Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 12. und 19. Januar 2022

07.01.2022

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen vom 12. und 19. Januar 2022 Stellung.

Traktandum 10 und Traktandum 11: Kantonale Volksinitiative «Für ein gesundes Stadtklima (Gute-Luft-Initiative)». Bericht zur rechtlichen Zulässigkeit und zum weiteren Vorgehen sowie Kantonale Volksinitiative «für eine zukunftsfähige Mobilität (Zukunfts-Initiative)». Bericht zur rechtlichen Zulässigkeit und zum weiteren Vorgehen

Da die beiden Initiativen inhaltlich eng miteinander verbunden sind, behandeln wir sie gemeinsam. Konkret fordert die «Zukunfts-Initiative», dass alljährlich 0,5 Prozent der Strassenfläche in Basel-Stadt zugunsten des öffentlichen und des Langsamverkehrs umgewidmet werden sollen. Dies für eine Dauer von 10 Jahren. Die «Gute-Luft-Initiative» fordert dies ebenfalls, allerdings zugunsten von mehr Grünflächen (Bäume, Rabatten, etc.) im Kanton. Zusammen fordern die beiden sogenannten «Stadtklima-Initiativen» somit einen Abbau von 1 Prozent Strassenfläche pro Jahr. Dies entspricht in Summe etwa der Fläche von acht Fussballfeldern, der Gesamtfläche der Güter-, Dornacher- und Gundeldingerstrasse oder rund 4000 Strassenparkplätzen. Die Erreichbarkeit des Lebens- und Wirtschaftsraums Basel auf sämtlichen Verkehrsträgern ist zentral und darf keinesfalls durch radikale Zielgrössen aufs Spiel gesetzt werden. Gerade der motorisierte Individualverkehr ist nach wie vor das Rückgrat der Mobilität in der Schweiz und wird dies auf absehbare Zeit auch bleiben. Dabei stellen wir uns keinesfalls gegen eine Förderung anderer Verkehrsträger oder eines lebenswerten Grünraums in der Stadt. Massnahmen hierzu sind jedoch bereits eingeleitet, weshalb es keiner zusätzlichen Anstrengungen bedarf. Die beiden Initiativen fordern zudem weit mehr als die Strasseninitiative des VCS. Doch selbst diese wurde 2015 mit 73 Prozent Nein-Stimmen deutlich verworfen. Die Forderungen der «Stadtklima-Initiativen» schiessen deutlich über das Ziel hinaus. Wir sind der Ansicht, dass diesen daher auch kein adäquater Gegenvorschlag gegenübergestellt werden kann und fordern die Initiativen ohne Gegenvorschlag dem Stimmvolk zur Abstimmung vorzulegen.

Wir bitten Sie, beide Initiativen für rechtlich zulässig zu erklären und dem Volk direkt zur Abstimmung vorzulegen.

Traktandum 51: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion Edibe Gölgeli und Konsorten betreffend Offenlegung der Finanzierung von Parteien und Wahl- und Abstimmungskomitees

Als Wirtschaftsverband ist der Handelskammer beider Basel Transparenz wichtig. Transparenz ist jedoch kein Selbstzweck. Sie dient dazu, Informationen offenzulegen, die für den Informationsempfänger relevant sind. Sie darf dabei aber nicht zur Scheintransparenz verkommen. So wird den Wahl- und Stimmberechtigten beispielsweise ein falsches Bild vermittelt, wenn nur ein Teil der Informationen über Politikfinanzierung offengelegt wird. Wie der Bundesrat in seiner Botschaft zur nationalen Transparenz-Initiative festgehalten hat, bietet eine Offenlegung der Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkämpfen keinen wesentlichen Mehrwert. Die Handelskammer teilt diese Haltung. Beschränken sich die Transparenzregelungen auf Einnahmen und Zuwendungen, wird ein wesentlicher Teil der Politikfinanzierung ausser Acht gelassen. So plädieren Wirtschaftsverbände immer wieder dafür, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden die notwendigen Freiräume zur Verfügung stellen, um ein politisches Amt auszuüben. Und gerade Interessenverbände und Gewerkschaften – aber auch der Staat selbst - stellen ihren Mitarbeitenden häufig Zeit und Infrastruktur für ein politisches Amt zur Verfügung. Nimmt man Transparenz ernst und will man verhindern, dass ein falsches Bild der Politikfinanzierung vermittelt wird, müssten auch diese Leistungen erfasst und offengelegt werden. Dies würde es für Arbeitgeber jedoch deutlich unattraktiver machen, ihren Mitarbeitenden Zeit oder Infrastruktur für ihr politisches Engagement bereitzustellen. Die Folge wären enorme Abgrenzungsprobleme und grosse bürokratische Aufwände. Die eingangs der Motion erwähnten Berichte, die die Schweiz mit anderen Ländern vergleichen, sind nicht statthaft. In vielen europäischen Ländern, wie z.B. Deutschland und Frankreich, sind die politischen Parteien zu grossen Teilen staatlich finanziert. Damit befinden sich die dortigen Parteien in einer kritischen finanziellen Abhängigkeit zum Staat, obwohl eine ihrer Hauptfunktionen dessen Kontrolle ist. Das politische System der Schweiz baut ganz wesentlich auf dem Milizprinzip auf. Die vorgeschlagene Regelung würde zwangsläufig einen beträchtlichen Verwaltungsaufwand und erhöhte Kosten verursachen. Abgrenzungsprobleme sind bereits jetzt absehbar. Ehrenamtlich engagierte Milizpolitikerinnen und -politiker müssten sich deshalb in ihrer Freizeit vermehrt mit unnötiger Bürokratie beschäftigen, statt ihre Zeit ihrer politischen Tätigkeit widmen zu können. Es ist offensichtlich, dass dies zu einem Verdruss führt, der den Mangel an Milizpolitikerinnen und -politikern weiter verschärfen wird. Die Handelskammer lehnt aus diesen Gründen die Motion auch weiterhin ab. Eine allfällige Transparenzregelung müsste sich klar an den neuen bundesrechtlichen Regelungen orientieren, um eine möglichst einheitliche und einfache Umsetzung zu gewährleisten.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 103: Schreiben des Regierungsrates zum Anzug Raphael Fuhrer und Konsorten betreffend Lärm- und Klimaschutz durch gute Zugsverbindungen

