Stellungnahmen zur Grossratssitzung vom 13. November

08.11.2019

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzung vom 13. November 2019 Stellung.

Traktandum 7: Bericht der Bildungs- und Kulturkommission zum Ratschlag betreffend den Ausbau der Digitalisierung der Volksschulen und des Zentrums für Brückenanagebote Basel-Stadt

Digitale Kompetenzen werden in der Wirtschaft immer bedeutender. Deswegen sollen bereits Kinder und Jugendliche frühzeitig damit in Kontakt kommen. Schon heute gibt es teilweise grosse Diskrepanzen zwischen den von der Schule vermittelten Kompetenzen und den Ansprüchen von Ausbildungsbetrieben und Hochschulen. Die Handelskammer beider Basel unterstützt daher die Investitionen für die Erweiterung der Informations- und Kommunikationstechnologien der Volksschulen Basel-Stadt und des Zentrums für Brückenangebote. Sie teilt aber auch die Bedenken einiger Mitglieder der BKK, dass der Fokus allenfalls zu wenig auf die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen gelegt wird. Es ist wichtig, dass Lehrpersonen verbindlich weitergebildet werden und dies nicht den einzelnen Schulen oder Lehrpersonen überlassen wird. Nur so wird Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler gewährleistet.

Wir bitten Sie, der Bildungs- und Kulturkommission zu folgen und den Grossratsbeschluss gutzuheissen.

Traktandum 14: Bericht der Petitionskommission zur Petition P396 betreffend „Abschaffung der externen Leistungs-Checks an der Basler Volksschule"

Die nationale Überprüfung der Grundkompetenzen hat es schonungslos aufgezeigt: Basler Schülerinnen und Schüler stehen in der Schweiz an allerletzter Stelle. Das ist für Eltern, für Kinder und Jugendliche und schlussendlich auch für die Wirtschaft eine Tatsache, mit der man nicht einfach Leben will, sondern vielmehr verlangt, dass nun Massnahmen ergriffen werden, um diese Umstände so rasch wie möglich zu ändern. Die Checks und die dazugehörenden Mind Steps sind eine von diesen Massnahmen: es sind Mittel, um den objektiven Wissensstand zu eruieren. Damit können Lehrpersonen prüfen, wo ihre Klasse, ihre SchülerInnen stehen und entsprechende Förderungen lancieren. Die Petenten möchten uns glauben lassen, dass die Wirtschaft in Zukunft nur noch Fachkräfte benötigt, die empathisch, einfühlsam und kreativ sind. Da müssen wir sie leider enttäuschen: Die Unternehmen werden auch weiterhin in erster Linie auf Kompetenz und Leistungsfähigkeit setzen, die beschriebenen Softskills kommen höchstens noch dazu. In diesem Sinne fordert die Handelskammer beider Basel, analog zur Minderheit der Petitionskommission, die Petition als erledigt zu erklären und nicht an den Regierungsrat zu überweisen.

Wir bitten Sie, die Petition als erledigt zu erklären.

Traktandum 16: Antrag auf Einreichung einer Standesinitiative betreffend Klimasteuer auf Finanztransaktionen

Die Standesinitiative fordert eine zweckgebundene Finanztransaktionssteuer von 0.1 Prozent auf börslichem und ausserbörslichem Handel von Aktien und Obligationen resp. 0.01 Prozent auf dem Handel von Derivaten und strukturierten Produkten. Die Idee einer Finanztransaktionssteuer ist weit verbreitet und wurde in verschiedenen Ländern bereits getestet. Aufgrund der Komplexität und hohen Summen haben bspw. die skandinavischen Länder schlechte Erfahrungen gemacht – in Schweden ist der Börsenhandel gar zeitweise zusammengebrochen.
Im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern besteht in der Schweiz bereits eine massvolle Variante der Finanztransaktionssteuer in Form der Umsatzsteuer. Radikalere Formen könnten zu unvorhersehbaren Schocks auf die Schweizer Börse und damit auf die gesamte Wirtschaft führen.

