Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 30. Januar

27.01.2020

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 30. Januar 2020 Stellung.

Traktandum 7: Energieförderprogramm «Baselbieter Energiepaket»: Anschlussfinanzierung nach Ablauf Verpflichtungskredit 2009/200 – Ausgabenbewilligung und Anpassung kantonales Energiegesetz (2. Lesung); 2019/457

Die Handelskammer beider Basel befürwortete bereits während der Vernehmlassung das neue «Baselbieter Energiepaket» und empfiehlt es zur Annahme. Die Fokussierung auf vom Bund geförderte Massnahmen ist im Sinne eines effizienten Einsatzes der kantonalen Mittel und muss daher sichergestellt sein. Wenig überraschend hat sich in der 1. Lesung des Geschäfts gezeigt, dass bei der finanziellen Ausstattung des «Baselbieter Energiepakets» grosse Uneinigkeit herrscht. Da die Bereitstellung öffentlicher Gelder von privaten Investitionen abhängig ist, reichen die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Mittel von jährlich 4 Millionen Franken objektiv aus. Dies belegen die Erfahrungen aus dem bisherigen Förderprogramm. Bei den von der Kommission geforderten 6 Millionen Franken jährlich, besteht die Gefahr einer Überbudgetierung des Programms, was dazu führen kann, dass Geld an anderen Orten fehlt, wo es dringender benötigt werden würde. Aufgrund der politischen Ausgangslage erachtet die Handelskammer den im Raum stehenden Kompromiss, im Umfang von jährlich 5 Millionen Franken, als bestmöglichen Ausweg. Ganz allgemein plädieren wir zukünftig für eine dynamische Ausgestaltung derartiger Förderprogramme, indem nicht ein Fixbetrag im Kantonsbudget gebunden wird, sondern laufend gemäss der effektiven Nachfrage angepasst wird.

Wir bitten Sie, auf die Änderungen im kantonalen Energiegesetz einzutreten und die von der Kommission angepasste Vorlage zur Ausgabenbewilligung von 36 Millionen Franken (jährlich 6 Millionen Franken) nicht zu genehmigen.

Traktandum 20: Ein klimaneutrales Baselbiet; Stephan Ackermann; 2019/630

Das Postulat beauftragt die Regierung zu prüfen und zu berichten, mit welchen Massnahmen der Kanton Basel-Landschaft die am 28. August revidierten Klimaziele des Bundesrats umsetzen will. Der Bundesrat peilt in seinem revidierten Ziel Netto-Null Emissionen bis 2050 an.

Die Handelskammer sieht ausgehend von dieser Revision keinen Handlungsbedarf für den Kanton. Es ist nicht in der Verantwortung der Kantone individuelle Massnahmen zur Umsetzung von Bundeszielen festzusetzen. Erstmals gilt es die von der Bundesverwaltung auszuarbeitende Klimastrategie 2050 abzuwarten. Die Aufgabenteilung bei der Definition von Massnahmen zwischen dem Bund und den Kantonen hat sich indes bewährt.

Wir bitten Sie, das Postulat nicht an den Regierungsrat zu überweisen.

Traktandum 23: Masterplan Kreislaufwirtschaft; Simon Oberbeck; 2019/611

Die Umsetzung eines nachhaltigen Abfallmanagements ist ganz im Sinne der Handelskammer beider Basel. Daher unterstützte sie auch das Postulat «Deponien / Baustoffkreislauf im Kanton Basel-Landschaft» (2019/119), welches am 12. September 2019 an den Regierungsrat überwiesen wurde. Eine höhere Recyclingquote würde die Deponien entlasten und somit länger verfügbar machen. Die Handelskammer begrüsst die Grundsätze dieser Motion, würde aber eine überregionale Betrachtungsweise, ähnlich dem Postulat 2019/119, begrüssen.

Wir bitten Sie, die Motion als Postulat an den Regierungsrat zu überweisen.

Traktandum 26: Überschreitung der maximalen Südanflugsquote: Umgehende Überprüfung des 5 Knoten-Regimes durch die Flugsicherheitsbehörden; Balz Stückelberger; 2019/633

Durch eine Anpassung bei den technischen Vorschriften zur Rückenwindkomponente bei Landeanflügen am EuroAirport, zielt das Postulat auf eine effiziente und elegante Reduktion der Lärmemissionen über dem dichtbesiedelten Siedlungsgebiet ab.

Aufgrund des grossen Potentials gilt es die Regierung aufzufordern, sich bei den entsprechenden Stellen für eine Anpassung dieser Vorschriften einzusetzen.

Wir bitten Sie, das Postulat an den Regierungsrat zu überweisen.

Traktandum 35: CAS in digitaler Didaktik für Lehrpersonen; Julia Gosteli; 2019/586

Aufgrund der Digitalisierung, die auch vor den Schulen nicht Halt macht, ist es unumgänglich, dass sich Lehrpersonen diesbezüglich weiterbilden. Eine Weiterbildung ist aber nur dann erfolgsversprechend, wenn sie der entsprechenden Stufe und des jeweiligen Faches der Lehrperson entspricht. In einem Schnellschuss einen generellen CAS für alle Lehrpersonen anzubieten, macht aus Sicht der Handelskammer wenig Sinn. Zudem ist eine Weiterbildung aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung keine Zusatz-Qualifikation, die sich im Lohn widerspiegeln sollte, sondern wird in Zukunft zur Grundkompetenz von Lehrpersonen gehören.

Wir bitten Sie, das Postulat nicht an den Regierungsrat zu überweisen.

Traktandum 39: Grundlegende Überprüfung der bestehenden Staatsgarantie für die Basellandschaftliche Kantonalbank BLKB; 2019/708

Das Postulat der bürgerlichen Parteien möchte den Regierungsrat beauftragen, eine Auslegeordnung über Rechtsform und Staatsgarantie der BLKB zu erstellen. Insbesondere aus Sicht der Risikotragenden – also des Kantons und damit allen Steuerzahlenden – handelt es sich dabei um ein berechtigtes Anliegen. Mit Blick auf die Entwicklungen, die andere Kantonalbanken in der Schweiz durchmachen, ist es an der Zeit, durch ein strukturiertes Vorgehen eine detaillierte und transparente Auslegeordnung zu erarbeiten. Damit kann in Zukunft ein fundierter Entscheid über Rechtsform und Staatsgarantie der BLKB gefällt werden.

Wir bitten Sie daher, das Postulat an den Regierungsrat zu überweisen.

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