Schweizer Wirtschaft braucht Schengen

25.04.2019

Die Schweiz ist seit vielen Jahren Mitglied des Schengenraums und profitiert von der Sicherheit. Die Schweiz ist als Mitglied aber auch verpflichtet, das eigene Waffengesetz anzupassen. Passt die Schweiz ihr Waffenrecht nicht an, dann wird das Abkommen von Schengen als beendet angesehen. Das würde mit grosser Wahrscheinlichkeit das Ende der Mitgliedschaft bei Schengen bedeuten.

Interessen der Schweiz werden berücksichtigt National- und Ständerat haben eine sehr pragmatische Anpassung unseres Waffenrechts verabschiedet. Sie haben den Spielraum positiv ausgenutzt und die Interessen der Schweizer Schützen und Jäger wurden berücksichtigt. Auch können weiterhin halbautomatische Waffen erworben werden, wenn die betreffende Person regelmässig trainiert. Auch das Sturmgewehr kann nach der Dienstzeit weiterhin übernommen werden.

Identität wird wieder überprüft

Läuft das Schengen-Abkommen aus, muss an der Grenze wieder nach Vorschrift kontrolliert werden. Das heisst: Es wird die Identität jeder Person überprüft. Das wird zu Staus und Verkehrschaos führen. Insbesondere in den wichtigen Grenzräumen, wovon Basel wohl der wichtigste des Landes ist. Wenn sich der Personenverkehr in den Grenzräumen staut, dann steht auch der Güterverkehr im Stau. Das bedeutet nicht nur ein Verkehrschaos in der Region Basel, sondern betrifft die Schweizer Exportwirtschaft ganz direkt. Der Grossteil der Schweizer Exporte geht ins europäische Ausland – meistens auf dem Landweg. Stehen Produkte und Erzeugnisse an den Grenzen im Stau, dann hat die Exportwirtschaft ein Problem. Insbesondere betroffen sind Unternehmen, die zeitkritisch oder «just-in-time» produzieren. Wegfallen würde Planungssicherheit und die Gewährleistung einer kontinuierlichen Produktion wäre kaum mehr möglich.

Einschränkungen im Reiseverkehr

Für die Wirtschaftsregion Basel genauso verheerend wären aber die Einschränkungen im Reiseverkehr. Reisende aus Nicht-Schengen-Staaten benötigen heute für ihren Besuch in der Schweiz ausschliesslich das Schengen-Visum. Davon profitiert nicht nur der Tourismus – sondern in sehr hohem Masse auch die internationalen Unternehmen.

Unternehmen direkt betroffen

Die Schweizer Wirtschaft ist heute global aufgestellt. Sie produziert an unterschiedlichen Standorten auf der ganzen Welt und Niederlassungen sind rund um den Globus verteilt. Die Kundschaft ist längst auf der ganzen Welt zu finden. Ausländische Geschäftsleute, seien es Kunden oder Mitarbeitende von Schweizer Unternehmen, finden dank Schengen den Weg in die Schweiz ohne grosse administrative Visa-Bürokratie. Wenn Schengen wegfällt, dann wird ein Besuch der Schweiz ein bürokratisches Abenteuer. Zur Erinnerung: Wir sprechen hier von Ländern wir Russland, China, Indien oder den Golfstaaten. Also sehr wichtigen Märkten. Wer die Reisefreiheit einschränkt, schadet also nicht nur dem Tourismus, sondern in erheblichem Masse auch den international tätigen Unternehmen. Übrigens auch der Forschungs- und Wissenschaftsplatz ist international längst hochgradig vernetzt. Gerade Basel ist auf eine gute Einbindung der Wirtschaft in das globale Forschungs- und Wissenschaftsnetzwerk angewiesen.

Vor dem Hintergrund der moderaten Revision einerseits und dem sich abzeichnenden Schaden bei einem Schengen-Wegfall andererseits, empfehlen wir den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 19. Mai ein Ja zur Anpassung des Waffengesetzes in die Urne zu legen.

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Kommentare

01.05.2019 - albert steinegger

Es war ja auch schon vor Schengen so, dass nicht jede einzelne Person auf Herz und Nieren kontrolliert wurde. Einige Länder, die Schengener Mitglied sind, haben das EU-Waffenrecht abgelehnt und diese sind alle noch immer dabei (Polen, Tschechien). Andere Länder, die nicht Schengener Mitglied sind, haben ebenfalls Zugriff zum Schengener Informationsaustauschsystem (z.B. UK). Bei einem Nein zum Waffenrecht könnte die Schweiz einfach einseitig das Schengener Visum akzeptieren und das Problem für den Tourismus wäre auf Visum-Seite gelöst. Bei der Abstimmung um den Beitritt zu Schengen wurde übrigens klar versprochen, dass das Waffenrecht nicht angerührt werde.Die Aussage ist falsch, dass die Verfügbarkeit nur leicht eingeschränkt wird. Es braucht eine Ausnahmebewilligung; die KANN, muss aber nicht gegeben werden. Sie kann einfach von den Behörden abgelehnt werden ohne Begründung.Da dieses Recht auf den Besitz solcher Waffen nur eine Ausnahmebewilligung (ohne Verpflichtung der Behörde) darstellt, können die Behörden de facto einfach beschliessen, dass keiner mehr eine Ausnahmebewilligung erhält, und schon wäre das scharfe Verbot ohne Möglichkeit auf ein Referendum eingeführt....Punkto Sicherheit lässt sich sagen, dass sowohl die schweiz.Offiziersgesellschaft SOG als auch die Unteroffiziersgesellschaft mit grossem Mehr das Waffenrecht abgelehnt haben.

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