Stellungnahmen zu den Landratssitzungen vom 5. Mai 2022

29.04.2022

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzungen vom 5. Mai 2022 Stellung.

Traktandum 8: Revision Beschaffungsrecht: Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen IVöB und Beitritt zum Konkordat IVöB (1. Lesung); 2021/693

Die Handelskammer beider Basel begrüsst den Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB). Wir unterstützen insbesondere die stärkere Gewichtung qualitativer Kriterien bei Ausschreibungen. Dazu gehört die Plausibilität des Angebots, Innovation, Nachhaltigkeit und Qualität. Diese Zuschlagskriterien ermöglichen eine Verbesserung des Qualitätswettbewerbs. Künftig soll nicht mehr das «wirtschaftlich günstigste», sondern das «vorteilhafteste» Angebot den Zuschlag erhalten. Dies erlaubt es den Vergabestellen, vermeintlich billige Angebote mit versteckten Mehrkosten besser zu vermeiden. Anbieter mit fairen Preisen erhalten damit künftig eine realistische Chance auf einen Projektzuschlag.


Wir bitten Sie, das Einführungsgesetz zur interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (EG IVöB) zu beschliessen.

Traktandum 9: Gemeindeautonomie bei der Parkplatzerstellungspflicht; Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) § 106 Abstellplätze (1. Lesung); 2016/405

Eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen ist aus Sicht der Handelskammer zentraler Bestandteil einer guten Erreichbarkeit des Standorts. In der Tat sind die Anzahl notwendiger Parkplätze und auch deren Erstellungskosten in den Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft unterschiedlich. Es ist aus unserer Sicht daher folgerichtig, die Kompetenz über die zu erstellende Anzahl Parkplätze bei Wohnbauten an die zuständige Gemeinde zu delegieren. Diese sollen sich mit den jeweils tätigen Arealentwicklern koordinieren und diese bei der Bestimmung der Anzahl notwendiger Parkplätze eng einbeziehen.

Wir bitten Sie, dem durch die Kommission geänderten Landratsbeschluss zuzustimmen.

Traktandum 19 – 28: Diverse Vorstösse zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Tagesstrukturen und Tagesschulen

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird immer wichtiger. Der Wirtschaft fehlen schon jetzt in verschiedenen Branchen Fachkräfte. Durch familien- und schulergänzende Betreuung von Schülerinnen und Schülern wird es für Eltern einfacher, ihre Familie und die Erwerbstätigkeit unter einen Hut zu bringen. Der Grundrichtung der obengenannten Vorstösse kann die Handelskammer daher zustimmen. Sicher dürfen die Vorstösse aber nicht als Motionen überwiesen werden, damit die Flexibilität in Bezug auf den Betreuungsbedarf erhalten bleibt. Die Vorstösse sind daher ausschliesslich als Postulate zu überweisen.

Wir bitten Sie, die Motionen als Postulate zu überweisen.

Traktandum 35: Fit für die Zukunft BL: Strategie für Rangierung «überdurchschnittliches Wachstumspotenzial» im kantonalen Wettbewerbsindikator der UBS; 2021/255

Der kantonale Wettbewerbsindikator von UBS ist einer von mehreren Kantonsrankings, die jedes Jahr publiziert werden. Die Klassierung eines Kantons bei solchen Rankings hängt jeweils stark von den ausgewählten Kriterien und der Bewertung ebendieser ab. Derartige Rankings dürfen daher nicht als absoluter Standard verstanden werden, sie geben aber politischen Entscheidungsträgern wichtige Hinweise darauf, wo ein Kanton sich noch verbessern kann.

In diesem Sinne kann auch der im Vorstoss ausgewählte Indikator verstanden werden. Die Studie führt aus, dass der Kanton Basel-Landschaft die Mittelfeldgruppe «mit soliden langfristigen Wachstumsaussichten» anführe. Das ist positiv zu bewerten. Mit Blick auf die Entwicklung und Aussichten anderer Kantone bedeutet dies jedoch auch, dass andere Kantone mit überdurchschnittlichem Wachstumspotenzial sich stärker entwickeln und dadurch teilweise auch am Kanton Basel-Landschaft vorbeiziehen könnten. Es ist deshalb zu begrüssen, wenn der Regierungsrat Überlegungen anstellt, wie der Kanton sein Wachstumspotenzial noch optimieren kann. Die Handelskammer unterstützt deshalb das Anliegen einer entsprechenden Strategie.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 36: Fit für die Zukunft BL: Keine analogen Hürden mehr für die digitale Unternehmensführung; 2021/254

Die Handelskammer beider Basel befürwortet die Digitalisierung von Behördengeschäften, sofern sich dadurch der administrative Aufwand und die Kosten auf Seite Unternehmen, Bevölkerung und Verwaltung reduziert. Behördengeschäfte sollen für Unternehmen möglichst effizient und kostengünstig möglich sein.
Eine Übersicht von bestehenden analogen Hürden wird begrüsst.

