8. Generellen Leistungsauftrags im Bereich des öffentlichen Verkehrs – Fortführung für die Jahre 2020 und 2021

Grundsätzlich ist die Handelskammer beider Basel mit den Zielsetzungen des 8. Generellen Leistungsauftrag öffentlicher Verkehr einverstanden. Aus Sicht der Kammer fehlt bislang jedoch die Förderung von Multimodalität, insbesondere die Verknüpfung des ÖV mit dem MIV. Die Wahl des Verkehrsträgers drückt überdies eine Konsumpräferenz aus. Fällt diese zugunsten des MIV aus, ist dies im Rahmen einer liberalen Gesellschaftsordnung nicht nur zu tolerieren, sondern gleichberechtigt zum ÖV zu achten.

Member.HUB