Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 30. März 2023

24.03.2023

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 30. März 2023 Stellung.

Traktandum 13: Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes betreffend Aufnahme der Planungszone in den ÖREB-Kataster (Zweite Lesung) 2022/693

Die Handelskammer unterstützt die vorliegende Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes und ist der Meinung, dass die Eintragung von Planungszonen im ÖREB-Kataster richtig ist. Es handelt sich bei einer Planungszone um eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung, wie dies auch für die Zonenzuweisungen, Lärmempfindlichkeitsstufen, Denkmalschutz, Waldfeststellungen, Bodenbelastungen und so weiter gilt. All diese Beschränkungen werden im ÖREB-Kataster und nicht im Grundbuch eingetragen. Beim Erwerb eines Grundstücks muss heute standardmässig nicht nur das Grundbuch, sondern auch der ÖREB-Kataster konsultiert werden. Die ÖREB-Kataster sind bei allen Kantonen öffentlich und über das Internet zugänglich. Die notwendige Transparenz ist damit gewährleistet. Der ÖREB-Kataster hat zudem noch den Vorteil gegenüber dem Grundbuch, dass die Beschränkungen auch gleich örtlich definiert werden. Dies dient der Klarheit besser als ein Texteintrag im Grundbuch. Die Entflechtung bewirkt, dass das Grundbuch die privatrechtlichen Eigentumsbeschränkungen, der ÖREB-Kataster die öffentlich-rechtlichen Beschränkungen enthält.

Wir bitten Sie, dem Beschluss zuzustimmen.

Traktandum 14: Energieplanungsbericht; 2022/41

Mit dem vorliegenden «Energieplanungsbericht 2022» zeigt der Regierungsrat zeigt auf, wie es um die Wirksamkeit der bisherigen Massnahmen steht, welche Anpassungen an der kantonalen Energieplanung erforderlich sind und welche Schwerpunkte und neuen Massnahmen er energiepolitisch als vordringlich erachtet. Damit kommt er seinen Verpflichtungen aus dem kantonalen Energiegesetz nach.

Am 19. Mai 2022 hat der Landrat den «Energieplanungsbericht 2022» zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig hat er den Regierungsrat aber auch dazu verpflichtet, mit einer Ergänzung des Energieplanungsberichts innert Monaten aufzuzeigen, wie die kurz- bis langfristige Versorgung des Kantons Baselland, seiner Bevölkerung und seiner Wirtschaft bezogen auf die einzelnen Energieträger sichergestellt wird. Damit wurde eine der zentralen Forderungen der Handelskammer beider Basel aufgenommen. Die nun vorliegenden Ergänzungen sind aus unserer Sicht zufriedenstellend.

Wir bitten Sie den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Traktandum 15: Änderung des Energiegesetzes und des zugehörigen Dekrets aufgrund des Energieplanungsberichts 2022 (Erste Lesung); 2022/683

Mit dieser Vorlage an den Landrat unterbreitet der Regierungsrat dem Landrat jene neuen Massnahmen aus dem Energieplanungsbericht 2022, die in die Kompetenz des Landrats fallen. Grundsätzlich steht die Handelskammer beider Basel hinter den vorgeschlagenen Massnahmen. Die Umsetzung der einzelnen Massnahmen dürfen bei den Unternehmen aber keine Kostenspirale zur Folge haben. In der Ausarbeitung der Verordnung muss zwingend darauf geachtet und diese entsprechend schlank und unbürokratisch gehalten werden. Die vorgeschlagenen Massnahmen führen schon so zu weiteren administrativen Hürden für Unternehmen, welche es in Grenzen zu halten gilt. Wir wünschen uns hier ein differenziertes Vorgehen bei der Umsetzung der Massnahmen. Die Handelskammer beider Basel spricht sich zudem gegen die von der Kommission geforderten Verschärfungen aus, im speziellen die Anschlusspflicht ans Fernwärmenetze. Hier wünschen wir uns eine Rückkehr zum ursprünglichen Vorschlag der Regierung.

