Stellungnahmen zur Grossratssitzung vom 10. April 2019

05.04.2019

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzung vom 10. April 2019 Stellung.

Grundsätzliches zur Energie- und Umweltpolitik

Die Handelskammer beider Basel beschäftigt sich intensiv mit den Themen Energie und Umwelt. Mit der Energie- und Umweltkommission verfügt sie über ein ausgewogenes Fachgremium, in dem neben Grundsatzpositionen auch spezifische Geschäfte der Energie- und Umweltpolitik diskutiert und erarbeitet werden. Die fundierten Erkenntnisse und Positionen fliessen dabei in die tägliche Arbeit der Handelskammer ein.

Wir sind davon überzeugt, dass insbesondere in der Energie- und Umweltpolitik ein hoher Grad an Differenzierung notwendig ist, bei dem die Machbarkeit von Massnahmen im Vordergrund steht. Nur so können nationale und kantonale Ziele, vor allem in der Klimapolitik, die für die Schweiz und Region Basel auch aufgrund internationaler Abkommen immer verbindlicher werden, effektiv und vor allem effizient umgesetzt werden. Eine einseitige und stark vereinfachte Sichtweise der komplexen Thematik lehnt die Handelskammer ebenso ab, wie nationale und kantonale Alleingänge, die länderübergreifende Anstrengungen unterminieren und die Standortattraktivität der Region Basel negativ beeinträchtigen. Schon heute verfügen die Schweiz und insbesondere der Kanton Basel-Stadt über eine umfassende Gesetzgebung, die in den letzten Jahren zu einer signifikanten Senkung des CO2-Ausstosses geführt hat.

Die Dekarbonisierung des Energieverbrauchs, als oberstes Ziel nationaler und internationaler Anstrengungen zur Abmilderung von Folgen des Klimawandels, stellt grosse Herausforderungen an die Unternehmen und die Zivilbevölkerung. Zahlreiche Massnahmen wurden bereits ergriffen und erfolgreich umgesetzt. Zu nennen wäre hier beispielsweise das Grossverbrauchermodell als pragmatisch und ökonomisch effizientes Instrument, das es zu erhalten und ggf. weiterzuentwickeln gilt. Hinzu kommen zahlreiche freiwillige Massnahmen der Unternehmen, die bereits Wirkung entfaltet haben.

Die aktuelle Diskussion um Klimaschutzmassnahmen empfindet die Handelskammer als einseitig, undifferenziert und schlichtweg nicht praxistauglich. Wir fördern und fordern den konstruktiven Dialog der unterschiedlichen Interessensgruppen sowie die Umsetzung von Massnahmen, die sich aus einem solchen ergeben haben. Für einen solchen Austausch, beispielsweise im Rahmen einer Spezialkommission, steht die Handelskammer zu jeder Zeit zur Verfügung.

Traktandum 9: Antrag Harald Friedl und Konsorten auf Einreichung einer Standesinitiative betreffend der Abgabe auf Flugtickets sowie dem Engagement für eine internationale Kerosinsteuer

Bezugnehmend auf unsere einleitenden Ausführungen, bitten wir Sie den Antrag nicht an den Regierungsrat zu überweisen.

Traktandum 10.4: Motion betreffend Vermeidung von nichtamortisierbaren Investitionen und einen geordneten Ausstieg aus der fossilen Wärmeversorgung durch die IWB bis 2050 (Dekarbonisierung)

Bezugnehmend auf unsere einleitenden Ausführungen, bitten wir Sie die Motion nicht an den Regierungsrat zu überweisen.

Traktandum 10.5: Motion betreffend Anpassung der Zielsetzungen des Energiegesetzes an das Pariser Klimaabkommen

Bezugnehmend auf unsere einleitenden Ausführungen, bitten wir Sie die Motion nicht an den Regierungsrat zu überweisen.

