Der Kanton Baselland braucht die Steuervorlage 17

06.06.2019

Die Handelskammer beider Basel freut sich, dass der Landrat an seiner heutigen Sitzung die kantonale Umsetzung der Steuervorlage 17 definitiv unter Dach und Fach gebracht hat. Nach der deutlichen Zustimmung zur nationalen AHV-Steuervorlage und der Umsetzung im Nachbarkanton Basel-Stadt braucht der Kanton Baselland diese Reform, um als Unternehmensstandort weiterhin attraktiv und wettbewerbsfähig zu sein.

„Ich bin überzeugt, dass die Baselbieter Stimmbevölkerung die grossen Vorteile der Steuervorlage 17 erkennen wird", zeigt sich Martin Dätwyler, Direktor Handelskammer beider Basel, zuversichtlich.

Nachdem Basel-Stadt den Gewinnsteuersatz bereits auf 13,04 Prozent festgesetzt hat, wird mit dem nun vom Landrat beschlossenen Gewinnsteuersatz von 13,45 Prozent verhindert, dass ein unnötiger Wettbewerb zwischen den beiden Kantonen entsteht. Vielmehr positioniert die Steuervorlage 17 den Kanton Baselland auch als attraktiven Standort für forschende Unternehmen und stärkt damit die Region Basel.

Die kantonale Vorlage führt dazu, dass grosse international tätige Unternehmen künftig mehr Steuern bezahlen müssen, während KMU von einer tieferen Gewinnsteuer profitieren. Sie sorgt damit für mehr Steuergerechtigkeit. Die Vorlage beinhaltet auch einen sozialen Ausgleich, indem künftig mehr Prämienverbilligungen für Krankenkassen ausbezahlt werden und ein höherer Kinderdrittbetreuungsabzug in der Steuererklärung getätigt werden kann. Damit wird dem berechtigten Anliegen Rechnung getragen, dass auch die Bevölkerung von der Steuervorlage profitieren soll.

Nachdem die Baselbieter Stimmbevölkerung die nationale AHV-Steuervorlage mit 63,8 Prozent angenommen hat, ist die Zustimmung zur kantonalen Umsetzung nichts als folgerichtig. Die Handelskammer beider Basel wird sich auch bei dieser Vorlage aus voller Überzeugung für ein Ja am 24. November 2019 einsetzen.

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