Die Zustimmung zu den Änderungen des Energiegesetztes erfolgt für die Handelskammer unter der Voraussetzung, dass die Wirtschaft bei der Ausarbeitung der nachfolgenden Verordnungen mit einbezogen wird. Auf Ebene Verordnung muss auch der Begriff «erneuerbare Energien» klar definiert werden, und zwar möglichst technologieneutral. Im Rahmen dessen sind Biogas, Wasserstoff und andere synthetische, aus erneuerbaren Energien produzierte Gase sowie Abwärme ebenfalls als «erneuerbare Energie» anzuerkennen.

Unter den oben erwähnten Prämissen stimmen wir zu und bitten Sie das Energiegesetz anzunehmen.

Traktandum 17: Eigentümerstrategie Flughafen Basel-Mulhouse (EuroAirport); 2023/56

Der EuroAirport sichert die Erreichbarkeit der Region Basel auf dem Luftweg und ist für die Fracht sowie den Passagierverkehr im privaten und geschäftlichen Bereich von grosser Bedeutung. Wir lehnen es deshalb ab, dass in der Eigentümerstrategie ein Nachflugverbot zwischen 23:00 und 06:00 Uhr als strategisches Ziel festgehalten wird. Die geforderte Einschränkung der Betriebszeiten würde das Geschäftskonzept des EuroAirports torpedieren. Eine zunehmende Verkürzung der Betriebszeiten führt zudem bei einer konstant bleibenden Anzahl Flugbewegungen dazu, dass das Risiko für Verspätungen stark zunimmt. Dies kann nicht im Interesse der anliegenden Gemeinden sein.

Die Handelskammer unterstützt technische Massnahmen zur Vermeidung des Fluglärms. Diese müssen jedoch im Einvernehmen mit den betroffenen Unternehmen am EuroAirport getroffen werden.

Zudem empfindet es die Handelskammer aus Gouvernanz-Gründen als problematisch, wenn den Vertretern des Kantons Basel-Landschaft via Eigentümerstrategie die Erwirkung einschneidender Massnahmen aufgetragen wird. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat für zwei Sitze des 16 Mitglieder umfassenden Verwaltungsrates das Vorschlagsrecht. Diese zwei Sitze werden sodann gemeinsam mit den weiteren sechs Mitgliedern der Schweizer Delegation vom Vorsteher des UVEK ernannt. Die vom Bundesrat eingesetzten Verwaltungsräte müssen sich deshalb primär für die Interessen der Schweiz und das Funktionieren der Plattform EuroAirport einsetzen.

Wir bitten Sie, die Eigentümerstrategie des EuroAirports zur Kenntnis zu nehmen.
Wir bitten Sie, der Regierung zu folgen und das Postulat 2020/654: Jetzt sofort durchsetzen: Nachtflugverbot von 23h bis 6h zur Vermeidung von Herz-Kreislauf-Todesfällen, abzuschreiben.

Traktandum 28: Salina Raurica neu denken; Rolf Blatter; 2022/608

Das Postulat verlangt vom Regierungsrat zu prüfen, ob das gesamte Areal Salina Raurica, oder zumindest wichtige Teile davon, vom Kanton übernommen werden könnte. Die heutige Situation mit einer Vielzahl von Parzellen und Besitzern macht Neuansiedlungen schwerfällig, wie die letzten 20 Jahre gezeigt haben.

Es ist der Handelskammer beider Basel ein Anliegen anzumerken, dass attraktive Rahmenbedingungen viel weiter gehen als «nur» die Besitzerstruktur zu klären. Für eine signifikante Erhöhung der Neuansiedlungen braucht es auch ein neues Mindset. Der Erfolg von Arealen wie dem Sisslerfeld hat auch viel mit der proaktiven, unbürokratischen und wirtschaftsfreundlichen Haltung des Aargauer Regierungsrats und den zuständigen Behörden, insbesondere den ausführenden Planungsstellen, zu tun. Es gilt klar zu definieren, welche weiteren Faktoren für Unternehmensansiedlungen entscheidend sind und diese zu optimieren. Der Kanton braucht darüber hinaus eine klare Strategie, wie er das Areal zukünftig vermarkten möchte.

