Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 1. Dezember 2022

23.11.2022

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 1. Dezember 2022 Stellung.

Traktandum 10: Mitgliedsbeitrag des Kantons Basel-Landschaft an den Verein Agglo Basel; Ausgabenbewilligung 2023 – 2026; 2022/502

Seit der Professionalisierung der Arbeiten an einem Basler Aggloprogramm durch den Verein Agglo Basel, schneiden die eingereichten Programme bei der Prüfung durch den Bund gut ab. Beispielsweise erhält Basel nach Zürich mit einem Bundesbeitrag von 226 Millionen Franken (Beitragssatz Bund: 40 Prozent) den grössten Anteil aller gesprochenen Gelder in der vierten Generation. Der Mitgliedsbeitrag des Kantons Basel-Landschaft an den Verein Agglo Basel für den Aufgabenbereich Agglomerationsprogramm ist somit sehr gut investiertes Geld. Agglo Basel agiert sehr erfolgreich auf Bundesebene und weist eine hohe Effizienz auf. Den zu sprechenden Ausgaben steht also ein grosser Nutzen gegenüber, weshalb wir empfehlen, die Ausgaben im Interesse der Region Basel zu bewilligen.

Wir bitten Sie, den Mitgliedsbeitrag zu beschliessen.

Traktandum 23: Multichecks versus S3-Check; 2022/70; Postulat von Caroline Mall

Die Handelskammer beider Basel hat sich seit Einführung der Checks dafür eingesetzt, dass diese früher oder später die Multichecks ablösen können. Dafür müssen Ausbildungsbetriebe informiert werden, um die Checks richtig zu lesen und zu interpretieren. Die Schulchecks sind wissenschaftlich fundierte Leistungstests und zeigen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler in einem hohen Detaillierungsgrad auf. Die Multichecks hingegen stehen immer wieder in der Kritik – einerseits, weil es keine Auswertung der Resultate gibt (Intransparenz), das Resultat von der Tagesform abhängig ist, aber auch wegen der hohen Kosten, die von den Schülerinnen und Schüler selbst getragen werden müssen. Eine Kongruenz zwischen Schulchecks und Multichecks ist daher nicht wünschenswert. Bei vielen Ausbildungsbetrieben ist der Check S2 schon jetzt fixer Bestandteil bei der Rekrutierung von zukünftigen Lernenden. Bis sich dieses Instrument flächendeckend etabliert, wird jedoch noch etwas Zeit benötigt. Die Übernahme der Kosten für Multichecks wird diesen Prozess verlangsamen und ist daher abzulehnen.

Wir bitten Sie, der Regierung zu folgen und das Postulat nicht zu überweisen.

Traktandum 32: Reduktion Baubewilligungsfristen; 2022/207; Postulat der SVP-Fraktion

Das Postulat bittet den Regierungsrat zu prüfen, inwiefern er die Bearbeitungszeit für Bauvorhaben (Neu- und Umbauten), welche sich innerhalb der ausgewiesenen Bauzone befinden, reduzieren kann. Als mögliche Lösung wird eine Art provisorische Baubewilligung zu Lasten des Investors vorgeschlagen. Das Risiko für eine nachträgliche Nichtbewilligung bliebe also beim Antragssteller.

In der Tat werden Baubewilligungsverfahren immer komplexer und dauern aufgrund wachsender Vorschriften und deren Überprüfung immer länger. Dadurch entstehen erhebliche Mehrkosten, sowohl auf Seiten des Kantons als auch auf Seiten der Bauherrschaft, sowie Verzögerungen der Projekte bis hin zur Projektaufgabe. Die Handelskammer beider Basel ist daher dezidiert der Meinung, dass diese Verfahren verschlankt werden müssen. Der aufgezeigte Lösungsvorschlag geht unserer Meinung nach in die richtige Richtung. Der aufgezeigte Weg würde einen Ansatz darstellen, die Planung und Ausführung von Projekten zu straffen, ohne deren demokratische Legitimation abzuschwächen. Nicht zuletzt Corona hat gezeigt, dass viele Prozesse durchaus vereinfacht werden könnten.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 34: Besteuerung Förderbeiträge gemäss §35 Energiegesetz; 2022/315; Postulat der FDP-Fraktion