Wir bitten Sie, den Antrag auf Einreichung einer Standesinitiative nicht gutzuheissen.

Traktandum 17.2: Motion betreffend KRACHREAL (24-Std.-Lärm-Zone) einplanen bei Arealentwicklungen

Die Handelskammer beider Basel beschäftigt sich intensiv mit den Wirtschafts- und Transformationsflächen im Kanton Basel-Stadt. Die Idee einer «24 Std.-Lärm-Zone» ist prüfenswert, da sie den Fächer an möglichen Nutzungen erweitert und somit auch Innovation von Geschäftsmodellen fördert. Da sich der Ansatz auf umgenutztes Gebiet ohne etablierte Anwohnerschaft beschränkt, handelt es sich um eine Deregulierung ohne Verlierer.

Wir bitten Sie, die Motion an die Regierung zu überweisen.

Traktandum 17.4: Motion betreffend verbindliche Verkehrsmassnahmen als Voraussetzung einer allfälligen Planung eines Autobahnwestrings

Erneut wird mit einem parlamentarischen Vorstoss das Ausspielen der verschiedenen Verkehrsträger forciert. Die Aussage, dass der Bund und die beiden Kantone einseitig zugunsten des motorisierten Individualverkehrs (MIV) und nicht des öffentlichen Verkehrs (öV) und des Langsamverkehrs investieren, entspricht nicht der Realität. Der Bund stellt mit seinen beiden Infrastrukturprogrammen (STEP Schiene und STEP Nationalstrasse) umfangreiche Mittel für beide Verkehrsträger zur Verfügung. Das Agglomerationsprogramm des Bundes fördert zudem überwiegend den öV und den Langsamverkehr. In der Tat werden im Personenverkehr 3 von 4 Personenkilometern durch den MIV bewältigt. Aufgrund der steigenden Mobilitätsbedürfnisse hat die bestehende Infrastruktur ihre Kapazitätsgrenzen erreicht und muss ausgebaut werden. Die Motionäre verkennen, dass ein langfristiges Projekt wie der Autobahnwestring technologieneutral ist und weder fossile noch erneuerbare Antriebsformen bedingt oder fördert. Die Verknüpfung sachfremder Forderungen und die daraus resultierende Polarisierung der Thematik, wie es mit dem Forderungskatalog der Motionäre geschieht, bedauert die Handelskammer zutiefst.

Wir bitten Sie, die Motion nicht an die Regierung zu überweisen.

Traktandum 17.6: Motion betreffend kein Zubringer Allschwil ohne Bachgrabentram

Entgegen den Aussagen der Motion geht die Handelskammer davon aus, dass mit der gleichzeitigen Erschliessung des Bachgrabenareals durch Tram und Hochleistungsstrasse keine nennenswerten Synergien zu erwarten sind. Die Handelskammer ist der Ansicht, dass die Erschliessung des Bachgrabenareals für alle Verkehrsträger so rasch als möglich zu erfolgen hat. Die Verschleppung der Erschliessung aufgrund von Verzögerungen bei der Planung einzelner Anbindungen ist kontraproduktiv und daher inakzeptabel.

Zudem darf in Frage gestellt werden, dass eine Tramerschliessung des Bachgrabenareals in jedem Fall die beste Lösung ist. Aufgrund der langen Planungsprozesse sowie den hohen Infrastruktur- und Unterhaltskosten müssen aus Sicht der Handelskammer weitere Formen des öffentlichen Verkehrs zur Anbindung dieses bedeutenden Arbeitsgebiets geprüft werden. Dies gilt im Besonderen, aber nicht ausschliesslich für die Anbindung des Bachgrabenareals.

Wir bitten Sie, die Motion nicht an die Regierung zu überweisen.

Wir bitten Sie, auch die Motion 19.5447 (Motion betreffend flankierende Massnahmen Autozubringer Allschwil ZUBA) nicht an die Regierung zu überweisen.

