Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 14. und 21. September 2022

09.09.2022

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen vom 14. und 21. September 2022 Stellung.

Traktandum 10: Bericht der Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission betreffend Kantonale Volksinitiative «für ein klimagerechtes Basel Klimagerechtigkeitsinitiative» und Gegenvorschlage für eine Änderung der Kantonverfassung

Sowohl die Klimagerechtigkeitsinitiative, als auch der Gegenvorschlag des Regierungsrats und der zuständigen Kommission UVEK, nennen mit 2030, 2040 respektive 2037 verschiedene Daten zur Erreichung von Netto-Null CO2-Emissionen im Kanton Basel-Stadt. Sämtliche in diesen Vorschlägen genannten Daten liegen vor dem bundesweiten und international abgestützten Ziel von 2050. Leider lassen sowohl die Initiative, als auch sämtliche bis anhin bekannten Gegenvorschläge konkrete Massnahmen zur Erreichung des jeweiligen Ziels vermissen.

Aus Sicht der Handelskammer ist eine Diskussion um die Zieljahreszahl ohne die Aufführung von Massnahmen zur Erreichung dieser nicht zielführend. Da der Kanton Basel-Stadt früher Netto-Null erreichen möchte als andere Kantone, der Bund und auch andere Länder, sind die Ausarbeitung und Umsetzung von entsprechenden Massnahmen umso wichtiger. Die Handelskammer stellt sich für Erarbeitung und Diskussion der Massnahmen gerne zur Verfügung.

Wir bitten Sie, die Initiative sowie Gegenvorschläge mit einem Stichjahr von Netto-Null vor 2050 abzulehnen.

Traktandum 35: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion Andrea Strahm und Konsorten betreffend gelebter Baumschutz

Die Handelskammer beider Basel ist der Meinung, dass Bäume zu einer hohen Lebensqualität beitragen und deshalb nicht leichtfertig gefällt werden sollten. Sie gibt jedoch zu bedenken, dass Bauvorhaben bereits heute eine Vielzahl an Auflagen und Anforderungen zu berücksichtigen haben. Wenn aufgrund der vorliegenden Motion der Baumschutz restriktiver ausgelegt wird, kann dies zur weiteren Verzögerung von wichtigen Bauvorhaben beitragen. Wenn solche nicht umgesetzt werden können, führt dies unter Umständen ebenfalls zu einer Verminderung der Lebensqualität.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

 

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