Massnahmen zur Behebung der Hürden müssen nach Kosten/Nutzen für Unternehmen priorisiert und entsprechend umgesetzt werden. Dabei ist entscheidend, dass nicht eins zu eins der Prozess digitalisiert wird, sondern der Prozess vor einer Anpassung nach Optimierungspotential durchleuchtet wird.

Erfahrungen und Lösungen von anderen Kantonen sollen im Sinne eines Best-Practice-Ansatzes genutzt werden und bestehende E-Government-Standards (Verein eCH) sollen angewendet werden. Dies soll zu Synergien zwischen den Kantonen und einheitlichen Umsetzungen von E-Government Lösungen führen und so mitunter die Behördengeschäfte von Unternehmen mit Aktivitäten und Standorten in mehreren Kantonen vereinfachen.

Gerne verweisen wir auch auf die Bedürfnisse, welche Unternehmen und Privatpersonen auf der digitalen Austauschplattform «Resonanzraum Zukunft Baselland» (s. https://www.baselcrowd.ch/zbl-extern) geäussert haben. Die Plattform wurde durch die Handelskammer beider Basel gemeinsam mit der Standortförderung Baselland und dem KIGA Baselland lanciert.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 48: 5G einführen? Aber richtig! Abwanderung oder Wirtschaftsförderung? Stefan Degen; 2021/319

Die Handelskammer beider Basel begrüsst das Postulat, weil 5G für die Innovationskraft der Region unerlässlich und wesentlich ökologischer ist. Der Kanton Basel-Landschaft soll weiterhin ein attraktiver Kanton für Unternehmen sein. Deshalb soll der Regierungsrat aufgefordert werden, zu prüfen und zu berichten, was einerseits eine rasche Einführung von flächendeckendem 5G im Kanton an Wirtschaftskraft bringt und andererseits, ob ein Verzicht auf die forcierte Einführung von 5G eine Abwanderung von Unternehmen mit sich ziehen würde.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 49: 5G einführen? Aber richtig! Strategische Infrastruktur stärken; Stefan Degen; 2021/323

Der Regierungsrat anerkennt, dass ein leistungsfähiges Mobilfunknetz nach dem 5G-Standard als unverzichtbar erachtet werden muss, lehnt die Motion jedoch mit der Begründung ab, dass dieser nicht für den Ausbau der Mobilfunknetze zuständig sei. Diese grundsätzlich richtige Aussage ignoriert den Fakt, dass aktuell vor allem auf Gemeinde- und Kantonsebene Moratorien gefordert und 5G-Standorte aktiv verhindert werden. Umso wichtiger ist eine klar befürwortende Haltung des Regierungsrates. Selbstverständlich kann und soll der Kanton in Zusammenarbeit mit dem Bund und den Gemeinden den Ausbau der Mobilfunktechnologie als strategische Infrastruktur sicherstellen.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 57: Kostentransparenz bei Baugesuchen – Wieviel Geld wird im Bewilligungsprozess blockiert? Rolf Blatter; 2021/406

Die Handelskammer setzt sich für optimierte Bewilligungsverfahren ein, um so rasch wie möglich Rechtssicherheit zu schaffen und Investitionen zu ermöglichen. Wir unterstützen daher die Absicht, Kostentransparenz bei Baugesuchen herzustellen.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 61: Planungszone über die Salina Raurica; Jan Kirchmayr, Peter Hartmann; 2021/452

Die Handelskammer stimmt den Initianten des Postulats insofern zu, als dass aufgrund des Resultats der Volksabstimmung zur Verlängerung der Tramlinie 14 in die Salina Raurica eine Neuausrichtung der Arealentwicklung notwendig ist. Wir können dem Vorstoss als solchem jedoch nicht zustimmen, da dieser mit der Verhängung einer Planungszone die Entwicklung dieses Gebiets von kantonaler Bedeutung um Jahre sistieren würde. Stattdessen plädieren wir dafür, dass Möglichkeiten zur Erschliessung des Gebiets durch alternative, leistungsfähige öffentliche Verkehrsträger – beispielsweise eines Peoplemovers – eruiert werden. Anregungen dazu befinden sich im Themendossier «Mobil in die Zukunft», welches die Handelskammer kürzlich publiziert hat.

Wir bitten Sie, der Regierung zu folgen und das Postulat nicht zu überweisen.

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