Teilrevision des Heilmittelgesetzes

20.03.2024

Die Handelskammer beider Basel begrüsst klare Regelungen für Arzneimittel für neuartige Therapien, die Digitalisierung im Gesundheitswesen und Massnahmen gegen Resistenzen. Diese gilt es praxisnah, patientensicher und administrativ entlastend und ohne Mehraufwand zu implementieren. Die Harmonisierung mit EU-Recht soll den Zugang zu innovativen Therapien erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz stärken. Ein Swiss Finish, der uns weniger attraktiv macht gilt es zu vermeiden. Die Schweiz muss sich an die Praxis der EMA/FDA zu ATMPs anlehnen.

Ausgangslage

Die aktuelle, dritte Teilrevision des Heilmittelgesetzes seit 2002 konzentriert sich auf die Sicherheit von Medikamenten und die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Mit der am 8. Dezember 2023 gestarteten Vernehmlassung adressiert sie die Regulierung von Arzneimitteln für neuartige Therapien (ATMP), fördert die Digitalisierung im Bereich Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Heilmitteln durch E-Rezepte und Medikationspläne und strebt Harmonisierungen mit der EU an. Ziel ist die Erhöhung der Patientensicherheit sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Markt-Kompatibilität zwischen der EU und der Schweiz.

Forderungen

Die Handelskammer beider Basel nimmt wie folgt Stellung zur aktuellen Teilrevision des Heilmittelgesetzes:

Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen:
Wir begrüssen die Massnahmen zur Digitalisierung, einschliesslich der Einführung von E-Rezepten und   Medikationsplänen, betonen jedoch die Bedeutung der Praxisnähe. Administrative Mehraufwände gilt es zu vermeiden.

• Klare Regelungen für Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMPs):
 Die Notwendigkeit klarer Regelungen wird begrüsst, dies schafft eine klare Rechtsgrundlage und damit eine Rechtssicherheit in diesem wichtigen Innovationsfeld. Die Schweizer Gesetzgebung muss sich jedoch direkter an die Regulierung und Praxis der EMA/FDA zu ATMPs anlehnen.

Harmonisierung mit EU-Recht:
Wir unterstützen die Harmonisierung mit EU-Recht, um den Zugang zu innovativen Therapien zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu stärken. Swiss Finishs, die uns weniger attraktiv  machen und insbesondere den administrativen Aufwand erhöhen müssen vermieden werden.

• Massnahmen gegen Resistenzen:
Massnahmen gegen Resistenzen werden grundsätzlich begrüsst, müssen jedoch so implementiert werden, dass diese praxisnah umgesetzt werden können und keinen administrativen Mehraufwand generieren.

• Praxisnahe, administrativ entlastende und patientensichere Implementierung:
Alle Massnahmen, einschliesslich der Digitalisierung und der Bekämpfung von Resistenzen, müssen praxisnah, ohne administrativen Mehraufwand und unter Berücksichtigung der Patientensicherheit umgesetzt werden.

Weiter verweisen wir auf die detaillierten Vernehmlassungen von Interpharma und scineceindustries, die wir unterstützen.

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