Stellungnahmen vom 5. Dezember 2018

30.11.2018

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzung vom 5. Dezember 2018 Stellung.

Motion 2: Christophe Haller betreffend Anpassung der Verordnung über die Parkraumbewirtschaftung (PRBV)

Die Motion möchte den Regierungsrat beauftragen, die Verordnung über die Parkraumbewirtschaftung (PRBV) mit Wirkung ab 1. Januar 2019 so anzupassen, dass die Jahresgebühr für eine Anwohnerparkkarte auf 140 Franken festgesetzt wird und ausserdem die Möglichkeit für Anwohner erhalten bleibt, eine zusätzliche Parkkarte für eine angrenzende Zone zu erwerben.
In der Vorlage zur künftigen Parkierungspolitik Basel-Stadt schlägt das Bau- und Verkehrsdepartement neben der Förderung von Quartierparkings durch Mittel des Pendlerfonds, auch die Erhöhung der Gebühren für Parkkarten vor. Die Handelskammer beider Basel stellt sich nicht grundsätzlich gegen eine massvolle Anpassung der Gebühren für Anwohnerparkkarten, sieht dies jedoch als Element der künftigen Parkierungspolitik untrennbar mit allen weiteren Massnahmen, allen voran der Realisierung der Quartierparkings, verknüpft. Generell dürfen keinesfalls die flankierenden Massnahmen umgesetzt werden, bevor die eigentliche Massnahme vollständig und erfolgreich implementiert ist.

Wir bitten Sie die Motion zur Berichterstattung zu überweisen.

Anzug 3: Christophe Haller und Konsorten betreffend bessere verkehrstechnische Erschliessung des Grossraums Basel – Jura

Der Anzug, welcher ähnlich lautend auch in den Kantonsparlamenten Baselland, Jura und Solothurn eingereicht wurde, bittet die Regierung zu prüfen und zu berichten, mit welchen Massnahmen der Bund dazu motiviert werden kann, verstärkt in die Achse des öffentlichen und motorisierten Individualverkehrs zwischen Basel – Delémont zu investieren.

In der Tat ist sowohl das Hochleistungsstrassennetz, als auch das Schienennetz in der Nordwestschweiz stark überlastet. Um als Wirtschaftsregion weiterhin erreichbar zu sein, bedarf es umfassender Investitionen in die Infrastrukturen sämtlicher Verkehrsträger. Die Handelskammer unterstützt daher ausdrücklich die Stossrichtung des Anzugs.

Wir bitten Sie den Anzug zur Berichterstattung zu überweisen.

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