Kantonaler Teilrichtplan Energie

20.09.2019

Der Kantonale Teilrichtplan Energie des Kantons Basel-Stadt enthält neben konkreten Planungsanweisungen für den Einsatz erneuerbarer Energien auf Kantonsgebiet, auch eine räumliche Festsetzung für die Wärmeversorgung sowie konkrete Massnahmen zur Umsetzung. 

Während die Handelskammer die Schaffung von Verbundgebieten für die Wärmeversorgung befürwortet, sieht sie grosse Lücken und Mängel in anderen Bereichen. So fehlt bislang eine belastbare Datengrundlage für die Berechnung des künftigen Kältebedarfs des Kantons. Neben der technischen Machbarkeit, muss ausserdem auch die Wirtschaftlichkeit von Massnahmen analysiert werden, bevor diese zur Umsetzung kommen. Dringend zu erarbeiten ist eine Power-to-Gas-Strategie des Kantons, um das Risiko einer Fehlplanung beim Gasnetz mit hohen Folgekosten zu vermeiden.

Zur Vernehmlassungsvorlage

Der Teilrichtplan Energie des Kantons Basel-Stadt enthält Planungsanweisungen für den Einsatz erneuerbarer Energien auf Kantonsgebiet. Er beinhaltet ebenfalls die räumliche Festsetzung geeigneter Energieträger für die Wärmeversorgung sowie das Aufzeigen konkreter Massnahmen.

Anliegen

Die Handelskammer erachtet die Schaffung von Wärmeverbundgebieten sowie ihre Darstellung in der Richtplankarte als sinnvoll. Wir fordern weiterhin, dass neben der technischen Machbarkeit auch die Wirtschaftlichkeit von Massnahmen im Vordergrund steht. Wo in der Praxis eines dieser beiden Kriterien nicht gegeben ist, dürfen die Festlegungen des Richtplans nicht bindend sein. Der Richtplan enthält behördenverbindliche Anweisungen, die sich jedoch keinesfalls auf eine Eigentümerverbindlichkeit der Energienutzung auswirken dürfen. Auch weiterhin muss letztlich der Verbraucher entscheiden können, welchen Energieträger er beziehen und einsetzen möchte. Daher darf a priori keine Technologie und kein Energieträger ausgeschlossen werden.
Wie im Teilrichtplan festgehalten, schätzt das AUE das Potenzial für Erdwärmenutzung als sehr hoch ein. Im Sinne eines schlanken bürokratischen Prozesses und zur Förderung der Technologie, beantragen wir konsequenterweise von einer Bewilligungspflicht für die Errichtung von Erdwärmesonden zu einer generellen Meldepflicht überzugehen. In Gebieten, in denen eine Übernutzung dieser Wärmequelle existiert oder bevorsteht, kann die Meldepflicht ausgesetzt und durch eine Bewilligungspflicht ersetzt werden, um einem Auskühlen des Erdreichs entgegenzuwirken.

Betreffend Kältenutzung und -versorgung sehen wir grosse Lücken was die Berechnung des zukünftigen Kältebedarfs angeht. Die Approximation des Kältebedarfs basiert derzeit auf zahlreichen Annahmen, die als nicht belastbar angesehen werden müssen. So wird der Bedarf ausgehend von Zahlen für die Gesamtschweiz hochgerechnet, obwohl der Kanton Basel-Stadt über eine grundlegend andere Struktur verfügt als der Schweizer Durchschnitt. Da die Massnahmen, die auf Basis der Berechnungen angestellt werden, sehr weitreichend sind, muss zunächst dringend eine seriöse Datengrundlage geschaffen werden. Überdies ist aufgrund des Klimawandels und daher steigenden Umgebungstemperaturen mit einem erhöhten Kältebedarf zu rechnen, der sich nicht nur auf den Bereich Arbeiten, sondern vor allem auch auf das Wohnen erstrecken wird. Die bislang lediglich auf den Bereich Arbeiten fokussierten Analysen sind im Rahmen der Neuberechnungen auf den Bereich Wohnen auszudehnen.

Durch die Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundes werden zur Produktion von Strom zukünftig vermehrt erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Das Problem der Speicherung des meist stochastisch produzierten Stroms stellt eine grosse Herausforderung dar. Die Technologie Power-to-Gas stellt hierbei einen vielversprechenden Lösungsansatz dar, welcher bereits heute in einigen Pilotanlagen umgesetzt wurde. Der Teilrichtplan Energie verfügt bislang über keinen Abschnitt zu einer Strategie für diese zukunftsträchtige Technologie. Aufgrund des zeitlichen Horizonts von mindestens 10 Jahren, der bis zu einer Revision für einen Richtplan üblicherweise angenommen wird, droht Basel so technologisch und infrastrukturell den Anschluss zu verlieren. Als Speicherlösung kann sie zu einem wichtigen, wenn nicht unverzichtbaren, Element des Transformationsprozesses werden. Ein weiterer Grund, weshalb dieser Mangel des Berichts dringend behoben werden muss, betrifft die Infrastrukturen. So wird die teilweise Stilllegung des Gasnetzes im Kantonsperimeter behördenverbindlich festgeschrieben. Ohne eine Power-to-Gas-Strategie des Kantons besteht die Gefahr, dass die für Power-to-Gas benötigten Infrastrukturen später nicht mehr verfügbar sind. Es ist daher mit substantiellen Investitionen zu einem späteren Zeitpunkt zu rechnen, um die benötigten Kapazitäten (wieder)herzustellen. Im Rahmen der Power-to-Gas-Strategie müssen potenzielle Standorte für benötigte Infrastrukturen sowie geeignete Flächen dafür im Richtplan ausgewiesen werden.

Hier geht es zu den Änderungsanträgen (PDF/Seite 2)

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