Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 24. September

18.09.2020

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 24. September 2020 Stellung.

Traktandum 11: Revision Dekret über das Angebot im regionalen Personenverkehr (Angebotsdekret); 2020/154

In unserer Stellungnahme zur Revision des Angebotsdekrets im September 2019, forderten wir die Aufrechterhaltung des minimalen Kostendeckungsgrads (KDG) von 25 Prozent und lehnten die vorgeschlagene Senkung auf 20 Prozent ab. In den Vernehmlassungsunterlagen wurde diese Senkung mit einer Angleichung an die Praxis der Nachbarkantone sowie der Ausnutzung der nationalen Minimalvorgaben begründet. Als Reaktion auf unsere Stellungnahme erwiderte das BUD, dass mit dieser Reduktion des Mindestkostendeckungsgrads dem Volkswillen entsprochen wird. Dabei wird auf die Abstimmung vom 26. November 2017 zum Weiterbetrieb des «Läufelfingerli» verwiesen. Als Handelskammer beider Basel können wir diese Interpretation des Abstimmungsergebnisses und den damit verbundenen Argumentationswandel des BUD nicht nachvollziehen. Selbst das Referendumskomitee hielt im Abstimmungsbüchlein fest, dass es sich einzig gegen die Stilllegung der S9 wehrt. Von einer generellen Senkung des Mindestkostendeckungsgrad war im Abstimmungskampf nicht die Rede.
Im Sinne der Förderung eines nachfrageorientierten öffentlichen Verkehrs bitten wir Sie, den bestehenden Mindestkostendeckungsgrad von 25 Prozent beizubehalten und die Totalrevision des Angebotsdekrets zu beschliessen.

Wir bitten Sie, die erwähnten Änderungen vorzunehmen und die Totalrevision zu beschliessen.

Traktandum 13: Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW); Leistungsauftrag und Globalbeitrag 2021–2024; 2020/272

Mit der mittlerweile sechsten Leistungsauftragsperiode verfolgt die FHNW auch weiterhin ihren Kernauftrag der praxisorientierten Ausbildung auf Bachelorstufe. Auch in der Forschung und Entwicklung ist die FHNW auf Beantwortung von Fragestellungen aus der Praxis ausgerichtet. Mit der für die Leistungsperiode 2021-2024 ausgerichteten Strategie,

  • die Organisation der FHNW, zur Bewältigung und Gestaltung des digitalen Wandels zu befähigen und
  • das Portfolio in Lehre und Forschung gezielt weiterzuentwickeln und den Bedarf des Umfelds konsequent und zeitnah aufzunehmen,

reagiert sie u.a. auf den Wandel in der Digitalisierung, auf die Innovationsfähigkeit, auf den Fachkräftemangel und auf die Nachhaltigkeit. Themen, die trotz oder gar wegen der momentanen Lage mit dem Corona-Virus für die Wirtschaft aktueller sind als je zuvor.

Die Handelskammer beider Basel unterstützt den Leistungsauftrag 2021-2024 und das entsprechende Globalbudget von insgesamt 937.5 Mio. Franken, resp. 270.812 Mio. Franken für den Kanton Basel-Landschaft. Sie stimmt aber auch dem Bericht der Bildungs-, Sport- und Kulturkommission zu und möchte darauf hinweisen, dass in den kommenden vier Jahren ein Augenmerk auf die Pädagogische Hochschule (PH) gelegt werden soll. Lehrpersonen fundiert als Generalistinnen und Generalisten auszubilden und dabei gleichzeitig auch die Praxiserfahrung nicht zu vernachlässigen, wird dabei eine der Herausforderungen sein.

Wir bitten Sie, den Leistungsauftrag 2021-2024 zu genehmigen

Wir bitten Sie, das Globalbudget 2021-2024 zu genehmigen.

Traktandum 59: Für einen «echten Nettolohn» auch in Baselland; Miriam Locher; 2019/821

Das Postulat möchte ein Lohnabzugsverfahren prüfen, so wie es in der Vergangenheit bereits in Basel-Stadt ausgearbeitet und letztlich abgelehnt wurde. Neu müssten die Arbeitgeber für ihre Mitarbeitenden den Lohnabzug vornehmen, womit Arbeit, Kosten und Haftungsrisiken auf die Wirtschaft übertragen würden. Es bliebe jedoch beispielsweise offen, wie mit der Steuerschuld zu verfahren wäre, wenn der Arbeitgeber die Lohnabzüge nicht ordnungsgemäss an den Staat überweist. Wegen einer genau definierten Personengruppe mit Steuerschulden, sollte nicht ein ganzes System geändert werden. Zumal diese Personengruppe schon heute ohne weiteres in Eigenverantwortung einen automatischen Dauerzahlungsauftrag einrichten könnte. Damit würden unnötige bürokratische Aufwände für die Unternehmen geschaffen. Und es wäre zu befürchten, dass genau die betroffene Personengruppe keinen Gebrauch vom freiwilligen Lohnabzug machen würde, weil sie das Geld anderweitig benötigt. Schliesslich ist nicht zu begründen, weshalb Steuerschulden gegenüber anderen Schulden privilegiert behandelt werden sollen. Der Regierungsrat bestätigt in seiner Stellungnahme diese Argumente und weist zudem darauf hin, dass Personen mit Steuerschulden kaum von einem freiwilligen Lohnabzug Gebrauch machen würden.

In Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberverband Basel bitten wir Sie deshalb, das Postulat nicht zu überweisen.

Traktandum 60: Bericht über finanzielle Risiken des Kantons Basel-Landschaft; 2020/330

Der Regierungsrat publiziert jedes Jahr einen Beteiligungsbericht. Darin werden sämtliche Beteiligungen des Kantons aufgeführt und die besonderen finanziellen und politischen Risiken identifiziert und bewertet. Die Motion fordert, zusätzlich bisher nicht aufgeführte finanzielle Risiken wie Einnahmeausfälle oder Zinserhöhungen aufzuführen, um eine umfassende Beurteilung vornehmen zu können.

Die Handelskammer begrüsst, dass der Regierungsrat bereit ist, seine Berichterstattung im Sinne der Motion zu ergänzen und künftig zusätzliche Informationen zu den finanziellen Risiken des Kantons zu publizieren. Damit erhält der Beteiligungsbericht des Kantons einen zusätzlichen Mehrwert, welcher es allen Entscheidungsträgern ermöglicht, in voller Kenntnis der möglichen Folgen entscheiden zu können.

Wir bitten Sie, die Motion als Postulat zu überweisen.

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