Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 16. März 2022

18.03.2022

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen vom 16. März 2022 Stellung.

Traktandum 7: Bericht der Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission zum Ratschlag betreffend Ausgabenbewilligung für die Vorprojektierung einer Überdeckung der Osttangente im Bereich Breite West und der Erhöhung der Lärmschutzwände Schwarzwaldallee sowie Signalstrasse sowie zum Bericht zur Motion Dominique König-Lüdin und Konsorten betreffend «griffiger Lärmschutz entlang der Osttangente»

Die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK) fordert in ihrem Bericht zum Ratschlag zur «Ausgabenbewilligung für übergesetzliche Lärmschutzmassnahmen Osttangente» eine nächtliche Temporeduktion für alle Fahrzeuge von heute 80 km/h auf zukünftig 60 km/h. Wie die Kommission in ihrem Bericht festhält, liegt die Reduktion des Lärms an der Quelle nicht im Einflussbereich des Kantons. Daher soll sich der Regierungsrat für die Forderung der Kommission auf Bundesebene stark machen. Die Handelskammer spricht sich dezidiert gegen eine Temporeduktion auf Nationalstrassen aus. Das ASTRA hat bereits mehrfach explizit darauf hingewiesen, dass eine Temporeduktion auf 60 km/h auf Nationalstrassen zur Lärmbekämpfung weder praktikabel noch zielführend ist. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass diese Massnahme niemals umgesetzt werden wird. Im Sinne eines umsetzbaren, übergesetzlichen Lärmschutzes müssen daher Massnahmen ins Auge gefasst werden, die in der alleinigen Verantwortung des Kantons liegen. Bauliche Massnahmen, wie sie im Bericht diskutiert werden, sind dazu ein gangbarer Weg, welchen die Handelskammer im Sinne der lärmschutzbedürftigen Bevölkerung unterstützt. Die Handelskammer erwartet jedoch im Gegenzug, dass auf eine dauerhafte Temporeduktion verzichtet wird. Unter dieser Bedingung stimmen wir dem Beschlussentwurf zu.

Wir bitten Sie, den Beschlussentwurf der UVEK anzunehmen

Traktandum 16.1: Andrea Strahm und Konsorten betreffend gelebter Baumschutz

Die Handelskammer beider Basel versteht, dass Bäume zu einer hohen Lebensqualität beitragen und deshalb nicht leichtfertig gefällt werden sollten. Sie gibt jedoch zu bedenken, dass Bauvorhaben bereits heute eine Vielzahl an Auflagen und Anforderungen zu berücksichtigen haben. Wenn aufgrund der vorliegenden Motion der Baumschutz restriktiver ausgelegt wird, kann dies zur weiteren Verzögerung von wichtigen Bauvorhaben beitragen. Wenn solche nicht umgesetzt werden können, führt dies unter Umständen ebenfalls zu einer Verminderung der Lebensqualität.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen

Traktandum 17.4: Thüring und Konsorten betreffend Beteiligung des Kantons Basel-Stadt am ICT Scouts/Campus

