Stellungnahmen zu den Landratssitzungen vom 14. und 15. Dezember 2022

08.12.2022

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 14. und 15. Dezember 2022 Stellung.

Traktandum 13: Ausgabenbewilligung zur Finanzierung des Projekts Stärkung Digitale Transformation BL und Ausgabenbewilligung zur Finanzierung des Aufbaus digitaler Basisplattformen; 2022/529; Vorlage

Die digitale Transformation der Verwaltung kennt keine Alternative. Digitale Dienstleistungen werden von den Anspruchsgruppen gefordert und von vielen Partnern (Bund, Kantonen, Gemeinden) forciert. Die beantragten Mittel stellen die Basis dar für die Stärkung der Digitalisierungskompetenz der Verwaltung. Sie ermöglichen damit einen zusätzlichen volkswirtschaftlichen Nutzen z.B. durch darauf aufbauende Online-Services für Unternehmen, Organisationen und Bevölkerung. Ebenso bewirkt die Stärkung der Digitalisierungskompetenz der Verwaltung durch die Umstellung auf digitale Prozesse verwaltungsinterne Effizienzgewinne. Bei der Umsetzung des Geschäfts «Digitale Verwaltung 2022» (DV 2022) sind kaum aufholbare Verzögerungen entstanden. Diese sollen mit dem Projekt «Stärkung Digitale Transformation BL» (SDTBL) begegnet werden. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat mit der Vorlage neue einmalige Ausgaben in der Höhe von insgesamt CHF 21,1 Mio. Das Projekt ist grundsätzlich gut aufgestellt. Die Zielsetzungen, die entstandenen neuen FTEs und Effizienzsteigerungen müssen jedoch regelmässig überprüft und das Projekt muss durch den Landrat eng begleitet werden, damit die Digitale Transformation und letztendlich Effizienzgewinne in der Verwaltung rasch realisiert werden können und nicht weiter verzögert werden. Wir dürfen den Anschluss nicht verlieren!

Wir bitten Sie, um Zustimmung zum unveränderten Landratsbeschluss und um enge Begleitung des Projekts.

Traktandum 23: Reduktion Baubewilligungsfristen; 2022/207; Postulat der SVP-Fraktion

Das Postulat bittet den Regierungsrat zu prüfen, inwiefern er die Bearbeitungszeit für Bauvorhaben (Neu- und Umbauten), welche sich innerhalb der ausgewiesenen Bauzone befinden, reduzieren kann. Als mögliche Lösung wird eine Art provisorische Baubewilligung zu Lasten des Investors vorgeschlagen. Das Risiko für eine nachträgliche Nichtbewilligung bliebe also beim Antragssteller.

In der Tat werden Baubewilligungsverfahren immer komplexer und dauern aufgrund wachsender Vorschriften und deren Überprüfung immer länger. Dadurch entstehen erhebliche Mehrkosten, sowohl auf Seiten des Kantons als auch auf Seiten der Bauherrschaft, sowie Verzögerungen der Projekte bis hin zur Projektaufgabe. Die Handelskammer beider Basel ist daher dezidiert der Meinung, dass diese Verfahren verschlankt werden müssen. Der aufgezeigte Lösungsvorschlag geht unserer Meinung nach in die richtige Richtung. Der aufgezeigte Weg würde einen Ansatz darstellen, die Planung und Ausführung von Projekten zu straffen, ohne deren demokratische Legitimation abzuschwächen. Nicht zuletzt Corona hat gezeigt, dass viele Prozesse durchaus vereinfacht werden könnten.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 25: Besteuerung Förderbeiträge gemäss §35 Energiegesetz; 2022/315; Postulat der FDP-Fraktion

Förderbeiträge dienen dazu, ein bestimmtes politisch erwünschtes Verhalten herbeizuführen oder zu begünstigen. Der Staat setzt hierfür substanzielle finanzielle Mittel ein. Es scheint offensichtlich, dass das Förderziel unterlaufen wird, wenn ein Teil der Förderbeiträge als Einkommen versteuert werden muss oder mögliche Abzüge vermindert und damit wieder an den Kanton zurückfliesst, der die Beiträge ausbezahlt hat. Das ist ineffizient und mindert den gewünschten Anreiz. Deshalb liegt es auf der Hand, Förderbeiträge steuerfrei sein sollten. Nur so kann der gewünschte Effekt voll zum Tragen kommen.
Ob eine solche Regelung mit dem Steuerharmonisierungsgesetz vereinbar ist, muss an dieser Stelle offengelassen werden und ist durch den Regierungsrat zu prüfen. Gleichzeitig sollte der Regierungsrat dieses Postulat zum Anlass nehmen, generell zu überprüfen, ob sich bei anderen Förderbeiträgen und Subventionen ähnliche Konstellationen ergeben und sich deshalb eine generelle Regelung zur Besteuerung von Förderbeiträgen aufdrängt.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 33: ÖV-Offensive Baselland; 2022/261; Motion von Jan Kirchmayr

Die Motion fordert den Regierungsrat auf, in einem Bericht aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen er beim Modalsplit eine deutliche Erhöhung des Anteils des öffentlichen Verkehrs im Kanton Basel-Landschaft erreichen kann.

