OECD-Mindeststeuer: Alle Kantone profitieren

31.03.2023

Die OECD-Mindeststeuer von 15 Prozent führt zu höheren Steuereinnahmen. Das Bundesparlament einigte sich nach langem Ringen auf einen Anteil von 75 Prozent zu Gunsten der Kantone. Dies begünstigt nicht nur die Sitzkantone von grossen Unternehmen, sondern über den Finanzausgleich auch die anderen Kantone. Deshalb sprechen sich alle Kantone für ein JA am 18. Juni 2023 aus.

Grosse, international tätige Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro pro Jahr sind aufgrund einer Steuerreform der OECD/G20 ab 2024 mit einer globalen Mindeststeuer von 15 Prozent konfrontiert. Davon sind allein in der Region Basel rund 100 Unternehmen betroffen. In der Schweiz wird diese Mindeststeuer mit einer sogenannten Ergänzungssteuer umgesetzt. Wird der Gewinn eines Unternehmens aufgrund der Steuerregeln im Kanton mit weniger als 15 Prozent besteuert, wird mit der Ergänzungssteuer dafür gesorgt, dass die Vorgabe von 15 Prozent erreicht wird. Würde die Schweiz das nicht tun, hätten andere Staaten das Recht, diese Steuer zu erheben. Bund und Kantone würden Steuereinnahmen verlieren, die Unternehmen müssten mehr Steuern im Ausland bezahlen. Das ist nicht im Interesse der Schweiz.

Der Bund schätzt, dass dadurch zusätzliche Steuereinnahmen von 1 bis 2,5 Milliarden Franken entstehen. 25 Prozent dieser Steuereinnahmen fliessen in die Kasse des Bundes. Der übrige Anteil geht an die Kantone. Die Ergänzungssteuer fliesst zunächst dorthin, wo sie erhoben wird. Das bedeutet, dass die Kantone, die Sitz von betroffenen Unternehmen sind, zusätzliche Steuereinnahmen erhalten.

Dank Finanzausgleich profitieren alle Kantone

Auf den ersten Blick profitieren von dieser Reform somit nur Sitzkantone. Dazu gehören insbesondere Basel-Stadt, Zug oder Zürich. Doch der Eindruck täuscht. Denn die Schweiz kennt mit dem Nationalen Finanzausgleich (NFA) einen Mechanismus, der diese Steuereinnahmen umverteilt.

Der Verteilungsmechanismus des NFA ist nicht ganz einfach nachzuvollziehen. Vereinfacht gesagt gilt: Je höher der Anteil der Kantone an der Ergänzungssteuer, desto höher werden Firmengewinne im NFA berücksichtigt. Und je höher dann die Steuereinnahmen der Kantone sind, desto mehr Geld fliesst in den Umverteilungstopf des NFA. Davon profitieren Empfängerkantone ganz direkt.

Ein konkretes Beispiel aus der Region: Hätte sich das Modell mit 50 Prozent Bundesanteil durchgesetzt, würde der Kanton Solothurn nach Berechnungen des Bundes 70 Franken pro Kopf erhalten. Mit dem 25/75-Modell sind es 105 Franken pro Kopf.

Angesichts dieser Zahlen ist es nicht überraschend, dass sich die Konferenz der kantonalen Kantonsregierungen wie auch der Schweizerische Städteverband für ein JA zu dieser Reform ausgesprochen hat. Denn von der OECD-Mindeststeuer profitieren unter dem Strich alle Kantone.

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