Stellungnahme zur Landratssitzung vom 16. März 2023

10.03.2023

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 16. März 2023 Stellung.

Traktandum 5: Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes betreffend Aufnahme der Planungszone in den ÖREB-Kataster (Erste Lesung) 2022/693

Die Handelskammer unterstützt die vorliegende Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes und ist der Meinung, dass die Eintragung von Planungszonen im ÖREB-Kataster richtig ist. Es handelt sich bei einer Planungszone um eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung, wie dies auch für die Zonenzuweisungen, Lärmempfindlichkeitsstufen, Denkmalschutz, Waldfeststellungen, Bodenbelastungen und so weiter gilt. All diese Beschränkungen werden im ÖREB-Kataster und nicht im Grundbuch eingetragen. Beim Erwerb eines Grundstücks muss heute standardmässig nicht nur das Grundbuch, sondern auch der ÖREB-Kataster konsultiert werden. Die ÖREB-Kataster sind bei allen Kantonen öffentlich und über das Internet zugänglich. Die notwendige Transparenz ist damit gewährleistet. Der ÖREB-Kataster hat zudem noch den Vorteil gegenüber dem Grundbuch, dass die Beschränkungen auch gleich örtlich definiert werden. Dies dient der Klarheit besser als ein Texteintrag im Grundbuch. Die Entflechtung bewirkt, dass das Grundbuch die privatrechtlichen Eigentumsbeschränkungen, der ÖREB-Kataster die öffentlich-rechtlichen Beschränkungen enthält.

Wir bitten Sie, dem Beschluss zuzustimmen.

Traktandum 23: Wasserstoffproduktion und Zonen; 2022/487

Die Handelskammer beider Basel nimmt die Antwort der Regierung zur Kenntnis. Grundsätzlich ist es richtig und wichtig, dass Anlagen für die Produktion von Wasserstoff in allen Industrie- und Gewerbezonen zonenkonform sind. Die Realität zeigt aber leider, dass viele Projekte im Endeffekt, unter anderem aufgrund von Einsprachen, doch nicht umgesetzt werden können. Im Kanton Basel-Landschaft fehlt bisher auch der politische Wille, das Potenzial von Wasserstoff systematisch zu analysieren und die nötigen Vorkehrungen zu treffen, diesen in Zukunft breit nutzbar zu machen. Gerade die raumplanerischen Implikationen sind komplex und verlangen den Einbezug verschiedenster Stakeholder. Deshalb ist es gerade in Bezug auf Wasserstoff wichtig, Gebiete zu definieren, in welchem die Produktion von Wasserstoff gewünscht und unter Einhaltung aller über die Zonenkonformität hinausreichenden Anforderungen möglich ist. Dies schafft für alle Beteiligten Planungssicherheit und erhöht die Wahrscheinlichkeit, konkrete Projekte auch wirklich realisieren zu können. Die Handelskammer setzt sich dafür ein, dass die Region Basel die Chancen, welche sich durch Wasserstoff ergeben, auch nutzt. Zum jetzigen Zeitpunkt scheint es uns sinnvoll, dass sich der Kanton zu konkreten Wasserstoffproduktions-Flächen bekennt und diese in der Planung vorantreibt.

Ergänzend braucht es aber dringend eine mit der Strategie des Bundes kongruente Wasserstoffstrategie, um daneben auch Flächen für die Lagerung, Logistik und den Import/Transport (insbesondere via Pipeline und Häfen) von Wasserstoff zu kuratieren und damit die in Zukunft benötigten Perimeter zu sichern. Ganz allgemein steht der Kanton in der Verantwortung, Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Wasserstoffwirtschaft möglichst begünstigen, um eine Grundlage für Pilotprojekte aus der Privatwirtschaft zu schaffen.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 29: Salina Raurica neu denken; Rolf Blatter; 2022/608

Das Postulat verlangt vom Regierungsrat zu prüfen, ob das gesamte Areal Salina Raurica, oder zumindest wichtige Teile davon, vom Kanton übernommen werden könnte. Die heutige Situation mit einer Vielzahl von Parzellen und Besitzern macht Neuansiedlungen schwerfällig, wie die letzten 20 Jahre gezeigt haben.

