Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 10. und 11. Mai 2023

05.05.2023

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzung vom 10. und 11. Mai 2023 Stellung.

Traktandum 6: Bericht der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission zum Ratschlag zu einem Gesetz über die Partizipation der Quartierbevölkerung (Partizipationsgesetz/ParG), sowie zur Motion Lisa Mathys und Konsorten betreffend Konkretisierung der "Mitwirkung durch die Quartierbevölkerung" auf Gesetzesebene, zum Anzug Beatrice Isler und Konsorten betreffend Mitwirkungsverfahren und zur Petition P379 "Der Zonenplan geht uns alle an. Wir wollen bei der Zonenplanrevision mitreden!"

Die heutige Situation mit einem Verfassungsartikel (Paragraf 55), der unterschiedlich und ohne weitere Vorgaben und Leitplanken umgesetzt wird, ist unbefriedigend. Entsprechend ist die Haltung nach einem Gesetz verständlich, womit die Beteiligten Rechtssicherheit erhalten und die "Spielregeln" in den Mitwirkungsverfahren definiert würden.
Gleichzeitig gehen im vorgeschlagenen Gesetz wichtige Interessen und Interessengruppen vergessen – dies zeigen die zahlreichen negativen Antworten aus dem Vernehmlassungsverfahren. Auch im Ratschlag kommen Wirtschaftsinteressen und Eigentumsrechte gegenüber anderen Interessen zu kurz. Ebenso fehlt im vorgeschlagenen Gesetz eine Gewichtung, sodass repräsentative Rückmeldungen entsprechendes Gewicht erhielten. Weiter ist mit dem vorgeschlagenen Gesetz in gewissen Fällen und bei wichtigen Projekten mit Verzögerungen zu rechnen, da die Mitwirkung gesetzlich verankert würde. Aus diesen Gründen kommt die Handelskammer zum Schluss, dass die aktuelle, unbefriedigende Situation mit dem neuen Gesetz nicht wesentlich verbessert würde, weshalb auf ein Gesetz verzichtet und der bestehende Ermessensspielraum beim Regierungsrat belassen werden sollte.

Wir bitten Sie, auf den Ratschlag nicht einzutreten.

Traktandum 11: Bericht der Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission zum Ratschlag betreffend Ausgabenbewilligung für die Beteiligung des Kantons Basel-Stadt an der Vorstudie für eine Tieferlegung der S-Bahn in Riehen sowie zum Bericht zu zwei Anzügen und Mitbericht der Regiokommission

Die trinationale S-Bahn inklusive Herzstück ist ein zentrales Infrastrukturprojekt der Region und von herausragender Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Basel. Der Ausbau zu einem leistungsfähigen S-Bahnsystem ermöglicht es, die Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung auch künftig sicherzustellen und die Erreichbarkeit für Unternehmen dank direkter, häufiger und schneller Verbindungen zu gewährleisten. Die trinationale S-Bahn wird zudem einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der nationalen und kantonalen Klimaziele sowie dank dem Freispielen von Schienenkapazitäten zur Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene leisten. Nicht zuletzt ermöglicht ein leistungsfähiges S-Bahnsystem auch die nachhaltige Bewältigung des prognostizierten Wachstums von Bevölkerung (plus 140'000 bis 2040) und Arbeitsplätzen (plus 90'000 bis 2040) im trinationalen Metropolitanraum am Oberrhein.

Als Zulaufstrecke ist die S-Bahn-Linie 6 in Riehen ein wichtiger Teil des Gesamtsystems trinationale S-Bahn. Im Sinne eines funktionierenden Gesamtsystems, setzen wir uns für den Doppelspurausbau in Riehen ein. Die diskutierte Vorstudie für eine Tieferlegung der S-Bahn in Riehen soll als eine Entscheidungsgrundlage für den Doppelspurausbau dienen. Als Beitrag zur Eruierung der bestmöglichen Variante befürworten wir die Vorstudie sowie die Kostenbeteiligung des Kantons. Wir fordern jedoch, dass die Ergebnisse angemessen in die Gesamtbeurteilung einfliessen und der Doppelspurausbau termingemäss durchgeführt wird. Wir stimmen insofern der UVEK zu, dass es bei diesem Geschäft nicht um die Frage geht, ob in Riehen ein Doppelspurausbau durchgeführt wird, sondern ausschliesslich darum, wie dies geschehen soll. Entscheidend ist, dass die Vorstudie zügig vorangetrieben und andere Ausbauten des Bahnknotens durch diese nicht verzögert werden.

