Stellungnahme zur Teilrevision des Vertrags zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel und den Leistungsauftrag und Globalbeitrag 2022 - 2025

14.10.2021

Bericht der Bildungs- und Kulturkommission zum Ratschlag betreffend Universität Basel: Leistungsauftrag und Globalbeitrag 2022–2025 Partnerschaftliches Geschäft und betreffend Schaffung eines «Förderfonds für Exzellenz und die ausserordentliche Finanzierung von Professuren an der Universität Basel» sowie zum Ratschlag betreffend Teilrevision des Vertrags zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel vom 27. Juni 2006 Partnerschaftliches Geschäft 

Nach den politischen Turbulenzen in der Vorbereitung des vierten Leistungsauftrages (2018-2021) wurde diese Leistungsperiode als Übergangsperiode deklariert und genehmigt. Mit der Teilrevision des Universitätsvertrages, die gleichzeitig mit dem Leistungsauftrag und Globalbudget 2022-2025 in den Parlamenten der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt behandelt wird, wurde zudem die Grundlage für die neuen Zielsetzungen und Entwicklungen geschaffen.

Das Globalbudget für die nächsten vier Jahre erfährt nun eine moderate Erhöhung zur vorherigen Leistungsperiode. Aus Sicht der Wirtschaft ist zu begrüssen, dass für die Forschung und Lehre rund 3.5 Prozent mehr Mittel eingesetzt werden und der Immobilienbereich rund 10 Prozent eingespart werden können. Diese Einsparungsmöglichkeit ist der neuen Immobilienstrategie zuzuschreiben. Damit erfüllt die Universität die Eckwerte, die ihr für den Antrag bezüglich Kostenlenkung zur Leistungsperiode 2022-2025 vorgegeben wurden:

• Immobilien: sinkend
• Lehre: konstant
• Forschung: tendenziell steigend

Aufgrund des dynamischen Finanzierungsmodells ist zwar der bikantonale Globalbeitrag und auch die Jahrestranchen für beide Kantone für das Jahr 2022 festgelegt. Für die Jahre 2023-2025 wird die Aufteilung der Gesamtjahrestranche dann jedoch aufgrund der aktuellen Prognose der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der beiden Trägerkantone ermittelt. Dies ergibt sich ebenfalls aus dem teilrevidierten Universitätsvertrages bezüglich Aufteilung des verbleibenden Restdefizits. Das bringt zwar eine gewisse Planungsunsicherheit für die kantonalen Budgets mit sich, ist aber mit Rücksicht auf die jeweilige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der beiden Kantone dennoch zu begrüssen.

Antrag Grossrat Basel-Stadt: Wir bitten die Parlamentarierinnen und Parlamentarier des Grossrats dem einstimmigen Antrag der Bildungs—und Kulturkommission zu folgen und den Leistungsauftrag und Globalbeitrag 2022-2025 zu genehmigen.

Antrag Landrat Baselland: Wir bitten die Parlamentarierinnen und Parlamentarier des Landrats dem Antrag des Regierungsrates zu folgen und den Leistungsauftrag und Globalbeitrag 2022-2025 zu genehmigen.

Die Handelskammer beider Basel begrüsst den teilrevidierten Universitätsvertrag. Sie ist überzeugt davon, dass die gemeinsam entwickelten und erarbeitenden Massnahmen eine solide und stabile Basis für eine erfolgreiche Zukunft der Universität ist. So beinhaltet der Vertrag nun eine Neuregelung des Immobilienbereichs, die Einführung eines dynamischen Finanzierungsmodells, der Umsetzung der Eigentümerstrategie und die überarbeitete Governance-Struktur. Damit haben die beiden Tägerkantone ihre kurz-, mittel- und langfristigen Handlungsfelder, die sie anlässlich der Verhandlungen zur Leistungsperiode 2018-2021 definiert haben, umgesetzt, resp. Massnahmen festgelegt. Nachfolgend möchten wir jedoch auf zwei Punkte hinweisen, die in Zukunft wohl noch Fragen aufwerfen werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass diese Punkte die positive Gesamtwertung des vorliegenden Vertrages in keiner Weise schmälern soll.

Standortvorteil (ad § 33 Finanzierungsbeiträge der Vertragskantone)

Gemäss revidiertem Universitätsvertrag übernimmt der Kanton Basel-Stadt zehn Prozent des Restdefizits aufgrund des Standortvorteils. Aus unserer Sicht wäre es wichtig, dass in Zukunft nicht eine rein politische Festsetzung der Höhe des Standortvorteils in Betracht kommt, sondern die Berechnung mit entsprechenden Perimetern begründet werden kann. Das fördert Transparenz und somit auch Akzeptanz. Die auch im Hinblick auf möglichen Anpassungen, wenn wie angekündigt, ausgewählte Fakultäten in Zukunft auch auf Baselbieter Boden angesiedelt werden.

Immobilien (ad § 40 Immobiliengremium)

Das Konstrukt eines Immobiliengremiums unterstützt die Handelskammer sehr. Auch der Aufgabenbereich scheint ausgewogen. Bei der Zusammensetzung wäre aus Sicht der Wirtschaft sinnvoll, wenn auch Stellvertretende aus der Privatwirtschaft beigezogen würden. Der Vorteil dabei ist, dass Innovationen oder Kenntnisse der aktuellen Marktwertlage in die Zusammenarbeit von Universität und Kantonen einfliessen können. Leider wurde in der Stellungnahme des Regierungsrates unser Antrag zwar aufgeführt, aber nicht kommentiert.

Fazit und Antrag

Die Handelskammer unterstützt den vorliegenden Universitätsvertrag. Nach den politischen Turbulenzen, haben die Trägerkantone eine solide Basis für die Zukunft der Universität geschaffen. Wir sind auch überzeugt, dass mit dem dynamischen Finanzierungsmodell, der Auflösung des Immobilienfonds und Einführung einer Spartenrechnung nun die Immobilienkosten transparent ausgewiesen werden können. Wir bitten die Parlamentarierinnen und Parlamentarier des Landrats und des Grossrats, die Teilrevision des Universitätsvertrags zu genehmigen.

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