Es ist der Handelskammer beider Basel ein Anliegen anzumerken, dass attraktive Rahmenbedingungen viel weiter gehen als «nur» die Besitzerstruktur zu klären. Für eine signifikante Erhöhung der Neuansiedlungen braucht es auch ein neues Mindset. Der Erfolg von Arealen wie dem Sisslerfeld hat auch viel mit der proaktiven, unbürokratischen und wirtschaftsfreundlichen Haltung des Aargauer Regierungsrats und den zuständigen Behörden, insbesondere den ausführenden Planungsstellen, zu tun. Es gilt klar zu definieren, welche weiteren Faktoren für Unternehmensansiedlungen entscheidend sind und diese zu optimieren. Der Kanton braucht darüber hinaus eine klare Strategie, wie er das Areal zukünftig vermarkten möchte.

Daher unterstützt die Handelskammer die Forderung, dass der Kanton das Areal oder zumindest wichtige Teile davon übernehmen soll. Anschliessend gilt es, das Areal zu arrondieren und zonenrechtlich Sicherheit zu schaffen, bevor ein Verkauf an Investoren angestrebt werden muss.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 33: Teilrevision des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuer; Hanspeter Weibel; 2022/700

In der Motion wird eine Förderung der Elektromobilität über die Motorfahrzeugsteuer gefordert. Auch der Regierungsrat hat den diesbezüglichen Handlungsbedarf erkannt und dazu die Vorlage «Teilrevision des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuer – verstärkte Ökologisierung» erarbeitet. Die Handelskammer hat die Gelegenheit genutzt, sich dazu vernehmen zu lassen (Siehe Stellungnahme der Handelskammer). Wir haben insbesondere folgende Forderungen aufgestellt:

CO₂-arme und -neutrale Antriebsformen sollen technologieneutral berücksichtigt werden.

Moderne Hybridfahrzeuge sind über eine bestimmte Distanz (bis ca. 100 km) ebenfalls rein elektrisch am Stück fahrbar. Sie verfügen über ein erhöhtes Gewicht und müssen daher ebenfalls von der Gewichtsreduktion zur Bemessung der Motorfahrzeugsteuer profitieren.

Die Anzahl öffentlich zugänglicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge soll mit Augenmass erhöht werden.

Es soll ein Online-Rechner zur transparenten Berechnung der Motorfahrzeugsteuer erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden.

Der Regierungsrat plant die Vorlage mit den politischen Parteien und Verbänden anlässlich eines Roundtables zu bereinigen. Die Handelskammer wird bei dieser Gelegenheit ihre Interessen und Forderungen einbringen. Auch die in der Motion vorgebrachten und teilweise in der regierungsrätlichen Vorlage bereits adressierten Anliegen können an diesem Roundtable verhandelt werden.

Wir bitten Sie, dem Regierungsrat zu folgen und die Motion als Postulat entgegenzunehmen und gleichzeitig abzuschreiben.

Traktandum 41: Einführung von Förderklassen auf Primar- und Sekundarschulstufe I für verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler; Anita Bieder; 2023/62

Aus Sicht der Wirtschaft sollte die integrative Schule tatsächlich kritisch hinterfragt werden. Schon bei der Zustimmung zum Sonderpädagogik-Konkordat haben wir angeregt, dieses mit Augenmass umzusetzen. Die Wirtschaft lehnt es ab, Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf in der Regelklasse vorrangig zu schulen, insbesondere solche mit schweren Lern-, Leistungs- und Verhaltensauffälligkeiten. Diese sollten in Klein- oder Förderklassen geschult werden. Die integrative Schulung verstärkt die Heterogenität der Klassenverbände, was das Leistungsniveau der Regelklasse beeinträchtigt. Mit der Überweisung der Motion als Postulat soll daher geprüft werden, ob verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler allenfalls nicht besser in einer Förderklasse aufgehoben fühlen.

