Ja zum Energiegesetz des Bundes

23.02.2017

Der Vorstand der Handelskammer beider Basel sagt nach intensiven Diskussionen Ja zum Energiegesetz des Bundes. Die Vorlage wird als politischer Kompromiss akzeptiert, weil damit dem marktverzerrenden Fördersystem ein Ende gesetzt wird.

Mit der Vorlage zum Energiegesetz will der Bund den ersten Umsetzungsschritt seiner Energiestrategie 2050 festlegen. Die drei Kernelemente sind der Ausstieg aus der Kernenergie, die Förderung und der Ausbau erneuerbarer Energien und die Steigerung der Energieeffizienz. 

Der über Jahre hinweg erarbeitete politische Kompromiss befriedigt möglichst alle Parteien und Interessen in der einen oder anderen Form. Aus Sicht der Handelskammer beider Basel ist der wichtigste Kompromiss zwischen Gegnern und Befürwortern die sogenannte Sunset-Klausel. Diese besagt, dass ab 2022 keine weiteren Fördergesuche mehr für erneuerbare Anlagen – namentlich Fotovoltaik und Windkraft – eingereicht werden können. Damit soll das Ende des Fördersystems eingeläutet werden. Ein System, das die Handelskammer schon bei dessen Einführung als marktverzerrend und innovationsfeindlich bekämpfte. 

Sollte der Souverän das Energiegesetz am 21. Mai 2017 annehmen, erwartet die Handelskammer beider Basel, dass sowohl bei dessen Umsetzung als auch bei der Ausgestaltung der zweiten Umsetzungsphase der Energiestrategie 2050 dem obersten Ziel des Energiegesetzes mehr Gewicht beigemessen wird, nämlich dass eine wirtschaftliche Bereitstellung von Energie sichergestellt ist. 

Zudem darf das im Gesetz formulierte Verbot des Erteilens von Rahmenbewilligungen für Kernkraftwerke nicht als Technologieverbot ausgelegt werden. Forschung und Entwicklung sollen auch in diesem Bereich weiterhin unterstützt werden. 

 

Weitere Parolen der Handelskammer beider Basel zu den Abstimmungen vom 21. Mai 2017:

Nein zur Initiative Bruderholzspital

Nein zur Initiative für fachlich kompetent ausgebildete Lehrpersonen

 

Medienmitteilung Ja zum Energiegesetz des Bundes

 

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