Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 10. sowie 17. April 2024

05.04.2024

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzung vom 10. sowie 17. April 2024 Stellung.

Traktandum 17: Rückvergütungen von kantonalen Überschüssen an die steuerzahlenden Privatpersonen

Der Kanton Basel-Stadt schliesst seine Jahresrechnungen seit einigen Jahren deutlich über Budget ab und schreibt jeweils hohe Überschüsse. Es muss deshalb auch nach der letztjährigen Steuersenkung von einem strukturellen Überschuss gesprochen werden. Eine Rückvergütung von kantonalen Überschüssen kann deshalb ein sinnvolles Instrument sein, um die Bevölkerung an der positiven Finanzlage des Kantons zu beteiligen.

Zu beachten sind jedoch mehrere Aspekte: Erstens weist der Kanton immer noch eine recht hohe Pro-Kopf-Verschuldung auf. Es ist deshalb richtig, dass die Motion einen Sockelbeitrag für den Bruttoschuldenabbau vorsieht. Zweitens ist die Modalität der Rückvergütung wichtig. Sie muss zwingend, wie vom Motionär vorgeschlagen, im Verhältnis zum persönlichen Steueraufkommen erfolgen. Andernfalls erfolgt eine weitere versteckte Umverteilung, die weder nötig noch angebracht ist. Es bleibt schliesslich festzuhalten, dass eine Rückvergütung von Überschüssen nur ein ergänzendes Instrument zu einer massvollen Steuerpolitik sein kann. Bei der Rückvergütung wird mit einem Symptom umgegangen, dessen Ursache im Wesentlichen zu hohe Steuereinnahmen sind. Deshalb muss eine weitere Senkung der Steuersätze für natürliche Personen im Vordergrund stehen, damit es gar nicht erst zu derart hohen Überschüssen kommt. Auch deshalb, weil wenn es um die Beurteilung der Standortattraktivität geht, der Vergleich von Steuersätzen im Vordergrund steht. Eine Rückvergütung findet in solche Vergleiche keinen Eingang.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 25: Anzug 8 Lukas Bollack und Konsorten betreffend Rheintunnel und flankierende Massnahmen zur Entlastung der Quartiere

Die Handelskammer beider Basel spricht sich klar für den Bau des Rheintunnels aus, da mit dem Projekt bestehende Engpässe im Kern der Agglomeration Basel behoben werden und die Osttangente nachhaltig vom Durchgangsverkehr entlastet wird. Somit steht dort künftig mehr Kapazität für den Quell-, Ziel- und Binnenverkehr zur Verfügung. Die Kapazitätserweiterung wird erwartungsgemäss zu einer Verlagerung des Strassenverkehrs auf das sicherere Nationalstrassennetz führen, wodurch sich die Anzahl der Unfälle vermindert. Diese Verlagerung wird zudem zu einer Aufwertung der betroffenen Siedlungsgebiete führen und den Agglomerationskern weiter stärken. Insbesondere wird der Rheintunnel zu einer Verminderung der Luftschadstoffemissionen sowie einer Reduktion der Lärmbelastung im Siedlungsgebiet beitragen. Dies nicht zuletzt, da der Rheintunnel einen wesentlichen Teil des Schwerverkehrs aufnehmen wird.

Eine gewichtige Voraussetzung für die mit dem Projekt verfolgten Ziele ist der Kapazitätserhalt auf der bestehenden Osttangente. Nur wenn die freiwerdende Kapazität dem individuellen, motorisierten Quell-, Ziel- und Binnenverkehr zur Verfügung gestellt wird, kann eine Verlagerung vom Stadtstrassennetz auf die Autobahn forciert werden. Die Handelskammer beider Basel lehnt deshalb einen teilweisen oder vollständigen Rückbau der Osttangente dezidiert ab. Im Interesse der Wohnbevölkerung gilt es sicherzustellen, dass die positiven Effekte des Projektes Rheintunnel auf das nachgelagerte Strassennetz voll zum Tragen kommen, indem der Verkehr auf dem sichereren Nationalstrassennetz kanalisiert wird. Aus diesem Grund rät auch das Bundesamt für Strassen dringend von einer Kapazitätsreduktion auf der Osttangente ab.

Wir bitten Sie, den Anzug abzulehnen.

