Stellungnahmen vom 30. November 2017

24.11.2017

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 30. November 2017 Stellung.

Traktandum 5: 2017/245; Vorlage

Universität Basel; Leistungsauftrag und Globalbeitrag 2018 – 2021; Partnerschaftliches Geschäft

Die Universität Basel ist für die volkswirtschaftliche und kulturelle Entwicklung der Region von grösster Bedeutung. Sie trägt mit der Ausbildung des akademischen Berufsnachwuchses zur breit diversifizierten regionalen Wirtschaft und mit ihrer exzellenten Forschung in den Life Sciences wesentlich zur Innovationskraft und Wertschöpfung der Region Basel bei. Für jeden Franken, den die Basler Kantone in die Universität investieren, entsteht in der Region ein Mehrwert von knapp drei Franken. Damit dies auch zukünftig so bleibt, ist die Uni auf Planungssicherheit angewiesen.

Mit der Genehmigung des Leistungsauftrags wird Zeit gewonnen, um wichtige Themen wie Eignerstrategie, Finanzierungsschlüssel und Immobilienstrategie anzugehen. Eine starke Universität und eine starke Region Basel gibt es nur, wenn beide Basel eingebunden sind und sich als gleichberechtigte Partner gemeinsam engagieren.

Die Wirtschaft erwartet von allen Beteiligten, dass diese Diskussionen trotz − oder gerade wegen − ihrer politischen Brisanz mit der nötigen Sachlichkeit geführt werden. Mit ihrem „Brief aus der Wirtschaft“ adressiert an die Landrätinnen und Landräte wie auch an die Grossrätinnen und Grossräte hat die Handelskammer deswegen aufgerufen, sich gemeinsam für eine starke Universität einzusetzen. Damit dies erreicht wird, muss nun in erster Priorität der Leistungsauftrag mit dem Globalbudget 2018-2021 genehmigt werden.

Die Handelskammer verlangt deswegen, dass der Leistungsauftrag und den Globalbeitrag 2018-21 genehmigt wird.

 

Traktandum 7: 2017/299; Vorlage

Bericht zur Erfüllung von zehn parlamentarischen Vorstössen im Zusammenhang mit der Universität Basel, Leistungsauftrag und Globalbeitrag 2018 – 2021; Landratsvorlage

Mit dem vorliegenden Bericht zur Erfüllung von zehn parlamentarischen Vorstössen zum Thema Universität Basel ebnet die Regierung den Weg für Universität, Politik wie auch der Wirtschaft, wichtige Themen und Strategien anzugehen. Diese sind zukunftsrichtend für die Universität, damit diese auch weiterhin national und international wettbewerbsfähig agieren kann. Alle Forderungen der hier gemeinsam behandelten Vorstösse sind adressiert, teilweise oder bereits erfüllt, respektive in Bearbeitung.

So wird noch in diesem Jahr die in Auftrag gegebene Immobilienanalyse der Universität Basel erwartet. Die darauf basierende Überarbeitung der Immobilienstrategie seitens Trägerkantone ist bereits angekündigt. Auch hat die Universität zwischenzeitlich Varianten vorgeschlagen, wie eine Erhöhung der Studiengebühren ausgestaltet werden kann. Weiter haben die beiden Trägerkantone eine gemeinsame Eignerstrategie, Governance und ein „dynamisch flexibles“ Finanzierungsmodell in Aussicht gestellt. Die Forderung, die Studierendenzahl zu begrenzen, könnte nur über die Zugangsbeschränkung ausgewählter Studiengänge erfolgen. Das hätte aber die Einschränkung der nationalen Wettbewerbsfähigkeit der Universität zur Folge und müsste deswegen - analog zum Numerus Clausus im Medizinstudium - auf nationaler Ebene einheitlich geregelt werden.

Die Handelskammer beider Basel folgt daher dem Vorschlag der Regierung und empfiehlt, die zehn Vorstösse zum Thema Universität als erfüllt abzuschreiben.

 

Traktandum 8: 2017/274; Vorlage

Neuverhandlungen Interkantonale Universitätsvereinbarung

Eine Neuverhandlung, respektive Kündigung der Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV) macht aus Sicht der Handelskammer keinen Sinn. Eine Revision der IUV ist bereits in Arbeit und wird der Universität Basel voraussichtlich zwei bis drei Millionen höhere IUV-Beträge verschaffen. Eine Kündigung der IUV würde Auswirkungen haben, die jetzt noch nicht abzuschätzen sind. So könnte möglicherweise den Studierenden aus dem Baselbiet der Zugang zu anderen Universitäten verweigert werden. Obwohl die Differenz zwischen den IUV-Beiträgen der Nicht-Universitätskantonen und der Vollkostenrechnung pro Studierende beträchtlich ist - je nach Studienrichtung (Fakultätsgruppen I – III) betrug 2015 der IUV-Anteil zwischen lediglich 34 bis 49.2 Prozent – werden weder Neuverhandlungen noch Kündigung der IUV kurz- bis mittelfristig daran etwas ändern.

Die Handelskammer schliesst sich der Regierung und der BKSK an und empfiehlt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.

 

Traktandum 9: 2017/269; Vorlage

Änderung des Bildungsgesetzes betreffend weitere Optimierungsmassnahmen im Rahmen der Finanzstrategie 2016 – 2019 im Bereich der Klassengrösse auf den Sekundarstufen I und II, Umsetzung BKSD-WOM-7 (1. Lesung)

Die Handelskammer beider Basel befürwortet die Änderung des Bildungsgesetzes. Sie unterstützt den Kanton Basel-Landschaft in seinen Bemühungen, das strukturelle Defizit nachhaltig und dauernd zu beseitigen. Dass auch in der Bildung gespart werden muss, steht ausser Frage. Dabei darf es aber aus Sicht der Wirtschaft zu keinem Bildungsabbau führen.

