres Initiativbegehrens zu bewegen, ohne Politik als Einzelfach in der Stundentafel zu verankern.

Der Gegenvorschlag des Erziehungsdepartements ist aus Sicht der Handelskammer eine faire Kompromisslösung und verschafft mit der Erwähnung „Gesellschaft und Politik" im Schulgesetz eine Stärkung und eine weitere Kompetenz der politischen Bildung. Die Forderung des Komitees, die politische Bildung mit einer Wochenlektion in der Stundentafel zu verankern, wird dadurch aber nicht erfüllt. Die Handelskammer schlägt daher vor, die politische Bildung analog zu „Medien und Informatik" als Fach mit einer Stundenlektion aufzuführen, diese jedoch schon vornweg in entsprechende Fachbereiche zu integrieren. Das heisst, die politische Bildung wird nicht als alleinstehendes Fach gelehrt, sondern kann weiterhin integriert in andere Fachbereiche, geschult werden. Passende Fachbereiche wären beispielsweise „Räume, Zeiten, Gesellschaften", „Deutsch", „Ethik, Religionen, Gemeinschaft" etc. Damit wäre die Forderung des Initiativkomitees erfüllt und es würde zu keiner Abstimmung kommen.

Die Handelskammer beider empfiehlt daher, der Bildungs- und Kulturkommission zu folgen, bei der Umsetzung jedoch, im Sinne der obigen Ausführungen über die im Bericht skizzierte Lösung hinauszugehen.

Traktandum 21.3: Anzug betreffend Ergänzung der Bebauungspläne mit raumplanerischen Zielen

Bebauungspläne entsprechen in der Hierarchie der Planungsinstrumente dem Sondernutzungsplan und gehen den allgemeineren Regelungen vor. Sie ermöglichen zielgerichtet, für ein begrenztes Gebiet besondere, von der baurechtlichen Grundordnung abweichende Regelungen. Schon heute kann der Grosse Rat in einem Bebauungsplan Quoten für eine bestimmte Wohnnutzung festschreiben. Von dieser Möglichkeit hat er beispielsweise beim Beschluss über den Ratschlag VoltaNord Gebrauch gemacht und eine Quote von 30 Prozent für gemeinnützigen Wohnungsbau beschlossen. Wenn nun der Anzugsteller raumplanerische Ziele in die Bebauungspläne aufnehmen will, so vermischt er allgemeine Planungsziele mit konkreten, durch Bebauungspläne ermöglichten Umsetzungsprojekte und wird damit dem Instrument des Bebauungsplanes nicht gerecht. Bestenfalls ist dies unnötig. Wahrscheinlicher ist aber, dass es damit in Form von Mindestquoten und dergleichen zu einer Einschränkung des Spielraumes kommt, der bei Bebauungsplänen zur Verfügung steht. Starre (Mindest)Vorgaben jedoch schränken eine sinnvolle und situationsangepasste Entwicklung unnötig ein.

Der Regierungsrat hat die vom Anzugsteller beispielhaft genannte Drittelsquote 2018 erst nachträglich in den Richtplan aufgenommen. In der Vernehmlassungsvorlage war diese noch nicht enthalten und es bestand keine Möglichkeit für eine breite Öffentlichkeit, sich dazu zu äussern. Von einer akzeptorientierten Vorgehensweise kann also nicht die Rede sein. Es sei auch daran erinnert, dass der Regierungsrat noch 2015 in Beantwortung eines Anzuges von René Brigger ausführte, weitergehende Aussagen zu preisgünstigem Wohnraum müssten aufgrund der bereits bestehenden gesetzlichen Vorgaben im kantonalen Richtplan nicht getroffen werden. Nachdem der Regierungsrat inzwischen den Richtplan dennoch entsprechend ergänzt hat, die notwendigen gesetzlichen Vorgaben bereits vorhanden sind und sich derzeit ohnehin eine Revision des WRFG im parlamentarischen Prozess befindet, sind weitere gesetzgeberische Aktivitäten derzeit nicht erforderlich.

Die Handelskammer beider Basel empfiehlt daher, den Anzug an den Regierungsrat nicht zu überweisen.