Traktandum 10.6: Motion betreffend Massnahmenplan zur Klimaanpassung

Bezugnehmend auf unsere einleitenden Ausführungen, bitten wir Sie die Motion nicht an den Regierungsrat zu überweisen.

Traktandum 10.8: Motion betreffend Einführung einer Klimafolgenabschätzung für klimarelevante Geschäfte im Grossen Rat

Bezugnehmend auf unsere einleitenden Ausführungen, bitten wir Sie die Motion nicht an den Regierungsrat zu überweisen.

Traktandum 11.6: Anzug betreffend Einsetzung einer Spezialkommission des Grossen Rates zur Bearbeitung von Klimaschutz-Massnahmen

Bezugnehmend auf unsere einleitenden Ausführungen, unterstützt die Handelskammer die Einsetzung einer Spezialkommission.

Traktandum 11.7: Anzug betreffend konkrete Planung von Quartierparkings

Seit einiger Zeit spricht der Basler Regierungsrat davon, dass er den Bau von Quartierparkings fördern und damit den Parkierdruck auf öffentlichen Strassenparkplätzen reduzieren will. In der Tat liesse sich mit dem gezielten Bau von solchen Quartierparkings insbesondere in stark von Suchverkehr belasteten Quartieren einiges erreichen.

Leider liess es der Regierungsrat bisher nebst schriftlichen Bekenntnissen aber an konkreten Plänen fehlen. Mit dem vorliegenden Anzug wird der Regierungsrat dazu aufgefordert, konkrete Standorte zu benennen und den zeitlichen Horizont aufzuzeigen, bis wann Quartierparkings realisiert werden sollen. Auch soll er darlegen, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe finanzielle Mittel des Pendlerfonds zur Finanzierung dieser Parkings vorgesehen sind.

Nur wenn die Quartierparkings rasch und entschlossen vorangetrieben werden, kann die Erreichbarkeit des Standorts in naher Zukunft verbessert werden. Nach den schriftlichen Bekenntnissen ist es daher an der Zeit, Taten folgen zu lassen und die konkrete Planung voranzutreiben.

Die Handelskammer hat sich früh für die Schaffung von Quartierparkings und deren Förderung mit Mitteln aus dem Pendlerfonds eingesetzt. Sie begrüsst diesen Vorstoss daher ausdrücklich. Weiter bedeutsam ist aus Sicht der Handelskammer, dass flankierende Massnahmen, wie etwa die Reduktion von Parkflächen auf Allmend, nicht vor den Quartierparkings umgesetzt werden.

Wir bitten Sie daher, den Anzug an den Regierungsrat zu überweisen.

Traktandum 14: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion betreffend Untertunnelung der gesamten Osttangente durch das Stadtgebiet

Die Motion stellt mit einer komplett unterirdischen Streckenführung der Osttangente eine naheliegende und sympathische Forderung auf. Wie aus den Ausführungen des Regierungsrates ersichtlich wird, würde ein solches Projekt aufgrund der erforderlichen und kostenintensiven baulichen Begleitmassnahmen jedoch nicht nur ein deutlich schlechteres Kosten-Nutzen-Verhältnis gegenüber dem derzeitigen Rheintunnel-Projekt aufweisen. Es käme dadurch auch zu einer erheblichen Mehrbelastung des städtischen Strassennetzes, was kaum im Sinne des Motionärs wäre.

Aus den ausführlichen Erläuterungen des Regierungsrates wird ersichtlich, dass die durch die Motion vorgeschlagene Variante bereits mehrfach vertieft geprüft und aufgrund der Prüfungsergebnisse schliesslich verworfen wurde. Eine Überweisung der Motion hätte somit keinen Erkenntnisgewinn zur Folge, sondern würde lediglich zu Verzögerungen und Irritationen beim derzeit vorangetriebenen Rheintunnel-Projekt führen. Aufgrund der dringend erforderlichen Sanierung der Osttangente wäre dies höchst problematisch.

Wir bitten Sie daher, dem Regierungsrat zu folgen und die Motion nicht zu überweisen.

 

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