Einfuhr von steuerbefreiten Gegenständen

02.02.2024

Die Handelskammer beider Basel lehnt die Senkung der Wertfreigrenze im Reiseverkehr ab. Sie führt zu mehr Stau an der Grenze und würde den Einkaufstourismus kaum reduzieren.

Ausgangslage

Wer im Ausland Waren für den privaten Gebrauch kauft, darf diese bis zu einem Gesamtwert von 300 Franken pro Person steuerbefreit in die Schweiz einführen. Der Bundesrat schlägt vor, diese Wertfreigrenze ab 1. Januar 2025 auf 150 Franken zu halbieren. Er reagiert damit auf verschiedene Vorstösse des Parlaments, die den Einkaufstourismus begrenzen wollen (Motion 19.3975 FK-N sowie Standesinitiativen 18.300 Kt. SG und 18.316 Kt. TG).

Position der Handelskammer

Die Handelskammer beider Basel hat Verständnis für die Herausforderungen des Detailhandels. Eine Reduktion der Wertfreigrenze wird aber am Preisgefälle zwischen dem In- und Ausland kaum etwas ändern. Tiefe Preise und ein grösseres Warensortiment sorgen dafür, dass viele Schweizer im Ausland einkaufen – unabhängig der Wertfreigrenze. Für einkommensschwache Haushalte sind die tiefen Preise im Ausland zudem eine wichtige Entlastungsmöglichkeit.

Mit der Reduktion der Freigrenze drohen hingegen aufwendige Kontrollen an der Grenze und mehr Stau. Es ist damit zu rechnen, dass viele Konsumenten ihre Einkäufe im Ausland auf mehrere Fahrten verteilen, um die Wertfreigrenze nicht zu überschreiten. Dadurch steigt der Kontroll-Aufwand an der Grenze. Personelle Ressourcen am Zoll würden gebunden und stünden nicht mehr für andere wichtige Aufgaben des grenzüberschreitenden Verkehrs zur Verfügung. Digitale Hilfsmittel werden diesen Mehraufwand nur begrenzt kompensieren können. Für die Region Basel ist es zentral, dass Menschen und Güter schnell und unkompliziert die Grenze überqueren können.

Aus den genannten Gründen lehnen wir eine Senkung der Wertfreigrenze weiterhin ab. Der Einkaufstourismus ist nur eines von vielen Herausforderungen des Detailhandels (Stichwort «On-line-Shopping»). Wichtig ist, dass die Politik die Rahmenbedingungen in der Schweiz richtig setzt und die Unternehmen entlastet. Dazu gehört zum Beispiel, dass der Verkehr so gestaltet wird, dass Konsumenten und Zulieferer schnell zu den Läden kommen. Zudem darf die Politik die Unternehmen nicht mit neuen Steuern und Abgaben belasten. Die administrativen Abläufe müssen weiter vereinfacht und digitalisiert werden.

 

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