Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 3. und 10. Februar 2021

28.01.2021

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen vom 3. und 10. Februar 2021 Stellung.

Traktandum 24.2: Joël Thüring und Konsorten betreffend Sistierung der Einführung von Lohngleichheitskontrollen im Beschaffungswesen

Die Unternehmen befinden sich derzeit, wie wir alle, pandemiebedingt in einer schwierigen Situation. Eine zusätzliche bürokratische Belastung ist gerade jetzt nicht tragbar, weshalb eine Sistierung angebracht ist. Wir verweisen Sie hierzu auf die Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Basel.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 24.4: Pascal Messerli und Konsorten betreffend Kündigung der Städtepartnerschaft mit Shanghai

Die Motion fordert, die Städtepartnerschaft mit Shanghai zu beenden und sämtliche damit in Verbindung stehenden Verträge und Vereinbarungen zu kündigen. Begründung sind die Menschenrechtslage sowie die politischen Verhältnisse in China. Eine Kündigung der Städtepartnerschaft mit Shanghai würde an den politischen Verhältnissen in China nichts ändern. Basel-Stadt pflegt seit 13 Jahren eine Städtepartnerschaft mit Shanghai. Die Partnerschaft bietet eine Plattform, auf der sich Akteure aus den Bereichen Kultur, Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung und Gesellschaft austauschen können. Dieser Austausch ist aus unserer Sicht wichtig. China ist die zweitgrösste Volkswirtschaft der Welt. Sie ist ein bedeutender Handelspartner der Schweiz (Nummer 4 der wichtigsten Absatzmärkte). Die Schweiz hat ein fundamentales Interesse daran, sich mit diesem komplexen Land auseinanderzusetzen und den Dialog zu fördern. Die Kritik der Menschenrechtssituation ist richtig, sie muss aber auf nationaler Ebene und im Idealfall gemeinsam mit anderen Staaten erfolgen. Als Kanton sollten wir es vermeiden, China auf seine Menschenrechte zu reduzieren. Wir vergeben uns dadurch die Chance, uns mit diesem komplexen Land auseinanderzusetzen.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 37: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion Patricia von Falkenstein und Konsorten betreffend Erkenntnisse aus der Corona-Krise und ihrer Bewältigung

Die Motion fordert vom Regierungsrat einen Bericht über die Erkenntnisse aus der Corona-Krise und ihrer Bewältigung. Es ist richtig, nach Abschluss der Krise eine sorgfältige Analyse der Auswirkungen und Massnahmen vorzunehmen, um die richtigen Lehren für allfällige Krisen der Zukunft zu ziehen. Der Regierungsrat führt in seiner unterstützenden Stellungnahme aus, dass die Krise aktuell enorme Personalressourcen bindet. Sobald die Pandemie jedoch eingedämmt wird, sollte eine entsprechende Analyse ausgearbeitet werden.

Wir bitten Sie, dem Regierungsrat zu folgen und die Motion zu überweisen.

Traktandum 61: Anzug Jeremy Stephenson und Konsorten betreffend Planung von Wirtschaftsflächen gemeinsam mit dem Kanton Basel-Landschaft

Die Wirtschaftsregion Basel ist für ihre Entwicklung auf attraktive Wirtschaftsflächen angewiesen. Die Wirtschaftsflächen im Kanton Basel-Stadt sind zwischen 1982 und 2014 um 17 Prozent kleiner geworden (Arealstatistik, Bundesamt für Statistik). Dies ist eine direkte Konsequenz der knappen Flächenverfügbarkeit im Stadtkanton. Daher ist die kantonsübergreifende strategische Raumplanung für das Funktionieren des Wirtschaftsraums Basel zentral. Wie im Regierungsratsbeschluss festgehalten wurde, haben Vertreter der Verwaltungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie der regionalen Wirtschaftsverbände die Entwicklung der Wirtschaftsflächen in den beiden Basel im Rahmen einer Arbeitsgruppe untersucht und zahlreiche Handlungsempfehlungen erarbeitet. Dies verdeutlicht, dass weiterhin Herausforderungen und Optimierungspotenzial bei den regionalen Wirtschaftsflächen besteht. Die Handlungsempfehlungen müssen nun vertieft und auf ihre Umsetzbarkeit hin geprüft werden. Hierfür stehen die Wirtschaftsverbände gerne weiterhin zur Verfügung. Eine Abschreibung des Anzugs ist derzeit verfrüht.