Traktandum 18.1: Anzug betreffend Einsetzung einer Spezialkommission des Grossen Rates zum Klimaschutz

Die Handelskammer beider Basel hat sich bereits im Zusammenhang mit den Grossratssitzungen vom 10. April und 5. Juni 2019 befürwortend für die Einsetzung einer Spezialkommission zur Bearbeitung von Klimaschutz-Massnahmen geäussert. Wir sind überzeugt, dass insbesondere in der Energie- und Umweltpolitik ein hoher Grad an Differenzierung notwendig ist. Dabei soll die Umsetzbarkeit und Effizienz von Massnahmen im Vordergrund stehen. Nur so können nationale und kantonale Klimaziele, die für die Schweiz und Region Basel auch aufgrund internationaler Abkommen verbindlicher sind, effektiv umgesetzt werden. Eine einseitige und stark vereinfachte Sichtweise der komplexen Thematik lehnt die Handelskammer ebenso ab, wie nationale und kantonale Alleingänge. Die Einberufung einer Spezialkommission stellt eine Chance zu effizienten Abarbeitung der zahlreich überwiesenen Geschäfte an die Regierung dar. Die Spezialkommission kann sich für die Beratung mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Forschung austauschen und dadurch eine ausgewogene Gesamtschau erarbeiten. Als aktiver Wirtschaftsverband, der sich intensiv mit den Themen Energie und Umwelt beschäftigt, stünde die Handelskammer beider Basel bereit, um auf Einladung der Spezialkommission die Sicht der Wirtschaft einzubringen.

Wir bitten Sie, den Anzug an die Regierung zu überweisen.

Traktandum 18.8: Anzug betreffend Aufbereitungsplätze für Bauabfälle

Aufgrund der gemeinsamen Abfallplanung in den beiden Basel und der Tatsache, dass die Deponien für unverschmutztes Aushubmaterial und Interstoffe (Typ A und B) im Kanton Basel-Landschaft grösstenteils aufgefüllt sind, gilt es neben der Schaffung neuer Kapazitäten zeitgleich neue Lösungen für den Umgang mit Bauabfällen zu finden. Der vorliegende Anzug 19.5295 bittet die Regierung, die Staatsgrube in Birsfelden, welche sich im Eigentum des Kantons Basel-Stadt befindet, als möglichen Lager- und Aufbereitungsplatz für Bauabfälle aus dem Kanton Basel-Stadt zu prüfen und nach weiteren Alternativen innerhalb des Kantonsgebiets zu suchen. Die Handelskammer beider Basel befürwortet Bemühungen zur Wiederverwendung von Bauabfällen und der Entlastung der bestehenden Deponien. Sie erachtet einen Alleingang des Kantons Basel-Stadt hinsichtlich einer Aufbereitungsanlage von Bauabfällen aber als unangebracht. Das dem Landrat unterbreitete Postulat 2019/119 fordert die Regierung auf, Förderungsmöglichkeiten einer für die Region Basel ausgerichteten Aufbereitungsanlage für Bauabfälle zu prüfen. Die Handelskammer beider Basel würde es begrüssen, wenn die beiden Kantone beim Aufbau einer Aufbereitungsanlage eine mögliche Zusammenarbeit prüfen und nach einem gemeinsamen Standort Ausschau halten.

Wir bitten Sie, den Anzug an die Regierung zu überweisen.

Traktandum 18.20: Anzug betreffend Wiedereingliederung der BVB-Infrastruktur in die Kantonsverwaltung und Ausschreibung des Leistungsauftrags für den Fahrbetrieb

Schuld am unbefriedigenden Zustand der BVB-Infrastrukturen ist die über Jahre und Jahrzehnte vernachlässigte Instandhaltung der Netzinfrastruktur. Dies wird unter anderem im BVB-Geschäftsbericht 2016 aber auch im Netzzustandsbericht Infrastruktur 2018 verdeutlicht. Den nicht zufriedenstellenden Netzzustand als Konsequenz der BVB-Ausgliederung aus der Verwaltung im Jahr 2006 zu bezeichnen, greift daher zu kurz. Die intensivierten Bauarbeiten der BVB sind nicht das Verschulden der heutigen Strukturen, sondern die Konsequenz früherer Verfehlungen. Deshalb erachtet die Handelskammer beider Basel die Wiedereingliederung der BVB-Infrastruktur in die Kantonsverwaltung als nicht zielführend.

