Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 1. und 8. Juni 2022

25.05.2022

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen vom 1. und 8. Juni 2022 Stellung.

Traktandum 9.3: Michael Hug und Konsorten betreffend Wiederaufnahme der Planung eines Tram-Schiffsverkehrs («Vaporetto») auf dem Rhein

Die Erreichbarkeit des Wirtschafts- und Lebensraums Basel ist eine Grundvoraussetzung für ihren zukünftigen Erfolg. Das bestehende Verkehrssystem mit all seinen Verkehrsmitteln muss daher adäquat ausgebaut und modernisiert werden. Darüber hinaus sehen wir aber auch Potenzial für viele andere Mobilitätsformen und Verkehrsträger in der Region Basel, die in anderen Städten bereits erfolgreich eingesetzt werden.
Unser Themendossier «Mobil in die Zukunft» gibt dahingehend Impulse und fordert vor allem die konsequente Überprüfung neuer Mobilität im Raum Basel, um das bestehende System sinnvoll zu ergänzen. Für den Einsatz elektrischer Wassertaxis sehen wir aufgrund des Rheins mit ausreichend Kapazität grosses Potenzial bei der Erschliessung wichtiger Arbeitsplatzgebiete, insbesondere in der Kernstadt Basel. Wir unterstützen das Anliegen des vorliegenden Anzugs daher explizit.

Wir bitten Sie, den Anzug zu überweisen.

Traktandum 37: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion der Spezialkommission Klimaschutz für eine Ersatzpflicht für fossile Heizungen per 2035

Das aktuelle Energiegesetz Basel-Stadt sieht vor, dass der Ersatz eines fossilen Heizsystems grundsätzlich durch eines mit erneuerbaren Energien betriebenes zu erfolgen hat. Über 9 von 10 neuen Heizsystemen werden heute mit erneuerbaren Energien betrieben. In den übrigen Fällen können neben einer nachweislich nicht wirtschaftlichen Umsetzbarkeit auch Gründe der technischen Machbarkeit im Wege stehen. Aus unserer Sicht ist dies ein klimafreundliches und zugleich auch ökonomisch effizientes Setting, das sich praktisch bewährt hat. Dem Ansinnen der Motion stehen wir daher kritisch gegenüber: Die Kriterien, nach denen ein fossiles nicht durch ein mit erneuerbaren Energien betriebenes Heizsystem ersetzt werden muss, sind schon heute streng. Es folgt dem Kosten-Nutzen-Prinzip. Die wenigen verbleibenden fossilen Heizsysteme sind mit einem vernünftigen finanziellen Aufwand kaum ersetzbar. Dahinter steckt auch ein ökonomisches Prinzip, nach dem die Massnahmen zur Erreichung der letzten Prozente häufig nur mit einem unverhältnismässigen (finanziellen) Aufwand erreicht werden können. Wir lehnen es daher ab, Steuergelder für den Ersatz dieser wenigen fossilen Heizsysteme einzusetzen. Zu betonen gilt ausserdem, dass ein vollständiger Ersatz fossiler Heizsysteme bis 2035 durch erneuerbare auch vor dem Hintergrund eines Fachkräfte- und Materialmangels kaum zu bewältigen sein wird. Zu guter Letzt hat sich auch die Bedrohung einer möglichen Strommangellage in den vergangenen Monaten weiter akzentuiert. Eine zusätzliche Forcierung von Anlagen mit Winterstromverbrauch muss daher auch vor dem Hintergrund der Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit gesehen werden.

In diesem Zusammenhang gilt es zudem zu betonen, dass die Weltgemeinschaft und auch die Schweiz ein Netto-Null-Emissionen-Ziel anstreben. Sinnvoller wären die Steuermittel daher in effizienten Klimaschutzmassnahmen (z.B. Treibhausgassenken) oder in anderen Projekte investiert, um nicht wirtschaftlich vermeidbare Treibhausgase zu speichern bzw. zu kompensieren.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

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