Daher unterstützt die Handelskammer die Forderung, dass der Kanton das Areal oder zumindest wichtige Teile davon übernehmen soll. Anschliessend gilt es, das Areal zu arrondieren und zonenrechtlich Sicherheit zu schaffen, bevor ein Verkauf an Investoren angestrebt werden muss.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 32: Teilrevision des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuer; Hanspeter Weibel; 2022/700

In der Motion wird eine Förderung der Elektromobilität über die Motorfahrzeugsteuer gefordert. Auch der Regierungsrat hat den diesbezüglichen Handlungsbedarf erkannt und dazu die Vorlage «Teilrevision des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuer – verstärkte Ökologisierung» erarbeitet. Die Handelskammer hat die Gelegenheit genutzt, sich dazu vernehmen zu lassen (Siehe Stellungnahme der Handelskammer). Wir haben insbesondere folgende Forderungen aufgestellt:
- CO₂-arme und -neutrale Antriebsformen sollen technologieneutral berücksichtigt werden.
- Moderne Hybridfahrzeuge sind über eine bestimmte Distanz (bis ca. 100 km) ebenfalls rein elektrisch am Stück fahrbar. Sie verfügen über ein erhöhtes Gewicht und müssen daher ebenfalls von der Gewichtsreduktion zur Bemessung der Motorfahrzeugsteuer profitieren.
- Die Anzahl öffentlich zugänglicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge soll mit Augenmass erhöht werden.
- Es soll ein Online-Rechner zur transparenten Berechnung der Motorfahrzeugsteuer erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden.

Der Regierungsrat plant die Vorlage mit den politischen Parteien und Verbänden anlässlich eines Roundtables zu bereinigen. Die Handelskammer wird bei dieser Gelegenheit ihre Interessen und Forderungen einbringen. Auch die in der Motion vorgebrachten und teilweise in der regierungsrätlichen Vorlage bereits adressierten Anliegen können an diesem Roundtable verhandelt werden.

Wir bitten Sie, dem Regierungsrat zu folgen und die Motion als Postulat entgegenzunehmen und gleichzeitig abzuschreiben.

Traktandum 40: Einführung von Förderklassen auf Primar- und Sekundarschulstufe I für verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler; Anita Bieder; 2023/62

Aus Sicht der Wirtschaft sollte die integrative Schule tatsächlich kritisch hinterfragt werden. Schon bei der Zustimmung zum Sonderpädagogik-Konkordat haben wir angeregt, dieses mit Augenmass umzusetzen. Die Wirtschaft lehnt es ab, Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf in der Regelklasse vorrangig zu schulen, insbesondere solche mit schweren Lern-, Leistungs- und Verhaltensauffälligkeiten. Diese sollten in Klein- oder Förderklassen geschult werden. Die integrative Schulung verstärkt die Heterogenität der Klassenverbände, was das Leistungsniveau der Regelklasse beeinträchtigt. Mit der Überweisung der Motion als Postulat soll daher geprüft werden, ob

verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler allenfalls nicht besser in einer Förderklasse aufgehoben fühlen.

Wir bitten Sie, die Motion als Postulat zu überweisen.

