Stellungnahmen zu den Landratssitzungen vom 22. April 2021

16.04.2021

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 22. April 2021 Stellung.

Traktandum 9: Temporäre Lärmschutzmassnahme auf der A22; Thomas Noack; 2019/112

Die A22 wurde per 1. Januar 2020 vom Kanton an den Bund übergeben. Somit müsste die im Postulat angesprochene lärmmindernde Temporeduktionen von 80 km/h auf 60 km/h durch das ASTRA erfolgen. Das ASTRA ist sich der bestehenden Lärmimmissionen bewusst und plant weitere Lärmschutzmassnahmen zur Verbesserung der Situation. Wie im Postulat angesprochen, wurden bereits zahlreiche Streckenabschnitte nach Möglichkeit mit einem speziellen lärmdämmenden Belag versehen. Gemäss dem Bericht der Regierung muss bei einer Temporeduktion auf der A22 mit Ausweichverkehr durch Liestal und damit verbunden einer Verlagerung der Lärmimmissionen gerechnet werden. Ferner würde durch eine Temporeduktion die Funktionalität der Schnellstrasse in Frage gestellt, deren Aufgabe ja genau in der effizienten Bündelung des Verkehrs besteht. Die Handelskammer spricht sich gegen eine solche Verwässerung der Strassennetzhierarchie aus. Die Tatsache, dass das ASTRA weitere Lärmschutzmassnahmen plant und die Regierung sich für eine zeitnahe Umsetzung dieser Bundesmassnahmen stark macht, sprechen weiter gegen die Idee einer Temporeduktion auf der A22 mit dem Ziel der Lärmminderung.

Wir bitten Sie, den Empfehlungen der Regierung sowie der Umweltschutz- und Energiekommission zu folgen und das Postulat abzuschreiben.

Traktandum 17: Totalsperre Laufental verkürzen!; Jan Kirchmayr; 2020/241

Ausgehend von Umweltschutzauflagen ist der Doppelspurausbau der Bahninfrastruktur zwischen Grellingen und Duggingen mit einer fünfmonatigen Totalsperre verbunden. Gemäss der Mitteilung der SBB soll die Sperre durch ein möglichst kundenfreundliches Ersatzbusangebot kompensiert werden. Dadurch soll die Erreichbarkeit des Laufentals jederzeit sichergestellt werden. In Tat und Wahrheit stellt die extrem lange Sperrung für Pendler/Innen eine äusserst unerfreuliche Situation dar. Dies gilt für Zu- wie für Wegpendler/Innen. Es ist mit täglichen Staus auf der Strasseninfrastruktur zu rechnen. Dies ist ineffizient und unökologisch. Daher bitten wir Sie, das Postulat zur Prüfung von Optimierungsmöglichkeiten der Regierung zu überweisen.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 18: Massnahmen zur Reduktion der lokalen Hitzeentwicklung in dicht besiedelten Ortschaften; Thomas Noack; 2020/298

Vorliegende Motion fordert eine Anpassung des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) und der Raumplanungsverordnung (RBV), um im Baubewilligungsverfahren verbindliche Umgebungspläne einzufordern. Dadurch soll eine Reduktion der lokalen Hitzeentwicklungen in dicht besiedelten Ortschaften erreicht werden. Lokale Hitzeinseln entstehen insbesondere in urbanen Lagen mit wenig Wasser- und Grünflächen und einer schlechten Durchlüftung. Die schlechte Durchlüftung kann sowohl topographisch als auch architektonisch verursacht werden. Ausgehend von der ländlichen und kleinstädtischen Siedlungsstruktur mit vielen Grünflächen sind solche Hitzeinseln im Kanton Basel-Landschaft vergleichsweise selten. Der Ansatz die Eigentums- und Gestaltungsfreiheit der Eigentümer durch neue Auflagen zur Begrünung einzuschränken, erachten wir als unangemessen. Weitere Eingriffe in die Eigentumsfreiheiten gefährden nicht nur die Standortattraktivität, sondern sind auch unnötig. Bereits heute sind sich Bauherren der negativen Effekte einer zu starken Bodenversiegelung bewusst und treffen bei der Planung und Ausführung entsprechende Massnahmen. Das Vermeiden unnötiger lokaler Hitzeinseln ist also auch ohne starre staatlichen Vorgaben im Interesse der Eigentümer. Komplizierte und unflexible Vorgaben gilt es daher dringendst zu vermeiden.

Wir bitten Sie, die Motion nicht an den Regierungsrat zu überweisen.

