Stellungnahme zu den Grossratssitzungen vom 19. Oktober 2022

14.10.2022

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzung vom 19. Oktober 2022 Stellung.

Traktandum 16: Bericht der Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission zum Ausgabenbericht betreffend Ausgabenbewilligung für die zur Neuorganisation des Aeschenplatzes notwendige Projektierung

Der Aeschenplatz ist ein seit Jahrzehnten überlastester und gleichzeitig wichtiger Verkehrsknoten. Eine Neugestaltung zum Nutzen aller Verkehrsteilnehmer unterstützt die Handelskammer daher ausdrücklich. Die vorliegenden Planungen überzeugen uns jedoch nicht. Für detaillierte Informationen verweisen wir auf die gemeinsame Stellungnahme der Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr Nordwestschweiz (IGöV) sowie des Gewerbeverbands Basel-Stadt.

Wir bitten Sie, den Ausgabenbericht an den Regierungsrat zurückzuweisen.

Traktandum 17: Bericht der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission zum Ratschlag zu einer Änderung des Gesetzes über die Information und den Datenschutz vom 9. Juni 2010 (Informations- und Datenschutzgesetz, IDG) und weiterer Gesetze (Anpassung an die europäischen Datenschutzreformen und weitere Anpassungen) sowie Bericht zum Anzug Thomas Gander und Konsorten zur Schaffung von rechtlichen Grundlagen für die Anwendung von Algorithmus basierter Instrumente in der Polizeiarbeit

Anpassungen des Gesetzes über die Information und Datenschutz (IDG), sowie einzelner Datenschutz-Bestimmungen in weiteren Gesetzen sind dringend notwendig. Mit den Anpassungen muss sichergestellt werden, dass die Anforderungen der EU-Richtlinie zum Datenschutz (Richtlinie [EU] 2016/680), die als Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands zwingend ist, erfüllt werden. Zudem müssen Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Schweiz weiterhin einen Angemessenheitsbeschluss erwirken und die modernisierten Europarats Konvention zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (Europarats-Konvention 108+) ratifizieren kann. Anpassungsbedarf an die EU-Datenschutzreformen besteht nicht nur seitens des Bundes, sondern auch der Kantone. Die Kantone müssen sowohl die Europarats-Konvention 108+ als auch die Richtlinie (EU) 2016/680 umsetzen. Zudem wird für die Beurteilung des angemessenen Datenschutzniveaus durch die EU-Kommission auch das Niveau des kantonalen Rechts mitberücksichtigt.

Wir bitten Sie, den Grossratsbeschluss zuzustimmen und den Anzug Anzug Thomas Gander und Konsorten abzuschreiben.

Traktandum 23.7: Melanie Nussbaumer und Konsorten betreffend Erhöhung der Abschlüsse auf der Sekundarstufe II

Das Erziehungsdepartement steht bereits mit den Wirtschaftsverbänden (HKBB, AGV, GVBS) im Austausch: Gemeinsam werden wir noch in diesem Jahr u.a. auch dieses Thema aufnehmen. Aus diesem Grund sehen wir es als verfrüht, Studien in Auftrag zu geben, resp. bereits kurzfristig greifende Massnahmen zu ergreifen. Die Problematik ist vielschichtig und soll auch aus diversen Perspektiven betrachtet und dann umsichtig angegangen werden.
Das Thema ist für die Wirtschaft aber sehr wichtig und ist – wie erwähnt – bereits in Bearbeitung.

Wir bitten Sie daher, den Anzug zu überweisen

Traktandum 23.8: Luca Urgese und Konsorten betreffend digitale Steuererklärung für juristische Personen

Die Bevölkerung des Kantons Basel-Stadt kann seit 2021 die Steuererklärung vollständig digital einreichen. Seither ist es nicht mehr erforderlich, auf dem Postweg Unterlagen einzureichen. Damit wurde ein wichtiger Schritt hin zu einer digitaleren Verwaltung unternommen. Für die Unternehmen im Kanton steht diese Möglichkeit heute noch nicht zur Verfügung. Andere Kantone sind in diesem Bereich schon weiter fortgeschritten. So ist die vollständig digitale Steuererklärung für juristische Personen beispielsweise im Kanton Bern bereits bewährte Praxis.

Mit der digitalen Steuererklärung für juristische Personen könnte der Kanton Basel-Stadt die Unternehmen von unnötigem Papierkram entlasten und damit zu weniger Bürokratie beitragen. Zudem würde er sich als attraktiver, zeitgemässer und dienstleistungsorientierter Unternehmensstandort weiter verbessern. Auch für den Kanton auf der Empfängerseite würde sich damit eine Vereinfachung des Veranlagungsprozesses ergeben.

Wir bitten Sie, den Anzug zu überweisen.

