Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 11., 18. und 25. Januar 2023

06.01.2023

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzung vom 11., 18. und 25. Januar 2023 Stellung.

Traktandum 8: Bericht der Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission zum Ratschlag betreffend Teilrevision des Gesetzes über die Industriellen Werke Basel (IWB-Gesetz) vom 11. Februar 2009 zur Anpassung des Gasversorgungsauftrags sowie Bericht zur Motion Jürg Stöcklin und Konsorten betreffend die Vermeidung von nichtamortisierbaren Investitionen und einen geordneten Ausstieg aus der fossilen Wärmeversorgung durch die IWB bis 2050 (Dekarbonisierung)

Die Handelskammer beider Basel unterstützt den vom Kanton Basel-Stadt eingeschlagenen Weg hin zu einer Energieversorgung aus erneuerbaren Energiequellen. Eine ausgewogene und zukunftsgerichtete Energiestrategie muss jedoch zwingend technologieneutral ausgestaltet werden und verschiedene Szenarien abdecken können. Wasserstoff kann in der Energielandschaft der Zukunft eine zentrale Rolle spielen. Entsprechend wichtig ist es zu prüfen, inwiefern die bestehende Gasinfrastruktur ertüchtigt, und ergänzt dereinst für den Wasserstoff genutzt werden kann. Ohne ausgereifte Wasserstoff- bzw. Power-to-Gas-Strategie läuft der Kanton Gefahr, durch die teilweise Stilllegung des Gasnetzes zu viele Kapazitäten abzubauen. Diese müssten zu einem späteren Zeitpunkt (wieder)hergestellt werden, was mit substanziellen Investitionen verbunden ist. Im Rahmen der Power-to-Gas-Strategie müssen deshalb potenzielle Standorte für benötigte Infrastrukturen sowie geeignete Flächen dafür im Richtplan ausgewiesen werden. Wie im Rahmen des kantonalen Teilrichtplan Energie im Jahr 2019 festgehalten, muss das systemrelevante Netz also unbedingt erhalten werden. Mittels langfristig ausgerichteter Massnahmen wie Unterhalt und regelmässiger Wartung soll dessen Betrieb langfristig gesichert werden.

Wir bitten Sie, den Bericht anzunehmen

Traktandum 15: Ausgabenbericht betreffend Erhöhung der Staatsbeiträge 2023–2025 für den Verein Agglo Basel

Seit der Professionalisierung der Arbeiten an einem Basler Aggloprogramm durch den Verein Agglo Basel, schneiden die eingereichten Programme bei der Prüfung durch den Bund gut ab. Beispielsweise erhält Basel nach Zürich mit einem Bundesbeitrag von 226 Millionen Franken (Beitragssatz Bund: 40 Prozent) den grössten Anteil aller gesprochenen Gelder in der vierten Generation. Der Mitgliedsbeitrag des Kantons Basel-Stadt an den Verein Agglo Basel für den Aufgabenbereich Agglomerationsprogramm ist somit sehr gut investiertes Geld. Agglo Basel agiert sehr erfolgreich auf Bundesebene und weist eine hohe Effizienz auf. Den zu sprechenden Ausgaben steht also ein grosser Nutzen gegenüber, weshalb wir empfehlen, die Ausgaben im Interesse der Region Basel zu bewilligen.

Wir bitten Sie, die Ausgabenbewilligung zu erhöhen

Traktandum 22: Bericht der Petitionskommission zur Petition P453 "Monsterbauprojekt Zuba stoppen! Für eine klimafreundliche Mobilität in Basel-Stadt"

Das Bachgrabenareal in Allschwil ist nicht nur ein wichtiger Arbeits- und Lebensraum, sondern auch ein wachsendes Wirtschaftsareal in der Region. Damit sich das Gebiet weiterentwickeln kann, muss das Areal durch den geplanten Zubringer rasch erschlossen werden. Denn für die wachstumsgerechte Entwicklung des Areals ist eine gute Anbindung zentral. Unklarheiten und Verzögerungen kann sich der Wirtschaftsstandort Basel nicht leisten. Deshalb unterstützt die Handelskammer die Position der Kommissionsminderheit und bittet Sie, die Petition für erledigt zu erklären. Die Regierung hat zu verschiedenen Punkten bereits ausführlich Stellung bezogen. Auch hat die Kommission bereits diverse Anhörungen durchgeführt. Die Bedenken der Petentschaft, dass das eingeschlagene Vorgehen undemokratisch sei, können wir indes nicht nachvollziehen. Denn für den Bau des ZUBA gelten, wie für jedes andere Projekt, die Gesetze des Kantons Basel-Stadt – auch wenn sich der Kanton nicht an der Finanzierung beteiligt. So muss der ZUBA das übliche Baubewilligungsverfahren durchlaufen.

Weiter ist klar, dass der Bau des unterirdischen Zubringers überhaupt erst den nötigen Platz schafft, um das Gebiet oberirdisch mit dem Tram und einer Veloschnellroute zu erschliessen. Andere Beispiele wie der Bau der Nordtangente haben gezeigt, dass sich eine Kanalisierung des Verkehrs positiv auf die Lebensqualität der Bevölkerung auswirkt. Die umliegenden Wohngebiete werden mit dem ZUBA von Lärm und Abgasen und die Lokalstrassen vom Verkehr entlastet. Die Handelskammer beider Basel setzt sich deshalb vehement gegen eine weitere Verzögerung des Projektes ein und bittet Sie, die vorliegende Petition nicht zu überweisen.

Wir bitten Sie, die Petition für erledigt zu erklären.

Traktandum 27.11: Sandra Bothe und Konsorten betreffend Einführung eines Praktikums in der Fachmaturitätsklasse Pädagogik für zukünftige Lehrpersonen


Seitens Studierenden wie auch «Abnehmerschulen» wird die fehlende Praxis in der Ausbildung von Lehrpersonen kritisiert. Während die Praxisausbildung bei einigen Pädagogischen Hochschulen (z.B. Zug) beinahe ein Drittel der Ausbildung ausmacht, scheint der Fokus an der Pädagogischen Hochschule der FHNW nicht auf der Praxis zu liegen. Ein Praktikum an einer Schule als Voraussetzung für den Erwerb der Fachmaturität würde diesem Umstand zugutekommen und den Schülerinnen und Schülern einen ersten Einblick in ihr zukünftiges Arbeitsumfeld ermöglichen. Die Umsetzung im vierkantonalen Bildungsraum wäre aus Sicht der Handelskammer aber eine Voraussetzung.

Wir bitten Sie, den Anzug zu überweisen.

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