Umsetzung Steuervorlage 17 im Kanton Basel-Stadt

07.12.2017

Die Handelskammer beider Basel, der Arbeitgeberverband Basel und der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüssen die Massnahmen, die zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit in der Region Basel beitragen. Massnahmen, die nicht den zentralen Zielen der Vorlage dienen, lehnen die Verbände ab.

Gemeinsame Medienmitteilung des Arbeitgeberverbands Basel, des Gewerbeverbands Basel-Stadt und der Handelskammer beider Basel

Insbesondere als positiv beurteilen die Wirtschaftsverbände folgende Punkte:

  • Die Einführung einer Patentbox: Für die Wirtschaftsstruktur des Kantons Basel-Stadt ist die Einführung einer Patentbox unabdingbar, da eine stärkere Senkung der Gewinnsteuersätze zu Mitnahmeeffekten führen würde.
  • Die Senkung der Gewinnsteuersätze auf 13 Prozent: Die Senkung des Gewinnsteuersatzes erachtet die Wirtschaft als notwendig, damit die Steuerlast privilegierter besteuerter Unternehmen nicht zu stark ansteigt.
  • Die Reduktion der Kapitalsteuersätze auf 1 Promille: Die Wirtschaft begrüsst die Anpassung für alle Unternehmen, denn Basel-Stadt weist aktuell mit 5,25 Promille im kantonalen Vergleich einen äusserst hohen Kapitalsteuersatz auf. Auch wenn sich damit der Kapitalsteuersatz für Holdinggesellschaften verdoppelt, trägt dies zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit bei und wirkt möglichen Abwanderungen dieser Unternehmen entgegen.

Die Kombination dieser drei Massnahmen ist essentiell für den Erfolg unseres Wirtschaftsstandorts. Hingegen lehnen die Wirtschaftsverbände folgende Vorschläge dezidiert ab:

  • Die massive Erhöhung der Dividendenbesteuerung von 50 auf 80 Prozent: Eine derart starke Erhöhung ist inakzeptabel. Damit würde der Wirtschaftsstandort Basel stark an Attraktivität einbüssen, so dass mit Abwanderungen insbesondere von Familienunternehmen gerechnet werden muss. Mit dieser Erhöhung läge der Kanton Basel-Stadt am Tabellenende der Schweiz und macht damit die Bestrebung, den Wirtschaftsstandort durch den tieferen Gewinnsteuersatz zu stärken, zunichte.
  • Die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen um je 75 Franken: Die Wirtschaftsverbände stehen der Erhöhung der Familienzulagen sehr skeptisch gegenüber. Dieses Element ist völlig systemfremd und hat nichts mit der Reform der Unternehmenssteuer zu tun. Die Abstimmung zur Altersreform hat gezeigt, dass sich die Bevölkerung durch „Zückerchen“ nicht ködern lässt.
  • Lastenausgleich bei den Familienzulagen: Auch den Lastenausgleich lehnen wir ab, denn dieser wirkt wie eine zusätzliche Steuer. Die verbandliche Wirtschaft leistet bereits heute in den Lastenausgleichskantonen Nettozahlungen von über 20 Millionen Franken an die kantonalen Auffangeinrichtungen. Davon profitieren vor allem die kantonale Staatskasse sowie einzelne Arbeitgeber, die nicht verbandlich organisiert sind und sich somit auch nicht zur Sozialpartnerschaft bekennen.

Mit der Steuervorlage 17 soll die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz erhalten, ein international akzeptiertes Steuersystem für Unternehmen geschaffen und das Steuersubstrat sichergestellt werden. Die Wirtschaftsverbände erwarten deshalb Massnahmen, die primär diesen Zielen dienen.

Die Basler Wirtschaftsverbände begrüssen ausserordentlich, dass der Regierungsrat Basel-Stadt die Möglichkeit einer kantonalen Inkraftsetzung per 2019 fordert. Denn es ist sowohl für Unternehmen wie auch für den Staat zwingend, Planungssicherheit wieder herzustellen. Zumal der internationale Druck immer grösser wird, wie die gestern veröffentlichte graue Liste der Europäischen Union verdeutlicht.

Die Basler Wirtschaftsverbände setzen weiterhin alles daran, die Standortattraktivität unserer Region aufrechtzuerhalten, und werden sich in diesem für unsere Region zentralen Geschäft auch künftig aktiv einbringen.

Medienmitteilung Umsetzung SV17 im Kanton Basel-Stadt

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