Traktandum 22: Ausweiten PCGG auf bedeutende Leistungserbringer; Klaus Kirchmayr; 2020/346

Der Regierungsrat legt in seiner Stellungnahme den Unterschied zwischen einer Organisation im Eigentum des Kantons und einer Organisation, die im Auftrag des Kantons Leistungen erbringt dar. Bei ersteren kommt das PCGG zur Anwendung, bei letzteren das Staatsbeitragsgesetz. Diese klare Trennung und unterschiedliche Handhabung ist sinnvoll. Das Staatsbeitragsgesetz wurde erst kürzlich totalrevidiert und im November 2019 mit über 80 Prozent Ja-Stimmen von der Stimmbevölkerung angenommen. Dieses Gesetz und die dazugehörige Verordnung regeln, wie bei Problemen mit der Leistungserbringung vorzugehen ist. Die Unterstellung unter das PCGG würde eine stärkere Einflussnahme des Kantons auf strategischer Ebene bedeuten und die betroffenen Organisationen damit näher zum Kanton ziehen. Eine Notwendigkeit hierfür und für eine erneute Revision der Bedingungen für Staatsbeitragsempfänger nach derart kurzer Zeit ist nicht ersichtlich.

Wir bitten Sie, die Motion als Postulat entgegenzunehmen und dieses abzuschreiben.

Traktandum 26: Corona-Krise: Bank-Gewinne für Berufsbildung; Marc Scherrer; 2020/343

Wie die meisten anderen Banken geht auch die BLKB aktuell nicht davon aus, dass durch die Covid-Kredite ein Gewinn erwirtschaftet werden kann. Sollte dies gleichwohl der Fall sein, wurde bereits kommuniziert, dass die Bank den Betrag spenden oder in anderer geeigneter Form der Wirtschaft zur Verfügung stellen würde. Der im Postulat vorgeschlagene Mechanismus wäre ordnungspolitisch unsauber und würde eine nicht nachvollziehbare Prioritätenordnung im Aufgabenportfolio des Kantons schaffen.

Wir bitten Sie deshalb, das Postulat nicht zu überweisen.

Traktandum 28: Erhalt von Lehrstellen; Anita Biedert; 2020/324

Wir unterstützen den Bericht der Bildungs- Kultur- und Sportdirektion vollumfänglich.

Wir bitten Sie deshalb, die Motion als Postulat entgegenzunehmen und dieses abzuschreiben.

Traktandum 29: Verbindliche Geschlechterquoten an allen Fakultäten der Universität Basel; Miriam Locher; 2020/334

Die Universität ist seit Jahren bestrebt, den Frauenanteil bei der Besetzung von Professuren zu steigern. Die Entscheidungsgremien, in welchen auch Diversity-Beauftragte sitzen, sowie das Rektorat und schlussendlich der Universitätsrat haben in dem jeweiligen Prozess Mitspracherecht. Zudem ist der Universität Basel sehr wohl bewusst, dass eine höhere Anzahl von Professorinnen national wie international die Reputation einer Universität stärken. Wie die Motionärin selbst erwähnt, wird von ihr geforderte Frauenquote bereits in einigen Fakultäten erfüllt und zwar dort, wo sich auch genügend Frauen auf der entsprechenden akademischen Stufe befinden. Es macht aus Sicht der Wirtschaft keinen Sinn, eine Frauenquote für die Professur für jene Fakultäten einzufordern, in denen schlichtweg der akademische Nachwuchs fehlt. Damit würde man in Kauf nehmen, dass z.B. Professuren in Naturwissenschaftlichen Fakultäten unbesetzt bleiben. Der Fachkräftemangel im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) zeigt sich nicht nur in der Wirtschaft, sondern auch beim akademischen Nachwuchs und hier fehlt es insbesondere immer noch an weiblichen Akademikerinnen. Um das genauer zu veranschaulichen, werfen wir einen Blick auf die Masterabschlüsse der MINT-Fächer. Während mittlerweile in Chemie und Life Sciences ein Frauenanteil von 57 Prozent erreicht wird, sind es in der Studienrichtung Technik nur noch 20 Prozent, resp. in der Informatik 17 Prozent (Bundesamt für Statistik, 2019). Mit ihrer Forderung, die Besetzung aller Professuren mit einer Frauenquote zu belegen, greift die Motionärin nicht nur in die Autonomie der Universität ein – aus Sicht der Handelskammer beider Basel gefährdet sie damit auch den dringend benötigten MINT-Nachwuchs, sollten Professuren aufgrund fehlender Kandidatinnen nicht besetzt werden können.

Wir bitten Sie, die Motion abzulehnen

Traktandum 37: ÖV-Erschliessung von Arbeitsgebieten kantonaler Bedeutung; 2020/459

Die Motion fordert eine bessere ÖV-Erschliessung der Arbeitsgebiete von kantonaler Bedeutung. Die Erreichbarkeit ist ein zentraler Standortfaktor für den Erfolg eines Arbeitsgebiets. Aktuell zeigen sich bei den Erschliessungsqualitäten der einzelnen Arbeitsgebiete grosse Unterschiede. Insbesondere zur weiteren Entwicklung der peripher gelegenen Arbeitsgebiete von kantonaler Bedeutung, die nach Richtplanverständnis einer Wohnnutzung vorbehalten bleiben, ist eine optimale Erschliessung wichtig.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 43: Hürden für erneuerbare Energien endgültig abbauen: Solaranlagen ausdrücklich zulassen; Saskia Schenker; 2020/422 und
Traktandum 44: Hürden für erneuerbare Energien endgültig abbauen: Kompetenzen der kantonalen Fachstelle Denkmalschutz klar definieren; 2020/424