Die Handelskammer beider Basel setzt sich für ein leistungsfähiges Verkehrssystem in der Region Basel ein – sowohl für Personen als auch für Güter. Eine gute Erreichbarkeit auf allen Verkehrsträgern ist ein Schlüsselfaktor für einen attraktiven Wirtschaftsstandort und Lebensraum. Für uns steht fest, dass eine zukunftsfähige Mobilität nicht nur kosteneffizient und robust, sondern auch klima- und umweltverträglich sowie nicht zuletzt liberal und nachfragegerecht ausgestaltet werden muss. Eine reine ÖV-Offensive erfüllt unsere weitreichenden Forderungen nicht, weshalb wir diesem Vorstoss nicht zustimmen können. Eine ideologisch geprägte Verteufelung des MIV, der sich durch die Elektrifizierung überdies derzeit rasant dekarbonisiert, erachten wir als nicht zielführend. Gerade die angesprochene Realität von 63,3 Prozent MIV zeigt, dass mit einer einseitigen ÖV-Förderung an den Bedürfnissen der Bevölkerung vorbeipolitisiert werden würde.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 48: Tempo 30 nur mit demokratischer Legitimation; 2022/214; Motion der FDP-Fraktion

Die Motion fordert, dass die Gemeindebevölkerung der betroffenen Gemeinden (via Gemeindever-sammlung oder Einwohnerrat bzw. Referendum) jeweils über die Anordnung von Tempo 30 auf einer Kantonsstrasse bestimmen kann.

Die Handelskammer beider Basel begrüsst dieses Ansinnen, da es sich bei der Anordnung Tempo 30 um einen wesentlichen Eingriff in die Funktionalität des Strassensystems handelt. Die Einführung einer Höchstgeschwindigkeit 30 km/h auf verkehrsorientierten Kantonsstrassen führt dazu, dass für alle Verkehrsteilnehmenden – Bus, Auto und Velo – die Zuverlässigkeit, die Reisezeit und die Wirtschaft-lichkeit beeinträchtigt werden. Die Zurückstufung der Kantonsstrassen durch die Temporeduktion resultiert somit in Einbussen bei der Erreichbarkeit.

Wenn dennoch der Wunsch nach einem Tempolimit von 30 km/h auf verkehrsorientierten Kantons-strassen besteht, sollte der Entscheid entsprechend breit durch die Bevölkerung der betroffenen Gemeinde abgestützt sein. Eine repräsentative Umfrage des Umfrageinstituts LINK hat ergeben, dass sich im Kanton Basel-Landschaft 78 Prozent der Befragten gegen oder eher gegen die Einführung von Tempo 30 auf sämtlichen Strassen (also auch Kantonsstrassen) aussprechen. Entscheide der Gemeinde-exekutive über die Köpfe der Bevölkerung hinweg, empfinden wir deshalb als stossend.

Gerne betonen wir bei dieser Gelegenheit nochmals, dass die Handelskammer Tempo 30 in Quartieren (anders als bei verkehrsorientierten Kantonsstrassen) ausdrücklich unterstützt.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 49: Redundante Internet-Versorgung im Krisen-/Katastrophenfall?; 2022/308; Postulat von Klaus Kirchmayr

Das Postulat verlangt von der Regierung, anlässlich verschiedener grösserer Katastrophen und Krisen in jüngster Vergangenheit, Massnahmen zu ergreifen, welche sicherstellen, dass in von grossen Katastrophen/Krisen betroffenen Gebieten des Kantons schnell eine redundante, von erdgebundenen Netzen unabhängige Internet-Versorgung aufgebaut werden kann. Der Text beinhaltet einen konkreten Lösungsweg, der die Beschaffung von 15 bis 30 schnell einsetzbaren Satelliten-Bodenstationen und Verteilern samt unabhängiger Stromversorgung festlegt.

Die Handelskammer beider Basel unterstützt das Anliegen für eine redundante, von erdgebundenen Netzen unabhängige Internet-Versorgung im Krisen-/Katastrophenfall. Ob der festgelegte Vorschlag von 15 bis 30 Satelliten-Bodenstationen die korrekte Massnahme ist, gilt es an dieser Stelle offenzulassen und ist durch den Regierungsrat zu prüfen. Zeitgleich sollte überprüft werden, ob eine Kooperation mit anderen Kantonen oder dem Bund zielführend ist.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

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