Traktandum 34: Motion Tobias Christ und Konsorten betreffend ein gesundes Stadtklima, Stellungnahme des RR;
Traktandum 35: Motion Tobias Christ und Konsorten betreffend eine zukunftsfähige Mobilität, Stellungnahme des RR

Wie bereits vor der Erstüberweisung kommuniziert, halten wir es für undemokratisch und staatspolitisch bedenklich, die Gegenvorschläge zu den Stadtklima-Initiativen (Gute-Luft-Initiative und Zukunfts-Initiative) unmittelbar nachdem sie vom Grossen Rat und vom Volk abgelehnt wurden erneut ins Spiel zu bringen. Es gilt, den von Parlament und Bevölkerung geäusserten Willen zu respektieren und die Gegenvorschläge nicht erneut aufs politische Tapet zu bringen. Genau wie die Initiativen hätten die Gegenvorschläge einschneidende Folgen für Basel hinsichtlich Erreichbarkeit, Versorgung/Entsorgung, Blaulichtorganisationen und Lebensqualität. Auch diese sehen die Umwandlung einer enormen Strassenfläche vor. Insbesondere der Gegenvorschlag zur Zukunfts-Initiative liegt mit 70 Prozent der ursprünglich geforderten Fläche nicht weit hinter den Zielen der Stadtklima-Initianten.

Das Anliegen einer sinnvollen Stadtbegrünung bleibt indes unbestritten. Dank des Stadtklimakonzepts wird dieses Anliegen auch bereits umgesetzt. Die Ziele der Motion für ein gesundes Stadtklima sind damit in der Verwaltung als behördenverbindliche Aufträge verankert. Das Ziel der Motion für eine zukunftsfähige Mobilität ist mit der Mobilitätsstrategie «Basel unterwegs – klimafreundlich ans Ziel» abgedeckt. Entsiegelung und Begrünung werden künftig bei grösseren Projekten immer mitgedacht, und zwar am konkreten Projekt und auf Basis der lokalen Gegebenheiten. Starre Zielvorgaben hingegen, wie sie die Motionen fordern, sind weder sinnvoll noch zielführend. Auch stehen die Vorgaben im Spannungsfeld zu den anstehenden Arbeiten für den Fernwärmeausbau und sind in diesem Kontext sogar kontraproduktiv.

Wir bitten Sie, die Motionen nicht zu überweisen.

Traktandum 40: Motion René Brigger und Konsorten betreffend Anpassung Basler Baurecht an die Solaroffensive, Stellungnahme des RR

Die Handelskammer beider Basel hat das Anliegen bereits in der ersten Lesung unterstützt. Nach wie vor sind wir dezidiert der Ansicht, dass die administrativen Hürden in der Raumplanung grundsätzlich möglichst abzubauen und übersichtlich zu gestalten sind. Dies gilt insbesondere bei der Applikation von PV-Anlagen, welche ein wichtiger Baustein für eine dekarbonisierte Stromversorgung sein können. Deshalb unterstützt die Handelskammer die vorliegende Motion. Insbesondere sollen optisch gut angepasste PV-Module im ganzen Kantonsgebiet bewilligungsfähig werden, die Schonzone in das Meldeverfahren aufgenommen werden und bau- und zonenrechtlich generell die administrativen Hürden möglichst minimiert werden. Durch die Beseitigung dieser Unsicherheiten bei Planung und Bewilligung werden private Initiativen belohnt und die Solaroffensive kann Fahrt aufnehmen. PV-Module stellen keine irreversible Veränderung an geschützten Gebäuden dar. Sie könnten, sollte eines Tages genügend Energie aus anderen erneuerbaren Quellen zur Verfügung stehen, wieder zurückgebaut werden. Gerade auch weil die Stadt Basel unserer Meinung nach auf einen breiten Schutz und eine flächendeckende Inventarisierung setzt, muss die Applikation von PV-Anlagen auch in solchen Zonen möglichst unbürokratisch möglich sein. Immerhin machen Gebäude und Anlagen in der Schonzone (§ 8 BPG), Schutzzone (§ 37 BPG), inventarisierte Objekte und eigentliche Denkmalschutzobjekte ungefähr 20 Prozent des Gebäudebestandes aus.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

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