Neues CO2-Gesetz muss korrigiert werden

01.12.2016

Die Handelskammer beider Basel lehnt das CO2-Gesetz des Bundes in der vorliegenden Form ab. Sie bemängelt insbesondere die Höhe der CO2-Abgabe, deren Rückverteilung und die stellenweise fehlende Abstimmung mit der EU. Die Bestimmungen zum Emissionshandel beurteilt die Handelskammer als positiv.

Mit der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls 2016 verpflichtete sich die Schweiz zusammen mit 190 anderen Staaten, ihre CO2-Emissionen zu reduzieren. Diesen Weg beschritt die Schweiz bisher relativ erfolgreich: Die Emissionen sanken jährlich im Verhältnis zum Vergleichsjahr 1990 – allerdings weniger stark, als sich die Schweiz vorgenommen hatte.



Um den Druck hin zu weiteren Senkungen zu erhöhen, ist im aktuellen CO2-Gesetz bei jedem Verfehlen der Zwischenziele eine stufenweise Erhöhung der CO2-Abgabe vorgesehen. Die anfänglich 36 CHF/t CO2 sind zurzeit auf bereits 84 CHF/t CO2 angestiegen. 2018 könnte die Abgabe sogar auf 120 CHF/t CO2 steigen. Eine weitere Erhöhung auf maximal 240 Franken, wie in der Vorlage zum neuen CO2-Gesetz vorgesehen, lehnt die Handelskammer beider Basel entschieden ab. Die C02-Abgabe wäre deutlich höher als in der EU und würde im heutigen globalen und speziell auch im europäischen Kontext für Schweizer Unternehmen zu bedeutenden Wettbewerbsnachteilen führen.

Darüber hinaus möchte der Bund inakzeptable Anpassungen bei der Rückerstattung der CO2-Abgabe vornehmen, allen voran die Einführung von Ausschlusskriterien. Die Handelskammer fordert stattdessen, dass für alle Unternehmen eine Rückerstattung möglich ist. Sie schlägt vor, dass dabei ein Teil der Mittel in Effizienz- und Reduktionsmassnahmen reinvestiert werden muss.

Ein weiterer Hebel, um den CO2-Ausstoss zu senken, ist, Grossemittenten in ein Emissionshandelssystem (EHS) einzubinden. Heute verfügen die EU und die Schweiz jeweils über ein eigenes EHS, was wenig zielführend ist und die Schweizer Unternehmen benachteiligt. Deshalb begrüsst die Handelskammer beider Basel die Bestimmungen zum Emissionshandelssystem in der Vorlage zum CO2-Gesetz, die eine direkte Verknüpfung (Linking) der beiden EHS vorsehen.

Die Revision des CO2-Gesetzes fällt in eine Zeit, in der einige Weichenstellungen anstehen. So ist im Bundesparlament eben erst die Energiestrategie 2050 verabschiedet worden, wogegen das Referendum ergriffen wurde. Im Parlament noch ausstehend ist die Vorlage zum Klima- und Energielenkungssystem (KELS), das ab 2021 als zweiter Schritt der Energiestrategie 2050 eingeführt werden soll. Zurzeit bestehen also noch einige Unsicherheiten, wie es in der Schweizer Klimapolitik weiter geht und welche finanziellen Konsequenzen zu erwarten sind. Die Handelskammer beider Basel ist deshalb klar der Meinung, dass erst die Abstimmung zur Energiestrategie 2050 abgewartet und von der Erhöhung der CO2-Abgabe und Ersatzleistungen abgesehen werden soll.

Kernanliegen der Handelskammer beider Basel zur Vorlage CO2-Gesetz:
- Die Klimapolitik muss im Gleichschritt mit der EU und ohne strengere Auflagen nur für die Schweiz erfolgen;

- Das Gesamtreduktionsziel soll analog der EU gelten (-40 Prozent);
- Den Flexibilitätsmechanismus soll eingeführt werden: kein maximaler Auslandanteil und kein minimaler Inlandanteil für CO2-Reduktionsleistungen;
- Befreiungsmechanismus: Variante „Entflechtung“ in Kombination mit der Befreiungsmöglichkeit für alle Unternehmen;
- Kein vorsorgliches Verbot von fossilen Heizungen;
- CO2-Abgabe bis zur Ablösung durch die KELS auf 84 CHF/t CO2 limitieren.

Ausführliche Stellungnahme 

Medienmitteilung Stellungnahme HKBB Klimapolitik der Schweiz (CO2-Gesetz)

 

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