Mehr miteinander – weniger gegeneinander

29.11.2018

Die Handelskammer beider Basel begrüsst, dass der Kanton Basel-Stadt im Richtplan den Ausbau des Hochleistungsstrassennetzes anerkennt. Bei den Quartierparkings als Kernelement der künftigen Parkierungspolitik fehlt hingegen die Verbindlichkeit bezüglich Standorten, Finanzierung und Betrieb. Vernachlässigt wird zudem die Multimodalität: die Verkehrsträger werden isoliert und nicht in ihrem sinnvollen Zusammenspiel betrachtet.

Der Kanton Basel-Stadt hat den Kantonalen Richtplan zur Anpassung Mobilität und die Teilrichtpläne für den Veloverkehr sowie die Fuss- und Wanderwege in Vernehmlassung gegeben. Die Handelskammer begrüsst insbesondere die Aufnahme von Car-Terminals in den Kantonalen Richtplan sowie das Bekenntnis zum Ausbau der Hochleistungsstrassen. Damit wird verhindert, dass der Autoverkehr auf das Stadtstrassennetz ausweicht.

Westring und Quartierparkings aufnehmen

Leider fehlen im Richtplan Objektblätter für das Verkehrsmittel Bus sowie für die Quartierparkings. Letztere sind das zentrale Element der künftigen Parkierungspolitik. Da ein Richtplan einen Zeithorizont von 10 bis 20 Jahren hat, müssen die Quartierparkings ebenso darin aufgenommen werden, wie die Massnahmen des gemeinsamen Zielbilds Hochleistungsstrassen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, allen voran der Westring.

Multimodalität bleibt unberücksichtigt

„Wir finden, dass der Kanton Basel-Stadt den Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses, wie beispielsweise Park and Ride, sowie der Förderung von Multimodalität zu wenig Beachtung schenkt. Verkehrsträger sollen, wo sinnvoll, optimal verknüpft werden", erläutert Martin Dätwyler, Direktor Handelskammer beider Basel. Ansonsten ist der Autoverkehr getrennt vom Langsamverkehr zu führen.

Zu viele Einzelberichte

Zu viele separate Teilberichte schaffen Unübersichtlichkeit und Verwirrung. Die Teilrichtpläne «Veloverkehr» sowie «Fuss- und Wanderwege» sollen deshalb in den Bericht zum Kantonalen Richtplan integriert werden.

Infrastruktur muss allen Verkehrsteilnehmenden dienen

„Verkehrsinfrastrukturen sollen möglichst allen Verkehrsteilnehmenden dienen. Ein gegenseitiges Ausspielen von Verkehrsträgern beziehungsweise deren Nutzern ist kontraproduktiv", so Dätwyler weiter. Der Nutzen und die Vorteile der Verkehrsträger sollen daher ausgewogen dargestellt werden.

 

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Kommentare

Es wurden noch keine Kommentare verfasst.

Member.HUB