Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 17. November 2022

11.11.2022

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 17. November 2022 Stellung.

Traktandum 18: Verfassungs-Artikel Kreislauf-Wirtschaft? 2021/731; Parlamentarische Initiative von Klaus Kirchmayr

Die Handelskammer unterstützt die Transformation hin zu einer Kreislaufwirtschaft. Neben dem Nutzen für die Nachhaltigkeit der Wirtschaft sehen wir darin auch eine Chance zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung. Mit der zunehmenden Wiederverwendung von Baustoffen könnte gleichzeitig die Problematik der knappen Deponiekapazitäten entschärft werden. Es ist deshalb zu begrüssen, dass zur Förderung der Kreislaufwirtschaft die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden sollen.

Für die Handelskammer wird jedoch die Umsetzung der vorgeschlagenen Verfassungsbestimmungen entscheidend sein. Dabei muss von einschränkenden Vorschriften abgesehen werden. Die Ziele sind viel mehr über marktnahe Massnahmen und das Setzen liberaler Anreize zu erreichen. Ebenfalls ist bei der Umsetzung auf eine enge Abstimmung mit benachbarten Gebietskörperschaften zu achten.

Wir bitten Sie, die parlamentarische Initiative zu überweisen.

Traktandum 31: Regionales Logistikflächenkonzept 2022/50; Motion von Balz Stückelberger

Mit 12'000 Beschäftigten, 810 Betriebsstätten und 1.9 Milliarden Franken Bruttowertschöpfung pro Jahr ist die Logistik eine der beiden Leitbranchen des Wirtschaftsstandorts Basel. Als bedeutende Arbeitgeberin sorgt sie zudem für ein grosses Angebot an mitunter niederschwelligen Arbeitsplätzen. Die Logistik ist jedoch nicht nur in puncto Beschäftigung und Wertschöpfung von erheblicher Bedeutung, sondern auch als Anbieterin von wichtigen Querschnittsdienstleistungen. So ermöglicht sie anderen Branchen in der Region das effiziente Wirtschaften – gerade auch der Pharmaindustrie. Eine Schwächung der Logistik hätte also nicht nur für die rund 12'000 Logistikbeschäftigten, sondern auch für das wirtschaftliche Ökosystem als Ganzes verheerende Folgen. Dieses Szenario ist leider nicht undenkbar, da die Branche aufgrund der aktuellen Flächenkonkurrenz insbesondere im urbanen und urbanisierten Teil der Region stark unter Druck steht. Für eine effiziente Funktionsweise benötigt die Logistik jedoch Lager- und Umschlagsflächen möglichst nahe an der Stadt. Diese werden zunehmend für Wohnüberbauungen reserviert. Eine Problematik, welche im aktuellen Regionalen Güterverkehrskonzept Basel von AggloBasel und dem Logistikcluster der Region Basel bereits aufgezeigt wurde. Wird die Logistik aus dem urbanen Raum verdrängt, haben die längeren Transportwege eine verminderte Qualität der Logistikdienstleistungen sowie gleichzeitig eine unerwünschte Verkehrszunahme zur Folge. Zudem kann die Logistik dadurch ihre für die Gesamtwirtschaft wichtigen Querschnittsdienstleistungen nicht mehr optimal erbringen. Die Handelskammer beider Basel unterstützt deshalb die Motion, welche den Kanton Basel-Landschaft auffordert, in Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt ein regionales Logistikflächenkonzept zu erstellen. Dadurch wird sichergestellt, dass die für die Gesamtwirtschaft wichtigen Bedürfnisse der Logistik in der Raum- und Richtplanung sowie insbesondere der Arealentwicklung miteinbezogen werden.

Ein gleichlautender Vorstoss wurde im Grossen Rat Basel-Stadt eingereicht und an den Regierungsrat überwiesen. Die Handelskammer unterstützt den Vorschlag des Regierungsrates Basel-Stadt, die Erarbeitung eines Regionalen Logistikflächenkonzepts im Rahmen des Prozesses zur «Gesamtschau der Wirtschaftsflächen in der Region Basel» voranzutreiben und fordert den Regierungsrat Basel-Landschaft auf, diesem Vorgehen ebenfalls zuzustimmen.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 34: Entlastung Bachgraben – Brachliegende Flächen als Parkfläche nutzen2022/162; Postulat von Christine Frey

Das Bachgrabengebiet als für die Region zentrales Wirtschaftsgebiet ist bereits heute verkehrlich überlastet. Die vielen Arbeitnehmenden – insbesondere aus dem Elsass – stehen bereits heute auf dem letzten Kilometer im Stau und belasten damit die umliegenden Wohnquartiere. Und dies bereits heute. Dabei werden 6'000 zusätzliche Arbeitsplätze im Bachgrabenareal erwartet. Der geplante Zubringer Bachgraben (ZUBA) wird die verkehrliche Erschliessung des Bachgrabenareals deutlich verbessern und die Problematik damit entschärfen.