Die Schweiz, und im Speziellen die Region Basel, leidet unter einem akuten Mangel an ausgebildeten ICT-Fachkräften. Unternehmen suchen händeringend nach Applikationsentwicklerinnen und -entwicklern, IT-Projektleiterinnen und -Projektleiter oder IT-Sicherheitspezialistinnen und -spezialisten. Der Arbeitsmarkt ist aber komplett ausgetrocknet. Ein Umstand, der die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Basel mittel- bis langfristig schwächen wird. Der Verein ICT Scouts/Campus kann hier Abhilfe verschaffen. Speziell ausgebildete Scouts suchen digitale Nachwuchstalente in den Schulen der Region. Sie fördern diese und bereiten sie im ICT Campus der Handelskammer beider Basel in Muttenz auf ICT-Berufe vor. Die Jugendlichen wählen aus einem Angebot spannender Projekte aus oder realisieren ihre eigenen Ideen. Es wird programmiert, codiert, Roboter gebaut und Games entwickelt. Die Jugendlichen, welche den ICT Campus besuchen, profitieren nicht nur von der begleiteten Förderung und einem Netzwerk zu Lehrbetrieben, sondern erarbeiten sich in der Campus-Zeit auch Kompetenzen, die ihnen später auf dem Lehrstellenmarkt oder in weiterführenden Schulen enorm helfen. Insbesondere schulisch schwache Jugendliche profitieren. Da ein Leistungsauftrag fehlt, werden im Kanton Basel-Stadt – im Gegensatz zum Kanton Basel-Landschaft – viel zu wenig Scoutings durchgeführt. Dies obwohl rund 2/3 der regionalen Informatik-Lehrstellen von Unternehmen im Stadtkanton angeboten werden. Die Handelskammer unterstützt den Anzug. Mit einem offiziellen Leistungsauftrag erhalten alle Schülerinnen und Schüler an der Volksschule im Kanton Basel-Stadt die Chance, den ICT Campus zu besuchen. Damit wird auch die Chance, dass mehr Jugendliche einen ICT-Beruf ergreifen, erhöht. Der Kanton Basel-Stadt leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Förderung der dringend benötigten ICT-Fachkräfte.

Wir bitten Sie, den Anzug zu überweisen

Traktandum 24: Stellungnahme des Regierungsrates zum Antrag Erich Bucher und Konsorten auf Einreichung einer Standesinitiative betreffend die Digitalisierung des Schweizer Gesundheitswesens vorantreiben – datenbasiertes Ökosystem für Forschung und Gesellschaft entwickeln

Wir bitten Sie, geschätzte Grossrätinnen und Grossräte, dem Antrag des Regierungsrates zu folgen und den Antrag Erich Bucher und Konsorten auf Einreichung einer Standesinitiative betreffend «die Digitalisierung des Schweizer Gesundheitswesens vorantreiben - datenbasiertes Ökosystem für Forschung und Gesellschaft entwickeln» gutzuheissen.

Traktandum 51: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion René Brigger und Konsorten betreffend Definition preisgünstiger Wohnungsbau und Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für Bebauungspläne

Die Motion fordert, den Begriff „preisgünstiger Wohnungsbau" zu definieren und diese Definition in das Bau- und Planungsgesetz (BPG) aufzunehmen. Der Richtplan des Kantons sieht bereits heute vor, dass bei der Entwicklung neuer Wohnbaugebiete ein Drittel preisgünstiger Wohnraum entstehen soll. Gemäss Zahlen des Bundesamts für Statistik steht der Kanton Basel-Stadt mit einem Anteil von über 10 Prozent gemeinnützigen Wohnungen schon jetzt schweizweit an der Spitze. Es ist davon auszugehen, dass die Definition von „preisgünstigem Wohnraum" strikt ausfallen würde und somit im Rahmen von Bebauungsplänen die notwendige Flexibilität bei der Umsetzung von sozialen Zielen des Wohnungsbaus im Einklang mit berechtigten Interessen der Investoren fehlen würde. Weitere Einschränkungen der unternehmerischen Freiheit zusammen mit den stark eingeschränkten Renditemöglichkeiten würden Investoren abschrecken und auch auf planerischer Seite entwicklungshemmend wirken. Davon wären aber nicht ausschliesslich die zur Wohnnutzung vorgesehenen Parzellen betroffen, sondern die gesamte Arealentwicklung, also auch solche für Arbeitstätigkeiten. Hochwertige und bezahlbare Wirtschaftsflächen sind aber ein wichtiger Erfolgsfaktor für den Wirtschaftsstandort Basel und eine geringere Verfügbarkeit und Qualität solcher Flächen hätte direkte Auswirkungen auf den Wohlstand des Kantons.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

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