Wir bitten Sie, den Anzug nicht an die Regierung zu überweisen.

Traktandum 18.24: Anzug betreffend ein System und eine Plattform für den ganzen Kanton Basel-Stadt

Die Handelskammer beider Basel befürwortet die Digitalisierung von Behördengeschäften, sofern sich dadurch der administrative Aufwand und die Kosten auf Seite Unternehmen, Bevölkerung und Verwaltung reduziert. Die Handelskammer beider Basel würde es begrüssen, wenn der Kanton Basel-Stadt für die Umsetzung die Zusammenarbeit mit anderen Kantonen prüft. Dies soll zu Synergien zwischen den Kantonen führen und die Behördengeschäfte von Unternehmen mit Aktivitäten und Standorten in mehreren Kantonen vereinfachen. Die Handelskammer beider Basel weist darauf hin, dass neben den reinen Umsetzungskosten auch Einführungs-. Sicherheits- und Wartungskosten in Betracht zu ziehen sind.

Wir bitten Sie, den Anzug an die Regierung zu überweisen.

Traktandum 18.25: Anzug betreffend finanzielles Risiko des IWB-Erdgas-Netzes

Bereits in vorhergehenden Stellungnahmen warnte die Handelskammer vor den hohen möglichen Kosten, die mit der Aufgabe des IWB-Gasnetzes einhergehen. Wie im Kantonalen Teilrichtplan Energie festgehalten, muss der strategische Teil des Gasnetzes unter allen Umständen erhalten bleiben und daher unterhalten werden.
Neue Technologien, wie etwa Power-to-Gas, können eine bedeutsame Rolle bei der Speicherung erneuerbaren Stroms in erneuerbares (nicht-fossiles) Gas spielen. Um die Technologie grossflächig zum Einsatz bringen zu können, benötigt es Infrastrukturen, über die der Kantone bereits heute teilweise verfügt. Investitionen in diese können sich somit auszahlen, während die Stilllegung und der Verfall zu Kosten in unabsehbarer Höhe führen könnten. Über Investitionen, die über jene hinausgehen, die es braucht um Versorgungssicherheit herzustellen, entscheidet zudem die IWB.

Wir bitten Sie, den Anzug nicht an die Regierung zu überweisen.

Traktandum 18.28: Anzug betreffend gleich lange Spiesse für Entwicklungen von Wohn- und Arbeitsflächen

Die Handelskammer setzt sich dezidiert gegen die systematische Diskriminierung einzelner Investoren bei der Entwicklung von Wohn- und Arbeitsflächen ein. Eine Bevorzugung von Genossenschaften und Stiftungen schränkt den Wettbewerb ein und führt nicht zu einer effizienteren und daher auch für die Bevölkerung besseren Entwicklung der Flächen. Daher wird der vorliegende Anzug von der Handelskammer beider Basel unterstützt.

Wir bitten Sie, den Anzug an die Regierung zu überweisen.

Traktandum 26: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion betreffend Einführung einer Klimafolgenabschätzung für klimarelevante Geschäfte im Grossen Rat

Bereits heute hält das kantonale Umweltschutzgesetz (USG BS) in §51 Abs. 2 fest, dass der Regierungsrat in den Vorlagen an den Grossen Rat jeweils auch über die Bedeutung eines Vorhabens für die Umwelt berichtet. Dementsprechend ist die Forderung der Motionäre bereits heute weitestgehend erfüllt. Weiterreichende und systematische Abklärungen erachtet die Wirtschaft als bürokratisch und ineffizient.