Wir bitten Sie, der Umwelt-, Verkehrs,- und Energiekommission sowie der Regiokommission zu folgen und den Beschlussentwurf anzunehmen, den Anzug Daniel Hettich und Konsorten abzuschreiben und den Anzug Edibe Gölgeli stehenzulassen.

Traktandum 16.1: Urgese und Konsorten betreffend Umnutzung des Roche-Parkhauses an der Schwarzwaldallee zu einem Quartierparking

Die Handelskammer beider Basel hat sich bereits in der Vergangenheit vehement für die Schaffung von Quartierparkings ausgesprochen. Mithilfe von Quartierparkings können die Erreichbarkeit des Standorts erhöht sowie der Parkierdruck und der Suchverkehr in den Quartieren entschärft werden. Dies trifft auch für das vom Vorstoss betroffene Wettsteinquartier zu, welches von erheblichem Parkplatzsuchverkehr belastet ist. Diese Situation hat sich im Quartier durch die Aufhebung von oberirdischen Parkplätzen sowie das nicht zustande gekommene Landhof-Parking und die Reduktion der Parkplätze im neuen Messe-Parking weiter verschärft. Die Schaffung eines Quartierparkings könnte deshalb Abhilfe schaffen.

Die Umnutzung des Roche-Parkhauses als Quartierparking begrüssen wir zudem, da wir die Vernichtung von grauer Energie durch den Abriss des Parkhauses vor dem Hintergrund der kantonalen Klimaziele als unsinnig erachten. Von einem Abriss raten wir zudem ab, da das Parkhaus mit seiner unmittelbaren Nähe zur Autobahnausfahrt strategisch äusserst günstig liegt.

Wir unterstützen aus den genannten Gründen den Vorstoss mit dem Vorbehalt, dass die flankierenden Massnahmen – insbesondere die Kompensation auf öffentlichem Grund – mit Augenmass durchgeführt werden und die Funktionalität für den Umschlag weiterhin gewährleistet bleibt.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 17.10: Ivo Balmer und Pascal Pfister betreffend Vollkostenrechnung für Transformationsareale

Die Handelskammer beider Basel sieht in der vorgebrachten Forderung keinerlei Mehrwert. Den Investorinnen und Investoren werden bereits heute viele Steine in den Weg gelegt, sodass sich Investitionen in Arealentwicklungen auch aufgrund des geänderten Zinsumfelds immer weniger rentieren. Vor allem aber ist die reine Betrachtung der Kosten einseitig. Im Sinne eine Kosten-Nutzen-Rechnung müsste auch die Ertragsseite erarbeitet und den Kosten gegenübergestellt werden. So werden die zu erwartenden zusätzlichen Steuereinnahmen durch Arealentwicklungen zum Beispiel gar nicht berücksichtigt. Und auch die positive Dynamik, welche durch die Transformation ausgelöst wird, und von welcher der ganze Kanton profitiert, fliesst nicht mit ein in die Überlegungen der Anzugsteller. Von den vom Staat getätigten Investitionen in die Infrastruktur profitieren schlussendlich alle. Im Übrigen fallen diese, auch in Form von Sanierungen bestehender Strukturen, überall in der Stadt an und nicht nur auf den Transformationsarealen. Zusammenfassend würde die geforderte Erstellung einer Vollkostenrechnung also hohe Kosten zur Folge haben, gleichzeitig aber keinen erkennbaren Nutzen stiften.

Wir bitten Sie, den Anzug abzulehnen.

Traktandum 18: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion Pascal Pfister und Konsorten betreffend Reduktion der Arbeitszeit auf 38-Stunden-Woche für die Angestellten des Kantons Basel-Stadt

Ebenfalls senden wir Ihnen im Anhang das Argumentarium der drei Wirtschaftsverbände Arbeitgeberverband Region Basel, Gewerbeverband Basel-Stadt und Handelskammer beider Basel zur 38-Stunden-Woche für die Angestellten des Kantons Basel-Stadt.

Die Wirtschaftsverbände bitten Sie dringlichst, die Motion nicht zu überweisen.

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