Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 28. Januar 2021

22.01.2021

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 28. Januar 2021 Stellung.

Traktandum 4: «Baselbieter KMU-Corona-Härtefall-Hilfe 2.0»; Erhöhung der Ausgabenbewilligung; 2021/12

In der Wintersession 2020 haben die eidgenössischen Räte eine weitere Erhöhung des Gesamtvolumens für die Härtefallmassnahmen um 1,5 Milliarden Franken beschlossen. Stockt der Kanton Basel-Landschaft seinen Anteil auf die beantragten 17,67 Millionen Franken auf, stehen mit dem Bundesanteil den Baselbieter KMU insgesamt 77,5 Millionen Franken für das kantonale Härtefallprogramm zur Verfügung. Mit dem Einsatz des Betrages ausschliesslich für À-fonds-perdu-Beiträge und Bürgschaften wird auf das bereits bewährte System gesetzt, womit Unterstützungsbeiträge rasch und zielgenau bei den Unternehmen ankommen. Die Handelskammer beider Basel hat die Unterstützungsmassnahmen in der Krise stets unterstützt, wenn diese zielgerichtet, verhältnismässig und rasch umsetzbar waren. Aufgrund der andauernden wirtschaftlichen Einschränkungen durch behördliche Massnahmen und dem zweiten erfolgten Lockdown, sind die Kriterien auch bei dieser Vorlage erfüllt. Auch wenn eine Härtefallregelung, die sich an einer definierten Umsatzeinbusse orientiert, stets zu Grenzfällen und dadurch Ungerechtigkeiten führt, ist die Regelung relativ fair und vor allem rasch und zielgenau einsetzbar.

Wir empfehlen, den beantragten Beschlüssen zuzustimmen und die zusätzlichen 7,75 Millionen Franken zu sprechen.

Traktandum 23: Für einen «echten Nettolohn» auch in Baselland; Miriam Locher; 2019/821

Das Postulat möchte ein Lohnabzugsverfahren prüfen, so wie es in der Vergangenheit bereits in Basel-Stadt ausgearbeitet und letztlich abgelehnt wurde. Neu müssten die Arbeitgeber für ihre Mitarbeitenden den Lohnabzug vornehmen, womit Arbeit, Kosten und Haftungsrisiken auf die Wirtschaft übertragen würden. Es bliebe jedoch beispielsweise offen, wie mit der Steuerschuld zu verfahren wäre, wenn der Arbeitgeber die Lohnabzüge nicht ordnungsgemäss an den Staat überweist. Wegen einer genau definierten Personengruppe mit Steuerschulden, sollte nicht ein ganzes System geändert werden. Zumal diese Personengruppe schon heute ohne weiteres in Eigenverantwortung einen automatischen Dauerzahlungsauftrag einrichten könnte. Damit würden unnötige bürokratische Aufwände für die Unternehmen geschaffen. Und es wäre zu befürchten, dass genau die betroffene Personengruppe keinen Gebrauch vom freiwilligen Lohnabzug machen würde, weil sie das Geld anderweitig benötigt. Schliesslich ist nicht zu begründen, weshalb Steuerschulden gegenüber anderen Schulden privilegiert behandelt werden sollen. Der Regierungsrat bestätigt in seiner Stellungnahme diese Argumente und weist zudem darauf hin, dass Personen mit Steuerschulden kaum von einem freiwilligen Lohnabzug Gebrauch machen würden.

In Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberverband Basel bitten wir Sie deshalb, das Postulat nicht zu überweisen.

Traktandum 31: Verkehrssituation in der Birsstadt verbessern; 2020/115

Mit dem Mobilitätskonzept Birsstadt soll die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung der Kommunen im Perimeter der Birsstadt möglichst konkret und griffig aufeinander abgestimmt werden. Die Initiative der Gemeinden zur institutionalisierten Zusammenarbeit ist für den Kanton Basel-Landschaft neu. Die Handelskammer begrüsst die Ausarbeitung von grenzüberschreitenden Mobilitätskonzepten für funktionale Räume. Ausgehend von fehlenden Erfahrungswerten sind die Schnittstellen zwischen der regionalen Planungsgruppe Birsstadt und dem Kanton noch nicht bis ins letzte Detail abgestimmt. Wie der Stellungname des Regierungsrats zu entnehmen ist, sind die Anliegen der Motion bereits sichergestellt. Wir bitten Sie daher, die Motion als Postulat zu überweisen.

Wir bitten Sie, der Stellungnahme des Regierungsrats zu folgen und die Motion als Postulat zu überweisen.

Traktandum 32: Eingeschränktes Wohnen in Gewerbe- und Industriebauten muss möglich sein; Susanne Strub; 2020/104

Mit der Motion «Eingeschränktes Wohnen in Gewerbe- und Industriebauten muss möglich sein» soll das Wohnen auf Industrie- und Gewerbearealen vereinfacht werden. In der Motion wird auf die Interpellation 2018/1015 verwiesen. In deren Beantwortung stellte der Regierungsrat klar, dass eine Wohnnutzung auf Wirtschaftsflächen unter Auflagen bereits heute möglich ist. Diese Auflagen sind wichtig. Denn mit der grundsätzlichen Trennung von Wirtschafts- und Wohnflächen kann die Flächenverfügbarkeit für emissionsstarke Unternehmen gesichert werden, indem Konflikte vermieden werden. Die Handelskammer setzt sich für flexible Nutzungsvorschriften auf Wirtschaftsflächen ein. Weil die Flexibilität bezüglich der Wohnnutzung auf Wirtschaftsflächen aber bereits heute gegeben ist und eine Ausweitung zu einer Einschränkung der Flexibilität hinsichtlich der wirtschaftlichen Nutzung führen würde, lehnen wir diese Motion ab. Zur detaillierteren Überprüfung der gängigen Vollzugspraxis, die offenbar eine Praxis umsetzt, die nicht dem Gesetzgeber entspricht, bitten wir Sie die Motion als Postulat zu überweisen. Da das Aufweichen der Trennung zwischen Wirtschafts- und Wohnflächen für emissionsstarke Unternehmen unvorteilhaft wäre, lehnen wir eine Lockerung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab.

Wir bitten Sie, die Motion als Postulat zu überweisen.

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