Die beiden Motionen zeigen exemplarisch, dass unflexible Bestimmungen und Überregulierungen oft unerwünschte Konsequenzen zur Folge haben. Weil eine fallspezifische Interessenabwägung in der Raumpolitik besonders wichtig ist, sind Überregulierungen besonders störend. Oftmals verhindern sie optimale und massgeschneiderte Lösungen. Die moderaten Ansätze der beiden Motionen, welche Einschränkungen zum Bau von Solaranlagen nicht prinzipiell ausschliessen, finden wir daher begrüssenswert und eine wichtige Voraussetzung für eine objektive Interessenabwägung.

Wir bitten Sie, die beiden Motionen der Regierung zu überweisen.

Traktandum 46: Ja zu einem Lehrplanteil A mit klar definierten Stoffinhalten und Themen; Regina Werthmüller; 2020/428

Mit der Abstimmung vom 7. März 2021 hat sich die Stimmbevölkerung klar gegen eine Kürzung der Kompetenzen und gegen eine entsprechende Verankerung im Gesetz ausgesprochen. Mit der Digitalisierung wird klar aufgezeigt, dass ein Lehrplan dynamisch sein soll und sich auch relativ kurzfristig den aktuellen Begebenheiten anpassen muss: Die teilweise rasanten Entwicklungen in der Arbeitswelt müssen auch in der Bildung berücksichtigt werden. Das zeigt auch exemplarisch der Lehrplan Medien und Informatik.

Wir bitten Sie daher, die Motion abzulehnen.

Traktandum 51: EK-Strategie Kanton; Klaus Kirchmayr; 2020/447

Die Motion fordert eine Eigenkapital-Strategie für den Kanton sowie allenfalls notwendige Instrumentarien zu dessen Bewirtschaftung. Zu Recht weist der Motionär darauf hin, dass ein zu hohes Eigenkapital die Gefahr birgt, politische Begehrlichkeiten zu wecken. Dennoch erscheint der Handelskammer eine zusätzliche Strategie nicht sinnvoll. Der Kanton verfügt bereits über eine Finanzstrategie, in welcher strategische Ziele formuliert werden. So gehört die Stärkung des Eigenkapitals zu den vier finanzstrategischen Zielsetzungen des Kantons. Weil die Schuldenbremse sich am Stand des Eigenkapitals orientiert, hat der Regierungsrat als Mindestziel einen Kapitalbestand von 12 bis 16 Prozent des Aufwandes definiert, wobei 8 Prozent den Warnwert für Korrekturmassnahmen darstellen. Liegt nun der Eigenkapitalwert konstant deutlich über dem Zielwert des Regierungsrates, geben die weiteren finanzstrategischen Zielsetzungen die Richtung vor. Der langfristige Abbau der Nettoverschuldung ist ein weiteres Ziel, welches dann verfolgt werden könnte und müsste. Schliesslich ist zu beachten, dass auch die Langfristplanung eine strategische Grundlage darstellt, welche die Richtung für den Umgang mit hohem Eigenkapital vorgibt. So sieht die LFP 1 eine Revision der Einkommens- und Vermögenssteuern vor. Hierzu ist es notwendig, dass der Kanton über einen ausreichenden finanziellen Spielraum verfügt. Dabei obliegt es selbstverständlich dem Landrat darüber zu befinden, ob die entsprechenden LFP auch effektiv umgesetzt werden. Dies gälte aber auch im Falle einer Eigenkapital-Strategie. Zusammenfassend verfügt der Kanton aus Sicht der Handelskammer heute bereits über ausreichende strategische Grundlagen. Eine zusätzliche Strategie birgt demgegenüber das Risiko der Übersteuerung, mit mehreren Strategien, die auf dasselbe Substrat einwirken.

Wir bitten Sie, die Motion abzulehnen.

Traktandum 65: Armutsstrategie VI: Konkretisierung Raumplanungs- und Baugesetz §38 Abs.2 lit.e; Pascale Meschberger; 2020/496

Mit der Motion sollen die bisherigen Bestimmungen zum sozialen Wohnungsbau in Quartierplänen für private Investoren verbindlicher werden. Die Handelskammer beider Basel lehnt solche investitionshemmenden Auflagen ab. Die Erfahrung aus anderen Kantonen zeigt, dass solche Instrumente die Verfügbarkeit von günstigem Wohnraum nicht forcieren. Der Vorstoss könnte je nach Umsetzung sogar dazu führen, dass das Instrument des Quartierplans an Bedeutung verliert und vermehrt zonenkonform gebaut wird. Dies ist weder in Sinne einer Förderung des verdichteten Bauens, noch hilfreich zur Schaffung von neuem Wohnraum.

Wir bitten Sie, der Empfehlung der Regierung zu folgen und die Motion abzulehnen.

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