Wir bitten Sie, den Vorstoss nicht zu überweisen.

Traktandum 27: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion betreffend Massnahmenplan zur Klimaanpassung

Die Motion 19.5095 fordert einen Massnahmenplan mit Anpassungsmassnahmen und einem Notfallkonzept gegen meteorologische Extremereignisse (Hitze, Dürre, etc.), welcher alle 4 Jahre überarbeitet wird. Der Regierungsrat legt in seiner Stellungnahme die bereits umfangreichen Anstrengungen in diesem Bereich dar. Die Handelskammer erachtet Anstrengungen darüber hinaus als unangebracht.

Wir bitten Sie, den Vorstoss nicht zu überweisen.

Traktandum 28: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion betreffend Anpassung der Zielsetzungen des Energiegesetzes an das Pariser Klimaabkommen

Die Motion 19.5094 gleicht in ihrer Formulierung sehr stark der oben erörterten Motion 19.5145. Auch sie fordert eine gesetzliche Festsetzung des «Netto-Null» Emissionsziels bis 2050. Wie bereits dargelegt, erachtet der Regierungsrat «Netto-Null» bis 2050 als kein geeignetes Ziel für den Kanton Basel-Stadt. Aufgrund der heutigen technischen Möglichkeiten ist dieses Ziel bis 2050 auch nicht erreichbar. Dies hält auch der Regierungsrat in seinem Bericht fest.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 29: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion betreffend Basel pro Klima: Pariser Klimaabkommen einhalten

Mit der Motion 19.5145 wird gefordert, dass der CO2-Ausstoss im Kanton Basel-Stadt bis 2030 um 40 Prozent zum Referenzjahr 2010 reduziert und in einem zweiten Schritt die Nettoemissionen bis 2050 auf null gesenkt werden. Die von den Initianten genannten Zielvorgaben betreffend CO2-Ausstoss, ist aus Sicht der Wirtschaft nicht realisierbar. In seinem Bericht erachtet der Regierungsrat «Netto-Null» bis 2050 nach heutigem Stand der Technik als nicht umsetzbar und daher gehend als ungeeignetes Ziel für den Kanton Basel-Stadt.

Wir bitten Sie, den Vorstoss nicht zu überweisen.

Traktandum 30: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion betreffend die Vermeidung von nicht amortisierbaren Investitionen und einen geordneten Ausstieg aus der fossilen Wärmeversorgung durch die IWB bis 2050 (Dekarbonisierung)

Wie im Factsheet vom 10. April erläutert, spricht sich die Handelskammer beider Basel gegen die Motion 19.5085 aus. Das Gasnetz der IWB beschränkt sich nicht nur auf den Kanton Basel-Stadt (470 km Netzlänge), sondern liegt zu über 2/3 in den benachbarten Kantonen Aargau, Basel-Landschaft und Solothurn (1'056 km Netzlänge). Wie und ob das Gasnetz ausserhalb des Kantonsgebiets nach gesetzlich verordnetem Rückzug der IWB aus dem Erdgasgeschäft weiter betrieben wird, liegt demzufolge nicht im Verantwortungsbereich des Kantons. Hinsichtlich der mittel- bis langfristigen Energiespeichertechnologien könnte die Gasinfrastruktur («Power-to-Gas») in der Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Die geforderte Änderung des IWB-Gesetztes hätten demnach zur Folge, dass neben den Investitionen in den Rückbau später allenfalls erneut in den Ausbau dieser Infrastruktur investiert werden müsste. Aus Sicht der Handelskammer ist dieses Vorgehen ineffizient und nicht zielführend. Zudem droht der IWB mit der Überweisung dieser Motion laut der Stellungnahme des Regierungsrats ein empfindlicher Bilanzverlust im mittleren zweistelligen Millionenbereich, der durch die betriebswirtschaftliche Neubewertung zustande kommt.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 31: Stellungnahme des Regierungsrates zum Antrag auf Einreichung einer Standesinitiative betreffend der Abgabe auf Flugtickets sowie dem Engagement für eine internationale Kerosinsteuer