Förderbeiträge dienen dazu, ein bestimmtes politisch erwünschtes Verhalten herbeizuführen oder zu begünstigen. Der Staat setzt hierfür substanzielle finanzielle Mittel ein. Es scheint offensichtlich, dass das Förderziel unterlaufen wird, wenn ein Teil der Förderbeiträge als Einkommen versteuert werden muss oder mögliche Abzüge vermindert und damit wieder an den Kanton zurückfliesst, der die Beiträge ausbezahlt hat. Das ist ineffizient und mindert den gewünschten Anreiz. Deshalb liegt es auf der Hand, Förderbeiträge steuerfrei sein sollten. Nur so kann der gewünschte Effekt voll zum Tragen kommen.

Ob eine solche Regelung mit dem Steuerharmonisierungsgesetz vereinbar ist, muss an dieser Stelle offengelassen werden und ist durch den Regierungsrat zu prüfen. Gleichzeitig sollte der Regierungsrat dieses Postulat zum Anlass nehmen, generell zu überprüfen, ob sich bei anderen Förderbeiträgen und Subventionen ähnliche Konstellationen ergeben und sich deshalb eine generelle Regelung zur Besteuerung von Förderbeiträgen aufdrängt.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 42: ÖV-Offensive Baselland; 2022/261; Motion von Jan Kirchmayr

Die Motion fordert den Regierungsrat auf, in einem Bericht aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen er beim Modalsplit eine deutliche Erhöhung des Anteils des öffentlichen Verkehrs im Kanton Basel-Landschaft erreichen kann.

Die Handelskammer beider Basel setzt sich für ein leistungsfähiges Verkehrssystem in der Region Basel ein – sowohl für Personen als auch für Güter. Eine gute Erreichbarkeit auf allen Verkehrsträgern ist ein Schlüsselfaktor für einen attraktiven Wirtschaftsstandort und Lebensraum. Für uns steht fest, dass eine zukunftsfähige Mobilität nicht nur kosteneffizient und robust, sondern auch klima- und umweltverträglich sowie nicht zuletzt liberal und nachfragegerecht ausgestaltet werden muss. Eine reine ÖV-Offensive erfüllt unsere weitreichenden Forderungen nicht, weshalb wir diesem Vorstoss nicht zustimmen können. Eine ideologisch geprägte Verteufelung des MIV, der sich durch die Elektrifizierung überdies derzeit rasant dekarbonisiert, erachten wir als nicht zielführend. Gerade die angesprochene Realität von 63,3 Prozent MIV zeigt, dass mit einer einseitigen ÖV-Förderung an den Bedürfnissen der Bevölkerung vorbeipolitisiert werden würde.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 58: Redundante Internet-Versorgung im Krisen-/Katastrophenfall?; 2022/308; Postulat von Klaus Kirchmayr

Das Postulat verlangt von der Regierung, anlässlich verschiedener grösserer Katastrophen und Krisen in jüngster Vergangenheit, Massnahmen zu ergreifen, welche sicherstellen, dass in von grossen Katastrophen/Krisen betroffenen Gebieten des Kantons schnell eine redundante, von erdgebundenen Netzen unabhängige Internet-Versorgung aufgebaut werden kann. Der Text beinhaltet einen konkreten Lösungsweg, der die Beschaffung von 15 bis 30 schnell einsetzbaren Satelliten-Bodenstationen und Verteilern samt unabhängiger Stromversorgung festlegt.

Die Handelskammer beider Basel unterstützt das Anliegen für eine redundante, von erdgebundenen Netzen unabhängige Internet-Versorgung im Krisen-/Katastrophenfall. Ob der festgelegte Vorschlag von 15 bis 30 Satelliten-Bodenstationen die korrekte Massnahme ist, gilt es an dieser Stelle offenzulassen und ist durch den Regierungsrat zu prüfen. Zeitgleich sollte überprüft werden, ob eine Kooperation mit anderen Kantonen oder dem Bund zielführend ist.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen

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