OECD-Steuerreform: Zusätzliche Steuereinnahmen sollen bei den Kantonen bleiben

23.06.2022

Die Handelskammer beider Basel hat die heute vom Bundesrat präsentierte Botschaft zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer zur Kenntnis genommen. Sie unterstützt den Grundsatz, dass mit einer Ergänzungssteuer Steuereinnahmen in der Schweiz behalten werden sollen. Eine Zusatzbesteuerung von Unternehmen mit Sitz in der Schweiz durch ausländische Staaten wird so verhindert. Damit werden die internationalen Vorgaben der OECD zur Besteuerung von Unternehmen im Interesse der Schweiz umgesetzt. Um die steuerliche Mehrbelastung für die Wirtschaft zu kompensieren, sind entsprechende Massnahmen seitens der Kantone notwendig. Die Handelskammer bedauert deshalb, dass der Bundesrat im Gegensatz zur Vernehmlassungsvorlage nur 75 statt 100 Prozent der erwarteten Mehreinnahmen aus der Ergänzungssteuer den Kantonen überlassen will. Die übrigen 25 Prozent sollen dem Bund zukommen.

Mit der OECD-Mindeststeuer müssen künftig grosse Unternehmensgruppen mit einem Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro eine Gewinnsteuer in Höhe von mindestens 15 Prozent bezahlen. Der Bundesrat schlägt vor, dies mit einer Ergänzungssteuer umzusetzen. Die Ergänzungssteuer fällt bei denjenigen Unternehmen an, die mit weniger als 15 Prozent besteuert werden. In den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind über 90 Unternehmen von dieser Ergänzungssteuer betroffen.

In der Vernehmlassungsvorlage hatte der Bundesrat vorgeschlagen, dass die erwarteten Mehreinnahmen vollumfänglich den Kantonen zugutekommen. Die Handelskammer hat diesen Vorschlag unterstützt. Die Kantone haben in den letzten Jahren den vom Bund vorgegebenen Rahmen genutzt, um sich im internationalen Standortwettbewerb zu positionieren. Dabei haben sie teilweise auf Steuereinnahmen verzichtet und in Standortfaktoren investiert. Ist nun aufgrund externer Vorgaben eine zusätzliche Steuer zu erheben, ist es legitim, diese den betroffenen Kantonen zukommen zu lassen. Sie sind am nächsten bei den betroffenen Unternehmen und können deren Bedürfnisse am besten abschätzen. Dementsprechend können sie gezielte Massnahmen ergreifen, um die steuerliche Mehrbelastung zu kompensieren und die Standortattraktivität zu erhalten.

Die Handelskammer nimmt weiter mit Bedauern zur Kenntnis, dass der Bundesrat die Verteilungsfrage in der Bundesverfassung weiterhin nicht in der Grundnorm, sondern in der Übergangsbestimmung regeln will. Damit droht die Verteilungsfrage zwei Mal geführt zu werden: Zuerst bei der Beratung der Verfassungsnorm und dann bei der Beratung der Umsetzungsgesetzgebung. Um den Kantonen die nötige Planungssicherheit für ihre Kompensationsmassnahmen zu geben, sollte die Verteilungsfrage deshalb in der Grundnorm geregelt werden.

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