Wie im Factsheet vom 10. April erläutert, spricht sich die Handelskammer beider Basel gegen den Antrag auf Einreichung einer Standesinitiative zur Schaffung einer Flugticketabgabe und einer Kerosinsteuer aus. Wie der Regierungsrat in seiner Stellungnahme festhält, kann am EuroAirport (EAP) keine Flugticketabgabe nach schweizerischem Recht ohne Zustimmung der französischen Behörden eingeführt werden. Aufgrund des Risikos, dass das erreichte Abkommen über die Besteuerung im Schweizer Sektor des EAP bei Verhandlungen zu Flugticketabgaben von französischer Seite in Frage gestellt wird, ist von solchen Verhandlungen abzusehen.

Wir bitten Sie, den Antrag auf Einreichung einer Standesinitiative nicht gutzuheissen.

Traktandum 32: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion betreffend der finanziellen Belastung des C02-Ausstosses des Flugverkehrs am EuroAirport via Flughafentaxe

Wie im Factsheet vom 15. Mai ausführlich erläutert, spricht sich die Handelskammer beider Basel entschieden gegen die Motion 19.5153 aus, die das Ziel hat, eine Flughafentaxte zur Belastung des CO2-Ausstosses am EuroAirport (EAP) einzuführen. Der Regierungsrat kommt in seiner Stellungnahme zum Schluss, dass die Umsetzung der Motion David Wüest-Rudin und Konsorten rechtlich nicht möglich ist. Grund hierfür ist, dass Flughafengebühren zweckgebundene Instrumente sind und deren Erhebung am EAP nicht vom Kanton verfügt werden kann.

Wir bitten Sie, den Vorstoss nicht zu überweisen.

Traktandum 52: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion für einen wirkungsvolleren Baumschutz im Kanton Basel-Stadt

Die Motion 19.5151 für einen wirkungsvolleren Baumschutz unterstreicht die Bedeutung von Bäumen im städtischen Raum. Die Handelskammer empfindet die formulierte Einschränkung der Ausnutzungsziffer im Falle fehlender gleichwertiger Ersatzpflanzung im Bauperimeter oder im Quartier zum Erhalt des geschützten Baums als unangemessen und kontraproduktiv. So schafft die Motion, aufgrund ihrer Inflexibilität, Anreize den ökologischen Wert der Bäume möglichst tief zu halten, um einer Wertminderung des Grundstücks entgegenzuwirken. In einer dicht besiedelten Stadt ist die vollständige Nutzung der Ausnutzungsziffer essentiell und ein wichtiges Instrument für eine bodenschonende Raumplanung, die der Zersiedelung entgegenwirkt. Auch der Regierungsrat erachtet eine Anpassung des Baumschutzgesetzes als nicht angezeigt und verweist auf das bestehende Baumschutzgesetz und die Baumschutzverordnung. Diese sind im Vergleich zu anderen Schweizer Städten bereits heute sehr streng.

Wir bitten Sie, der Empfehlung des Regierungsrats zu folgen und die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 92: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion betreffend Basel pro Klima: Erhalt und Erhöhung der Biodiversität

Wie im Factsheet zur Grossratssitzung vom 15. Mai festgehalten, spricht sich die Handelskammer beider Basel gegen kantonale Alleingänge in der Klima- und Umweltpolitik aus. In seiner Stellungnahme hat der Regierungsrat festgehalten, dass die Zulassung von Pestiziden auf nationaler Ebene erfolgt und die Kantone lediglich Vollzugs- und Kontrollaufgaben innehaben. Da das geforderte Verwendungsverbot nicht in den Kompetenzen des Kantons liegt, ist die Umsetzung der Motion 19.5144 nicht möglich.

Wir bitten Sie, der Empfehlung des Regierungsrats zu folgen und die Motion nicht zu überweisen.

 

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