SV17 – Umsetzung stärkt den Wirtschaftsstandort Baselland

09.11.2018

Der Regierungsrat Baselland hat heute seine Massnahmen zur Umsetzung der Steuervorlage17 präsentiert. Die Handelskammer beider Basel begrüsst die vorgesehene Angleichung des Steuersystems an internationale Vorgaben und die damit verbundene Senkung der Gewinnsteuern. Zudem wird mit der Einführung einer Patentbox der Forschungs- und Entwicklungsstandort gestärkt und Arbeitsplätze in der Region gesichert.

Die Handelskammer beider Basel begrüsst die von der Regierung Baselland vorgeschlagenen Massnahmen zur Umsetzung der Steuervorlage 17 (SV17). Mit seiner SV17 schafft der Regierungsrat die für Investitionsentscheide dringend benötigte Planungs- und Rechtssicherheit für die Unternehmen. Die Regierung will dabei das Steuersystem für Unternehmen an die internationalen Entwicklungen anpassen und die Standortattraktivität des Kantons Basel-Landschaft stärken.

Mit der Einführung einer Patentbox und der Senkung des Kapitalsteuersatzes von 1,6 Promille, stärkt der Kanton zudem die Wirtschaftsregion Basel als wichtiger Forschungs- und Innovationsstandort. Erträge aus Patenten und vergleichbaren Rechten will der Kanton zukünftig zu 90 Prozent entlasten. Für Forschung und Entwicklung ist zudem ein Abzug von 20 Prozent vorgesehen. Damit schafft der Kanton einen positiven Anreiz für Forschung und Entwicklung von Unternehmen in Baselland. Die Handelskammer beider Basel begrüsst diese Massnahmen sehr.

Zentrales Element der SV17 ist die Senkung des Gewinnsteuersatzes für alle Unternehmen. Die Handelskammer beider Basel hat eine Angleichung an den baselstädtischen Steuersatz von 13.04 Prozent gefordert. Mit 13.45 Prozent liegt der Kanton Baselland zwar über dieser Forderung, kommt jedoch einer regionalen Vereinheitlichung nahe.

Beitrag der Wirtschaft

Ein weiteres Element der SV17 ist die Dividendenbesteuerung. Der Bund hat dafür den Kantonen eine Mindestbesteuerung von 50 Prozent für Dividendeneinkünfte aus qualifizierten Beteiligungen vorgegeben. Mit 60 Prozent liegt der Kanton nun über der Vorgabe, aber deutlich unter dem Wert des Kantons Basel-Stadt. Dieser sieht eine Besteuerung zu 80 Prozent vor.

Als sozialpolitische Massnahme schlägt der Regierungsrat vor, die monatlichen Kinder- und Ausbildungszulagen um 30 Franken zu erhöhen. Die Handelskammer beider Basel sieht diese Mehrbelastungen als Beitrag der Wirtschaft und ist daher bereit, diesen Kompromiss zu tragen. „Die SV17 ist die wichtigste Vorlage, über die wir im nächsten Jahr abstimmen werden. Wir brauchen jetzt eine mehrheitsfähige Lösung, die von allen mitgetragen wird", so Martin Dätwyler, Direktor der Handelskammer beider Basel. „Wir können uns ein NEIN zur SV17 an der Urne nicht leisten."

 

Medienmitteilung zur Umsetzung der SV17 in Baselland 

 

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