Traktandum 46: Motion betreffend massvolle Erleichterung von verlängerten Öffnungszeiten für Events

Der Detailhandel, insbesondere in der Innenstadt, steht vor grossen Herausforderungen. Frankenstärke, höhere Kosten gegenüber dem Ausland, strengere Ladenöffnungszeiten und die stetig zunehmende Bedeutung von e-Commerce führen dazu, dass sich die Läden durch andere Mittel von der Konkurrenz abheben müssen.
Die Motionärin schlägt daher vor, dass an maximal sechs Werktagen pro Jahr bewilligungsfrei bis längstens um 22:00 Uhr spezielle Events durchgeführt werden können sollen.
Für die Handelskammer beider Basel ist dies ein moderater und pragmatischer Weg, um die Rahmenbedingungen für Detailhändler zu verbessern. Hierbei ist klar, dass dies alleine keine Lösung ist. Vielmehr stellt der Vorschlag einen willkommenen Baustein in einer breiten Palette von Massnahmen dar, wie der Basler Detailhandel gegenüber dem Umland und dem Internet wettbewerbsfähig sein kann.

Wir bitten Sie daher, die Motion an den Regierungsrat zu überweisen.

Traktandum 50: Motion betreffend Quote für erneuerbare Energie im Erdgasnetz

Das Anliegen der Motionäre der Anteil erneuerbarer Energie im Erdgasnetz der IWB zu steigern, um den CO2 Ausstoss zu senken, ist unterstützenswert. Der in der Motion vorgeschlagene Weg dazu, erachtet die Handelskammer beider Basel jedoch als nicht sinnvoll. In einem Gesetz feste Quoten festzulegen führt unweigerlich zu Preiserhöhungen. Dies wird allerspätestens dann zum Problem, wenn der Schweizer Gasmarkt entsprechend dem Ansinnen des Bundes liberalisiert wird. Die IWB wird nicht mehr konkurrenzfähig produzieren können, die Gasbezüger werden zu anderen, günstigeren Anbietern mit weniger Biogas-Anteil wechseln und das Ziel der Motionäre wird im Endeffekt verfehlt.

Die Handelskammer empfiehlt deshalb dem Antrag des Regierungsrates zu folgen und die Motion als Anzug zu überweisen.

Traktandum 65: Motion betreffend Stopp der Papierflut im Beschaffungswesen

Die Handelskammer nimmt positiv zur Kenntnis, dass der Regierungsrat den Willen äussert, das Beschaffungsverfahren des Kantons zu optimieren. Der Regierungsrat führt in seiner Stellungnahme zur Motion aus, dass er die Anforderungen im Beschaffungswesen einer Gesamtbetrachtung unterziehen und Vereinfachungen prüfen möchte, hierzu jedoch eine Überweisung als Anzug erforderlich sei, da die Motion zu eng gefasst sei. Für die Handelskammer ist dies nachvollziehbar, sie verbindet damit aber die klare Erwartung, dass die geplante Gesamtbetrachtung dafür genutzt wird, den Unternehmen die Teilnahme an öffentlichen Beschaffungsverfahren so einfach wie möglich zu machen, jegliche nicht zwingend erforderlichen Regulierungen und Bescheinigungsvorgaben zu eliminieren und zudem nicht nur die bestehenden Regulierungen, sondern auch die Vollzugspraxis auf Optimierungsmöglichkeiten zu überprüfen.

Wir bitten Sie daher, die Motion als Anzug zu überweisen.

Traktandum 66: Motion betreffend Untertunnelung der gesamten Osttangente durch das Stadtgebiet

Die Motion stellt mit einer komplett unterirdischen Streckenführung der Osttangente eine naheliegende und sympathische Forderung auf. Wie aus den Ausführungen des Regierungsrates ersichtlich wird, würde ein solches Projekt aufgrund der erforderlichen und kostenintensiven baulichen Begleitmassnahmen jedoch nicht nur ein deutlich schlechteres Kosten-Nutzen-Verhältnis gegenüber dem derzeitigen Rheintunnel-Projekt aufweisen. Es käme dadurch auch zu einer erheblichen Mehrbelastung des städtischen Strassennetzes, was kaum im Sinne des Motionärs wäre.

Aus den ausführlichen Erläuterungen des Regierungsrates wird ersichtlich, dass die durch die Motion vorgeschlagene Variante bereits mehrfach vertieft geprüft und aufgrund der Prüfungsergebnisse schliesslich verworfen wurde. Eine Überweisung der Motion hätte somit keinen Erkenntnisgewinn zur Folge, sondern würde lediglich zu Verzögerungen und Irritationen beim derzeit vorangetriebenen Rheintunnel-Projekt führen. Aufgrund der dringend erforderlichen Sanierung der Osttangente wäre dies höchst problematisch.

Wir bitten Sie daher, dem Regierungsrat zu folgen und die Motion nicht zu überweisen.

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