Stellungnahmen vom 25. Januar 2018

19.01.2018

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 25. Januar 2018 Stellung.

Traktandum 6: 2017/273; Änderung des Bildungsgesetzes vom 6. Juni 2002 (SGS 640) zur Umsetzung der Motion 2016-017 «Verfassungskonforme Entscheidungen – Abschaffung Bildungsrat» (1. Lesung)

Mit der obgenannten Landratsvorlage wird seitens des Regierungsrates die Abschaffung des Bildungsrates in einer „Light-Version“ vorgeschlagen. Anstelle einer ersatzlosen Abschaffung des Bildungsrates soll ein beratendes Gremium (Beirat Bildung) konstituiert werden, welches jedoch keinerlei Beschlusskompetenzen mehr besitzt. Die Handelskammer befürchtet, dass nach der Bildung eines Beirates ohne Erlasskompetenzen, dieser in wenigen Jahren ebenfalls abgeschafft wird. So geschehen mit dem Erziehungsrat im Kanton Solothurn. Dieser wurde im 2011 in ein rein beratendes Gremium umgestaltet, um schliesslich nach vier Jahren ersatzlos gestrichen zu werden. Die Handelskammer beider Basel hegt zudem die Befürchtung, dass durch die Abschaffung des Bildungsrates die Bildung verpolitisiert wird. Diese Bedenken scheint das Baselbieter Volk zu teilen und hat mehrmals an der Urne bestätigt, dass sich die Bildung unserer Jugend nicht zum Spielball parteipolitischer Interessen eignet.

Die Handelskammer beider Basel lehnt den Vorschlag des Regierungsrates, den Bildungsrat abzuschaffen und durch den Beirat Bildung zu ersetzen, ab. Für die Wirtschaft ist ein qualitativ hochstehendes Bildungssystem ein enorm wichtiger Standortfaktor. Diesem ist Sorge zu tragen und darauf zu achten, dass es nicht zu einem reinen Finanzfaktor degradiert wird. Hingegen ist auch die Handelskammer beider Basel der Meinung, dass man über eine breitere Zusammensetzung des Bildungsrates diskutieren und befinden soll.

Die Handelskammer beider Basel lehnt die Änderung des Bildungsgesetzes ab.

 
Traktandum 8: 2017/354; nichtformulierte Volksinitiative «Stopp der Überforderung von Schüler/-innen: Eine Fremdsprache auf der Primarstufe genügt»

Im Hinblick auf die Harmonisierung der Lehrpläne einigte sich die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) im Jahr 2004 auf einen Kompromiss bezüglich Regelung des Sprachunterrichts: das sogenannte „3/5 Modell“ schreibt vor, dass auf Primarstufe ab der dritten Klasse eine erste und ab der fünften Klasse eine zweite Fremdsprache unterrichtet werden soll. Die EDK hat sich zudem darauf festgelegt, dass eine der beiden Fremdsprachen eine Landessprache sein muss. Die Annahme der Volksinitiative hätte entsprechend den Austritt aus dem HarmoS-Konkordat zur Folge und würde u.a. die Mobilität von Fachkräften und ihren Familien beeinträchtigen. Zudem muss davon ausgegangen werden, dass hier seitens Bund interveniert würde.

Die Handelskammer beider Basel folgt dem Regierungsrat und lehnt die nichtformulierte Volksinitiative ab.

 
Traktandum 9: 2017/353; nichtformulierte Volksinitiative «Stopp dem Verheizen von Schüler/-innen: Ausstieg aus dem gescheiterten Passepartout-Fremdsprachenprojekt»

Für das Fremdsprachenprojekt Passepartout sind aktuell Evaluationen im Gange. Die Resultate für die Primarstufe werden noch im laufenden Jahr erwartet, jene der Sekundarstufe 2021. Es macht aus bildungspolitischer, wie auch aus finanzpolitischer überhaupt keinen Sinn vor der Sichtung der Wirkungsberichte dieses 12-Millionen-Projekt „in den Sand“ zu setzen.

Die Handelskammer beider Basel folgt dem Regierungsrat und lehnt die nichtformulierte Volksinitiative ab.

 

Traktandum 20: 2017-373 Postulat von Saskia Schenker

Eignerstrategie Verwaltungsrat Flughafen Basel-Mulhouse

 
Traktandum 21: 2017-364 Motion von Werner Hotz: VR Euro-Airport: Partnerschaftliche Mandatsverteilung gefordert

Verwaltungsrat und Geschäftsleitung des EuroAirport sind auf der Basis des binationalen Staatsvertrags paritätisch aufgebaut. Die letzten 10 Jahre haben gezeigt, dass ohne „Esprit binational“ Gefahr besteht, dass der EuroAirport mehr und mehr Französisch wird. Im Arbeits- und Steuerrecht konnte in aufwendigen Verhandlungen für die Unternehmen im Secteur Suisse EAP eine Lösung gefunden werden. Mit Sicherheit wird es in Zukunft weitere Themen geben, die von der Schweizer Delegation des Verwaltungsrates mit den französischen Kollegen auf Augenhöhe diskutiert werden müssen. Die Reflexion der Zusammensetzung der Schweizerischen Seite des Verwaltungsrates erachten wir somit als richtig und wichtig. Allerdings hängt die Qualität der Schweizerischen Delegation nicht von der Sitzverteilung zwischen den Kantonen BL und BS ab. Vielmehr spielt die Diversity und damit verbunden die entsprechenden Qualifikationen der Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte eine Rolle.

Postulat Schenker soll überwiesen werden.

Motion Hotz ist abzulehnen.

 

Traktanden 35: Motion von Philipp Schoch:

Dekret: Ergänzungsformulierung betreffend Anteil erneuerbare Energie ohne Mehrkosten

Das erwähnte Traktandum orientiert sich an Regelungen in anderen Kantonen. Was einer Harmonisierung der Energiegesetzgebung entgegen kommt, ist prinzipiell zu begrüssen. Dennoch sind kantonale Besonderheiten zu berücksichtigen und allenfalls an dessen Gegebenheiten anzupassen. Vor allem sollen die Auswirkungen und Zielerreichung des bestehenden Gesetzes erst überprüft werden, so wie es Artikel 2 „Ziele und Wirksamkeitskontrolle“ vorsieht.

Insofern ist es sinnvoller, die Sachlage vorgängig zu prüfen und anschliessend die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.

Die Motion soll gemäss Antrag der Regierung als Postulat überwiesen werden.

 

Sammel-Factsheet zur Landratssitzung vom 25.1.2018

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