Wir bitten Sie, den Anzug stehenzulassen.

Traktandum 64: Motion Jürg Stöcklin und Konsorten betreffend Anpassung von § 7 Energiegesetz

Mit der vorliegenden Motion sollen die hohen Anforderungen bezüglich CO2-Neutralität an das Fernwärmenetz der IWB auch für kleinere Wärmeverbünde gelten. Als Wärmeverbund gilt eine zentrale Wärmeerzeugungsanlage, die für mehrere Liegenschaften in Betrieb ist. So zum Beispiel auf grösseren Industrieanlagen oder zur gleichzeitigen Nutzung für mehrere Wohnliegenschaften. Insbesondere bei Wärmeverbünden mit grossen Nachfragespitzen können diese Anforderungen an die CO2-Neutralität nicht so einfach erreicht werden. Häufig genutzte CO2-neutrale Wärmequellen kleinerer Wärmeverbünde, wie beispielsweise Abwärme, liefern konstante Wärme und eignen sich daher nur bedingt zur Deckung von Nachfragespitzen. Daher werden diese Spitzen in der Regel durch flexibel einsetzbare Gasheizsysteme gedeckt. Die starren Forderungen dieser Motion eignen sich somit nicht für alle Wärmeverbünde gleichermassen. Es ist zu befürchten, dass bei einer Umsetzung dieser Motion viele der bestehenden Wärmeverbünde zurückgebaut und durch individuelle Wärmesysteme ersetzt werden, was aus Effizienzgedanken nachteilig wäre.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 65: Motion Thomas Widmer-Huber und Konsorten betreffend Konjunkturprogramm Basel-Stadt 200 Millionen Franken mit Massnahmen zur Abdämpfung der Krise

Soforthilfen, die rasch Unterstützung für betroffene Kreise leisten und Konjunkturprogramme, die mittel- und langfristig die Nachfrage ankurbeln, sind deutlich zu unterscheiden. Während Soforthilfen in der aktuellen Lage zur Abfederung der Krise geeignet und effizient sind, ist die Wirksamkeit von Konjunkturprogrammen höchst fraglich. So ist die Nachfrage aktuell nicht prinzipiell tief, sondern aufgrund von gesundheitspolitischen Massnahmen eingeschränkt bzw. teilweise verunmöglicht. Eine Stimulierung der Nachfrage ist daher nicht angezeigt, zumal die Anzeichen gut stehen, dass sich die Konjunktur im Verlauf des Jahres 2021 erholen wird. Dies zeigt auch eine aktuelle Analyse von «avenir suisse». Hinzu kommt die zeitliche Verzögerung eines Konjunkturprogrammes – bis dieses in der Wirtschaft wirksam würde, dürften Jahre vergehen und damit für Unternehmen, die sich aktuell in der Krise befinden, zu spät kommen. Die Regierung führt in ihrer Stellungnahme korrekterweise aus, dass mit der Verknüpfung von Konjunkturprogrammen mit Investitionen in den Klimaschutz, nicht diejenigen Branchen unterstützt werden, welche aktuell am meisten leiden. Zusätzlich unterliegt der Kanton bei Investitionen solcher Grössenordnungen dem Submissionsgesetz, womit ebenfalls fraglich wäre, ob die gesprochenen Gelder überhaupt bei Unternehmen aus der Region ankommen würden. Abschliessend erscheint der Betrag von 200 Millionen Franken willkürlich und würde den Staatshaushalt enorm belasten.

Wir bitten Sie, den Vorstoss weder als Motion noch als Anzug zu überweisen.

Traktandum 69: Motion betreffend Stadtbildkommission

Mit den im Bericht des Regierungsrats aufgeführten Verordnungsanpassungen ist die Motion der Bau- und Raumplanungskommission umgesetzt. Ausgehend von der Formulierung der Motion bleiben die Verbindlichkeit der Entscheide der Orts- und Dorfbildkommissionen in Riehen und Bettingen unverändert bestehen. Im Sinne der Parität sollte diese Ungleichbehandlung zeitnah behoben werden. Dank der erfolgten Gleichstellung der Stadtbildkommission mit anderen Fachinstanzen wird die umfassende und ausgewogene Güterabwägung ausserhalb der Schutz- und Schonzonen gestärkt. Dies ist aus Sicht der Handelskammer sehr begrüssenswert.

Wir bitten Sie, die Motion als erledigt abzuschreiben.

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