Bis zur Inbetriebnahme des ZUBA bietet sich als rasch umsetzbare Lösung die Erstellung von Parkflächen auf französischem Boden entlang der Rue de Bâle an. Von dort aus sind die Arbeitsplätze innert weniger Minuten zu Fuss erreichbar.

Wir erachten es deshalb als sinnvoll, wenn der Kanton gemeinsam mit der Gemeinde Allschwil und den französischen Behörden Abklärungen zur Errichtung von Parkflächen auf französischem Boden und in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsplatzgebiet Bachgraben trifft.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 42: Steuerausfälle: Nicht mit uns! Steuerertrag bezogen auf Quartiere und Bauzonen ausweisen 2022/117; Postulat von Thomas Noack

Der Postulant stellt in Frage, ob der Steuerwettbewerb um gute Steuerzahlende wirklich so relevant sei, wie behauptet werde. Er verweist dabei namentlich auf «vereinzelte Untersuchungen aus anderen Kantonen», wonach das Steueraufkommen pro Quadratmeter Bauland in dichten Wohnlagen oftmals höher sei. Dabei dürfte sich der Postulant primär auf eine Analyse aus dem Kanton Basel-Stadt beziehen, die im Rahmen der Steuerstatistik 2022 vorgenommen wurde.
Die These, die dem Postulat zu Grunde liegt, weist eine gewisse Banalität auf. Wo viele Menschen am gleichen Ort wohnen, auf mehrere Stöcke verteilt, kann das Steueraufkommen pro Quadratmeter logischerweise höher sein als bei einem Einfamilienhaus. Mit dieser Erkenntnis lässt sich aber nichts über die Bedeutung des Steuerwettbewerbs aussagen. Es werden einander unterschiedliche Konstellationen gegenübergestellt, die so nichts miteinander zu tun haben. Um in Einfamilienhaus- oder Villenquartieren dasselbe oder gar ein höheres Steueraufkommen zu erzielen, müssten die betroffenen Grundstücke sehr viel dichter bebaut werden, als dies heute der Fall ist. Hierfür genügt der Blick darauf, wie viele durchschnittliche Steuerzahlende es benötigen würde, um einen vermögenden Steuerzahlenden zu kompensieren. Das ist in dieser Form weder sinnvoll noch realistisch.
Massgeblich ist das Steueraufkommen pro Haushalt. Und hier zeigt die Steuerstatistik sehr deutlich auf, dass ein grosser Teil der Steuerlast bei den natürlichen Personen letztendlich von relativ wenigen Schultern getragen wird. Hierfür ist und bleibt ein attraktives Steuerumfeld unabdingbar.

Wir bitten Sie, das Postulat abzulehnen.

Traktandum 50: Multichecks versus S3-Check 2022/70; Postulat von Caroline Mall

Die Handelskammer beider Basel hat sich seit Einführung der Checks dafür eingesetzt, dass diese früher oder später die Multichecks ablösen können. Dafür müssen Ausbildungsbetriebe informiert werden, um die Checks richtig zu lesen und zu interpretieren. Die Schulchecks sind wissenschaftlich fundierte Leistungstests und zeigen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler in einem hohen Detaillierungsgrad auf. Die Multichecks hingegen stehen immer wieder in der Kritik – einerseits, weil es keine Auswertung der Resultate gibt (Intransparenz), das Resultat von der Tagesform abhängig ist aber auch wegen der hohen Kosten, die von den Schülerinnen und Schüler selbst getragen werden müssen. Eine Kongruenz zwischen Schulchecks und Multichecks ist daher nicht wünschenswert. Bei vielen Ausbildungsbetrieben ist der Check S2 schon jetzt fixer Bestandteil bei der Rekrutierung von zukünftigen Lernenden. Bis sich dieses Instrument flächendeckend etabliert, wird jedoch noch etwas Zeit benötigt. Die Übernahme der Kosten für Multichecks wird diesen Prozess verlangsamen und ist daher abzulehnen.

Wir bitten Sie, der Regierung zu folgen und das Postulat nicht zu überweisen.

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