Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 14. November

08.11.2019

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 14. November 2019 Stellung.

Traktandum 10: Moratorium – 5G-Ausbau stoppen!; Désirée Jaun; 2019/339

Die 5G Technologie erlaubt den nächsten Ausbauschritt im digitalen Mobilfunk und ermöglicht es, der Bevölkerung und Wirtschaft in der Schweiz die Chancen der Digitalisierung in Verbindung mit der Technologie optimal zu nutzen. Die neue Technologie erlaubt insbesondere höhere Datenraten, höhere Frequenzkapazitäten und Datendurchsatz, sowie niedrigere Latenzzeiten. Diese Eigenschaften erlauben ganz neue Anwendungsfelder, insbesondere solche, welche auf einen sehr schnellen Datenaustausch resp. «Echtzeitkommunikation» angewiesen sind (z.B. autonomes Fahren, IoT).

Der einzige Effekt von Mobilfunkstrahlung für den Menschen, der wissenschaftlich zweifelsfrei nachgewiesen ist, ist die Erwärmung des Körpergewebes infolge Absorption der Strahlung.
Dem trägt die bestehende Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) jedoch bereits Rechnung, indem sie für Orte wie Schulen, Wohnungen, Spitäler oder Büros zusätzliche, strengere Grenzwerte festlegt. Generell gelten in der Schweiz teils deutlich strengere Grenzwerte als im internationalen Vergleich.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, wieso der technologischen Wandel und der damit verbundene ökonomische Nutzen durch ein Moratorium gebremst werden soll.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 12: Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung zur Erhöhung des Mindestanspruchs für Kinder auf Prämienverbilligung (1. Lesung); 2019/458;

Die vorliegende Gesetzesrevision geht auf eine Änderung des eidgenössischen Krankenversicherungsgesetzes zurück und ist für die Kantone zwingend. Der Kanton Basel-Landschaft geht in einem Punkt weiter, als vom Bund verlangt: Der höhere Mindestanspruch für Kinder wird bereits ein Jahr früher eingeführt, als dies von Bundesrechts wegen erforderlich wäre.

Die frühere Inkraftsetzung hat für den Kanton Kosten im Umfang von ca. 1,4 Millionen Franken zur Folge. Hierbei handelt es sich um einen Teil des im Rahmen eines Kompromisses vereinbarten sozialpolitischen Ausgleichs zur Steuervorlage 17. Dies ist im Bericht der Finanzkommission klar ausgewiesen. Eine Verknüpfung mit der Inkraftsetzung der Steuervorlage 17 ist daher sachgerecht und richtig.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, dass die Finanzkommission die Verknüpfung der früheren Inkraftsetzung mit der Annahme der Steuervorlage 17 – so wie sie vom Regierungsrat vorgeschlagen wurde – gestrichen hat. Es war stets allen Beteiligten klar, dass die vorzeitige Inkraftsetzung Teil des sozialpolitischen Ausgleichs ist. Diesen nun beanspruchen zu wollen, selbst wenn im Gegenzug die Steuervorlage 17 nicht angenommen wird, kommt einer Änderung der Spielregeln während des Spiels gleich und ist nicht hinnehmbar.

Wir bitten Sie, der Vorlage des Regierungsrates unverändert zuzustimmen.

Traktandum 21: Eine S-Bahn fürs Leimental; Pascal Ryf; 2019/560

Da die verkehrstechnische Anbindung des Leimentals unbefriedigend ist, greift das Postulat 2019/560 mit seinem Anstoss nach einer, wahrscheinlich unterirdischen, S-Bahn durch das Leimental ein legitimes Bedürfnis auf. Obschon die Handelskammer gegenüber neuen Ideen und Visionen im Verkehrsbereich offen ist, lehnt sie diesen Vorstoss ab. Die hohen Kosten einer neuen S-Bahnlinie, deren Infrastruktur zum Grossteil aus Kunstbauten bestünde, steht ein vergleichsweise geringer Nutzen gegenüber. Zudem existiert mit der geplanten Express-Tram durch das Leimental und den notwendigen infrastrukturellen Anpassungen bereits ein umsetzbares und baureifes Projekt, das die Anbindung an die Kernstadt Basel erheblich verbessern würde.

Wir bitten Sie, das Postulat nicht zu überweisen.

