Stellungnahmen der Handelskammer beider Basel

08.05.2024

Die Handelskammer beider Basel nimmt Stellung zu dieversen Traktanden der Landratssitzung vom Donnerstag, 16. Mai 2024

Traktandum 18: Erhöhung des Kinderbetreuungsabzugs

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine wichtige Rahmenbedingung für eine hohe Partizipation der Bevölkerung am Arbeitsmarkt. Diese wiederum trägt zu einer starken Wirtschaft und allgemeinem Wohlstand bei. Ein höherer Steuerabzug für Drittbetreuung sorgt dafür, dass finanzielle Fehlanreize bei Eltern, die beide berufstätig sein wollen, reduziert werden und es sich eher lohnt, erwerbstätig zu werden. Weiter führt eine höhere Erwerbsquote auch zu höheren Steuereinnahmen, die zumindest teilweise die Ausfälle des höheren Steuerabzuges kompensieren. Der Kanton Baselland würde sich damit zudem an die umliegenden Kantone angleichen und damit einen Standortnachteil wettmachen.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 19: Univertrag künden, Geld sparen

Details siehe Einzel-Factsheet

Traktandum 21: Informationen zur WMS und Berufsbildung

In der Region Basel mit ihrer heterogenen Wirtschaft werden Fachkräfte mit den verschiedensten Abschlüssen benötigt. Dabei ist die duale Berufsbildung ebenso bedeutend wie die akademische Ausbildung. Um das Image der Berufsbildung zu stärken, fördert die Wirtschaft schon seit vielen Jahren die Berufsmaturität, welche die schulische Allgemeinbildung mit dem Erlernen eines Berufes kombiniert. Leider nehmen die Abschlüsse mit Berufsmaturität in der kaufmännischen Grundbildung im Kanton Basel-Landschaft kontinuierlich ab. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) mit der Berufsmaturität (BM) durch die betrieblich organisierte Grundbildung oder schulisch organisierte Grundbildung (WMS) erreicht wurde: die Zahlen sinken in beiden Ausbildungen. In der Region Basel hat die berufliche Grundbildung im schulischen Bildungsgang eine lange Tradition. Wie bereits in der Antwort des Regierungsrats zur Interpellation 2023/459 erwähnt wurde, müssten, um die Berufsmaturitätsquoten auf gleichem Stand zu halten, 200 KV-Lehrstellen mit BM zusätzlich zur Verfügung stehen. Schon jetzt haben aber sieben Prozent der WMS-Lernenden (insgesamt 11) bei einer Umfrage im letzten Jahr angegeben, dass sie die WMS gewählt haben, weil sie keine Lehrstellen finden konnten.

Es geht grundsätzlich darum, die Ausbildungswege nicht gegeneinander auszuspielen. Die obengenannte Umfrage in der WMS hat bestätigt, dass der Entscheid für diese Ausbildung sehr bewusst getroffen wird: 77 Prozent entscheiden sich klar inhaltlich für das Schulangebot, knapp 30 Prozent fühlen sich einfach noch zu jung für eine Berufslehre (Mehrfachantworten). Es scheint daher mehr als fraglich, ob diese Jugendliche sich als Alternative für eine Berufslehre entscheiden würden. Der Weg in die Fachmittelschule böte hier wohl eine adäquatere Lösung.

Damit möchten wir aufzeigen, dass man bei der aktuellen Diskussion nicht einzelne Ausbildungswege isoliert betrachten darf. Eine Kontingentierung der WMS-Klassen würde womöglich zu einer Zunahme in den Fachmittelschulen führen. Wer dennoch in die Berufslehre wechselt, wird kaum die Zusatzbelastung einer Berufsmaturität auf sich nehmen. Leidtragend wäre schlussendlich die Fachhochschule, die weniger Studierende hätte und schlussendlich die Wirtschaft, weil ihr qualifizierte Fachkräfte fehlen werden.

Wir bitten Sie, in der weiteren Diskussion um die Wirtschaftsmittelschulen, unsere Ausführungen zu berücksichtigen und miteinzubeziehen, damit etablierte Ausbildungswege nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen

Traktandum 23: Raumplanerische Hindernisse für Wärmeverbunde in OeWA–Zonen einheitlich beseitigen

Der Regierungsrat wird mit der vorliegenden Motion beauftragt, §24 des Raumplanungs- und Baugesetzes so anzupassen, dass die OeWA-Zone auch die Infrastruktur für Wärmeverbunde vorsieht, welche im Einklang mit den kantonalen Energiezielen stehen. Mit entsprechenden Übergangsbestimmungen sind bestehende Heizzentralen in dieser Zone zu legalisieren.

Aus Sicht der Handelskammer beider Basel ist diese Forderung durchaus berechtigt. So sollen neben der Produktion auch der Einsatz erneuerbarer Energien im Kanton vorangetrieben werden. Es macht somit Sinn, eine kantonale Lösung anzustreben, um dieses Hindernis möglichst einheitlich zu beseitigen.

Um die Dekarbonisierung des Energieeinsatzes zu bewerkstelligen ist es wichtig, dass in OeWA-Zonen der Bau von mit erneuerbaren Energieträgern betriebenen Energiezentralen durch Private aus raumplanerischer Sicht möglich ist. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage und der Auslegung der Bestimmungen des RPG und des RPV durch die kantonalen Behörden/Gerichte ist ein solcher Bau unter der aktuellen Gesetzgebung zu mindestens sehr risikobehaftet, weil die privaten Investoren befürchten müssen, dass der Bau als nicht zonenkonform eingeschätzt wird. Es sind häufig aber gerade diese Zonen, die geeignet sind für den Bau, zumal die Realisation in Wohnzonen wegen der fehlenden Akzeptanz von Nachbarn oft nicht möglich ist.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen

Stellungnahme zur Landratssitzung vom 16. Mai 2024

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