Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 15. und 16. Dezember 2021

10.12.2021

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen vom 15. und 16. Dezember 2021 Stellung.

Grundsätzliches zum Schlussbericht der Spezialkommission Klimaschutz

Die Handelskammer beider Basel unterstützt die internationalen, nationalen und kantonalen Bemühungen zur Umsetzung von Massnahmen zur Bekämpfung oder Abfederung des Klimawandels. Die Einsetzung einer Spezialkommission Klimaschutz (SpezKo Klima) haben wir ebenfalls von Beginn an befürwortet. Entscheidend ist für uns, dass sämtliche Massnahmen in jeder Hinsicht nachhaltig, d.h. in ihrer Konzeption konsistent sind und die langfristige Wirtschafts- und Lebensgrundlage der Region Basel nicht in Frage stellen. Der nun vorliegende Schlussbericht der SpezKo Klima beinhaltet aus unserer Sicht gute Ansätze, jedoch auch weniger ausgegorene und verbesserungswürdige Vorschläge. Gerne widmen wir uns daher den für die Handelskammer relevanten Vorstössen im Einzelnen. 

Traktandum 100.1: Anzug betreffend Vorbildfunktion für nachhaltiges Bauen

Die Handelskammer bewertet es als positiv, wenn der Kanton bezüglich nachhaltiges Bauen eine Vorbildfunktion einnimmt. Da allfällige Sanierungen, Analysen, Abklärungen und Anpassungen zur Optimierung der energetischen Standards potenziell substanzielle Kosten mit sich bringen, sollte der Kanton diese unter Beachtung von haushälterischen Gesichtspunkten durchführen. Dies umso mehr, da es sich dabei um Steuergelder handelt. Wir fordern, dass der Regierungsrat bei der Beurteilung der Gebäude insbesondere die bei der Gebäudeerstellung angefallene graue Energie einkalkuliert. Damit soll vermieden werden, dass Altbauten vorschnell zugunsten von moderneren, energetisch optimierten Gebäuden abgerissen werden.

Wir bitten Sie, den Anzug zu überweisen.

Traktandum 100.3: Motion für eine Ersatzpflicht für fossile Heizungen per 2035

Das aktuelle Energiegesetz Basel-Stadt sieht vor, dass der Ersatz eines fossilen Heizsystems grundsätzlich durch eines mit erneuerbaren Energien betriebenes zu erfolgen hat. Über 9 von 10 neuen Heizsystemen werden heute mit erneuerbaren Energien betrieben. In den übrigen Fällen können neben einer nachweislich nicht wirtschaftlichen Umsetzbarkeit auch Gründe der technischen Machbarkeit im Wege stehen. Aus unserer Sicht ist dies ein klimafreundliches und zugleich auch ökonomisch effizientes Setting, das sich praktisch bewährt hat. Dem Ansinnen der Motion stehen wir daher kritisch gegenüber: Die Kriterien, nach denen ein fossiles nicht durch ein mit erneuerbaren Energien betriebenes Heizsystem ersetzt werden muss, sind schon heute streng. Es folgt dem Kosten-Nutzen-Prinzip. Die wenigen verbleibenden fossilen Heizsysteme sind mit einem vernünftigen finanziellen Aufwand kaum ersetzbar. Dahinter steckt auch ein ökonomisches Prinzip, nach dem die Massnahmen zur Erreichung der letzten Prozente häufig nur mit einem unverhältnismässigen (finanziellen) Aufwand erreicht werden können. Wir lehnen es daher ab, Steuergelder für den Ersatz dieser wenigen fossilen Heizsysteme einzusetzen. In diesem Zusammenhang gilt es nochmals zu betonen, dass die Weltgemeinschaft und auch die Schweiz ein Netto-Null-Emissionen-Ziel anstreben. Sinnvoller wären die Steuermittel daher in effizienten Klimaschutzmassnahmen (z.B. Treibhausgassenken) oder in anderen Projekte investiert, um nicht wirtschaftlich vermeidbare Treibhausgase zu speichern bzw. zu kompensieren.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 100.4: Anzug betreffend Experimentierzone und Experimentierstatus für klimafreundliches Bauen

Innovationen im Bereich nachhaltiges Bauen sind wichtig, und können einen substanziellen Beitrag zur Verminderung des CO2-Ausstosses leisten. Es ist deshalb zu befürworten, dass mehr regulatorischer Spielraum für nachhaltige Innovationen und Experimente in der Baubranche geschaffen wird. Aus unserer Sicht muss die Rolle des Kantons jedoch darauf beschränkt bleiben, gute regulatorische Rahmenbedingungen herzustellen und damit Experimente zu ermöglichen. Die eigentliche Initiative für innovative Bauten muss aber von den Investoren kommen und keinesfalls staatlich gelenkt werden. Zusätzlich fordern wir, dass in Anbetracht der Wichtigkeit der Verfügbarkeit von attraktiven Wirtschaftsflächen die Regulierungsdichte auf Transformationsarealen im Allgemeinen abnimmt. Unter diesen Bedingungen stimmt die Handelskammer dem Vorstoss zu.

Wir bitten Sie, den Anzug zu überweisen.