Mit der Anpassung des Systems von Richtzahlen und Höchstzahlen, durch Streichung der Richtzahlen, können die ersten Klassen der Sekundarstufen I und II optimiert werden. Es ist aus Sicht der Wirtschaft den Familien zudem auch zumutbar, wenn nicht in jedem Fall die erste Wahl des Schulstandortes berücksichtigt werden kann. Weder die Heraufsetzung der Klassenhöchstzahlen von 22 auf 24, noch die schulstandortübergreifende Klassenbildung haben negative Auswirkungen auf die Qualität der Schule und gelten dementsprechend aus Sicht der Handelskammer als adäquate Sparmassnahmen ohne Bildungsabbau.

Die Handelskammer beider Basel beantragt die Änderung des Bildungsgesetzes anzunehmen.

 

Traktandum 30: 2017/310; Postulat der FDP Fraktion Beteiligung an den Steuereinnahmen auf dem Flughafen Basel-Mülhausen

Mit dem Vorstoss möchte die FDP-Fraktion, dass der Kanton Basel-Landschaft an den an die Schweiz fallenden Steuereinnahmen des EuroAirports beteiligt wird. Die Aufgaben und Pflichten des Kantons Basel-Stadt sind im Staatsvertrag zwischen der Eidgenossenschaft und Frankreich vom 4. Juli 1949 geregelt. Darin wird festgehalten, dass Basel-Stadt an die Stelle des Schweizerischen Bundesrates tritt. Die Diskussion um dem Fluglärm des EAP nun mit den Steuereinnahmen zu verbinden, erachtet die Handelskammer beider Basel für unsere Region als nicht zielführend. Es ist anzumerken, dass der EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg eine für die Region bedeutende Aufgabe übernimmt, die über Freizeit- und Ferienflüge weit hinausgeht. Der EuroAirport erwirtschaftet jährlich eine Wertschöpfung von rund zwei Milliarden Franken. Direkt und indirekt hängen 27'000 Arbeitsplätze mit dem Flughafen zusammen.

Das Postulat soll abgeschrieben werden.

 

Traktandum 36: 2017-344 Postulat von Rahel Bänziger Keel

Fluglärm: Neufestsetzung der Grenzwerte in der Nacht ist überfällig, zum Zweiten

Der EuroAirport hat für Wirtschaft und Gesellschaft eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung. Der Umgang mit den durch den Flugbetrieb verursachten Lärmemissionen ist anspruchsvoll. Einerseits ist das Lärmempfinden sehr individuell und andererseits hat jede Mess- bzw. Berechnungsmethodik ihre Vor- und Nachteile. Die Handelskammer beider Basel unterstützt daher das Vorgehen der Regierung, die Grenzwertthematik in Koordination mit dem Bund zu thematisieren und damit keine Massnahmen zu beschliessen, die den Betrieb des Flughafens einschränken.

Das Postulat soll gemäss Antrag der Regierung und der Kommission abgelehnt werden.

 

Traktandum 37: 2017-365 Motion von Andreas Bammatter

Überprüfung und Anpassung der An- und Abflugrouten - Flughafens Basel-Mulhouse

Die Politik beschäftigt sich zurzeit sehr intensiv mit dem EuroAirport und reicht fleissig Vorstösse ein. Auf unterschiedliche Weise und unkoordiniert wird die Lärmthematik adressiert. Dass dabei internationale Verfahren und Standards zur Anwendung kommen, wird meist ausgeblendet. So auch in diesem Vorstoss, der nicht stufengerecht ist und ausser Acht lässt, dass sich eine Anpassung der An- und Abflugrouten sogar auch negativ auf die Anwohner und Anwohnerinnen im Kanton auswirken könnte.

Die Motion ist gemäss Antrag der Regierung abzulehnen.

 

Traktandum 38: 2017-373 Postulat von Saskia Schenker

Eignerstrategie Verwaltungsrat Flughafen Basel-Mulhouse

 

Traktandum 39: 2017-364 Motion von Werner Hotz: VR Euro-Airport: Partnerschaftliche Mandatsverteilung gefordert

Verwaltungsrat und Geschäftsleitung des EuroAirport sind auf der Basis des binationalen Staatsvertrags paritätisch aufgebaut. Die letzten 10 Jahre haben gezeigt, dass ohne „Esprit binational“ Gefahr besteht, dass der EuroAirport mehr und mehr französisch wird. Im Arbeits- und Steuerrecht konnte in aufwendigen Verhandlungen für die Unternehmen im Secteur Suisse EAP eine Lösung gefunden werden (def. Ratifizierung des Abkommens in Frankreich noch ausstehend). Mit Sicherheit wird es in Zukunft weitere Themen geben, die von der Schweizer Delegation des Verwaltungsrates mit den französischen Kollegen auf Augenhöhe diskutiert werden müssen. Die Reflexion der Zusammensetzung der Schweizerischen Seite des Verwaltungsrates erachten wir somit als richtig und wichtig. Allerdings hängt die Qualität der Schweizerischen Delegation nicht von der Sitzverteilung zwischen den Kantonen BL und BS ab. Vielmehr spielt die Diversity und damit verbunden die entsprechenden Qualifikationen der Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte eine Rolle.

Postulat Schenker soll überwiesen werden.

Motion Hotz ist abzulehnen.

 

Sammel-Factsheet zur Landratssitzung vom 30. November 2017

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