Traktandum 42: Berufswahl stärken – Neuschaffung der Berufswahlklasse; Reto Tschudin; 2023/73

Durch die Schaffung der Leistungszüge und mit dem Fach Berufliche Orientierung sollte grundsätzlich gewährleistet sein, dass Jugendliche - gemäss den gewählten Niveaus - entsprechend auf die Berufswahl vorbereitet werden. Falls es diesbezüglich Anpassungen benötigt, müssten dort Angebote ausgebaut werden. Allerdings sollten aus unserer Sicht die bestehenden Möglichkeiten wie bspw. Berufliche Orientierung in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, Informationsveranstaltungen und Orientierungsschnupperlehren direkt im Unternehmen gefördert werden und keine weiteren schulischen Angebote entwickelt werden. Mit diesem Vorbehalt stimmen wir einer Prüfung des Berufswahlprozesses zu.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 45: Die Region Basel fit für Wasserstoff machen

Der Regierungsrat wird aufgefordert, zusammen mit den Nachbarkantonen, dem Bund sowie allenfalls grenzüberschreitenden Gebietskörperschaften eine die Arbeiten des Bundes unterstützende und mit diesen, kongruente regionale Wasserstoffstrategie auszuarbeiten.

Neben der Identifikation möglicher Standorte für Anlagen zur Produktion und Lagerung sowie Anlagen für die Logistik von Wasserstoff soll insbesondere eine Kuratierung der hierfür benötigten Perimeter und Flächen vorgenommen werden. Zudem sollen weitere relevante Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass die Wasserstoffwirtschaft möglichst begünstigt wird. Wasserstoff und seine Derivate sind ein wichtiger Teil des Energiemixes der Zukunft. So kann er als Prozessenergie in der Industrie dienen. Aber auch als Treibstoff für Lastwagen, Busse und Schiffe verwendet werden und damit fossile Energieträger ersetzen. In beiden Fällen ist die Energiedichte von Batterien – Stand heute – nicht ausreichend.

Auf europäischer Ebene wird mit dem European Hydrogen Backbone ein leistungsfähiges Wasserstoffnetz grenzüberschreitend geplant und in absehbarer Zeit in Betrieb genommen. Die Schweiz und im Speziellen die Region Basel dürfen bei diesen Vorhaben auf keinen Fall ins Abseits geraten, denn es bietet eine einmalige Chance für unsere Region. Um diese nutzen zu können, muss der Kanton Basel-Landschaft in Zusammenarbeit mit dem Bund und den Nachbarkantonen eine mit der Strategie des Bundes kongruente Strategie Wasserstoff und seiner Derivate ausarbeiten. Gerade die Region Basel wird auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen, dies schon allein wegen ihrer geografischen Lage als Tor zur Schweiz. Heute läuft fast ein Drittel der gesamten Erdölimporte über die Rheinhäfen. Es gilt, die vorhandene Infrastruktur und das vorhandene Know-how zu nutzen.

Auch national wird Wasserstoff mittelfristig an Bedeutung gewinnen. Eine seiner wichtigsten Funktionen für das Energiesystem der Zukunft hat der Wasserstoff nämlich als chemischer Speicher. Nach einem Ausbau der PV-Anlagen kann so zum Beispiel der Überschussstrom aus dem Sommer in das Winterhalbjahr transferiert werden. Nur wenn die schwankenden und stetig wachsenden Strommengen aus Wind und Sonnenkraft auch über den aktuellen Bedarf hinaus verwendet werden können, macht ein Ausbau der erneuerbaren Energiequellen Sinn, beziehungsweise können wir damit Versorgungssicherheit gewährleisten.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 50: Für eine starke Berufsbildung im Baselbiet; 2023/99

Mit verschiedenen Projekten und Initiativen (tunBasel, Coaching / Rent a Boss, Praktikumsmanagement etc.) arbeitet die Handelskammer beider Basel schon seit vielen Jahren sehr erfolgreich mit dem Kanton Baselland zusammen, um die Berufsbildung zu fördern und unterstützen. Tatsächlich war es bislang eher schwierig, seitens Wirtschaft die Eltern über die duale Berufsbildung zu informieren oder ihnen einen Einblick in die Ausbildung in den Unternehmen zu gewähren. Mittlerweile ist aber auch hier ein Umdenken in den Schulen und eine steigende Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zu spüren. Eine Aufstellung aller Massnahmen und Bemühungen des Kantons würden sicher helfen, allfällige Informationslücken zu entdecken und diese entsprechend zu füllen.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

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