Traktandum 100.6: Anzug betreffend Kreislaufwirtschaft vorantreiben

Die Kreislaufwirtschaft bietet zahlreiche neue Geschäftsfelder und ist somit auch für am Markt tätige Unternehmen grundsätzlich von Interesse. Zentral ist für uns, dass die Prüfung zur Umsetzung der Forderungen, insbesondere bei den ausgelagerten Betrieben, in erster Linie nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit erfolgt.

Wir bitten Sie, den Anzug zu überweisen.

Traktandum 100.7: Anzug betreffend Klimaziele bei Arealentwicklungen

Rechnen wir die grossen Transformationsareale der Stadt zusammen, ergibt das ungefähr 220 ha Fläche, die derzeit entwickelt wird. Das entspricht rund 8.3 Prozent der kantonalen und sogar 10.6 Prozent der städtischen Siedlungsfläche Basels. Ein enormes Potenzial für Wohnen, Arbeiten, Freizeit und andere Aktivitäten könnte auf diesen Flächen realisiert werden, wenn sie verfügbar wären. Dem stehen leider komplizierte und teils auch ineffiziente Planungs- und Genehmigungsverfahren entgegen. Arealplanungen werden vor allem im Rahmen von Bebauungsplänen zunehmend mit umfassenden Anforderungen überlastet. Dies macht die Arealentwicklung nicht nur langsamer, sondern auch für Investoren unattraktiver. Es ist unbestritten, dass auch der Bau- und Gebäudesektor einen Beitrag an die Erreichung der Klimaziele leisten muss. Die im Anzug geforderten Massnahmen schiessen jedoch klar über das Ziel hinaus und sind zudem in Hinblick auf zeitnahe Schaffung von neuem und günstigen Wohnraum kontraproduktiv.

Wir bitten Sie, den Anzug nicht zu überweisen.

Traktandum 100.8: Anzug bezüglich der Folgekosten des Klimawandels in einem „Weiter-wie-bisher"-Szenario

Wir erachten es als wichtig, eine möglichst breite Datengrundlage als Fundament für fundierte Entscheidungen bei der Bekämpfung des Klimawandels zu erarbeiten. Deshalb stimmen wir der Erarbeitung eines „Weiter-wie-bisher"-Szenarios zu. Wir halten es jedoch für essentiell, dass in der Studie die Transparenz bezüglich der Kostenaufteilung gewahrt bleibt. Um die Vergleichbarkeit verschiedener Szenarien zu gewährleisten, muss deshalb klar ausgewiesen werden, welche gesellschaftlichen Gruppen die jeweiligen Kosten in welcher Form zu tragen hätten. Die Handelskammer regt daher an, dass die betroffenen Stakeholder – insbesondere auch die regionalen Wirtschaftsverbände – in einer Begleitgruppe zur Studie vertreten sind.

Wir bitten Sie, den Anzug zu überweisen.

Traktandum 100.9: Anzug betreffend: «Eine koordinierende Stelle in der Verwaltung zuständig für Zusammenfassung, Information und Sensibilisierung aller Aktivitäten im Rahmen des Klimaschutzes»

Wir befürworten die Bündelung der im Anzug beschriebenen Aufgaben in einer koordinierenden Stelle unter der Voraussetzung, dass diese, wie im Vorstoss gefordert, stellen neutral ausgestaltet wird.

Wir bitten Sie, den Anzug zu überweisen.

Traktandum 100.11: Anzug betreffend Klausel für Pilotprojekte

Die Handelskammer erachtet es als wichtig, dass Forschungsergebnisse in der Praxis getestet werden. Heute schon organisieren sich die Unternehmen und Forschungseinrichtungen eigenständig, um neue Technologien zu entwickeln, zu testen und zur Marktreife zu bringen. Ein staatliches Finanzierungsprogramm für Pilotprojekte lehnen wir deshalb dezidiert ab. Wenn es aber – so wie wir den Vorstoss verstehen – darum geht, mittels einer Pilotprojekt-Klausel unter gewissen Umständen Regulierungen und Vorschriften punktuell in einer Testphase für Pilotprojekte zu lockern, befürworten wir den Anzug. So können neue Technologien unter Realbedingungen getestet werden, selbst wenn dies ansonsten durch gegenläufige Vorschriften verunmöglicht würde.

Wir bitten Sie, den Anzug zu überweisen.

Traktandum 100.12: Anzug betreffend Stärkung des Forschungsstandorts im Bereich Klima

Es gibt bereits heute umfassende, kompetitive und daher auch prestigeträchtige Forschungsprogramme, die sich einzig der Erforschung des Klimawandels und des Klimaschutzes widmen. Davon profitieren neben der Universität Basel sowie den ansässigen Hochschulen, auch in diesem Segment tätige Unternehmen. Insbesondere die Universität Basel profitiert von diesen nationalen Programmen. Ein weiteres «Basler Programm» ist aus unserer Sicht daher nicht nötig. Dies auch, da aus Sicht der Handelskammer der Forschungsschwerpunkt der Hochschulen in der Region Basel auf den Life Sciences liegen sollte.

Wir bitten Sie, den Anzug nicht zu überweisen.

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