Traktandum 23.10: René Brigger und Konsorten betreffend Berücksichtigung Kostenmiete bei Berechnung der Mehrwertabgabe

Investitionen in Wohnraum in Basel-Stadt werden nicht erst seit Annahme des revidierten Wohnraumfördergesetzes im vergangenen Herbst beständig unattraktiver. Einseitige und sich teilweise auch widersprechende Forderungen, etwa nach möglichst preisgünstigem Wohnraum bei gleichzeitiger CO2-Neutralität, wie sie die Initiative «Basel baut Zukunft» aufstellen, sind ein Beispiel dafür.
Der vorliegende Anzug könnte unter Umständen zwar in der Tat dazu beitragen, dass die ohnehin bereits erfolgte Regulierung für mehr preisgünstigen Wohnraum finanziell etwas abgemildert würde (Punkt 1 des Vorstosses). Insbesondere Punkt 3 des Vorstosses empfinden wir jedoch als übergriffig. Er sieht vor, «Mietzinsauflagen (Kostenmiete), sofern im Planungsprozess Mehrwertabgaben fällig werden, grundbuchlich oder sonstwie nachhaltig [zu sichern].» Ein dauerhaftes Festschreiben von Mietzinsauflagen wie der Kostenmiete im Grundbuch (oder «sonstwie») würde insbesondere private Investitionen nochmals deutlich unattraktiver machen. In Zeiten steigender Baukosten durch Personal- und Materialmangel sowie höherer Zinsen für Fremdkapital muss ohnehin von einem verringerten Bauvolumen ausgegangen werden, wie es an zahlreichen Orten bereits zu beobachten ist. Es sollte daher vielmehr darauf hingewirkt werden, die Bautätigkeit durch Regulierungsabbau wieder zu attraktivieren. Denn bei knappen und immer knapper werdenden Margen, werden zuerst die am wenigsten profitablen Projekte – sprich auch solche des preisgünstigen Wohnraums – gestoppt.

Wir bitten Sie, den Anzug nicht zu überweisen.

Traktandum 23.14: Nicole Amacher und Konsorten betreffend Unterzeichnung der Lohngleichheitscharta aller Betriebe mit kantonaler Beteiligung

Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit von Unternehmen sehen wir kritisch. Für die detaillierte Begründung verweisen wir auf die Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Region Basel.

Wir bitten Sie, den Anzug nicht zu übweisen.

Traktandum 28: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion Andrea Strahm und Konsorten betreffend gelebter Baumschutz

Die Handelskammer beider Basel versteht, dass Bäume zu einer hohen Lebensqualität beitragen und deshalb nicht leichtfertig gefällt werden sollten. Sie gibt jedoch zu bedenken, dass Bauvorhaben bereits heute eine Vielzahl an Auflagen und Anforderungen zu berücksichtigen haben. Wenn aufgrund der vorliegenden Motion der Baumschutz restriktiver ausgelegt wird, kann dies zur weiteren Verzögerung von wichtigen Bauvorhaben beitragen. Wenn solche nicht umgesetzt werden können, führt dies unter Umständen ebenfalls zu einer Verminderung der Lebensqualität.

Wir bitten Sie dem Regierungsrat zu folgen und die Motion nicht zu überweisen.

Verschiedene Vorstösse zum Thema klimagerechtes Bauen (Traktanden 29,30,31)

Die Handelskammer beider Basel unterstützt die nationalen und internationalen Ziele zur Bekämpfung oder Abfederung des Klimawandels. Um die Vielzahl von Ideen und Lösungsansätzen zu bündeln, bedarf es jedoch eines geeigneten Gefässes, um ein konzises, ausgeglichenes Massnahmenpaket auszuarbeiten. Dieses Gefäss ist aus unserer Sicht die Spezialkommission Klimaschutz (SpezKo Klima), welche wir von Beginn an befürwortet haben. Die SpezKo Klima hat unter fachkundiger Beratung 13 konkrete Vorstösse formuliert, welche bereits parlamentarisch beraten wurden. Die Handelskammer plädiert dafür, dass diese Vorstösse, welche wir teils befürworten, teils ablehnen, nun sukzessive abgearbeitet werden. Wir empfinden es daher als nicht zielführend, den parlamentarischen Betrieb und die Verwaltung mit einer zusätzlichen Flut von klimarelevanten Vorstössen de facto lahmzulegen. Im Gegenteil, durch die ineffiziente Bindung von Ressourcen bei allen Beteiligten erweisen die Einreichenden dem effektiven Klimaschutz einen Bärendienst.

Auch inhaltlich lehnen wir die diversen neuen Vorstösse ab, da sie zur bereits bestehenden Überregulierung in der Baubranche beitragen, zu weiteren Verzögerungen bei der Entwicklung von Transformationsarealen führen oder die Ausweitung staatlicher Aufgabenfelder verlangen.

Wir bitten Sie, die Vorstösse nicht zu überweisen.

 

 

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