Traktandum 22: Bürokratieabbau bei Wärmepumpen; Simon Oberbeck; 2019/548

Wärmepumpen stellen eine ökologische und ökonomisch interessante Variante zur Bereitstellung von Warmwasser und Wärmeenergie in Gebäuden dar. Dennoch stossen Bauwillige bei der energetischen Sanierung von Häusern auch heute noch auf teils grosse bürokratische Hürden. Besonders, wenn die Anlage, oder Teile davon, im Freien installiert werden soll, kommt es zu komplizierten Bewilligungsverfahren, bei denen durch die Wärmepumpe verursachte Lärmemissionen im Vordergrund stehen. Vergessen geht hierbei, dass moderne Anlagen nur noch sehr geringe Lärmemissionen verursachen. Der unbürokratische Ersatz älterer Anlagen durch moderne Wärmepumpen böte auch hier einen Lösungsansatz. Um das Potenzial von Wärmepumpen bestmöglich zu nutzen, sollte der Kanton Basel-Landschaft aus Sicht der Handelskammer von einer Bewilligungs- zu einer Meldepflicht für die Installation ebensolcher Anlagen übergehen. Dies wird dem Grossen Rat momentan auch in Basel-Stadt von der Regierung vorgeschlagen.

Wir bitten Sie, die Motion an den Regierungsrat zu überweisen.

Traktandum 28: Netto Null CO2-Emissionen bis 2030; Désirée Jaun; 2019/583

Die Motion fordert, dass sich der Kanton Basel-Landschaft das Ziel setzt, die Treibhausgase bis 2030 auf Netto Null Emissionen zu senken. Dies ohne Kompensation von Emissionen im Ausland.
Die Handelskammer steht hinter den Zielen der Energiestrategie 2050 des Bundes. Massnahmen, die zur Erreichung der Ziele umgesetzt werden sollen, sind zusammen mit den Unternehmen festzulegen. Pragmatische Ansätze, wie etwa der Emissionshandel oder das Grossverbrauchermodell, sind hierbei geeignete Instrumente, die von den Unternehmen mitgetragen werden. Das Ziel von Netto Null Emissionen ist illusorisch, bedenkt man wie sehr unser Wohlstand von den wirtschaftlichen Prozessen und dem damit einhergehenden Energieverbrauch zusammenhängt. Da es sich bei der Klimaerwärmung um eine globale Herausforderung handelt, sind nur überstaatliche Ansätze erfolgversprechend. Dies gilt umso mehr für die Kompensation von CO2-Emissionen. Tendenziell ist ein im Ausland investierter Franken hierbei um ein vielfaches wirkungsvoller gegenüber einer rein nationalen Kompensation.

Wir bitten Sie, die Motion nicht an den Regierungsrat zu überweisen.

Traktandum 29: CO2-Kompensation der Gasversorgung BL; Klaus Kirchmayr; 2019/333

Die Motion verlangt, dass für die Gasversorger eine Konzessionsabgabe für fossiles Gas eingeführt wird. Diese Abgabe soll durch die Gemeinden in Kompensationsprojekte investiert werden.
Bereits heute gibt es zahlreiche Abgaben, die beim Kauf und dem Verbrauch fossiler Energien anfallen. Mit der Revision des CO2-Gesetzes auf Bundesebene sollen diese Abgaben auf Treib- und Brennstoffe wie etwa Gas deutlich erhöht werden. Die Handelskammer hält die in der Motion geforderte Abgabe für übertrieben kompliziert und befürchtet infolge zusätzliche Bürokratie und weitere Kosten zulasten der Unternehmen und Haushalte. Das Belegen von Rohstoffen mit Steuern oder Abgaben sehen wir generell als Bundesaufgabe an und lehnen insbesondere einen Wildwuchs an Instrumenten ab, der sowohl der Transparenz als auch der Effizienz von Massnahmen schadet.

Wir bitten Sie, die Motion nicht an den Regierungsrat zu überweisen.

Traktandum 30: Gasversorgung im Kanton Basel-Landschaft; Rolf Blatter; 2019/588

Wie im Kapitel Gasstrategie des Teilrichtplans Energie des Kantons Basel-Stadt festgehalten, soll das kantonale Gasverteilnetz nach wirtschaftlichen und sicherheitstechnischen Kriterien unterhalten werden. Die Fernwärme soll durch die IWB ausgebaut werden und durch sogenannte Wärmeverbünde zu einer ökonomisch konkurrenzfähigen Energiequelle werden. Für den Kanton Basel-Landschaft, welcher sich ebenfalls im Tätigkeitsperimeter der IWB befindet, stellt sich angesichts dieser Vorhaben die Frage der langfristigen Versorgungssicherheit mit Gas. Es muss sichergestellt sein, dass das Verteilnetz nur innerhalb des baselstädtischen Raums nach den oben aufgeführten Kriterien unterhalten wird. Im Kanton Basel-Landschaft muss die Versorgungssicherheit mit Gas zu jeder Zeit gewährleistet sein.
Die Handelskammer unterstützt daher das Postulat um die offenen Fragen abzuklären.