Der Verkehrsknoten Basel zeichnet sich durch einen hervorragenden Anschluss an die verschiedenen Mobilitätsträger Motorisierter Individualverkehr (MIV), Fernbus-, Bahn- und Luftverkehr aus. Die Motion 19.5154.01 sieht vor, dass Flughafentaxen des binationalen EuroAirports zur Finanzierung eines Kompetenzzentrums zur Förderung internationaler Bahnanbindungen in der Region Basel verwendet werden. Eine einseitige Zweckentfremdung von Flughafentaxen wäre nicht nur ein Affront gegenüber den französischen Partnern, sie würde auch den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Mobilitätsträgern MIV, Fernbus-, Bahn- und Luftverkehr weiter verzerren und wäre weder dem Lärm- noch zum Klimaschutz zuträglich. Wie die Motionäre schildern, besteht bereits heute ein gut ausgebautes Bahnfernverkehrsnetz, welches aufgrund teils ungenügender Nachfrage über die vergangenen Jahre angepasst und konkurrenzfähiger gemacht wurde. Das angeführte Argument, dass das einmalige Umsteigen in den hervorragend angeschlossenen Städten Zürich oder Mulhouse zum Erreichen einer Destination, welche mehrere Zugstunden entfernt liegt, unzumutbar sei, ist absurd.

Wir bitten Sie, dem Regierungsrat zu folgen und den Anzug abzuschreiben

Traktandum 104: Schreiben des Regierungsrates zum Anzug David Wüest-Rudin und Konsorten betreffend einer finanziellen Belastung des CO₂-Ausstosses des Flugverkehrs am EuroAirport via Flughafentaxe

Der EuroAirport ist der einzige binationale Flughafen der Welt. Als dritter Landesflughafen der Schweiz sichert er die Erreichbarkeit der Region Basel auf dem Luftweg. Er ist ein wichtiger Standortfaktor, und darf daher weder durch eine übertriebene Regulierung, noch durch unverhältnismässig hohe Kosten in seiner Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt werden. Sofern Gebühren im Zusammenhang mit der Nutzung des Verkehrsträgers erhoben werden sollten, müssen diese daher dringend international abgestimmt sein, um keine Nachteile zulasten der Region Basel zu schaffen. Es stellt sich aufgrund der binationalen Eigentümerschaft des Flughafens ohnehin die Frage, ob Gebühren auf die vorgeschlagene Weise überhaupt erhoben und einseitig verwendet werden könnten. Zahlreiche ökonomisch-empirische Studien zeigen zudem, dass der Lenkungseffekt durch Abgaben im Verkehrsbereich gering ist. Ursächlich hierfür ist eine geringe Bereitschaft zum Wechsel/Verzicht („Elastizität") der Nachfrager in der Nutzung der Verkehrsträger. Als Grund dafür gilt, u.a., die Notwendigkeit von Reisetätigkeiten in Kombination mit mangelhaften alternativen Fahrangeboten. Zusätzliche Steuern oder Abgaben verteuern das Produkt daher, ohne einen nennenswerten Effekt, in Form einer Lenkung, auf die Nachfrage zu haben. Im Endeffekt zahlen Kunden dann mehr für das gleiche Produkt, was insbesondere Personen mit geringem Einkommen überproportional belastet.

Wir bitten Sie, dem Regierungsrat zu folgen und den Anzug abzuschreiben

Traktandum 109: Stellungnahme des Regierungsrates zum Antrag Erich Bucher und Konsorten auf Einreichung einer Standesinitiative betreffend die Digitalisierung des Schweizer Gesundheitswesens vorantreiben – datenbasiertes Ökosystem für Forschung und Gesellschaft entwickeln

Wir bitten Sie, geschätzte Grossrätinnen und Grossräte, den Antrag Erich Bucher und Konsorten auf Einreichung einer Standesinitiative betreffend «die Digitalisierung des Schweizer Gesundheitswesens vorantreiben - datenbasiertes Ökosystem für Forschung und Gesellschaft entwickeln» gutzuheissen und dem Antrag des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt zu folgen.

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