Wir bitten Sie, die Motion als Postulat zu überweisen.

Traktandum 43: Berufswahl stärken – Neuschaffung der Berufswahlklasse; Reto Tschudin; 2023/73

Durch die Schaffung der Leistungszüge und mit dem Fach Berufliche Orientierung sollte grundsätzlich gewährleistet sein, dass Jugendliche - gemäss den gewählten Niveaus - entsprechend auf die Berufswahl vorbereitet werden. Falls es diesbezüglich Anpassungen benötigt, müssten dort Angebote ausgebaut werden. Allerdings sollten aus unserer Sicht die bestehenden Möglichkeiten wie bspw. Berufliche Orientierung in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, Informationsveranstaltungen und Orientierungsschnupperlehren direkt im Unternehmen gefördert werden und keine weiteren schulischen Angebote entwickelt werden. Mit diesem Vorbehalt stimmen wir einer Prüfung des Berufswahlprozesses zu.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 46: Die Region Basel fit für Wasserstoff machen

Der Regierungsrat wird aufgefordert, zusammen mit den Nachbarkantonen, dem Bund sowie allenfalls grenzüberschreitenden Gebietskörperschaften eine die Arbeiten des Bundes unterstützende und mit diesen, kongruente regionale Wasserstoffstrategie auszuarbeiten.

Neben der Identifikation möglicher Standorte für Anlagen zur Produktion und Lagerung sowie Anlagen für die Logistik von Wasserstoff soll insbesondere eine Kuratierung der hierfür benötigten Perimeter und Flächen vorgenommen werden. Zudem sollen weitere relevante Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass die Wasserstoffwirtschaft möglichst begünstigt wird. Wasserstoff und seine Derivate sind ein wichtiger Teil des Energiemixes der Zukunft. So kann er als Prozessenergie in der Industrie dienen. Aber auch als Treibstoff für Lastwagen, Busse und Schiffe verwendet werden und damit fossile Energieträger ersetzen. In beiden Fällen ist die Energiedichte von Batterien – Stand heute – nicht ausreichend.

Auf europäischer Ebene wird mit dem European Hydrogen Backbone ein leistungsfähiges Wasserstoffnetz grenzüberschreitend geplant und in absehbarer Zeit in Betrieb genommen. Die Schweiz und im Speziellen die Region Basel dürfen bei diesen Vorhaben auf keinen Fall ins Abseits geraten, denn es bietet eine einmalige Chance für unsere Region. Um diese nutzen zu können, muss der Kanton Basel-Landschaft in Zusammenarbeit mit dem Bund und den Nachbarkantonen eine mit der Strategie des Bundes kongruente Strategie Wasserstoff und seiner Derivate ausarbeiten. Gerade die Region Basel wird auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen, dies schon allein wegen ihrer geografischen Lage als Tor zur Schweiz. Heute läuft fast ein Drittel der gesamten Erdölimporte über die Rheinhäfen. Es gilt, die vorhandene Infrastruktur und das vorhandene Know-how zu nutzen.

Auch national wird Wasserstoff mittelfristig an Bedeutung gewinnen. Eine seiner wichtigsten Funktionen für das Energiesystem der Zukunft hat der Wasserstoff nämlich als chemischer Speicher. Nach einem Ausbau der PV-Anlagen kann so zum Beispiel der Überschussstrom aus dem Sommer in das Winterhalbjahr transferiert werden. Nur wenn die schwankenden und stetig wachsenden Strommengen aus Wind und Sonnenkraft auch über den aktuellen Bedarf hinaus verwendet werden können, macht ein Ausbau der erneuerbaren Energiequellen Sinn, beziehungsweise können wir damit Versorgungssicherheit gewährleisten.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Stellungnahme zu der Landratssitzung am 16. März 2023

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