Wir bitten Sie, das Postulat an den Regierungsrat zu überweisen.

Traktandum 32: Verkehrsleitsystem Leimental; Klaus Kirchmayr; 2019/335

Die Motion fordert die Regierung dazu auf, für das Leimental die Realisierung eines Verkehrsleitsystems zu planen.

Verkehrsleitsysteme haben zum Ziel den Verkehr insgesamt so zu steuern, dass er insgesamt flüssiger und effizienter abgewickelt werden kann. Es handelt sich daher um ein generell begrüssenswertes Instrument. Klar ist hingegen, dass ein Verkehrsleitsystem immer im Kontext des funktionalen Raums betrachtet werden muss, in dem es zur Anwendung kommen soll. Dies gilt in besonderer Weise für die Region Basel, in der kantons- und sogar länderübergreifend gedacht werden muss. In der Agglomeration Basel liegt die Federführung daher beim Verein Agglo Basel. Damit Massnahmen an neuralgischen Punkten des Verkehrssystems nicht zu einer blossen örtlichen Verschiebung des Problems oder zu neuen unerwünschten Wirkungen an anderer Stelle führen, hat eine Plausibilisierung und Abstimmung stets durch Agglo Basel zu erfolgen. Alleingänge, wie ein isoliertes Verkehrsleitsystem für das Leimental oder Massnahmen wie sie im Kanton Basel-Stadt derzeit angestrengt werden, lehnen wir daher entschieden ab. Unter der Prämisse, dass die Massnahmen innerhalb des Agglomerationsprogramms durch Agglo Basel koordiniert werden, fänden wir ein Verkehrsleitsystem hingegen sinnvoll. Der Regierungsrat soll dies prüfen und darüber berichten.

Wir bitten Sie, die Motion als Postulat an den Regierungsrat zu überweisen.

Traktandum 39: Verschiebung des Abdrehpunkts des Abflugverfahrens RNAV am EAP; Klaus Kirchmayr; 2019/367

Nach einer ausserordentlichen Prüfung des 2019 eingeführten Flächennavigationsverfahren (RNAV) stellte der EuroAirport eine unbeabsichtigte Verschiebung der Flugspuren fest. Mit der Einführung des neuen RNAV-Systems zielt der Flughafen auf eine Reduktion der Lärmemissionen für 1'600 Anwohner ab. Nachdem die Verschiebung der Flugspuren erkannt wurde, hat der EuroAirpot Sofortmassnahmen ergriffen und eine umfangreiche Prüfung und Justierung des Systems eingeleitet. Durch diese Massnahmen wird das vorliegende Postulat 2019/367 überflüssig.

Wir bitten Sie, das Postulat nicht an den Regierungsrat zu überweisen.

Traktandum 40: EAP: Gesundheitliche Risiken für Baselbieter/Innen wissenschaftlich konkret abklären; Werner Hotz; 2019/585

Das Postulat 2019/585 fordert die Regierung auf, eine umfangreiche epidemiologische Studie zu den Folgen des Fluglärms am EuroAirport (EAP) in Auftrag zu geben. Ziel dieser Studie soll es sein, die Gesundheitsrisiken zu erfassen und deren Konsequenzen so aufzubereiten, dass diese allenfalls als Grundlage für eine zivilrechtliche Schadenersatzforderung verwendbar sind. Wie im Vorstoss festgehalten, existieren schon heute zahlreiche Studien, welche die negativen Auswirkungen unterschiedlichster Lärmquellen beleuchten. Aufgrund der bestehenden Grundlagen sieht die Handelskammer beider Basel keinen Nutzen in einer sehr aufwändigen, äusserst kostspieligen und langwierigen epidemiologischen Feldstudie rund um den EAP. Aus wissenschaftlicher Sicht wäre es zudem bedenklich, würde der Kanton eine Studie in Auftrag geben, bei der das Ziel und damit das Ergebnis vorweggenommen werden würde.

Wir bitten Sie, das Postulat nicht an den Regierungsrat zu überweisen.

 

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